Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister (JI.{.Ob 2018 Seite 1 von 8 Aktenzeichen W4421-8-IIIA 1 Dr. Dir!< Warnecke Telefon (0211) 4972-2103 Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen "Kabinettentscheidung zur Privatisierung von WestSpiel - Mehr offene Fragen als Antworten" Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen am 07.06.2018 Die Fragen der Fraktion der SPD vom 25.05.2018 zu dem Thema "Kabinettentscheidung zur Privatisierung von WestSpiel - Mehr offel"!e. Fragen als Antworten" werden wie folgt beantwortet: 1. Frage: Die Landesregierung hat angekündigt, für Ihr weiteres Vorgehen bei der Umsetzung ihrer Privatisierungsankündigung für die mehr als 50 Betriebe mit mehr als 30.000 Beschäftigten Kriterien vorzulegen, nach denen diese Privatisierungen umgesetzt werden sollen. Warum wurde über die Privatisierung von Westspiel entschieden, bevor die Kriterien vorliegen? Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat am 8. Mai 2018 dem Vorschlag des Ministeriums der Finanzen zugestimmt, die staatlichen Anteile an der Westdeutsche Spielbanken GmbH (WestSpiel) vollständig zu veräußern. Mit dieser Grundsatzentscheidung ist der Weg frei gemacht worden für den Privatisierungsprozess der Spielbank. Dienstgebäude und Liefera nsch ritt: Jägerhofstr. 6 40479 Düsseldorf Telefon (0211) 4972-0 Telefax (0211) 4972-1217 Poststelle@fm.mw.de WWW.fm.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: U74 bis U79 Haltestelle Heinrich-Heine-Allee
In einem im Umbruch begriffenen Glücksspielumfeld steht auch der Betrieb von Casinos durch die Förderbank des Landes Nordrhein Westfalen zur Diskussion. Im Vergleich der Länder zeigt sich, dass weder der Staat noch eine staatliche Förderbank Casinos betreiben müssen. Bereits jetzt werden in sechs Ländern Casinos erfolgreich in privater Eigentümerschaft betrieben. Seite 2 von 8-2. Frage: Liegt der Landesregierung ein Gutachten über Möglichkeiten und Auswirkungen einer Privatisierung von Westspiel vor? Das Ministerium der Finanzen hat im Vorfeld der Kabinettentscheidung, gemeinsam mit der NRW.BANK als alleinige Gesellschafterin von WestSpiel, intensiv die mit der Privatisierung verbundenen Schritte geprüft und im Rahmen dieser Prüfung klare Bedingungen erarbeitet, die im Verkaufsprozess zu beachten sind. Hierzu zählt unter anderem, dass die Einnahmen für die Stiftung Wohlfahrtspflege gesichert sowie die bedeutsamen Kunstwerke, die in der Gesellschaft liegen, für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen. Auch soll die staatliche Aufsicht verstärkt werden. 3. Frage: Hat diese Entscheidungen Auswirkungen auf das staatliche Glückspielmonopol und andere Formen von staatlich legalisiertem Glücksspiel? Nein. 4. Frage: In welchen Schritten soll das Verfahren zur Privatisierung abgewickelt werden? Das Privatisierungsverfahren wird in drei Einzelprozessen ablaufen: Die NRW.BANK wird in einem ersten Schritt ein europaweites Ausschreibungsverfahren zur Beauftragung eines Transaktionsberaters einleiten und vergaberechtskonform einen Berater beauftragen.
In einem zweiten Schritt wird das Kabinett dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Spielbankgesetzes Nordrhein Westfalen zur Beratung vorlegen. In einem dritten Schritt wird die Veräußerung von WestSpiel über ein eu ropaweites, diskriminierungsfreies Ausschreibungs- bzw. Bieterverfahren erfolgen. Seite 3 von 8 5. Frage: Wie sieht der genaue Zeitplan zur Privatisierung von Westspiel aus? Ziel ist, die zuvor genannten Schritte gründlich und sorgfältig zu gehen. Eine Prognose über die Zeitdauer kann in diesem frühen Stadium noch nicht gegeben werden. 6. Frage: Plant die Landesregierung Westspiel als Ganzes zu verkaufen oder sollen einzelne Standorte veräußert werden? Das Unternehmen "WestSpiei" soll als Einheit verkauft werden. Der Verkauf erfolgt zu klaren Bedingungen. Der Verkaufsprozess wird gemeinsam mit dem Transaktionsberater so gestaltet, dass die politischen Vorgaben umgesetzt werden. 7. Frage: Mit welchen Einnahmen aus einem Verkauf rechnet die Landesregierung? Da die NRW.BANK Eigentümerin der WestSpiel-Gruppe ist, wird das Land keine Einnahmen aus dem Verkauf generieren. Erlösschätzungen können im Übrigen nicht seriös vorgenommen werden, weil der Kaufpreis vor allem von den strategischen Einschätzungen der Bieter abhängen wird. 8. Frage: Was passiert mit dem Standort in Bremen?
- Seite 4 von 8 Ziel der Landesregierung ist es, sich auch von dieser Beteiligung zu trennen. Die NRW.BANK als Eigentümerin der 51 %igen Beteiligung an der Bremer Spielbank hat erste Gespräche mit Vertretern der Stadt Bremen aufgenommen. 9. Frage: Plant die Landesregierung oder die NRW.Bank sich im Rahmen des Privatisierungsverfahrens privater Dienstleister zu bedienen? Wenn ja: Mit welchen Kosten wird gerechnet? Die NRW.BANK wird im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens einen Transaktionsberater beauftragen. Der Auftragswert wird im Ausschreibungsverfahren ermittelt. 10. Frage: Warum haben die Beschäftigten und deren Vertretungen von der Westspielprivatisierung aus der Zeitung erfahren? 11. Frage: Wann wurden die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat von Westspiel über die Pläne informiert? Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet. WestSpiel und die Beschäftigten wurden am 9. Mai, unmittelbar am Folgetag der Entscheidung der Landesregierung, durch ein Schreiben der NRW.BANK als Eigentümerin über die getroffene Grundsatzentscheidung informiert.
12. Frage: Seite 5 von 8 Hat es eine Marktabfrage gegeben, um mögliche Interessenten zu ermitteln? 13. Frage: Wurde bereits mit möglichen Kaufinteressenten gesprochen? Wenn ja - wann und mit wem? 14. Frage: Welche möglichen Interessenten gibt es aus Sicht der Landesregierung? Die Fragen 12, 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Es hat bislang weder eine Marktabfrage gegeben, noch wurde mit möglichen Interessenten über einen Erwerb der WestSpiel-Gruppe gesprochen. Die Übertragung der WestSpiel-Gruppe erfolgt im Rahmen eines EU-weiten, transparenten und diskriminierungsfreien Bieter- bzw. Ausschreibungsverfahrens, welches - wie oben beschrieben - noch zu starten ist. Spekulationen über mögliche Käufer sind weder seriös noch zielführend. 15. Frage: Wie soll gesichert werden, dass mögliche Interessenten keine Steuervermeidungsstrategien fahren bspw. durch Wahl ihres Geschäftssitzes? Im Rahmen der Vorgaben des Bieterverfahrens, des Gesetzgebungsverfahrens und der Konzessionen werden Kriterien und Anforderungen festgelegt werden, die der Erwerber erfüllen muss. Generell gilt, dass die Übertragung im Rahmen eines EU-weiten, transparenten und diskriminierungsfreien Bieter- bzw. Ausschreibungsverfahrens erfolgt.
16. Frage: Seite 6 von 8 Wurden über die geplante Privatisierung Gespräche mit den betroffenen Kommunen geführt? 17. Frage: Soll es eine Arbeitsplatzgarantie für Beschäftigte geben und wie sollen die bisherigen Arbeitnehmerrechte gesichert werden? 18. Frage: Gibt es eine Standortgarantie für bisherige Spielbanken? 19. Frage: Wie soll sichergestellt werden, dass im neuen Standort Köln ein Tarifvertrag Anwendung findet? Die Fragen 16, 17, 18 und 19 werden zusammen beantwortet. Die berechtigten Interessen der Beschäftigten und der Standortkommunen werden im Verfahren berücksichtigt werden. Die Planungen zum Standort Köln haben nicht den Stand erreicht, dass über Tarifbindungen entschieden werden könnte. 20. Frage: Welche Auswirkungen gibt es für den geplanten Standort Köln? Der Privatisierungsprozess hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Standort in Köln.
21. Frage: Seite 7 von 8 Sollen weitere Standorte entstehen bzw. Lizenzen vergeben werden, möglicherweise auch für Onlinespiele? 22. Frage: Welche Laufzeiten sollen die zu vergebenden Lizenzen für die Spielbanken haben? 23. Frage: Soll die Gründung von Dependancen erlaubt werden? Die Fragen 21, 22 und 23 werden zusammen beantwortet. Die Bedingungen der Veräußerung werden im Kaufvertrag, mittelbar im Spielbankgesetz Nordrhein-Westfalen und in den Konzessionen festgelegt. Im Übrigen lässt der geltende Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag die Vergabe von Konzessionen für online-casinos nicht zu. 24. Frage: Gelten für mögliche Betreiber Seitens des Landes die gleichen Rahmenbedingungen wie für den öffentlichen Betreiber? Wenn nein: Wo gibt es Unterschiede? 25. Frage: Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass private, rein gewinnorientierte Spielbanken, den gesetzlichen Auftrag zur Bekämpfung der Spielsucht dauerhaft und konsequent wahrnehmen? Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet. Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Aufsicht über den Spielbetrieb auch in Zukunft engmaschig und wirksam ist. Die staatliche Aufsicht soll daher verstärkt werden. Das Casinospiel in Nordrhein-Westfalen wird somit künftig in der gleichen Qualität und mit
dem bestmöglichen Spielerschutz stattfinden, nur in anderer Trägerschaft. Seite 8 von 8 26. Frage: Welche Auflagen soll es nach dem Geldwäschegesetz geben? 27. Frage: Soll für die privatisierten Spielbanken ein Werbeverbot gelten? Die Fragen 26 und 27 werden zusammen beantwortet. Die Bedingungen der Veräußerung werden im Kaufvertrag, im Spielbankgesetz Nordrhein-Westfalen und in den Konzessionen festgelegt. Im Übrigen gilt das Geldwäschegesetz losgelöst von der Frage, in welcher Trägerschaft die Spielbanken geführt werden. 28. Frage: Wie soll sichergestellt werden, dass die sozialen Zwecken zu Gute kommende Spielbankabgabe mindestens in bisheriger Höhe erhalten bleibt? 29. Frage: Ist geplant, die gesetzlichen Regelungen zur Spielbankabgabe zu ändern? Die Fragen 28 und 29 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat beschlossen, die Einnahmen für die Stiftung Wohlfahrtspflege zu sichern. Weitere Bedingungen knüpfen sich ebenfalls an eine Veräußerung. Die gesetzlichen Festlegungen wird der Landtag von Nordrhein-Westfalen im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens treffen. (6i~enk~ ~{~rlj