Energetische Aspekte in KdU- Richtlinien Möglichkeiten und Grenzen
|
|
- Gitta Kaufer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 7. Wohnungspolitisches Kolloquium Dortmund, Energetische Aspekte in KdU- Richtlinien Möglichkeiten und Grenzen Dr. Christian v. Malottki Institut Wohnen und Umwelt (IWU) 1
2 Das Institut Wohnen und Umwelt Forschungseinrichtung des Landes Hessen und der Stadt Darmstadt Ca. 45 Mitarbeiter Forschungsfelder Wohnen Energie Integrierte nachhaltige Entwicklung Forschungsprojekte in der Grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung für Kommunen, Bundesländer, Bund, EU, Unternehmen, Verbände Ansicht des neuen IWU-Hauses, das mit Passivhaus-Komponenten saniert wurde 2
3 Agenda Kosten der Heizung und deren Wechselwirkungen mit den Unterkunftskosten Zusammenhang zwischen Mieten und Heizkosten bei energetischer Sanierung Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Trennung von KdU und KdH: Problem sanierte Wohnungen Wie kann eine Heizkostengrenze empirisch bestimmt werden? Welche Möglichkeiten gibt es (auch bei Verwendung des bundesweiten Heizkostenspiegels) zur Berücksichtigung des geänderten Kostenprofils bei energetisch sanierten Wohnungen? 3
4 Zahlungen in pro m² Wohnfläche und Monat Energetische Sanierungen erhöhen die Kaltmiete 10 mit "wärmetechnsicher Beschaffenheit" im Mietspiegel Erhöhung nach $ 558 BGB (neue ortsübliche Vergleichsmiete) 9 8 Energetische Modernisierung Heizkosten energiebedingte Mehreinnahmen Nettomiete Nettomiete+Heizkosten (ohne Energiesparmaßnahmen) ortsübliche Vergleichsmiete 0 Quelle: IWU Jahre Nicht warmmietenneutral sind insbesondere vorgezogene Sanierungen (Vollkosten statt energiebedingte Mehrkosten)
5 Miete in /m² Energetische Sanierungen erhöhen die Kaltmiete 7,25 7 6,75 Spreizung der ortsüblichen Vergleichsmiete 6,5 6, Durchschnitt aller Wohnungen Unsanierte Sanierte Wohnungen
6 Energetische Sanierungen erhöhen die Kaltmiete Quelle: Mietspiegel Darmstadt 2007, BBSR-Online-Publikation 4 / 2010
7 Rechtslage KdU und KdH Die Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze für Unterkunftsund Heizkosten ( ) würde ( ) die Festlegung eines als abstrakt angemessen anzusehenden Heizkostenpreises ( ) erfordern. Es ist nicht erkennbar, wie ein solcher abstrakter Wert ( ) verlässlich ermittelt werden könnte. BSGE B 14 AS 33/08 R Bei einer Bestimmung [der als angemessen anerkannten Aufwendungen für die Heizung] kann eine Gesamtangemessenheitsgrenze [KDU+KDH] ( ) gebildet werden. 22b SGB II neu
8 Einflussfaktoren Heizkosten Individuelle Heizkosten Energieträger Energieverbrauch Energiepreis Energiebedarf Lage Whg. Heizverhalten Nutzer - Im Geb. Nachbarn verhalten Betriebs - führung Wetter des Jahres Klima des Standorts Energetische Qualität des Gebäudes Kubatur des Gebäudes Abstraktes Nutzerverhalten (im Richtwert) Konkretes Nutzerverhalten (nicht im Richtwert) 8
9 Rechtslage KdU und KdH Da gleichwohl auch hinsichtlich der Aufwendungen für Heizung unangemessen hohe Kosten vom Träger der Grundsicherung nicht gezahlt werden müssen, eine abstrakte Festlegung dieser "angemessenen Aufwendungen" aber nicht möglich erscheint, hat eine Prüfung der Heizkosten auf ihre Angemessenheit hin allein orientiert an den Verhältnissen des Einzelfalles zu erfolgen. Der Senat hat dabei ausgeführt, dass regelmäßig dann von unangemessen hohen Heizkosten auszugehen ist, wenn bestimmte ( ) Grenzwerte überschritten werden, die der Senat den von der co2online ggmbh ( ) erstellten ( ) "Kommunalen Heizspiegeln" bzw. dem "Bundesweiten Heizspiegel" entnimmt. BSGE B 14 AS 60/12 R 9
10 Bundesweiter (oder stadtspezifischer) Heizkostenspiegel Verbrauch Kosten
11 Rechtslage KdU und KdH Solange der jeweils örtlich zuständige Träger der Grundsicherung keine im dargestellten Sinne differenzierte Datenermittlung für den konkreten Vergleichsraum durchgeführt hat, ( ) ist die Heranziehung eines Grenzwertes aus Gründen der Praktikabilität geboten; dementsprechend ist die Rechtsprechung des BSG in der Folge vom Gesetzgeber nicht korrigiert worden. Es ist zwar nicht zu verkennen, dass der hohe Grenzwert der energiepolitischen Zielsetzung eines Heizspiegels zuwiderläuft. Solche Zielsetzungen sind im Anwendungsbereich des SGB II aber nach den gesetzgeberischen Vorgaben unbeachtlich. BSGE B 14 AS 60/12 R 11
12 Perzentile bei Unterkunfts- und Heizkosten KdU: 20%-Perzentil der Quadratmetermieten von Mietwohnungen Kostensenkung = Verfügbarkeitsproblem Heizkostenspiegel: 90 % der Quadratmeterkosten aller Wohnungen Kostensenkung = Verhaltensproblem 12
13 Niedrige KdU: Angemessenheitsgrenzen: Das München-Urteil LSG Bayern (L 16 AS 127/10 und B 4 AS 77/12) 20%-Perzentil der ortsüblichen Vergleichsmieten (Mietspiegel) BSG: kann auf die Grenze 20 % zurückgegriffen werden. Dies entspricht einer Orientierung an den unteren 20 % der Einkommensbezieher. 20 % der Quadratmetermieten sind nicht (= deutlich weniger als ) 20 % der Einkommensbezieher Ortsübliche Vergleichsmiete ist nur eine verzögerte Marktmiete Nur Mieter, keine Eigentümer: 20 % der Mieter sind in München 14,8 % der Haushalte Im Regelbedarf werden die Transferleistungsempfänger ausgesondert Wohnungsgrößenklassen statt Haushaltsgrößenklassen / normative Elemente der Produkttheorie ( Wenig mal wenig ergibt sehr wenig ) Vgl. Malottki in infoalso 3 /
14 Problem niedrige KdU-Grenze und hohe KdH-Grenze Umweltpolitisch: Verhinderung energetischer Sanierungen Stadtentwicklungspolitisch: fuel poverty und energetische Segregation Fiskalpolitisch: Kostenrisiko im Falle von Energiepreissteigerungen Kein Anreiz an die Nutzer zum energiesparenden Heizen
15 Fehlanreize bei der Übernahme tatsächlicher Kosten bis zur Angemessenheitsgrenze Fehlanreiz Sanierungshemmnis Fehlanreiz tatsächliche KdH-Übernahme KDU KDH Der Sparsame Der Wärmeliebende Altbaubewohner Der Gedämmte Der Überteuerte
16 Lösung 1: Ausdifferenzierung der KdH Energetisch gute Gebäude schlechte Gebäude mittlere Gebäude 16
17 Einflussfaktoren Heizkosten Individuelle Heizkosten Energieträger Energieverbrauch Energiepreis Energiebedarf des Geb. Lage Whg. Heizverhalten Nutzer - Im Geb. Nachbarn verhalten Betriebs - führung Wetter des Jahres Klima des Standorts Energetische Qualität des Gebäudes Kubatur des Gebäudes Abstraktes Nutzerverhalten (im Richtwert) Konkretes Nutzerverhalten (nicht im Richtwert) 17
18 Beurteilung energetischer Qualität: Bauphysik 1. Nachweismöglichkeit: Energieausweis Primärenergiekennwert 227,5 kwh/(m²a) 18
19 Beurteilung energetischer Qualität: Bauphysik 2. Nachweismöglichkeit: Energiepunktesystem Vereinfachte Bewertung bei Bauteilen mit nachträglicher Dämmung der gesamten Fläche Dämmstoffdicke bei Bauteilen ohne nachträgliche Dämmung der gesamten Fläche Baualterstypischer Standard Außenwand Dach bzw. oberste Geschossdecke Kellerdecke bzw. Kellerfußboden unter 2 cm 0 Punkte b is Punkte 2 bis 5 cm 4 Punkte 1979 bis Punkte von 6 bis 12 cm 6 Punkte oder ab Punkte von 13 bis 20 cm 7 Punkte über 20 cm 8 Punkte unter 6 cm 0 Punkte b is Punkte von 6 bis 12 cm 2 Punkte 1979 bis Punkte oder von 13 cm bis 25 3 Punkte ab Punkte über 25 cm 4 Punkte unter 1 cm 0 Punkte b is Punkte 1 bis 3 cm 1 Punkt 1979 bis Punkt oder 4 bis 20 cm 2 Punkte ab Punkte üb er 20 cm 3 Punkte Quelle: Mietspiegel Tübingen, BBSR-Online-Publikation 4 /
20 Beurteilung energetischer Qualität: Bauphysik 3. Nachweismöglichkeit: Gebäudetypologien 20
21 Beurteilung energetischer Qualität: Bauphysik Überleitung in Verbräuche: Heilbronner Heizkostenrechner 21
22 Beurteilung energetischer Qualität: Statistik Regressionsanalyse der Einflussfaktoren Schritt 1: Berechnung durchschnittlicher Heizkosten Beispiel Schritt 1A: Basiskosten in pro Whg. und Monat nach Baualter und Wohnfläche Baualter Gebäude Wohnfläche bis ab m² 49,45 54,49 50,98 46,21 60 m² 59,93 66,65 61,97 55,61 72 m² 68,32 76,38 70,77 63,13 84 m² 76,71 86,11 79,56 70,66 72 m² 96 m² 85,09 95,85 88,36 78,18 Baualter 12 m² zus. 8,39 9,73 8,80 7, Schritt 1B: Personenzuschläge pro Wohnung und Monat Anzahl der Personen Haushaltsvorstand unter 30 Jahre Haushaltsvorstand Jahre Haushaltsvorstand über 51Jahre Schritt 1A: Ihr Wert: 70,77 6,45 12,90 19,34 25,79 plus 3 Personen 32,24 38,69 Schritt 1B: Ihr Wert: 19,34 Schritt 1C: Alterszu- / -abschläge pro Wohnung und Monat -2,43 plus / Haushalts- 0,00 minus vorstand 2,52 45 Jahre Schritt 1C: Ihr Wert: 0,00 Quelle: Schritt 1D: Berechnungen Zu- / Abschläge für die den Heizungsart Kreis Offenbach pro m² und Monat 22
23 Verbrauchskennwert Heizung [kwh/(m²a)] Bedarf vs. Verbrauch / Bauphysik vs. Statistik Verbrauch: Gemessener Wert (Heizkostenspiegel) Bedarf: Bauphysikalisch berechnete Werte (Heibronner Heizkostenrechner) Rebound-Effekt: Sinkt der Bedarf, so sinkt der Verbrauch nur in geringerem Maße (der Nutzer erhöht sein Konsumniveau) Heteroskedastizität: Je schlechter das Gebäude, desto höher die Streuung alle Gebäudegrößen Erdgas n= y = 0,5764x R 2 = 0, Bedarfskennwert Heizung [kwh/(m²a)] 23
24 Welches Perzentil ist bei KdH angemessen? Regelbedarf: 20% (bei gleichen / bekannten Rahmenbedingungen Heilbronner Heizkostenrechner: 50 % (bei teilweise gleichen / bekannten Rahmenbedingungen in der jew. Gruppe) Heizkostenspiegel / BSG: 90 % (bei ungleichen / unbekannten Rahmenbedingungen) 24
25 Fazit Lösung 1: Ausdifferenzierung der KdH-Grenze Fazit: Setzt Energiesparanreiz (insbesondere, wenn die individuelle Grenze auch noch als Pauschale gezahlt wird) Aber: Kein Sanierungsanreiz Forschungsaufgaben: Detailliertere Modellierung des Zusammenhangs Gebäudequalität Energieverbrauch Kopplung mit energetischen Mietspiegeln 25
26 Einzelfalllösung über die Wirtschaftlichkeitsprüfung Eine Absenkung der nach Satz 1 unangemessenen Aufwendungen muss nicht gefordert werden, wenn diese unter Berücksichtigung der bei einem Wohnungswechsel zu erbringenden Leistungen unwirtschaftlich wäre. 22 (1) S. 4 SGB II Wirtschaftlichkeit = bruttowarm (S. Knickrehm) 26
27 Lösung 2: Umschichtungssysteme KDH = 90 %-Perzentil (Worst Case für schlechte Gebäude) Undifferenzierte KDU / KDH K D H Zuschlag zur angemessenen Kaltmiete Differenzierte KDU / KDH Umlage (Zuschlag zu den KDU und Abschlag zu den KDH Bestimmung nach Kosten oder empirischen Mieten) K D U Alle Gebäude Schlechtes Gutes Gebäude 27
28 Lösung 2: Umschichtungssysteme Warmmietengrenze KDU+KDH Fehlanreiz Der Sparsame Der Wärmeliebende Altbaubewohner Der Gedämmte Neu angemessene Kosten Der Überteuerte 333 Gutachten Die Berücksichtigung der energetischen Gebäudequalität bei der Festlegung von Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch 28
29 Lösung 2: Umschichtungssysteme Einzelfalllösung: Wenn KdU unangemessen, dann Prüfung der Gesamtangemessenheitsgrenze KDU+KDH KDU Der Sparsame Der Wärmeliebende Altbaubewohner Der Gedämmte Addition der beiden Überschreitungen Der Überteuerte bzw
30 Operationalisierung Dem Grundsicherungsträger in Wilhelmshaven sei deshalb empfohlen, im Fall hoher Unterkunftskosten und niedriger Heizkosten (aber nicht andersherum) die Bruttowarmmiete als Summe aus dem Wert dieses Gutachtens und des bundesweiten Heizspiegels zur Anwendung zu bringen. IWU-Gutachten für Wilhelmshaven
31 Lösung 2: Umschichtungssysteme Warmmietengrenze und Heizkostengrenze KDU+KDH KDH Der Sparsame Der Wärmeliebende Altbaubewohner Der Gedämmte Der Überteuerte Höhere der beiden Überschreitungen = Abzug von den tatsächlichen Gesamtkosten 276 bzw bzw
32 Lösung 2: Umschichtungssysteme Übertragungsmöglichkeit auf Antrag mit Nachweis (Modell Bielefeld, Stadt Offenbach) KDU KDH Der Sparsame Der Wärmeliebende Altbaubewohner Der Gedämmte Der Überteuerte Übertrag Neu angemessene Kosten
33 Lösung 2: Umschichtungssysteme KDU-Angemessenheitsgrenze und KDH-Pauschale Der Sparsame KDU KDH Überschuss aus Pauschale Der Wärmeliebende Altbaubewohner Der Gedämmte Ausgleich Der Überteuerte
34 Zusatzkosten für Grundsicherungsträger? KDH = 90 %-Perzentil (Worst Case für schlechte Gebäude) Undifferenzierte KDU / KDH K D H K D U Spreizung der angemessenen Kaltmiete unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit Differenzierte KDU / KDH Absenkung gegenüber Abb. 2 Umlage (Zuschlag zu den KDU und Abschlag zu den KDH Bestimmung nach Kosten oder empirischen Mieten) Alle Gebäude Schlechtes Gutes Gebäude Steigernd: Der Gedämmte wird nun nicht mehr gekürzt. Senkend: Maßstab für die KdU-Grenze ist die unsanierte Wohnung. 34
35 Lösung 2: Umschichtungssysteme Fazit: Setzt alle Anreize Aber: nur solange die Sanierung warmmietenneutral ist Forschungsaufgabe: Zusammenhang zwischen einfachem Segment, Verfügbarkeit und Umlagekonzept evaluieren (erfordert Neuvertragsmietenbefragung mit energetischen Merkmalen) 35
36 Modellprojekt Rems-Murr-Kreis Ziel: Lokale Miet- und Energieerhebung Laufzeit: 12 / / 2014 Fragestellungen: Zusammenhang zwischen Miete und energetischer Qualität Energetischer Gebäudestandard im niedrigpreisigen Wohnungsmarktsegment Zusammenhang zwischen Energiebedarf und Energieverbrauch / KdH Wirkungen eines Klima-Bonus auf die Verfügbarkeit angemessener Wohnungen Kostenabschätzung für die Kommune 36
37 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dr. Christian v. Malottki Institut Wohnen und Umwelt, Darmstadt 37
Die Integration energetischer. grundsicherungsrelevante Mietspiegel
Die Integration energetischer Differenzierungsmerkmale in qualifizierte und grundsicherungsrelevante Mietspiegel Dr. Christian v. Malottki Institut Wohnen und Umwelt Forschungseinrichtung des Landes Hessen
MehrRichtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - (Stand Dezember 2012)
- 1 - Richtlinien des Kreises Düren zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung - 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) - (Stand Dezember 2012) 1. Angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung 1.1.
MehrDr. Christian v. Malottki. 1. Auflage Darmstadt, den ISBN Nr.: IWU Bestellnummer: 04/12
Rheinstraße 65 64295 Darmstadt Germany Fon: +49(0)6151/2904 0 Fax: +49(0)6151/2904 97 info@iwu.de www.iwu.de Die Berücksichtigung der energetischen Gebäudequalität bei der Festlegung von Angemessenheitsgrenzen
MehrWohnkosten und Energieeffizienz
Diskussionsforum Umweltgerechtigkeit der Deutschen Umwelthilfe Wohnkosten und Energieeffizienz Dr. Christian v. Malottki Institut Wohnen und Umwelt (IWU) Berlin, 08.07.2014 1 Das Institut Wohnen und Umwelt
MehrAuswirkungen der Regelungen zur Angemessenheit auf den Wohnungsmarkt
Auswirkungen der Regelungen zur Angemessenheit auf den Wohnungsmarkt Jens Schumacher Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Berlin, 24.11.2014 www.bmub.bund.de 1 Aufbau
MehrIntegration energetischer Differenzierungsmerkmale in Mietspiegel
Integration energetischer Differenzierungsmerkmale in Mietspiegel Dr. Christian v. Malottki Umwelt AK SSW des Deutschen Städtetages Osnabrück, 05.11.2010 Forschungseinrichtung i ht des Landes Hessen und
MehrPerspektiven der energetischen Sanierung und. des sozialen Wohnens bei der Wohnbau Gießen GmbH
Perspektiven der energetischen Sanierung und bei der Wohnbau Gießen GmbH Fachsymposium der Wohnbau Gießen 17.03.2015 9:30 bis16:00 Uhr Kunsthalle, Kongresshalle Gießen, Berliner Platz 2 Seite 1 Gesetzesgrundlagen:
MehrAngemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU) im SGB II und SGB XII Aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen
Arbeitskreis Wohnungsmarktprognostik 13.11.2015 Angemessenheit der Bedarfe für Unterkunft und Heizung (KdU) im SGB II und SGB XII Aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen Dr. Christian v. Malottki Institut
MehrVorstellung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Kreis Offenbach
Vorstellung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Kreis Offenbach Dr. Christian v. Malottki Umwelt Forschungseinrichtung des Landes Hessen und der Stadt Darmstadt 1. Fachveranstaltung SGB
MehrEnergetische Sanierung und soziales Wohnen Passt das zusammen?
Symposium Energetische Sanierung und soziales Wohnen 17.03.2015 Energetische Sanierung und soziales Wohnen Passt das zusammen? Dr. Christian v. Malottki Institut Wohnen und Umwelt (IWU) 1 Das Institut
MehrAnforderungen an energieeffiziente und sozial stabile Quartiere
Ökologisch, sozial, ästhetisch: Perspektiven für die energetische Stadtsanierung, BDA, Hannover, 28.02.2013 Anforderungen an energieeffiziente und sozial stabile Quartiere Dr. Christian v. Malottki Institut
MehrRechtliche und methodische Anforderungen für die Bestimmung der Referenzmiete bei den Kosten der Unterkunft
Rechtliche und methodische Anforderungen für die Bestimmung der Referenzmiete bei den Kosten der Unterkunft Dr. Christian v. Malottki Umwelt Forschungseinrichtung des Landes Hessen und der Stadt Darmstadt
MehrErstellung eines schlüssigen Konzepts
Erstellung eines schlüssigen Konzepts Matthias Klupp 25.06.2014 in Dortmund www.analyse-konzepte.de Folie 1 Analyse & Konzepte Experten für Wohnen, Immobilien und Stadtentwicklung Gegründet 1993 Über 25
MehrBewertung der bisher in der Praxis umgesetzten sowie weiterer denkbarer Methoden aus wissenschaftlicher / statistischer Sicht
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge Berlin, 24.11.2014 Konkretisierung des höchstrichterlich geforderten schlüssigen Konzepts Bewertung der bisher in der Praxis umgesetzten sowie weiterer
Mehr- 1 - Richtlinie zu 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung
- 1 - Richtlinie zu 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung Durchführung des SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende - Richtlinie zu 22 SGB II - Teil II Heizkosten Gliederung: 1. Heizkosten 1.1
MehrErste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung
Erste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung (WAV-Fortschreibungsverordnung 2013) vom 16. Juli 2013 (GVBl. S. 348), in Kraft getreten am 01. August 2013 -- Hinweis zum Urteil des
MehrHandlungsempfehlungen des Landkreises Heidenheim für Leistungen der Unterkunft und Heizung nach 29 SGB XII und 22 SGB II. I. Kosten der Unterkunft
Landratsamt Heidenheim Dezernat 2 Fachbereich Soziale Sicherung und Integration Handlungsempfehlungen des Landkreises Heidenheim für Leistungen der Unterkunft und Heizung nach 29 SGB XII und 22 SGB II
MehrLandkreis Spree-Neiße
E 55 22 SGB II Kosten der Unterkunft 25.03.2009 Landkreis Spree-Neiße Verwaltungsvorschrift Angemessenheitskriterien der Leistungen für Unterkunft und Heizung gemäß 22 Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB
MehrFAQ zur Änderung der AV-Wohnen
FAQ zur Änderung der AV-Wohnen Link zur Neufassung AV-Wohnen Ab wann wird die neue AV-Wohnen gelten? Die neue AV-Wohnen tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Was regelt die AV-Wohnen? Die AV-Wohnen bestimmt,
MehrFeststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII in Jena
Feststellung angemessener Wohnkosten im Rahmen des SGB II und XII in Jena auf Basis der Daten der Mietspiegelerhebung 2015 05. November 2015 Dr. Michael Clar F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien
MehrZwischen Miethaiund Sozialamt Kosten der Unterkunft im Spannungsfeld von Miet-und Grundsicherungsrecht. Sozialamt. I. Einführung in das Thema
Zwischen Miethaiund Sozialamt Kosten der Unterkunft im Spannungsfeld von Miet-und Grundsicherungsrecht Universität Göttingen 24 April 2014 Richterin am BSG Sabine Knickrehm 1 Zwischen Miethaiund Sozialamt
MehrRichtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung
Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII Beschluss des Kreistages Mittelsachsen Nr. KT 244/12./2016 vom 14.12.2016 Inhaltsübersicht 1 Einleitung
MehrRichtlinie KdU. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII. 3. Auflage. A.
Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales Richtlinie KdU Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII 3. Auflage A. Einleitung Mit dieser Richtlinie benennt
MehrAntwort auf die Anfrage
Höchstgrenzen-Tabelle hier klicken Steuerungsbereich - Politikservice - Klubgartenstr. 6-38640 Goslar Datum Az.: 5.2 09.03.2009 Antwort auf die Anfrage Bei schriftlichen Anfragen: Anfrage Nr. X/349 Bei
MehrEnergetische Sanierung Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz.
Heike Marcinek Energetische Sanierung Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz. 26. Mai 2011, Fachgespräch der Bundestagsfraktion DIE LINKE 1 Zahlen. 2 Ziel der Bundesregierung laut Energiekonzept. 3 Wieso ist
MehrEingangsstempel. Ich beantrage, die Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung zuzusichern.
Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Umzug) gemäß 22 Abs. 4 SGB II - Umzug in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Burgenlandkreis Dienststelle Tag der
MehrMietwerterhebung Landkreis Schwandorf 2016
Mietwerterhebung Landkreis Schwandorf 2016 Matthias Klupp 24.11.2016 www.analyse-konzepte.de Folie 1 Analyse & Konzepte Wohnungsmarktanalysen und -konzepte Empirische Tabellenmietspiegel, Wohnlagekarten
MehrStadt Bayreuth Sozial-, Versicherungs- und Wohnungsamt. Fortschreibung - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft
Stadt Bayreuth Sozial-, Versicherungs- und Wohnungsamt Fortschreibung - Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft Endbericht vom 01.06.2017 - 0 - Inhaltsverzeichnis 1 Fortschreibung der Kosten
MehrRichtlinie KdU. Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales. Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung
Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales Richtlinie KdU Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung in den Rechtskreisen SGB II und SGB XII 1. Auflage, April 2013 Unstrut-Hainich-Kreis FD Soziales
Mehr4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie
4. Änderung der Unterkunftsrichtlinie Richtlinie des Landkreises Eichsfeld zur Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei
MehrWirtschaftlichkeit energetischer. im vermieteten Bestand
Wirtschaftlichkeit energetischer Vielen Dank für Sanierungen Ihre Aufmerksamkeit im vermieteten Bestand Einfluss der Bestimmungsgrößen 19.11.2015 Frankfurt a.m. Dr. Andreas Enseling Institut Wohnen und
MehrRichtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie -
Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera - Unterkunftsrichtlinie - 1. Allgemeines 1.1 Für die Kosten der Unterkunft und der Heizung, sowie
MehrGremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: Mietspiegel für Karlsruhe 2013: Berücksichtigung des energetischen Zustandes von Wohnungen im Mietspiegel
STADT KARLSRUHE Der Oberbürgermeister ERGÄNZUNGSANTRAG Stadträtin Bettina Lisbach (GRÜNE) StadtratAlexander Geiger (GRÜNE) GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom 18.03.2013 Gremium: Termin: Vorlage Nr.: TOP: 48.
MehrLandkreis Günzburg. KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013
Landkreis Günzburg KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013 Endbericht vom 13.10.2015 - 0 - Inhaltsverzeichnis 1 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013... 1 2 Indexfortschreibung...
MehrDienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg
Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Für die Prüfung der jeweiligen Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten ist auf
MehrInformationsvorlagen
Informationsvorlagen Kreisverwaltung Cochem-Zell Bereich: Fachbereich 4 - Soziale Hilfen Aktenzeichen: ASM/006/2016 Dezernent: Toenneßen, Anja Gremium Datum Sitzungsteil/TOP Ausschuss für Soziales Miteinander
MehrRechtliche Vorgaben, Rechtsprechung und aktuelle Probleme vor Gericht im Zusammenhang mit den KdU. von Martin Schillings Richter am SG Düsseldorf
Rechtliche Vorgaben, Rechtsprechung und aktuelle Probleme vor Gericht im Zusammenhang mit den KdU von Martin Schillings Richter am SG Düsseldorf 22 Abs. 1 SGB II "Leistungen für Unterkunft und Heizung
Mehrdena Einsparung bringt eine energetische Sanierung wirklich? Die Gesellschafter der Deutschen Energie Agentur. Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Energiebedarf und verbrauch: Welche Einsparung bringt eine energetische Sanierung wirklich? Darmstadt 31. Mai 2012 1 Die Gesellschafter der Deutschen Energie Agentur.
MehrWohnungsmarktentwicklung in Hessen
Wohnungsmarktentwicklung in Hessen unter besonderer Berücksichtigung des preisgünstigen Segments Dr. Christian v. Malottki Umwelt Arbeitsgemeinschaft der Wohnungs- und Immobilienverbände Hessen Frankfurt,
MehrEin Jahr AV-Wohnen Eine Bilanz. Sigmar Gude TOPOS Stadtforschung
Ein Jahr AV-Wohnen Eine Bilanz Sigmar Gude TOPOS Stadtforschung 07.07.2016 1 Kerndaten zu Alg II und KDU in Berlin (Dezember 2015): - Bedarfsgemeinschaften (BG) 300.000 - Personen in BG 550.000 - Mieter
MehrDienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg
Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Für die Prüfung der jeweiligen Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten ist auf
MehrKlimafreundlich wohnen in großen Wohnungen?
Klimafreundlich wohnen in großen Wohnungen? Dr. Jürgen Ritterhoff Bremer Umwelt Beratung e.v. Nach uns die Sintflut? Klimaschutz als Engagementfeld für Ältere BAGSO Fachtagung am 27. Oktober 2010 Energieverbrauch
MehrAnfrage gem. 20 Geschäftsordnung
Fraktion Goslarer-LINKE Hans-Werner Kihm Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 576 öffentlich nichtöffentlich X Datum 21.05.2010 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag
MehrInkrafttreten. Bekanntmachung. (Nr., Datum) (Datum) nach Beschlussfassung
Bezeichnung, Rechtsgrundlage Beschluss Ausschuss vom (Nr., Datum) Ausfertigung (Datum) Bekanntmachung (Nr., Datum) Inkrafttreten (Datum) Änderungen/Anmerkungen SGB II; SGB XII 37/2012 vom 24.05.2012 24.05.2012
MehrDer Wohnungsmarkt für Transferleistungsempfänger (schlüssige) Konzepte für Kreise und Kommunen
Der Wohnungsmarkt für Transferleistungsempfänger (schlüssige) Konzepte für Kreise und Kommunen Eine Zusammenfassung des 7. wohnungspolitischen Kolloquiums am 25. Juni 2014 an der TU Dortmund Hintergrund
MehrFreie Hansestadt Bremen. Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen
An der Verwaltungsanweisung zu 35 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) Kosten für Unterkunft und Heizung - wird derzeit gearbeitet. Als Richtwerte für die Kosten der Unterkunft gelten die in
MehrAnfrage gem. 20 Geschäftsordnung
Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 709 öffentlich nichtöffentlich X Datum 28.02.2011 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag 07.03.2011 4 Für persönliche Notizen
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) gültig bis: 09 / 2020 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche A N Erneuerbare
MehrMitteilung des Senats vom 14. März 2017
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 473 S (zu Drs. 19/457 S) 14. 03. 17 Mitteilung des Senats vom 14. März 2017 Abzüge bei den Kosten der Unterkunft Die Fraktion DIE
MehrEnergieeffizienz und der Marktwert von Immobilien
Energieeffizienz und der Marktwert von Immobilien Energy efficiency and the market valued of buildings Dr. Christian v. Malottki Institut Wohnen und Umwelt / Institute for Housing and Environment Forschungseinrichtung
MehrGemeinsam erfolgreich. Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels Vorstellung der Ergebnisse Neubrandenburg, den
Gemeinsam erfolgreich Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels Vorstellung der Ergebnisse Neubrandenburg, den 19.02.2013 20.11.2012 1 Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen
MehrÖrtliche Hinweise zum SGB II
zu 22 (Bedarfe für Unterkunft und Heizung) Angemessenheit einer Unterkunft, Verfahren bei unangemessenen Unterkunftskosten, Umzügen, Rück- und Nachzahlung von Wohnnebenkosten Stand: 01/2014 1. Ermittlung
MehrInformationen zum Arbeitslosengeld II. Wohnen, Heizung, Unterkunft
Informationen zum Arbeitslosengeld II Wohnen, Heizung, Unterkunft Unterkunft Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) haben, bekommen Sie vom Jobcenter Bremen die Kosten für
MehrRentabilität der energetischen Gebäudesanierung.
Christian Stolte Rentabilität der energetischen Gebäudesanierung. 16. Oktober 2014, Friedrich-Ebert-Stiftung, Berlin. 1 Endenergieverbrauch in Deutschland. 2 Verbraucherpreisindex [%] Entwicklung der Energiepreise
MehrAnfrage gem. 20 Geschäftsordnung
Goslarer LINKE Anfrage gem. 20 Geschäftsordnung Vorlage-Nr. X / 349 öffentlich nichtöffentlich X Datum 18.01.2009 Beschlussgremium Beratungsfolge: Sitzung am: TOP einst. Kreistag Für persönliche Notizen
MehrMit aller Energie! Prof. Dr. Michael Voigtländer Leiter Kompetenzfeld Immobilienökonomik Berlin, 25. Januar 2012
Mit aller Energie! Hintergründe & Perspektiven zur energetischen Gebäudesanierung Prof. Dr. Michael Voigtländer Leiter Kompetenzfeld Immobilienökonomik Berlin, 25. Januar 2012 Kompetenzfeld Immobilienökonomik
MehrGliederung: 1. Heizkosten 1.1 Angemessenheit 1.2 Heizkosten als laufende Leistung 1.3 Heizkosten als einmalige Leistung. 2.
1 Durchführung des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) Richtlinie zu 22 SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung auf der Grundlage des schlüssigen Konzeptes zu Mietobergrenzen Teil II - Heizkosten
Mehrco2online gemeinnützige GmbH Altbausanierung und einkommensschwache Haushalte mittlere Heizkosten in Abrechnungsjahren 11,10 10,50
co2online gemeinnützige GmbH Altbausanierung und einkommensschwache Haushalte Benjamin Becker 2. SEMS Summer School Luxemburg, 11. September 2009 Heizkosten steigen 2 15,00 /m²,a 12,50 mittlere Heizkosten
MehrSicherung des Existenzminimums im Bereich Wohnen
Ein schlüssiges Konzept? Warum kommunale Träger im SGB II daran scheitern (müssen) Sicherung des Existenzminimums im Bereich Wohnen am 24. November 2014 in Berlin Referent: Gerd Goldmann Überblick I. II.
MehrRichtlinien des Kreises Unna über die Anerkennung angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II und 35 SGB XII
Richtlinien des Kreises Unna über die Anerkennung angemessener Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach 22 SGB II und 35 SGB XII Impressum Herausgeber Gesamtleitung Kreis Unna - Der Landrat Friedrich-Ebert-Straße
MehrAktuelle kommunale Verfahren zur Regelung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft
Informationen zur Raumentwicklung Heft 9.2011 545 Aktuelle kommunale Verfahren zur Regelung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft Christian von Malottki Joachim Kirchner 1 Kosten der Unterkunft
MehrLANDESSOZIALGERICHT NIEDERSACHSEN-NBREMEN BESCHLUSS
LANDESSOZIALGERICHT NIEDERSACHSEN-NBREMEN L 7 AS 333/05 ER S 25 AS 103/05 ER (Sozialgericht Aurich) BESCHLUSS In dem Rechtsstreit,,, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kroll pp., Haarenfeld 52c, 26129
MehrDIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV
1 DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV Am 03.04.2012 hat die Senatsverwaltung für Soziales die "Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten
MehrWohnsituation und -kosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen Entspannung und Anspannung
Statistische Woche in Hamburg, 18.9.2015, Dr. Henning Schridde Wohnsituation und -kosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende zwischen Entspannung und Anspannung Bundesagentur für Arbeit Statistik
MehrTOP 7: Beschluss über die angemessenen Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten sowie die Heizkosten ab dem
Kreisausschusssitzung am 08.12.2016 Öffentliche Sitzung TOP 7: Beschluss über die angemessenen Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten sowie die Heizkosten ab dem 01.01.2017 Sachverhalt: Nach 22 Abs.
MehrStadt und Landkreis Hof. KdU-Richtwerte 2014 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2012
Stadt und Landkreis Hof KdU-Richtwerte 2014 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2012 Endbericht vom Juni 2014 - 1 - Stadt und Landkreis Hof: KdU-Richtwerte 2014 Indexfortschreibung des schlüssigen
MehrAngemessene Kosten der Unterkunft Stand 01/2010
Drittes Kapitel SGB II: Leistungen Drittes Kapitel SGB XII: Hilfe zum Lebensunterhalt Unterkunft und Heizung 22 SGB II und 29 SGB XII Angemessene Kosten der Unterkunft Stand 01/2010 1. Grundsätzliches:
MehrHerzlichen Willkommen bei den Stadtwerken Esslingen
Herzlichen Willkommen bei den Stadtwerken Esslingen Erdgas Wärme Wasser Services Der Energieausweis erstellt durch die Stadtwerke Esslingen Mit dem Fachmann beraten: - welcher Energieausweis eignet sich
MehrEinfamilienreihenhaus, erbaut in den 70er Jahren ( ) Gebäudetyp R 70 S
Einfamilienreihenhaus, erbaut in den 70er Jahren (1970-77) Gebäudetyp R 70 S Die 70er Jahre sind geprägt von einem zunehmend verbesserten baulichen Standard. Der bauliche Wärmeschutz wurde teilweise berücksichtigt.
MehrWohnchancen im ländlichen Raum und privates Grundeigentum
Wohnchancen im ländlichen Raum und privates Grundeigentum Präsentation beim Deutschen Frauenring Oberlausitz e.v. Kittlitz, 23. Juni 2008 Referent: Prof. Dr. Stefan Kofner, MCIH Gliederung 1. Der Arbeitsmarkt
MehrDie in der BV aufgeführte Anlage der Höchstbeträge für Kosten der Unterkunft und Heizung entfällt.
HANSESTADT ROSTOCK 1. Erg. zur Beschlussvorlage 0578/07-BV Absender Rainer Albrecht (für die Fraktion der SPD) Neuer Markt 1 18055 Rostock Gegenstand Richtlinie zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten
MehrSozialamt/ Jobcenter Warendorf, Auskunft: Frau Nerkamp/ Herr Petzold Telefon: 5018/ 5826
Sozialamt/ Jobcenter Warendorf, 26.11.2013 Auskunft: Frau Nerkamp/ Herr Petzold Telefon: 5018/ 5826 Vermerk Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten zur Erstellung eine schlüssigen Konzeptes für die
MehrRichtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII in der Landeshauptstadt Dresden 2013 und 2014
Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII in der Landeshauptstadt Dresden 2013 und 2014 27.03.2013 Institut Wohnen und Umwelt GmbH Rheinstraße 65 64295 Darmstadt Projektleiter:
MehrProjekt Niedrigenergiehaus im Bestand 2. Projektwelle Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht
INSTITUT WOHNEN UND UMWELT GmbH Projekt Niedrigenergiehaus im Bestand 2. Projektwelle Modernisierungsvarianten für Gebäude mit zentraler Erdgasversorgung Kurzbericht Darmstadt, den 30.05.2005 Autor: Eberhard
MehrTOP /1495 Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Heizung; Fragen der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Protokollauszug Sitzung: Ausschuss für Soziales, Integration und Gesundheit Datum: 04.04.2017 TOP 7. 2017/1495 Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Heizung; Fragen der Kreistagsfraktion Bündnis
MehrDie Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau architektur & energie d60 münchen / ebersberg Manfred Giglinger Fachplaner TGA u. Energieberater Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin
Mehr27. Juni EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien. Hettich Forum, Kirchlengern
EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien 27. Juni 2012 Hettich Forum, Kirchlengern Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld EnEV 2013 Heutige
MehrWann ist eine Wohnung angemessen?
Bei Ihnen steht ein Umzug an und Sie erhalten ALG II bzw. möchten diese Leistung beantragen? Dann bitten wir um Beachtung der folgenden Hinweise, damit Ihnen keine finanziellen Nachteile entstehen! Achtung:
MehrWohnungsgipfel am 10.11.2012 Basisdaten zum Wohnungsmarkt Darmstadt
Wohnungsgipfel am 10.11.2012 Basisdaten zum Wohnungsmarkt Darmstadt Dr. Christian v. Malottki, Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) Institut Wohnen und Umwelt Forschungseinrichtung des Landes Hessen und
MehrMerkblatt des JobCenters Schaumburg über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietwohnungen (Stand 03/2017)
J o b C e n t e r Landkreis Schaumburg Der Landrat Merkblatt des JobCenters Schaumburg über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei Mietwohnungen (Stand 03/2017) Im Rahmen der Gewährung
MehrHochhaus, erbaut in den 70er Jahren ( ) Gebäudetyp H 70 F
Hochhaus, erbaut in den 70er Jahren (1970-77) Gebäudetyp H 70 F Die 70er Jahre sind geprägt von einem zunehmend verbesserten baulichen Substanz. Es kam in erster Linie auf hohe Neubauraten an. Der bauliche
MehrHeizkosten Lösungsansatz Hemmnisse Potenziale 3
Ausgangssituation Stromkosten Lösungsansatz Hemmnisse Potenziale 2 Ausgangssituation Bundesweit beziehen mehr als 7 Mio. Menschen ALG II, Sozialgeld oder Sozialhilfe In Frankfurt > 70.000 Personen betroffen
MehrHochhaus, erbaut in den 60er Jahren ( ) Gebäudetyp H 60 F
Hochhaus, erbaut in den 60er Jahren (1960-69) Gebäudetyp H 60 F Die 60er Jahre sind geprägt von einer soliden Bausubstanz. Der bauliche Wärmeschutz wurde nur mäßig berücksichtigt. die Außenwände bestehen
MehrRichtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII im Kreis Schleswig-Flensburg Erhebung 2015
Rheinstraße 65 64295 Darmstadt Germany Fon: +49(0)6151/2904-0 Fax: +49(0)6151/2904-97 info@iwu.de www.iwu.de Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII im Kreis Schleswig-Flensburg
MehrHochsauerlandkreis. KdU-Richtwerte 2014 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2012
Hochsauerlandkreis KdU-Richtwerte 2014 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2012 Endbericht vom 17.10.2014 - 1 - Hochsauerlandkreis: KdU-Richtwerte 2014 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts
MehrAusschuss für Soziales, Familie und Gesundheit Entgegennahme o. B.
Geschäftsbereich Ressort / Stadtbetrieb Soziales, Jugend & Integration Ressort 201 - Ressort Soziales Antwort auf Anfragen Bearbeiter/in Telefon (0202) Fax (0202) E-Mail Datum: Frauke Medri 563 2226 563
MehrWohnungspolitik und Energieeffizienz sozial verträglich?
Wohnungspolitik und Energieeffizienz sozial verträglich? BECA-Konferenz 31. Januar 2013 Rechtsanwältin Iris Behr Stadträtin der Wissenschaftsstadt Darmstadt Agenda Kommunale Wohnungspolitik Befunde: Wohnungsbedarfe
MehrEinfamilienreihenhaus, erbaut in den 50er Jahren ( ) Gebäudetyp R 50 S
Einfamilienreihenhaus, erbaut in den 50er Jahren (1949-59) Gebäudetyp R 50 S Die 50er Jahre sind geprägt vom Wiederaufbau. Es kam in erster Linie auf hohe Neubauraten an. Der bauliche Wärmeschutz wurde
MehrStädteRegion Aachen. KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013
StädteRegion Aachen KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013 Bericht vom 24.08.2015 - 1 - Kreis StädteRegion Aachen: KdU-Richtwerte 2015 Indexfortschreibung des schlüssigen
MehrVerbesserung der Rahmenbedingungen für energiesparende Investitionen im Bestand
Verbesserung der Rahmenbedingungen für energiesparende Investitionen im Bestand Eberhard Hinz / Andreas Enseling Umwelt, Darmstadt Ausgangslage Meseberger Energie- und Klimaprogramm Steigerung der Energieeffizienz
MehrMehrfamilienhaus, erbaut bis 1918 Gebäudetyp M 18
Mehrfamilienhaus, erbaut bis 1918 Gebäudetyp M 18 Viele Gebäude, die vor dem 1. Weltkrieg erstellt wurden, sind Massivbauten aus Ziegelmauerwerk. Damals wurde der bauliche Wärmeschutz wenig berücksichtigt.
MehrRONALD FRANKE ARCHITEKTEN
Dr.-Ing. Ronald Franke, Inhaber Freier Architekt, Mitglied der Architektenkammer Sachsen, Energieeffizienzexperte für die Förderprogramme der KFW Kontakt Goetheallee 19 D 01309 Dresden +49 351 3120351
Mehrdirekt drüber! oberhavel Landkreis Oberhavel Zugelassener kommunaler Träger Jobcenter Oberhavel Handlungsrichtlinie
direkt drüber! oberhavel Landkreis Oberhavel Zugelassener kommunaler Träger Jobcenter Oberhavel Handlungsrichtlinie zur Übernahme von Bedarfen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Umsetzung des SGB
MehrGroße thermische Solaranlagen
Recht und Wirtschaftlichkeit Agenda Projektvorbereitung Recht Wirtschaftlichkeit Agenda Projektvorbereitung Recht Wirtschaftlichkeit Projektvorbereitung Zeitpunkt Wann ist der richtige Zeitpunkt für die
MehrZur Überprüfung der Angemessenheit sind die Kosten einer bestimmten Unterkunft einem konkret-individuellen 3 Richtwert gegenüberzustellen.
22.3.1 Allgemeines Nach 22 Abs. 1 S. 1 und 3 SGB II sind auch unangemessene Unterkunftskosten zu übernehmen, jedoch nur wenn und nur solange es nicht möglich oder nicht zumutbar ist, diese durch einen
MehrInformationen zum Thema Wohnen und Umzug
C C A Informationen zum Thema Wohnen und Umzug Welche Kosten werden fürs Wohnen übernommen? Unterkunftskosten Zu den Unterkunftskosten zählen die monatliche Kalt-/ Grundmiete sowie die monatlichen Abschläge
Mehr[Kanzlei] [Gesetze] [Entscheidungen]
exetius.com: Entscheidungen: BSG, Urteil vom... [Kanzlei] [Gesetze] [Entscheidungen] Bundessozialgericht Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung von Heizkosten
MehrDie Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage an den Senat gerichtet:
Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft vom 14. März 2017 "Abzüge bei den Kosten der Unterkunft" (Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 07.02.2017) Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Große Anfrage
MehrKosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII Das schlüssige Konzept der Region Hannover. Fachbereich Soziales der Region Hannover
Kosten der Unterkunft im SGB II und SGB XII I. Einführung II. Die angemessenen Kosten der Unterkunft III. Thesen - Problemstellungen Folie 2 I. Einführung Datenbasis Schlüssiges Konzept baut auf drei Säulen
Mehr