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1 Wohnkosten Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, 3. Kapitel SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, 4. Kapitel SGB XII) Schlüssiges Konzept des Kreises Kleve ab Herbert Looschelders Berufsbetreuer, Ehrenamtlicher Geschäftsführer der Selbsthilfe e.v. Verein für Sozialberatung

2 Wer ist arm? Das Lebenslagenmodell unterscheidet: Einkommensarmut Unterversorgung mit Wohnraum Gesundheitliche Unterversorgung/ Krankheit/Behinderung Mangelnder Bildungszugang Arbeitslosigkeit

3 Wohnkosten im ALG II u. Sozialhilfe und besondere Einzelfall bezogene Aspekte Bedarfe der Unterkunft Angemessenheit Referenzwertermittlung Prüfung im Einzelfall Temporäre Übernahme im Kostensenkungsverfahren

4 Bemessung von Wohnkosten Zu diesen Kosten gehören: Die Grundmiete Die Kaltnebenkosten Die Heizkosten Die mit der Beschaffung einer neuen Wohnung zusammenhängenden Kosten Renovierungskosten, Wohnungsräumungskosten, Neben- und Heizkostennachzahlungen Ggfs. Hauslasten bei Wohnungseigentum

5 Grundsatz der Bedarfsdeckung: Leistungen für die Unterkunft (und Heizung) werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht. ( 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII; analog: 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II)

6 Angemessenheit ein unbestimmter Rechtsbegriff Übersteigen die Aufwendungen für die Unterkunft (und Heizung) den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang sind sie so lange anzuerkennen, wie es den Personen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist die Aufwendungen zu senken.

7 Angemessenheit ein unbestimmter Rechtsbegriff 29 (10) SGB II neu: Zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 1 Satz 1 ist die Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze zulässig. Dabei kann für die Aufwendungen für Heizung der Wert berücksichtigt werden, der bei einer gesonderten Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und der Aufwendungen für Heizung ohne Prüfung der Angemessenheit im Einzelfall höchstens anzuerkennen wäre.

8 Angemessenheit ein unbestimmter Rechtsbegriff SGB XII 35 (4): Bedarfe für Heizung und zentrale Warmwasserversorgung werden in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit sie angemessen sind. Die Bedarfe können durch eine monatliche Pauschale festgesetzt werden. Bei der Bemessung der Pauschale sind die persönlichen und familiären Verhältnisse, die Größe und Beschaffenheit der Wohnung, die vorhandenen Heizmöglichkeiten und die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

9 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve ab Exkurs: Ausgabenentwicklung im SGB II

10 Exkurs: SGB II Leistungen bis Oktober 2016 Monatsbericht Kreis Kleve

11 Ausgaben für die Wohnkosten, SGB II, Kreis Kleve Haushaltsansatz ,291 Mill Anteil Bund (26,4 %) 11,429 Mill 31,862 Mill Kreis Kleve 15,931 Mill Kommunen Kreis Kleve 15,931 Mill (weitere KdU-Ausgaben in der Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung u. Alter, Hilfen in bes. Lebenslagen)

12

13 Bestimmung der Vergleichsräume durch die empirica im Kreis Kleve

14 Bestimmung der Referenzmiete Angemessene Wohnungsgröße: 1 Personen Bedarfsgemeinschaft 2 Personen Bedarfsgemeinschaft 3 Personen Bedarfsgemeinschaft 50 qm 65 qm 80 qm Jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft zusätzlich 15 qm (gem. Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) NRW)

15 Nettokaltmieten: Vergleich Mitte Nord (Goch, Uedem, Kalkar)

16 Nettokaltmieten (Oberwert des unteren Mietdrittels)

17 Konzept der empirica, Kaltnebenkosten: 50 % der Haushalte unangemessen!!!

18 .wenn in Goch/Uedem Kalkar (Mitte-Nord) oder Kevelaer/Weeze (Mitte-Süd) in einen 4 Pers.-Haushalt eine weitere Person hinzu zieht, sinkt der Richtwert!!!

19 Konzept der Empirica, Heizkosten: 50 % der Haushalte unangemessen!!!

20 Richtwerte für Heizkosten

21 Mietrichtwerte nach dem schlüssigen Konzept der empirca im Kreis Kleve ab Aug. 2016

22 Verrechnungsmöglichkeit Innerhalb der Mietobergrenze besteht die vollen Verrechnungsmöglichkeit innerhalb der drei Komponenten Grundmiete Kaltnebenkosten Heizkosten. Dies erhöht die Flexibilität, da etwas höhere Aufwendungen des einen Bereiches mit niedrigeren Aufwendungen eines anderen Bereiches ausgeglichen werden können, soweit der Richtwert (Bruttowarmmiete) nicht überschritten wird.

23 Bestimmung der Referenzmiete Exkurs 1. In Haushaltsgemeinschaften und/oder Wohngemeinschaften gelten höhere qm-werte als Referenz 2. Die Referenzmiete garantiert keine Mindestanspruch auf eine bestimmte Wohnungsgröße, d.h. auch kleinere und günstigere Wohnungen können angemessen sein.

24 Bedarfsgemeinschaft Exkurs Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft (Eheleute, Lebenspartnerschaften und - ähnliche Gemeinschaften sowie in Bedarfgemeinschaft lebende minderjährige/unter 25 Jahre alte Kinder) hat einen kopfteiligen Individualanspruch an den anfallenden Gesamtunterkunftskosten.

25 Haushaltsgemeinschaften Exkurs Eine Haushaltsgemeinschaft (Verwandte/Verschwägerte, die einen gemeinsamen Haushalt führen) kann einen individuell höheren Anspruch als in der Mietrichtwertabelle zur Folge haben.

26 Wohngemeinschaften Exkurs In einer Wohngemeinschaft (nicht Verwandte/Verschwägerte/Ver ehelichte, die einen gemeinsamen Haushalt führen) hat jedes Mitglied den Individualanspruch eines Singlehaushaltes lt. der Mietrichtwertabelle.

27 Erhöhungskriterien in der Besonderheit des Einzelfalles Behinderten- und pflegebedingter Raumbedarf Übernachtungs- u. Aufenthaltsraum einer Betreuungperson besondere Wohngemeinschaften (betreutes Wohnen und Pflegewohngemeinschaften) Gehbehinderte, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind Erkrankungen, die die Mobilität erheblich beeinträchtigen

28 Erhöhungskriterien in der Besonderheit des Einzelfalles Menschen, die auf bestimmte soziale Bezüge und Kontakte angewiesen sind (bspw. Suchtkranke) Erhöhter Wohnraumbedarf wegen Sehbehinderung oder Blindheit Bei Haustieren besteht i.d.r. kein erhöhter Bedarf Längere Wohndauer bei älteren Menschen Kurzzeitige, absehbare Hilfebedürftigkeit Zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit

29 Wirtschaftlichkeitsprüfung Eine Kostensenkung muss nicht gefordert werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Umzugskosten unwirtschaftlich wäre ( 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II). Gefordert werden sollte vor Erlass einer Kostensenkungsaufforderung eine Bagatellgrenze von 10 % der Bruttowarmmiete. Die durch den Umzug entstehenden Kosten sollen in einem vernünftigen Verhältnis zu der Mietersparnis stehen.

30 Befristete Bestandsschutzregelung Die unangemessenen Bedarfe für die Unterkunft und Heizung sind so lange zu berücksichtigen, wie es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die Kosten durch einen Wohnungswechsel, durch Untervermietung oder auf andere Weise zu senken, in der Regel jedoch längsten für 6 Monate ( 22 Abs. 1 S. 3 SGB II). Solange Wohnungssuchbemühungen nachweisbar sind, diese aber erfolglos verlaufen, sind die unangemessenen Bedarfe weiter zu berücksichtigen.

31 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen, Beispiele Singlehaushalt am Beispiel Stadt Kleve, 50 qm angemessener durchschnittl. qm-preis alt: ab Grundmiete 6,03 6,60 pro qm Kaltnebenkosten 1,93 1,20 pro qm Heizkosten (Gas) 1,35 1,00 pro qm Bruttowarmmiete 9,31 8,80 pro qm entspricht gesamt 475,- (alt) 440,- (neu)

32 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen, Beispiel Singlehaushalt Gemeinde Bedburg-Hau, 50 qm: Angemessener durchschnittl. qm-preis alt: ab Grundmiete 5,36 6,60 pro qm Kaltnebenkosten 1,93 1,20 pro qm Heizkosten (Gas) 1,35 1,00 pro qm Bruttowarmmiete 8,64 8,80 pro qm entspricht gesamt 432,- (alt) 440,- (neu)

33 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen, Beispiele 4-Personen-Haushalt am Beispiel Stadt Kleve, 95 qm angemessener durchschnittl. qm-preis alt: ab Grundmiete 5,70 5,58 pro qm Kaltnebenkosten 1,93 1,26 pro qm Heizkosten (Gas) 1,35 0,84 pro qm Bruttowarmmiete 8,98 7,68 pro qm entspricht gesamt 853,10 (alt) 730,- (neu)

34 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen, Beispiel Singlehaushalt, Stadt Emmerich, 50 qm: Angemessener durchschnittl. qm-preis alt: ab Grundmiete 5,73 6,00 pro qm Kaltnebenkosten 1,93 1,40 pro qm Heizkosten (Gas) 1,35 1,20 pro qm Bruttowarmmiete 9,01 8,60 pro qm entspricht gesamt 450,50 (alt) 430,- (neu)

35 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen, Beispiel 4-Personen-Haushalt, Stadt Rees, 95 qm: Angemessener durchschnittl. qm-preis alt: ab Grundmiete 5,21 5,05 pro qm Kaltnebenkosten 1,93 1,26 pro qm Heizkosten (Gas) 1,35 0,95 pro qm Bruttowarmmiete 8,49 7,26 pro qm entspricht gesamt 806,55 (alt) 690,- (neu)

36 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen, Beispiel 5-Personen-Haushalt, Stadt Goch, 110 qm: Angemessener durchschnittl. qm-preis Grundmiete Kaltnebenkosten Heizkosten (Gas) Bruttowarmmiete entspricht gesamt alt: ab ,01 5,00 pro qm 1,93 0,91 pro qm 1,35 0,91 pro qm 8,29 6,82 pro qm 911,90,- (alt) 750,- (neu)

37 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen, Beispiel Singelhaushalt, Gemeinde Weeze, 50 qm: Angemessener durchschnittl. qm-preis alt: ab Grundmiete 5,20 5,80 pro qm Kaltnebenkosten 1,93 1,40 pro qm Heizkosten (Gas) 1,35 1,20 pro qm Bruttowarmmiete 8,48 8,40 pro qm entspricht gesamt 424,- (alt) 420,- (neu)

38 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen, Beispiel Singelhaushalt, Stadt Kevelaer, 50 qm: Angemessener durchschnittl. qm-preis alt: ab Grundmiete 5,96 5,80 pro qm Kaltnebenkosten 1,93 1,40 pro qm Heizkosten (Gas) 1,35 1,20 pro qm Bruttowarmmiete 9,24 8,40 pro qm entspricht gesamt 462,- (alt) 420,- (neu)

39 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen, Beispiel 2-Personen-Haushalt, Stadt Kevelaer, 65 qm: Angemessener durchschnittl. qm-preis alt: ab Grundmiete 5,53 5,69 pro qm Kaltnebenkosten 1,93 1,23 pro qm Heizkosten (Gas) 1,35 1,08 pro qm Bruttowarmmiete 8,81 8,00 pro qm entspricht gesamt 572,65,- (alt) 510,00,- (neu)

40 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen, Beispiel 5-Personen-Haushalt, Stadt Kevelaer, 110 qm: Angemessener durchschnittl. qm-preis alt: ab Grundmiete 5,04 5,27 pro qm Kaltnebenkosten 1,93 1,00 pro qm Heizkosten (Gas) 1,35 0,91 pro qm Bruttowarmmiete 8,32 7,18 pro qm entspricht gesamt 915,20 (alt) 790,- (neu)

41 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen, Beispiel 4-Personen-Haushalt, Stadt Geldern, 95 qm: Angemessener durchschnittl. qm-preis alt: ab Grundmiete 5,60 5,26 pro qm Kaltnebenkosten 1,93 1,37 pro qm Heizkosten (Gas) 1,35 0,95 pro qm Bruttowarmmiete 8,88 7,58 pro qm entspricht gesamt 843,60 (alt) 720,- (neu)

42 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen, Beispiel 6-Personen-Haushalt, Stadt Geldern, 125 qm: Angemessener durchschnittl. qm-preis alt: ab Grundmiete 5,40 5,20 pro qm Kaltnebenkosten 1,93 1,24 pro qm Heizkosten (Gas) 1,35 0,80 pro qm Bruttowarmmiete 8,68 7,24 pro qm entspricht gesamt 1.085,- (alt) 905,- (neu)

43 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen 2-Personen-Haushalt, Issum/ Kerken/Rheurdt,Wachtendonk, 65 qm: Angemessener durchschnittl. qm-preis alt: ab Grundmiete 5,83 5,54 pro qm Kaltnebenkosten 1,93 1,23 pro qm Heizkosten (Gas) 1,35 1,08 pro qm Bruttowarmmiete 9,11 7,85 pro qm entspricht gesamt 592,15,- (alt) 510,00,- (neu)

44 schlüssiges Konzept im Kreis Kleve für Mietobergrenzen 5-Personen-Haushalt, Issum/ Kerken/Rheurdt,Wachtendonk, 110 qm: Angemessener durchschnittl. qm-preis alt: ab Grundmiete 5,67 5,27 pro qm Kaltnebenkosten 1,93 1,09 pro qm Heizkosten (Gas) 1,35 0,82 pro qm Bruttowarmmiete 8,95 7,85 pro qm entspricht gesamt 984,50 (alt) 790,- (neu)

45 Jahresabrechnungen Betriebs-/Heizkosten Falls es zu Betriebs- oder/und Heizkostennachzahlungen kommt, kann dies zur einer Unangemessenheit einer zuvor angemessenen Brutto- Warmmiete führen, was eine Kostensenkungsaufforderung zur Folge haben kann.

46 Betriebs- u. Heizkosten Dazu können gehören: Betriebs- u. Heizkostenabschläge an Energieversorger oder Vermieter Betriebs- u. Heizkostennachzahlungen Öl, Kohle, Holz etc. bei Einzelofenheizung als einmalige Beihilfe Kosten des Heizungsstroms/Etagenhzg.

47 Beispiel unangemessene Wohnung, Nebenkostenrückerstattung Aufwendungen (tatsächliche Kosten = Miete+ BK + HK) 350,00 KdU-Leistungen (bewilligte angemessene = Miete+ BK + HK) 320,00 Unangemessen (aus Regelleistung gezahlt) 30,00 Nebenkostenrückerstattung 180,00 Aufwendungen im Anrechnungsmonat 350,00./. Nebenkostenrückerstattung 180,00 = geminderte Aufwendungen (noch am Vermieter zu zahlen) 170,00 KdU-Leistungen 320,00./. geminderte Aufwendungen 170,00 Anzurechnen (= noch vom Jobcenter zu leisten) 150,00 Die Nebenkostenrückzahlung von 180,- fliesst vollständig an das Jobcenter.. Allerdings könnte erörtert werden, ob durch die Rückerstattung die Wohnung nicht in den Angemessenheitsbereich rückt (Bagatellgrenze).

48 Beispiel unangemessene Wohnung, Nebenkostenrückerstattung Aufwendungen (tatsächliche Kosten = Miete+ BK + HK) 330,00 KdU-Leistungen (bewilligte angemessene = Miete+ BK + HK) 320,00 Unangemessen (aus Regelleistung gezahlt) 10,00 Nebenkostenrückerstattung 180,00 Unangemessener Anteil, aus Regelleistung gezahlt./. 120,00 angemessener Anteil der Rückerstattung 60,00 Durch die Rückerstattung wird die Wohnung im Nachhinein angemessen: 180./. 12 Monate = 15 Rückerstattung pro Monat; da die Wohnung um 10 pro Monat unangemessen ist, steht dem Leistungsberechtigten 120 (= 12 x 10, die aus der Regelleistung erbracht sind) der Rückerstattung zu, 60 Rückerstattung fließen an das Jobcenter. Allerdings würde sich die Frage aufdrängen, ob angesichts von nur 10 Überschreitung des Mietrichtwertes eine Kostensenkung verlangt werden kann (Bagatellgrenze, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) und ob die Miete von 330 nicht als angemessen anzuerkennen ist.

49 Beispiel angemessene Wohnung, Nebenkostennachzahlung Aufwendungen (tatsächliche Kosten = Miete+ BK + HK) 300,00 (angemessene Kosten n. Tabelle = Miete+ BK + HK) 450,00 Unangemessen 0,00 Nebenkostennachzahlung 1.450,00 Reserve unterhalt des Mietrichtwertes (12 x 150 ) 1.800,00 Verbleibende (überschüssige) Reserve 350,00 Ergebnis: 1.450,- Nebenkostennachzahlung sind vollständig vom Jobcenter zu übernehmen.

50 Beispiel: angemessene Wohnung, Nebenkostennachzahlung Aufwendungen (tatsächliche Kosten = Miete+ BK + HK) 350,00 (angemessen n. Tabelle Miete+ BK + HK) 360,00 Unangemessen (aus Regelleistung gezahlt) 0,00 Nebenkostennachzahlung 180,00 Reserve unterhabt des Mietrichtwertes 12 x ,00 Verbleibender unangemessener Teil 60,00 Da die (tatsächliche) Bruttowarmmiete um 10 monatlich unter den Mietrichtwert liegt (also eine Reserve von 12 Monate x 10 besteht), sind 120 Nebenkosten noch angemessen u. müssen v. Jobcenter gezahlt werden, um 60 sind sie unangemessen uns sind von Leistungberechtigten zu zahlen. Es bleibt die Frage, ob ein Betrag von 60 eine Kostensenkungsaufforderung rechtfertigt (Verhältnismäßigkeit)

51 Focus künftig auf folgende Fragen richten: Ist das schlüssige Konzept tatsächlich schlüssig (gerichtsfest)? Bilden die Regionen Kleve, Kranenburg/Bedburg- Hau und Goch/Uedem/Kalkar sowie Kevelaer/Weeze tatsächlich einheitliche Verhältnisse ab (Armutswanderung)? Ist die Kappung der Kaltnebenkosten und der Heizkosten beim Medianwert zulässig? Sind die Kaltnebenkosten in 5-Pers.Haushalte in den beiden Regionen Mitte (aufgrund der geringen Haushaltszahl) schlüssig?

52 Focus künftig auf folgende Fragen richten: Werden bei Überschreiten der Richtwertgrenze Besonderheiten im Einzelfall berücksichtigt? Wurde eine Bagatellgrenze berücksichtigt? Ist ein Umzug zumutbar und möglich? Ist eine angemessene Wohnung tatsächlich vorhanden und anmietbar?

53 Nur die Ermutigung u. Begleitung zu Widerspruch und Klage wird dauerhaft einen angemessenen Wohnstandard für Menschen in Armut und/oder Behinderung ermöglichen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft i.s.d. Gesetzes ist nicht denkbar, wenn Bezieher*innen von SGB II/SGB XII Leistungen in Orte mit billigen Mieten abgedrängt werden Die Sozialtreffs des Sozialberatungsvereins in Kleve, Kranenburg, Emmerich, Goch, Kevelaer und Geldern sollen Menschen, die von Armut betroffen sind, vermitteln, dass sie nicht alleine stehen. Hilfe bei Widerspruch und Klage wird durch ehrenamtliche Berater*innen des Sozialberatungsvereins gewährleistet bzw. unter Beiordnung eines Anwalts und Beantragung von Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe sichergestellt.

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