Interessensbekundungsverfahren für die Gemeinde Görwihl Die Gemeinde Görwihl hat vom 1. Juni 2016 bis zum 4. Juli 2016 ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Die Verfahrensunterlagen zur Markterkundung und deren Ergebnis können Sie auf der Seite Breitbandausschreibungen einsehen. Die Markterkundung hat ergeben, dass das Gebiet der Gemeinde Görwihl gegenwärtig nicht flächendeckend mit einem NGA 1 Netz erschlossen ist. Eine solche Erschließung wird auch nicht innerhalb von drei Jahren erreicht werden. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel der Gemeinde Görwihl, in den unterversorgten Bereichen ihres Gemeindegebiets die Einrichtung und den Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes flächendeckend zu gewährleisten. Um die hierbei in Betracht kommenden Fördermaßnahmen näher zu spezifizieren, führt die Gemeinde in Ergänzung zu der Markterkundung das nachfolgende nichtförmliche Interessensbekundungsverfahren durch (vgl. 4 Abs. 5 NGA-RR 2 ) 1 Vgtl. Randnummer (58) der Mitteilung der Kommission, Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), Breitbandleitlinien, ABl. C 25 vom 26.01.2013, S. 1, geändert durch Mitteilung der Kommission (2014/C 198/02), ABl. C 198 vom 27.06.2014, S.30. Beim jetzigen Stand der Marktentwicklung und der Technik handelt es sich bde NGA-Netzen um: i) FTTx-Netze (glasfaserbasierte Zugangsnetze einschließlich FTTC, FTTN, FTTP, FTTH und FTTB), ii) hochleistungsfähige modernisierte Kabelnetze min. unter Verwendung des Kabelmodemstandards DOCSIS 3.0 oder iii)bestimmte hochleistungsfähige drahtlose Zugangsnetze, die jedem Teilnehmer zuverlässig mind. 30 Mbit/s bieten. 2 Rahmenregelung der BRD zur Unterstüzung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)- Breitbandversorgung; abrufbar unter : www.bmvi.de.
Btryrr4ltfl'\ff-A Bürgermeisteramt. Hauptstraße 54.79733 Cönrvihl lhre Ansprechpartnerin lsabelle Butz Hauptamt Telefon-Durchwahl 07754/708-24 butz@goerwihl.de Görwihl am 10. April 2017 Breitbandversorgung Gemeinde Görwihl Durchführung eines nichtfärmlichen Interessensbekundungsverfahrens Sehr geehrte Damen und Herren, in Ergänzung zu dem im Sommer 2016 durchgeftihrten Markterkundungsverfahren ftihrt die Gemeinde Görwihl nun ein nichtförmliches Interessensbekundungsverfahren durch. Ziel ist es, Fördermaßnahmen, deren Notwendigkeit sich aus der Markterkundung ergeben haben - namentlich die Wirtschaftlichkeitslückenftirderung nach 3 Abs. 1 a) NGA-RR und/oder das Betreibermodell nach 3 Abs. 1 b) NGA-RR - näher zu spezifrzieren. Hiermit erhalten Sie die Gelegenheit, Ihre Ausführungen zür Spezifizierung von Fördermaßnahmen nach Maßgabe des nachfolgenden Teils dieses Schreibens (Interessensbekundung i.e.s.) bis zum 12.}/.ai2011.12:00 Uhr bei der Gemeinde Görwihl einzureichen. Angaben zum Versorgungsniveau und zur Infrastruktur werden im Kartenformat als separate Datei auf der Plattform,,Breitbandaus schreibun gen" zur Verfü gung ge stellt. Bei Fragen zum Interessensbekundungsverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Verftigung. Carsten Quednow Bürgermeister Sparkasse Hochrhein Cörwihl (BLZ 684 522 90) Konto-Nr.: 55005 1 7 IBAN: DE5l 6845229000055005 l7 BIC: SKHRDE6WXXX Volksbank Rhein-Wehra ec (BLZ 684 900 00) Konto-Nr.: I 8 l 73 1 0 IBAN: DE77684900000001 8I73 I0 BIC: CENODE6I BSK Tel.: O77 54 /7O8-O. Fax: 708-50 homepage: www.goerwihl.de e-mail : gemeinde@goerwihl.de
Interessensbekundung i.e.s. Nicht förmliches Interessensbekundungsverfahren zur flächendeckenden Breitbandversorgung in der Gemeinde Görwihl 1. Beihilfe- und förderrechtliche Grundlagen Das vorliegende Interessensbekundungsverfahren findet auf der Grundlage und im Rahmen der folgenden Beihilfe- und förderrechtlichen Vorschriften statt: Mitteilung der Kommission, Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), Breitbandleitlinien, ABl. C 25 vom 26.01.2013, S. 1, geändert durch Mitteilung der Kommission (2014/C 198/02), ABl. C 198 vom 27.06.2014, S.30; Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, erste überarbeitete Version vom 20.06.2016 FörderRiL Breitband, in Verbindung mit Rahmenregelung der BRD zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung, NGA-RR, und Schreiben der Europäischen Kommission, Staatliche Beihilfe SA. 38348 (2014/N) - Deutschland, Aufbau einer flächendeckenden NGA- Breitbandversorgung in Deutschland 15.06.2015; Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD durch das Land Baden- Württemberg (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 26.04.2016 i.v.m. NGA- Rahmenregelung; Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 01.08.2015, i.v.m.
Schreiben der Europäischen Kommission, Staatliche Beihilfe SA.41416 (2015/N) - Deutschland - NGA-Förderregelung Baden-Württemberg vom 22.07.2015. Gemäß 4 Abs. 5 NGA-RR in Verbindung mit Nr. 7.2 FörderRiL Breitband und Rn. 6.2 VwV Breitbandmitfinanzierung führt die Gemeinde Görwihl im Ergänzung zum Markterkundungsverfahren ein nichtförmliches Interessensbekundungsverfahren durch. 2. Kontakt Gemeinde Görwihl Isabelle Butz Hauptstraße 54 79733 Görwihl Telefon: 07754/708-24 Telefax: 07754/708-50 Email: butz@goerwihl.de Fragen zur Interessensbekundung sind an diese Kontaktstelle zu richten. (Vorzugsweise per Mail) 3. Zweck des Interessensbekundungsverfahrens Das Interessensbekundungsverfahren knüpft an die Markterkundung vom Sommer 2016 an. Ziel ist es herauszuarbeiten, welches Fördermodell - das Wirtschaftlichkeitslücken- und/ oder das Betreibermodell - das zur Erschließung der im Gemeindegebiet verbleibenden unterversorgten Gebiete (sog. Projektgebiet) wirtschaftlich vorzugswürdig ist. 4. Vorläufiges Projektgebiet Vorläufiges Projektgebiet sind die heute unterversorgten Bereiche im Gemeindegebiet Görwihl, in denen kein Telekommunikationsunternehmen in den nächsten drei Jahren ab Veröffentlichung der Markterkundung den eigenwirtschaftlichen Ausbau einer NGA-Infrastruktur plant und noch keine
Versorgung vorliegt. Diese Gebiete sind gegenwärtig als weiße NGA-Flecken zu qualifizieren. Entsprechende Karten zu jedem der zehn Ortsteile der Gemeinde Görwihl sind diesem Schreiben als Anlage 1 beigefügt bzw. stehen zum Download unter www.breitbandausschreibungen.de zur Verfügung. Diese wurden mit Hilfe der Informationen aus dem Breitbandatlas erstellt. Projektgebiet: Gemeinde Görwihl 4.1 Allgemeine Angaben Ortsteil Fläche in km² Haushalte Einwohner Gewerbetreibende Engelschwand 1,18 140 195 6 Görwihl 8,6 963 1.470 75 Hartschwand 2,1 99 152 11 Niederwihl 3,96 252 458 12 Oberwihl 4,65 312 481 13 Rotzingen / 6,75 201 372 17 Burg Rüßwihl 3,81 248 463 18 Segeten 3,33 176 235 13 Strittmatt 16,02 324 477 27 Tiefenstein / Schildbach Keine eigene Gemarkung s. RW + NW 109 144 8 GESAMT 50,40 2.824 4.447 200 5. Angestrebtes Versorgungsniveau - Szenarienbetrachtung Insgesamt sind drei Szenarien zu betrachten:
Das ersten Szenario wird durch die Umsetzung der Vorgaben der FörderRiL Breitband und der VwV Breitbandmitfinanzierung bestimmt. Das zweite Szenario wird durch die VwV Breitbandförderung des Landes und dessen Förderpraxis bestimmt. Im dritten Szenario werden die Telekommunikationsunternehmen gebeten, ihrer Betrachtung als Ziel eine vollständige symmetrische Versorgung aller Haushalte (einschließlich der Gewerbebetriebe) im Gemeindegebiet zugrunde zu legen. 5.1. Erstes Szenario: FörderRiL Breitband und VwV Breitbandmitfinanzierung Nach der FörderRiL Breitband soll die Förderung zu einer wesentlichen Verbesserung der aktuellen Breitbandversorgung in der gesamten Gebietskörperschaft (keine weißen Flecken) führen. Dabei sind für alle Haushalte im Projektgebiet zuverlässig Bandbreiten von mind. 50 Mbit/s im Download zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen im Projektgebiet zu tätigen sind. die Downloadrate muss sich im Rahmen der Fördermaßnahme mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst konvergente Netze entstehen. Diese sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die Anbindung von Mobilfunkmasten) Nr. 5.1 FörderRiL Breitband Diese Vorgaben greift die VwV Breitbandmitfinanzierung in ihren Randnummern 4.1 und 4.2 auf. Die Erschließung der Projektgebiete soll möglichst bis 2019 abgeschlossen sein. 5.2. Zweites Szenario: VwV Breitbandförderung Nach der VwV Breitbandförderung soll die Förderung die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte, flächendeckende und erschwingliche Breitbandversorgung mit einer Übertragungsrate von in der Regel mind. 50 Mbit/s beim Herunterladen (asymmetrische Übertragungsrate) schaffen. Zur Deckung des gewerblichen Bedarfs sind Übertragungsraten von mind. 50 Mbit/s beim Herunter- und Hochladen (symmetrische Übertragungsrate) erforderlich. Nr. 1 VwV Breitbandförderung. 5.3. Drittes Szenario: Symmetrische Übertragungsrat für alle Haushalte und Gewerbebetriebe Die Gemeinde legt Wert auf eine nachhaltige informationstechnische Versorgung ihrer Bevölkerung und der ansässigen Gewerbebetriebe. Vor diesem Hintergrund sol im Rahmen eines dritten Szenarios als anzustrebendes Versorgungsniveau von einer
symmetrischen Übertragungsrate von mind. 50 Mbit/s für alle Haushalte und Gewerbebetriebe in der Gemeinde ausgegangen werden. Für einen ggfs. notwendig werdenden FTTB/H-Ausbau soll von der Förderung des Infrastrukturausbaus durch die Gemeinde bis zur Grundstücksgrenze und von einer Kostenübernahme durch den Grundstückseigentümer für die Errichtung des Hausanschlusses und Hausnetzes ausgegangen werden. 6. Fördervorschläge der Telekommunikationsunternehmen Auf der Grundlage und im Rahmen der oben, unter 1. benannten beihilfe- und förderrechtlichen Grundlagen werden die Telekommunikationsunternehmen gebeten, für alle drei Szenarien getrennt darzustellen, ob und unter welchen Bedingungen ein nicht-eigenwirtschaftlicher Auf-/Ausbau eines NGA-Netzes im Projektgebiet wirtschaftlich darstellbar ist. Die Telekommunikationsunternehmen sollen konkret Ort, Art, Umfang und nach Möglichkeit die Zeitpunkte (Verfahrensplan auf der Zeitachse) der aus ihrer Sicht erforderlichen Leistungen der öffentlichen Hand beschreiben. Die Interessensbekundung erfolgt im Vorfeld der von der Gemeinde beabsichtigten Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Breitbandversorgung. Auf Basis der eingereichten Konzepte und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen soll über das weitere Vorgehen und den/die Fördergegenstand /-gegenstände entschieden werden: 1. Schließung einer etwaigen Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen für den Aufbau und den Betrieb einer hochleistungsfähigen Breitbandversorgung im Projektgebiet. Eine Wirtschaftlichkeitslücke ist dabei definiert als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs, für einen Zeitraum von mind. 7 Jahren (Ziff. 3.1 FörderRiL Breitbandmitfinanzierung) 2. Ausgaben des Zuwendungsempfängers (abzüglich des Barwertes der anteiligen Pachteinnahmen) für die Errichtung passiver Netzinfrastrukturen (Tiefbauleistungen, Leerrohre, Glasfaserkabel, Schächte, Verzweiger und Abschlusseinrichtungen) zur Nutzung durch privatwirtschaftliche Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze (Ziff. 3.2 FörderRiL Breitband). Die Mindestlaufzeit des Pachtvertrags beträgt 7 Jahre (Ziff. 7.5 FörderRiL Breitband und Ziff. 6.3 VwVBreitbandmitfinanzierung)
Ein Ausbau über die Grenzen des Gemeindegebiets hinaus wird ausdrücklich begrüßt. 7. Anforderungen an die Fördervorschläge Zur Darstellung und Plausibilisierung ihrer Fördervorschläge sollen die Telekommunikationsunternehmen für jedes der drei Szenarien jeweils für beide Fördermodelle mindestens die folgenden Informationen bereitstellen: 7.1. Wirtschaftlichkeitslückenmodell Die Telekommunikationsunternehmen werden aufgefordert, nachfolgende Angaben zu machen: Informationen o zu der zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur o zum technischen Konzept o zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung o zum TK-Diensteangebot (Privat und Gewerbe) o zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (Anzahl der Anschlüsse, Langlebigkeit und Upgrade-Fähigkeit) o zur bereitgestellten Bandbreite und zu erwartenbaren Produktleistungen o zu open-access Schnittstellen o zu Vorleistungsprodukten und o zur Verfügbarkeit von dark fiber oder vergleichbaren Zugängen; kalkulierte Kosten für Netzaufbau und -betrieb, einschließlich Kosten der Finanzierung, vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial (Einnahmen der Bestandskunden werden nicht berücksichtigt. Lediglich Neukunden und Upgrader) sowie erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten bei einem Betrachtungszeitraum von 7 Jahren und von 20 Jahren Aufgrund der obigen Angaben ist in der Interessensbekundung der vorläufige Zuschussbedarf konkret, plausibel und nachvollziehbar darzustellen - insbesondere unter Berücksichtigung von Ziff. 11.3 FörderRiL Breitband. In der
Interessensbekundung ist ein Zeitplan für die Umsetzung der Maßnahme darzustellen. Bitte nutzen Sie hierzu die Excel Datei Finanzplanung Wirtschaftlichkeitslücke (Anlage 2), die mit dem Interessensbekundungsverfahren unter www.breitbandausschreibungen.de als Download zur Verfügung steht. 7.2. Betreibermodell Die Telekommunikationsunternehmen werden aufgefordert, nachfolgende Angaben zu machen: Informationen o zu der zu errichtenden NGA-Breitbandinfrastruktur o zum technischen Konzept o zur Übertragungstechnologie inkl. Backbone-Anbindung o zum TK-Diensteangebot (Privat und Gewerbe) o zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (Anzahl der Anschlüsse Langlebigkeit und Upgrade-Fähigkeit) o zur bereitgestellten Bandbreite und zu erwartenbaren Produktleistungen o zu open-access Schnittstellen o zu Vorleistungsprodukten und o zur Verfügbarkeit von dark fiber oder vergleichbaren Zugängen; Angaben zu Ort, Art und Umfang der erforderlichen Leistungen einschließlich einer Qualifizierung der hierfür voraussichtlich anzusetzenden Kosten voraussichtliches Pachtentgelt: Angaben zur Ausgestaltung möglicher geeigneter Pachtzinsformeln sowie zur Höhe der Zahlung für die Nutzung der passiven Infrastruktur (einschließlich Kabel, wie unbeschaltete Glasfaser) bei einem Betrachtungszeitraum von 7 und von 20 Jahren Bitte nutzen Sie hierzu die Excel Datei Finanzplanung Betreibermodell (Anlage 3), die mit dem Interessensbekundungsverfahren unter www.breitbandausschreibungen.de als Download zur Verfügung steht. 7.3. Weitere Anforderungen Der oben dargestellte beihilfe- und förderrechtliche Rahmen ist einzuhalten. Das Unternehmen hat die aus seiner Sicht existierenden Möglichkeiten, bestehende
Infrastrukturen für die Maßnahme zu nutzen, zu benennen. Entsprechendes gilt für Anlagen und Einrichtung, die zwar noch nicht in Betrieb sind oder noch nicht existieren, deren Errichtung und Inbetriebnahme aber für den jeweiligen Betrachtungszeitraum absehbar sind. Ein Netzplan des Ausbaugebiets ist mit vorhandenen und aufzubauenden Objekten, wie z.b. Kabelverzweiger, Netzknoten, Kopplungspunkte, wenn möglich als digitale georeferenzierte Vektordatei (z.b. GeoJSON oder Shapefile) darzustellen. Bitte beachten Sie hierzu die GIS-Nebenbestimmungen der Förderrichtlinie BMVI. 8. Weiteres Verfahren Die Interessensbekundungen mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen sind bis zum 12. Mai 2017, 12:00 Uhr bei der unter Ziff. 2 genannten Kontaktstelle einzureichen. Ein Aufwendungsersatz wird nicht gewährt. Anlagen: Anlage 1 Karten des Projektgebietes Anlage 2 Excel Datei Finanzplanung Wirtschaftlichkeitslücke Anlage 3 Excel Datei Finanzplanung Betreibermodell