ThEGA Facharbeitskreis Effiziente Stadt. Erfurt, Den Erfolg messen. Prof. Dr.-Ing. Viktor Wesselak Prof. Dr.-Ing.

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Transkript:

ThEGA Facharbeitskreis Effiziente Stadt Erfurt, 31.03.2016 Den Erfolg messen Prof. Dr.-Ing. Viktor Wesselak Prof. Dr.-Ing. Frank Wiese Institut für Regenerative Energietechnik (in.ret) Hochschule Nordhausen THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 1

Anlass (.) THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 2

Inhalt 1. Gesetzliche Anforderungen 2. Übererfüllung 3. CO 2 -Minderung 4. Förderfähige Ausgaben THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 3

1 Gesetzliche Anforderungen Energieeinsparverordnung EnEV 2016 Aktuelle Version EnEV vom 24. Oktober 2015 Anforderungen an Neubauten Wohngebäude und Nichtwohngebäude Jahres-Primärenergiebedarf Gebäudehülle (U-Werte) Vorgaben für die Dichtheit und Mindestluftwechsel Strom aus Erneuerbaren kann angerechnet werden Anforderungen bei Änderungen, Erweiterungen und Ausbau von Gebäuden (wenn Änderung größer 10% der gesamten Bauteilfläche) Wohngebäude und Nichtwohngebäude Neubauwerte dürfen um nicht mehr als 40% überschritten werden. THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 4

1 Gesetzliche Anforderungen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG 2015 Aktuelle Version EEWärmeG vom 20. Oktober 2015 Erfüllung bei Neubauten wahlweise (Ausnahme Sonderbauten ) Solarthermie > 15 % (des Wärme- und Kältebedarfs) Gasförmige Biomasse > 30 % Flüssige oder feste Biomasse > 50 % Geothermie oder Umweltwärme > 50 % Erfüllung bei grundlegender Renovierung (gilt nur für die öffentliche Hand und wenn die Heizung erneuert oder größer 20% der Oberfläche der Gebäudehülle renoviert wird) Gasförmige Biomasse > 25 % (des Wärme- und Kältebedarfs) Andere Erneuerbare Energien > 15 % THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 5

1 Gesetzliche Anforderungen KfW 217/218 Technische Mindestanforderungen Aktuelle Version KfW 217/218 vom 1. Oktober 2015 und Anlage 600 000 3418 Technische Mindestanforderungen für Einzelmaßnahmen Dämmung von Wänden Erneuerung und Aufbereitung von Fenstern Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes Einbau, Austausch oder Optimierung von raumluft- und klimatechnischen Anlagen Erneuerung und/oder Optimierung der Wärme-/Kälteerzeugung Austausch und/oder Optimierung der Beleuchtung Einbau oder Optimierung der MSR-Technik sowie der Gebäudeautomation Technische Mindestanforderungen für Baudenkmale THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 6

2 Übererfüllung Übererfüllung gesetzlicher Vorgaben Überfüllung der EnEV Vorschlag in Anlehnung an Anlage VII EEWärmeG Neubauten: Unterschreiten der Anforderungen an den Primärenergiebedarf und die Wärmedämmung um mindestens 15% Neubau öffentl. Gebäude: Unterschreiten der Anforderungen an den Transmissionswärmetransferkoeffizienten um mindestens 30% Renovier. öffentl. Gebäude: Überschreiten der Anforderungen an den Transmissionswärmetransferkoeffizienten um maximal 12% Überfüllung des EEWärmeG Vorschlag in Anlehnung an Anlage VII EEWärmeG Einsatz EE gemäß EEWärmeG und Einsparung von Energie gem. Anlage VII alternativ bei Renovierung: Einsatz EE wie bei Neubauprojekten THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 7

3 CO 2 -Minderung Bilanzierung der CO 2 -Minderung Spezifische CO 2 -Emissionsfaktoren von Strom und verallgemeinerten Energieträgern KfW 217/218 vom 1. Oktober 2015, Anlage 600 000 3418 Strom (Inlands-Mix) 0,595 kg/kwh Heizöl EL 0,266 kg/kwh Steinkohle 0,353 kg/kwh Heizwerte und spezifische CO 2 -Emissionsfaktoren Arbeitsblatt AGFW FW 309 Teil 6 vom Dezember 2014 Steinkohle D 0,335 kg/kwh Steinkohle Import 0,335 0,346 kg/kwh Flüssiggas Propan 0,233 kg/kwh Flüssiggas Butan 0,239 kg/kwh THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 8

4 Förderfähige Ausgaben Förderfähige Aufwendungen Mit Blick auf die Klimaschutzziele sind besondere Anstrengungen im Bereich des Energiesektors Wärme erforderlich Investitionsförderung von energetischen Maßnahmen durch EU, Bund, Land erforderlich Unter marktwirtschaftlichen Bedingungen werden nur diejenigen Investitionen realisiert, die eine hinreichende Wirtschaftlichkeit aufweisen Bei fehlender Wirtschaftlichkeit ist der Nachweis der Wirtschaftlichkeitslücke bzw. der unrentierlichen Kosten zu erbringen Arbeitsblatt AGFW FW 703 : 2015-08 Quelle: Arbeitsblatt AGFW FW 703 : 2015-08 THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 9

4 Förderfähige Ausgaben Berechnung nach AGFW FW 703 Barwert der jährlichen Kosten Die unrentierlichen Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) sind der Teil der Investition, der innerhalb des Betrachtungszeitraums (20 a) nicht aus Erlösen gedeckt werden kann und stellen die Basis zur Beantragung von Fördermitteln im Zusammenhang mit einer externen Förderung statt Quelle: Arbeitsblatt AGFW FW 703 : 2015 08, Kap. 3.1 Netto- Investitionskosten Wirtschaftlichkeitslücke Barwert der jährlichen Gewinne 1a 2a 20 a THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 10

4 Förderfähige Ausgaben Berechnung nach AGFW FW 703 Kalkulation der Netto-Investitionskosten (7.1) Investitionskosten (Anlagentechnik) Baukosten Investitionsbeihilfen, Förderungen sind zu berücksichtigen ausschl. Kosten zur Erreichung des Projektziels einschl. Nebenkosten für Planung, Gebühren, Marketing etc. bis max. 12 % der Baukosten Barwert der Ausgaben (7.2) Jährliche betriebsgebundene Ausgaben (Instandhaltung, Wartung) Jährliche verbrauchsgebundene Ausgaben (Brennstoffe) Jährliche sonstige Ausgaben (Versicherung, Steuern) übliche Preissteigerungsraten dürfen angesetzt werden BW a Barwert der jährlichen Gewinne (7.2) Jährliche Einnahmen Jährliche Investitionsförderungen (z.b. aus KWKG) übliche Preissteigerungsraten sind anzusetzen K inv,netto Wirtschaftlichkeitslücke = unrentierliche Kosten (7.3) BW e K uk K uk = K inv,netto + BW a BW e THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 11

4 Förderfähige Ausgaben Preisdynamische Investitionsrechnung VDI 2067 / VDI 6023: mit Preissteigerung r in % / a: K uk = K inv,netto + BW a BW e b r = 1 r q q 1 T q T für q r für q = r BW a = K a b r,a BW e = K e b re T = 20 a q = 1 + i Kalkulationszinssatz i = 7 %/a incl. Wagnis- / Gewinnanteil (7.3) r = 1 + j Preissteigerungsrate j in %/a, marktüblich (7.3) z in %/a r in %/a b r in a 7,0% 0,0% 10,59 7,0% 1,0% 11,41 7,0% 2,0% 12,32 7,0% 3,0% 13,33 7,0% 4,0% 14,46 7,0% 5,0% 15,72 7,0% 6,0% 17,12 7,0% 7,0% 18,69 7,0% 8,0% 20,45 THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 12

4 Förderfähige Ausgaben Berechnungsbeispiel Kalkulation der Netto-Investitionskosten (7.1) Investitionskosten 45. 000 Baukosten 15. 000 Investitionsbeihilfen, Förderungen sind zu berücksichtigen 30% 18. 000 einschl. Nebenkosten für Planung, Gebühren, Marketing etc. bis max. 12 % der Baukosten + 12 % +7. 200 Barwert der Ausgaben (7.2) Jährliche betriebsgebundene Ausgaben (Instandhaltung, Wartung) 1, 5 % /a 675 /a Jährliche verbrauchsgebundene Ausgaben (Brennstoffe) 1. 500 /a übliche Preissteigerungsraten ansetzen: 5 % /a b r T, z, r = 15, 72 a Barwert der jährlichen Gewinne (7.2) Jährliche Einnahmen 3. 500 /a Jährliche Investitionsförderungen 500 /a übliche Preissteigerungsraten sind anzusetzen 2 %/a b r T, z, r = 12, 32 a K inv,netto = 49.200 BW a = K a b r,a = 2.175 15,72 a a = 34.191 BW e = K a b r,e = 3.000 12,32 a a = 37.320 K uk = K inv,netto + BW a BW e = 49.200 + 34.191 37.320 = 46.071 = Wirtschaftlichkeitslücke = unrentierliche Kosten Förderfähige Aufwendungen (Fördersatz max. 80%) THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 13

Quellennachweis Verwendete Quellen [AGFW FW 309-6] [AGFW FW 703] [EEWärmeG] [EnEV] [KfW 217/218] [KfW Anlage] [VDI 2067-1] [VDI 6025] AGFW (Hg.): Arbeitsblatt AGFW FW 309 Teil 6 Energetische Bewertung von Fernwärme, Bestimmung spezifischer CO 2 -Emissionsfaktoren, Dezember 2014 AGFW (Hg.): Arbeitsblatt AGFW FW 703 Berechnungsverfahren zum Nachweis der unrentierlichen Kosten, August 2015 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom 7. August 2008 (BGBl. I S. 1658), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist. Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 24. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1789) geändert worden ist. Merkblatt 217/218: Kommunale und soziale Infrastruktur IKK Energieeffizient Bauen und Sanieren vom Oktober 2015 Anlage zu dem Merkblatt 217/218: Energieeffizient Bauen und Sanieren Technische Mindestanforderungen vom April 2015 VDI 2067 Blatt 1 Entwurf: 2010-09 Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen; Grundlagen und Kostenberechnung. Beuth Verlag, Düsseldorf 2010 VDI 6025: 1996-11 Betriebswirtschaftliche Berechnungen für Investitionsgüter und Anlagen. Berlin: Beuth Verlag 1996 [Wesselak 2013] Wesselak et.al.: Regenerative Energietechnik, 2. Auflage. Springer-Vieweg, Heidelberg 2013 THEGA Facharbeitskreis: Effiziente Stadt Ι 31.03.2016 14