INFORMATIONEN für Schüler(innen) und Eltern

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Erzbischöfliche Vinzenz von Paul Realschule Markt Indersdorf INFORMATIONEN für Schüler(innen) und Eltern ZUR ABSCHLUSSPRÜFUNG 2018 1. Prüfungstermine Mo - Do 19. März - 22. März ganztägig AP Englisch: Sprechfertigkeitsprüfung Aufteilung nach Sonderplan Mo 14. Mai 08:00 Uhr AP Kunst: Praktische Prüfung (10E) Aufteilung nach Sonderplan Fr 8. Juni 12:10 Uhr Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten und schriftliche Meldung zu möglichen mündlichen Prüfungen in Nichtprüfungsfächern Mo 11. Juni bis 08:30 Uhr Anmeldung zur mdl. Prüfung in Nichtprüfungsfächern Mo Fr 11, Juni 15. Juni ganztätig AP Französisch: Sprechfertigkeit (10D) nach Sonderplan Mo 12. Juni ab 08:00 Uhr Mitteilung Plan mdl. Prüfungen in Nichtprüfungsfächern Do 14. Juni ab 08:00 Uhr mündliche Prüfungen in Nichtprüfungsfächern zur Neufestsetzung der Jahresfortgangsnoten Schriftliche Prüfungen Mi 20. Juni 8:00 12:30 Uhr Deutsch Do 21. Juni 8:00 11:10 Uhr Französisch Fr 22. Juni 8:00 11:15 Uhr Englisch Mo 25. Juni 8:00 11:00 Uhr Mathematik Di 26. Juni 8:00 10:30 Uhr BwR Mi 27. Juni 8:00 10:30 Uhr Physik Do 28. Juni 8:00 11:00 Uhr Kunst Abgabe der Bücher Nichtprüfungsfächer Ab Fr, 29.06.2018 ist unterrichtsfrei, außer an den Tagen für betr. Schüler: Mo - 02. Juli - je ab 08:30 Uhr Tanzkurs der 10. Klassen nach Sonderplan Fr 06. Juli

Do 05. Juli 10:40 Uhr Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsnoten Fr 06. Juli bis 12:00 Uhr Anmeldung zur mdl. Prüfung in Prüfungsfächern Mo 09. Juli ab 08:00 Uhr Mitteilung Plan mdl. Prüfung in Prüfungsfächern Mi - Do 11. Juli 12. Juli ab 08:00 Uhr nach Sonderplan Mündliche Prüfungen in Prüfungsfächern (nur für betroffene Schüler); 2. Termin: Bücherabgabe für 10. Klassen Do 19. Juli 08:00 Uhr Generalprobe Abschlussfeier, verpflichtend Fr 20. Juli 10:30 Uhr Ökumenischer Abschlussgottesdienst, Turnhalle danach Abschlussfeier mit Zeugnisübergabe 2. Mündliche Prüfungen 2.1 in Nichtprüfungsfächern Teilnahme: freiwillige Meldung (nur bei Note 5 oder 6 im Jahresfortgang) Dauer: in der Regel 20 Minuten Prüfungsstoff: Stoff der 10. Klasse, aber auch Grundwissen Prüfer: die Fachlehrkraft der Klasse und eine zweite Fachlehrkraft Wertung: Der Prüfungsausschuss setzt aufgrund des Ergebnisses der mündlichen Prüfung die Jahresfortgangsnote erneut fest (Verschlechterung ist nicht möglich!). Bekanntgabe der Note der mündlichen Prüfung: unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung Bekanntgabe der neuen Jahresfortgangsnote: am Mittwoch, den 13.06. 2.2 in Prüfungsfächern Teilnahme: Freiwillige Meldung bei Verschlechterung zum Jahresfortgang, verpflichtende Einweisung bei Notensprung um drei Noten. Die Chance unbedingt nutzen! Eine Verschlechterung ist nicht möglich Voraussetzung bei freiwilliger Meldung: Wenn Jahresfortgangsnote und schriftliche Prüfungsnote sich um eine oder drei Stufen unterscheiden und nach Ansicht des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre (schriftliche Prüfungsnote überwiegt im Allgemeinen) Voraussetzung bei Einweisung: Leistungsstand ist nach Meinung des Prüfungsausschusses nicht hinreichend geklärt. Dauer: in der Regel 20 Minuten Prüfungsstoff: Stoff der 10. Klasse, aber auch Grundwissen Prüfer: die Fachlehrkraft der Klasse und eine zweite Fachlehrkraft Wertung: Der Prüfungsausschuss setzt auf Grund der Jahresfortgangsnote, der Ergebnisse der schriftlichen und der mündlichen Prüfung die Gesamtnote fest (Verschlechterung ist nicht möglich!). Bekanntgabe der Note der mündlichen Prüfung: unmittelbar im Anschluss an die mündliche Prüfung

3. Notenbildung 3.1 Die Prüfungsnote: Falls eine mündliche Prüfung abgelegt wurde, zählt die schriftliche Prüfung immer doppelt, die mündliche einfach. 3.2 Gesamtnote: Die Gesamtnote (GN) wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote (JFN) und der schriftl. Prüfungsnote (PN) ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die schriftl. Prüfungsnote den Ausschlag (Beispiel: JFN 4, PN 3 = GN 3). Ausnahme ist möglich, wenn nach Meinung des Prüfungsausschusses die Jahresfortgangsnote der Gesamtleistung des Prüflings mehr entspricht als die Prüfungsnote. 3.3 Sonstige Bestimmungen: Ausgleich zwischen den Gesamtnoten: Der Prüfungsausschuss kann von sich aus einen Ausgleich zwischen den Gesamtnoten in Prüfungsfächern in der Weise durchführen, dass er in einem Fach die bessere, in einem anderen Fach die schlechtere Note festsetzt. In diesen beiden Fächern ist dann jedoch keine mündliche Prüfung mehr möglich. 4. Bestehen und Wiederholen der Abschlussprüfung 4.1 Bestehen Voraussetzung: in höchstens einem Vorrückungsfach die Note 5 4.2 Bestehen durch Notenausgleich Liegt in zwei Vorrückungsfächern die Note 5 vor oder in einem Vorrückungsfach die Note 6, wird Notenausgleich gewährt, wenn der Schüler: in einem Vorrückungsfach die Note 1, oder in zwei Vorrückungsfächern jeweils die Note 2, oder in vier Vorrückungsfächern mindestens die Note 3 hat. Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Deutsch 6 oder bei mehr als zwei negativen Gesamtnoten. 4.3 Nichtbestehen der Abschlussprüfung Der Schüler erhält ein Jahreszeugnis, das die Leistungen des Schuljahres (ohne Einbeziehung der Abschlussprüfung) und folgende Bemerkung enthält: "Der Schüler hat sich der Abschlussprüfung ohne Erfolg unterzogen".

4.4 Wiederholen der Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung kann einmal wiederholt werden. Wer die Abschlussprüfung wiederholen darf, darf auch die 10. Klasse wiederholen, es sei denn, er überschreitet bei der Wiederholung die Höchstausbildungsdauer (8 Jahre an der Realschule). 4.5 Freiwillige Wiederholung der Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung kann zudem zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Soll dabei auch die 10. Jahrgangsstufe wiederholt werden, so bedarf dies der Genehmigung (schriftlicher Antrag der Eltern an die Schulleitung!). 5. Abschlusszeugnis Schüler, die die Abschlussprüfung bestanden haben, erhalten ein Abschlusszeugnis (Original und Zweitschrift). Das Abschlusszeugnis enthält: 1. die Gesamtnote aller unterrichteten Fächer, 2. Bemerkungen über die Teilnahme an Wahlfächern, 3. auf schriftlichen Antrag des Schülers Leistungen in Fächern, die bereits in der 8. oder 9. Jahrgangsstufe ausgelaufen sind, z. B.: Erdkunde, IT 4. eine allgemeine Bemerkung, 5. evtl. eine Bemerkung über Befreiung im Fach Sport, 6. eine Bemerkung über seine Tätigkeit in der Klassen- oder Schulgemeinschaft, 7. auf Wunsch des Schülers eine Bemerkung über besondere außerschulische Tätigkeiten (Ehrenämter), 8. die Feststellung, dass der Schüler das Ziel der Realschule erreicht hat. 6. Weitere wichtige Bestimmungen 6.1 Zugelassene Hilfsmittel D: ein Rechtschreibwörterbuch (z. B. Duden) M und Ph: ein netzunabhängiger grafikfähiger Taschenrechner und eine Für Realschulen zugelassene Formelsammlung BwR: ein netzunabhängiger Taschenrechner und der Kontenplan Nach dem Industriekontenrahmen 6.2. Keine Teilnahme an der Abschlussprüfung 6.2.1 Nichtteilnahme Schüler, denen schon aufgrund der Jahresfortgangsnoten in Nichtprüfungsfächern das Abschlusszeugnis zu versagen ist, nehmen an der Prüfung nicht teil.

6.2.2 Rücktritt Tritt ein Schüler später als zwei Monate vor Beginn der schriftlichen Prüfung aus der Schule aus oder freiwillig in die 9. Klasse zurück, gilt die Abschlussprüfung als abgelegt und nicht bestanden. Bei einem Wiedereintritt in die Jahrgangsstufe 10 gilt der Schüler als Wiederholungsschüler. 6.2.3 Erkrankungen Erkrankungen sind unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen Die Schule ist berechtigt, die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses zu verlangen. In diesen Fällen kann der Schüler die versäumten Prüfungen nachholen. Die Termine werden vom Kultusministerium vorgegeben. Für das laufende Schuljahr finden die Prüfungen jeweils im September statt. Hat sich ein Schüler einer Prüfung unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden. 6.2.4 Schuldhaftes Versäumnis Versäumt ein Schüler schuldhaft eine Prüfung, so muss diese mit Note 6 bewertet werden. 6.3 Unterschleif Aktiver Unterschleif muss, passiver Unterschleif kann mit Note 6 geahndet werden. In schweren Fällen droht Ausschluss von der Prüfung. Diese gilt dann als nicht bestanden. Stellt sich der Unterschleif erst nachträglich heraus, wird ebenso verfahren. Schon das Mitführen eines ausgeschalteten Mobilfunktelefons, einer smart-watch, eines in-ear- Hörers o.ä. stellt das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar! 6.4 Äußere Form der Prüfungsarbeiten Gemäß Schulordnung kann die äußere Form einer schriftlichen Arbeit mitbewertet werden. Dies gilt auch für die Abschlussprüfung!

7. Praktische Hinweise Eine langfristige Vorbereitung auf die Abschlussprüfung ist unbedingt notwendig. Das Erstellen eines Arbeitsplanes (in Wochen, am Ende in Tagen) ist hilfreich. Bei aller Vorbereitung müssen gerade in den letzten Wochen auch Zeiten der Erholung und ausreichender Schlaf gewährleistet sein. Die bei der Prüfung benötigten Materialien (Schreibzeug (für Deutsch kein Kugelschreiber und immer mit blauer Farbe), Taschenrechner, Formel-sammlung, Duden usw.) sollten vorab zuverlässig hergerichtet werden. Auch ist ihre Funktion rechtzeitig zu überprüfen und ggf. Ersatz zu beschaffen. Ebenso sollte gerade bei längeren Prüfungen für Getränke und/oder einen leichten Imbiss gesorgt sein. Am Tag der Prüfungen bitte rechtzeitig aufstehen und ein ausreichendes, gesundes Frühstück als Grundlage für die Prüfung zu sich nehmen. Hände weg von Beruhigungs- oder Aufputschmitteln! 15 Minuten vor Prüfungsbeginn müssen alle Schülerinnen und Schüler zur Bekanntgabe der ausgelosten Platzziffern in den Prüfungsraum kommen. Dieser darf dann vor der Prüfung nicht mehr verlassen werden. Der Prüfungsraum darf erst nach Ende der offiziellen Arbeitszeit verlassen werden, unabhängig davon, ob der Schüler bereits die Arbeit beendet hat oder nicht. Die Schulleitung wünscht allen Schülerinnen und Schülern für die Abschlussprüfung viel Erfolg! Markt Indersdorf, 07. Februar 2018 gez. Klaus Fortner, Schulleiter