Umsetzung der Aquakultur Seuchenverordnung in der Praxis BGBL 315/2009 Dr. Marie-Christin Rossmann Krastowitz,25.2.2010 1
Tierseuchenexperten-Verordnung Gründung der TF Aquakultur im Juni 09 Mitglieder Wissenschaft/Diagnostik (Heistinger, Hochwartner, Licek, Vogl, Weismann) Verwaltung (Fink, Höflechner, Oberleitner) Fischzüchter (Achleitner, Hafellner, Igler; Kainz, Menzel) 2
Tierseuchenexperten-Verordnung Fachliche Beratung des Bundesministers Erstellung von Arbeitsanleitungen für ATA Probennahmepläne, Diagnose-Handbücher Mitarbeit an Tierseuchenübungen Task-force Gruppen (MKS, KSP, AI) Beratung des nationalen Krisenzentrums bzw. der lokalen Krisenzentren 3
Tierseuchenexperten-Verordnung Erarbeitung von Arbeitsanleitungen für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte Erstellung von Probenahmeplänen Beiträge zur Aus- und Weiterbildung im Bereich Aquakultur Beratung bei Seuchenausbrüchen und Evaluierung der getroffenen Maßnahmen Unterstützung bei der Zulassung von seuchenfreien Kompartimenten und Zonen Prüfung der Anträge auf Zulassung als seuchenfreier Betrieb Erarbeitung von Hygienerichtlinien für Fischzuchtbetriebe (gute Hygienepraxis) 4
Aquakultur Seuchenverordnung Überwachung der Aquakultur Registrierung/Genehmigung Eigenkontrolle/behördliche Kontrolle Buchführung Gute Hygienepraxis Inverkehrbringen/Transport Tiergesundheitsbescheinigungen Bekämpfung von Seuchen Anzeigepflicht Maßnahmen bei Seuchenbestätigung Programme und Seuchenfreiheitsstatus 5
Aquakultur Seuchenverordnung Keine Gültigkeit für Zierfische in Aquarien ohne gewerblichen Zweck Wild lebende Wassertiere zum Fang Wassertiere zur Herstellung von Fischmehl etc. Eingeschränkt gültig Zierfische in Zoohandlungen, Einzel- Großhandel, gewerbliche Aquarien und Gartenteichen - kein direkter Anschluss an Oberflächengewässer - eigene Abwasseraufbereitung 6
Genehmigung/Registrierung Vorläufige Genehmigung Frist für Genehmigung mittels Bescheid durch BH: 1. Februar 2010 Vorläufige Registrierung, wenn bei letzter VIS-Erhebung erfasst (182 in Kärnten) Frist für endgültige Registrierung: 31. März 2010 Weitere 918 Betriebe erhalten von der UA Veterinärwesen Erhebungsbögen 7
Genehmigung/Registrierung Erhebungsbögen An Bundesländer Fischzuchtverbände Ausfüllhilfe Folder zur Aquakulturseuchen-Verordnung 8
Genehmigung/Registrierung 9
Genehmigung/Registrierung 10
Genehmigung/Registrierung BH beurteilt, ob Genehmigungspflichtiger Aquakulturbetrieb Sonstige Anlage/Haltung zur Registrierung Betriebsbesuch notwendig Gesundheitsstatus Risikobewertung In Kärnten Beurteilung Registrierung/Genehmigung über UA Veterinärwesen Als Vorschlag an BH 11
Genehmigung/Registrierung Jeder Mitgliedstaat ist verpflichtet, ein Register über genehmigte Betriebe zu veröffentlichen http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/aq uaculture/preventive_measures_en.htm Handel zwischen den Mitgliedstaaten Entscheidung der KOM 2008/392/EG 12
Eigenkontrolle/behördliche Kontrolle Für Eigenkontrolle muss Betreuungstierarzt genannt werden (nur genehmigte Betriebe) Kontrollen je nach Risikoniveau zwischen zweimal jährlich und einmal alle 4 Jahre Kontrollen unabhängig von Programmen bzw. Aufrechterhaltung von Gesundheitsstatus 1 (seuchenfrei) jedoch sollen Kontrollen sinnvollerweise zum gleichen Termin erfolgen 13
Eigenkontrolle/behördliche Kontrolle Was wird kontrolliert? Besichtigung des Betriebes Einhaltung der Vorschriften, etw. Auflagen Untersuchung auf klinische Symptome Probennahme nur Bei Programmteilnahme Erhöhter Sterblichkeit mit unbekannter Ursache Verdacht auf anzeigepflichtige Seuche 14
Eigenkontrolle/behördliche Kontrolle Wer trägt die Kosten der Kontrollen? Betreuungstierarzt ist vom Betriebsinhaber zu bezahlen (Betreuungstierarzt kann auch TGD- Tierarzt sein) Behördliche Kontrolle ist eine periodische Untersuchung Landeshauptmann setzt Tarif gemäß Tiergesundheitsgesetz fest Bezahlung durch Betriebsinhaber 15
Buchführung/Teichbuch Aufzeichnungen über Zukäufe, Verkäufe Betriebsspezifisches Hygienekonzept Transporte Ergebnisse der Kontrollen Arzneimitteleinsatz (empfohlen) 16
Buchführung Beispiel für Zukäufe, Verkäufe, Transport Datum Zukauf/ Verkauf Herkunft Ziel Fischart Menge Zweck (Besatz-, Speisefisch) Lebend Tot Verendet Angaben zum Transport 1.11.09 Zukauf Regenbogenforellen AQ-NÖ- 1234 (M. Fischer) 10.000 Zur Mast Lebend M. Fischer 4.11.09 -- TKV Regenbogenforellen 120 Verendet Abholung von Sammelstelle 10.11.09 Verkauf Gasthaus Zum frischen Fisch Regenbogenforelle 50 Speisefisch Tot, ausgenomm en Eigentransport 17
Buchführung Beispiel für Arzneimitteleinsatz Chargennummer Handelsname Wartezeit Anwendung (Teich, Becken) Beginn und Ende der Behandlung (Datum) Angaben des Herstellers zur Wartezeit (Tage bzw. Grad-Tage) Ende der Wartezeit (Datum) Durchschnittl. Tagestemp. ( o C) seit Ende der Behandlung 18
Anzeigepflicht Erhöhte Sterblichkeit ohne erkennbare Ursachen wie z.b. Umwelteinfluß Gelistete Krankheiten Amtstierarzt zuziehen Epidemiologische Untersuchung Probennahme Sperre Zonen 19
Seuchenbestätigung Referenzlabor (Fisch-, Krebskrankheiten) Vorläufige Sperre wird zu definitiver Sperre Teilsperre möglich nach epidemologischer Untersuchung Aufhebung der Maßnahmen, wenn alle Tiere aus Anlage entfernt (getötet, ausgemästet) Reinigung und Desinfektion Stilllegung 20
Programme Überwachungsprogramm zur Erlangung des Gesundheitsstatus I Tilgungsprogramme zur Erlangung des Gesundheitsstatus III Programme müssen vorgelegt und genehmigt werden Schlachtung von Fischen aus Kategorie IV und V- Betrieben in genehmigten Verarbeitungsbetrieben 21
Zusammenfassung Neue gesetzliche Bestimmungen Herausforderung für Wirtschaft und Behörden Verbesserung des Gesundheitsstatus Vermeidung wirtschaftlicher Schäden Teilsperren Unterstützung durch Task-force Aquakultur 22
Tiergesundheitsbescheinigungen 23