Brandenburger Kommission Teupitz, den 12.09.2002 nach 93 BSHG - Land Brandenburg Beschluss Nr. 3 / 2002 vom 12.09.2002 Die Brandenburger Kommission gem. 93 BSHG beschließt die beigefügten Leistungstypen (Anlagen 1.1, 1.2, 1.5, 1.6 und 1.7 des Beschlusses Nr. 3/2002) als Anlage 1 zu 7 Abs. 2 Rahmenvertrag nach 93 d Abs. 2 BSHG. Weitere Leistungstypen werden sukzessive ergänzt. Fograscher Vorsitzende der BK 93
Anlage 1.1 zu Beschluss 3/2002 der BK 93 vom 12.09.2002 Leistungstyp 1 (WS-K)* 1. Kurzbezeichnung des LT: Wohnen für Kinder und Jugendliche (Einschränkung vgl. Zielgruppe) mit körperlichen, geistigen und/oder mehrfachen Behinderungen (WS - K) 2. Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Volljährige 1, die zum Personenkreis 1 und 2 EHVO gehören, noch nicht schulpflichtig oder schulpflichtig sind, stationärer Betreuung nach 100 I Nr. 1 BSHG bedürfen und bei denen nicht Leistungen nach dem BbgSchulG oder Maßnahmen nach 40 I Nr. 4 BSHG im Vordergrund des Hilfebedarfs stehen ² 3. Wesentliche gesetzliche Grundlagen: 39 I und III BSHG 1 und 2 EHVO 40 I BSHG 55 SGB IX 100 I Nr. 1 BSHG 43 a SGB XI 4. Ziele der Leistung: Die generellen Ziele sind, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu erleichtern. Darunter wird insbesondere verstanden: - Erziehung und ganzheitliche heilpädagogische Förderung, Betreuung und Pflege mit dem Ziel, eine Behinderung und deren Folgen zu beseitigen bzw. zu lindern - Lebensbedingungen, die sich an der Lebensqualität und realität nicht behinderter Kinder und Jugendlicher orientieren - Subjektives Wohlbefinden - Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit Die Abkürzungen müssen durch die BK 93 noch abschließend bestimmt werden 1 Keine Aufnahme von jungen Volljährigen in Kindereinrichtungen ² Können Hilfen zur Gestaltung des Tages von Kindern und Jugendlichen (jungen Erwachsenen) aus welchen Gründen auch immer nicht außerhalb der Einrichtung wahrgenommen werden, so erhalten sie diese Leistungen übergangsweise in diesem Leistungstyp.
- Selbstbestimmung und Entwicklung eines persönlichen Lebensraums - Altersgemäße Persönlichkeitsentwicklung - Sozial angemessene Verhaltensweisen - Entwicklung, Erhalt und Erweiterung persönlicher Handlungs- und Sozialkompetenzen - Altersgemäßes Spiel- und Lernverhalten - Stabile Beziehung zur Herkunftsfamilie gestalten. - Soziale Integration in die Wohngruppe sowie relevante Bezugsgruppen innerhalb und außerhalb der Einrichtung, insbesondere zur eigenen Familie oder sonstigen Bezugspersonen - Sicherstellung der Erfüllung der Schulpflicht - Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an sozialen Beziehungen, Freizeitgestaltung - Förderung und Erweiterung der Handlungskompetenz bei der Gestaltung der Freizeit und Förderung der Teilnahme an altersgemäßen gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Veranstaltungen - Befähigung zum sachgerechten Umgang mit behinderungsspezifischen Hilfsmitteln - Entwicklung, Erhalt und Erweiterung der Mobilität - Rückführung in die Herkunftsfamilie bzw. selbständige Wohnform oder Überleitung in eine angemessene Anschlusswohnform in einer Einrichtung für Erwachsene oder eine andere Betreuungsform Noch nicht einvernehmlich abgestimmte Ziele:. Förderung der Gesundheit und Rehabilitation. Bewältigung der Trennung von der Herkunftsfamilie. weitest gehende Vermeidung von stationärer psychiatrischer Behandlung Verschiedene Formulierungsvarianten zu : Entwicklung, Erhalt und Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit (z. B. Gebärdensprache, Blindenschrift, basale Stimulation Entwicklung, Erhalt und Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit Aufbau und Entwicklung von Kommunikationsmöglichkeiten ( Gebärdensprache, Blindenschrift, Mimik, Gestik,somatische Reaktionen basale und unterstützte Kommunikation). Unterstützung, Vorbereitung und Beratung beim Übergang in berufliche Rehabilitation. Beratung und Begleitung in Fragen von Bildung und Beschäftigung, Aufzeigen von Perspektiven
5. Bezug zur Rahmenleistungsvereinbarung: In der Rahmenleistungsvereinbarung wird für diesen LT beschrieben: - Art und Umfang der Leistung Grundleistungen Betreuungsleistungen - Qualitätsmerkmale Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Dokumentation - Personelle Ausstattung - Sächliche Ausstattung
Anlage 1.2 zu Beschluss 3/2002 der BK 93 vom 12.09.2002 Leistungstyp 2 (WH-K) 1. Kurzbezeichnung des LT: Wohnen in Wohnheimen an überregionalen Förderschulen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit körperlichen und/oder mehrfachen Behinderungen (WH-K) 2. Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die zum Personenkreis 1 EHVO gehören, schulpflichtig sind und stationärer Hilfe nach 100 I Nr. 1 BSHG bedürfen und bei denen Leistungen nach dem BbgSchulG oder Maßnahmen nach 40 I Nr. 4 BSHG während der Schulzeit im Vordergrund des Hilfebedarfs stehen 3. Wesentliche gesetzliche Grundlagen : 39 I, III BSHG 1 EHVO 40 I BSHG 100 I Nr. 1 BSHG 55 SGB I X 43 a SGB XI 4. Ziele der Leistung: Die generellen Ziele sind, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gemeinschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den behinderten jungen Menschen die Hilfen zu einer angemessenen schulischen Bildung zu sichern. Darunter wird insbesondere verstanden: - Erziehung und ganzheitliche heilpädagogische Förderung, Betreuung und Pflege im Hinblick auf altersgemäße Persönlichkeitsentwicklung - Sicherstellung der Erfüllung der Schulpflicht - Lebensbedingungen, die sich an der altersspezifischen Lebensqualität und realität nicht behinderter Kinder und Jugendlicher orientieren - Subjektives Wohlbefinden - Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit - Selbstbestimmung und Entwicklung eines persönlichen Lebensraums - Entwicklung, Erhalt und Erweiterung persönlicher Handlungskompetenzen und der lebenspraktischen Selbständigkeit - Sozial angemessene Verhaltensweisen Die Abkürzungen müssen durch die BK 93 noch abschließend bestimmt werden
- Befähigung zum sachgerechten Umgang mit behinderungsspezifischen Hilfsmitteln - Stabile Beziehung zur Herkunftsfamilie gestalten - Altersgemäße Persönlichkeitsentwicklung - Altersgemäßes Spiel- und Lernverhalten - Entwicklung, Erhalt und Erweiterung der Mobilität - Entwicklung und Festigung von altersspezifischer Alltagskompetenz - Soziale Integration in relevante Bezugsgruppen innerhalb und außerhalb der Einrichtung, insbesondere zur eigenen Familie oder sonstigen Bezugspersonen während der Schulzeit - Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben und an sozialen Beziehungen - Kontakte im sozialen Umfeld - Angemessene Gestaltung der Freizeit - Förderung der Teilnahme an altersgemäßen gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Veranstaltungen - Schulmaßnahmen unterstützen, dazu gehören schulvorbereitende, - begleitende und nachbereitende Aktivitäten - Beratung und Unterstützung bei der Anbahnung der beruflichen Ausbildung Noch nicht einvernehmlich abgestimmte Ziele: - Förderung der Gesundheit und Rehabilitation - Aufbau und Weiterentwicklung von Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Gebärdensprache, Blindenschrift, basale Stimulation) - Entwicklung, Erhalt und Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit... - weitestgehende Vermeidung von stationärer Behandlung im psychiatrischen Krankenhaus - Bewältigung der Trennung von der Herkunftsfamilie - Beratung und Begleitung in Fragen von Bildung und Beschäftigung, Aufzeigen von Perspektiven 5. Bezug zur Rahmenleistungsvereinbarung: In der Rahmenleistungsvereinbarung wird für diesen LT beschrieben: - Art und Umfang der Leistung Grundleistungen Betreuungsleistungen - Qualitätsmerkmale Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Dokumentation - Personelle Ausstattung - Sächliche Ausstattung
Anlage 1.5 zu Beschluss 3/2002 der BK 93 vom 12.09.2002 Leistungstyp 5 (WS mit GT) 1. Kurzbezeichnung des LT: Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfachen Behinderungen mit Gestaltung des Tages - Förderung, Bildung und Beschäftigung -(WS mit GT) 2. Zielgruppe: Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die zum Personenkreis 1 und 2 EHVO gehören und stationärer Hilfe im Sinne von 40 I Nr. 8. BSHG bedürfen und die noch nicht, nicht oder nicht mehr an externen Maßnahmen, insbesondere am Arbeitsleben teilhaben können 2 3. wesentliche gesetzliche Grundlagen: 39 I und III BSHG 1 und 2 EHVO 40 I BSHG 55 SGB IX 100 I Nr. 1 BSHG 43 a SGB XI 4. Ziele der Leistung: Die generellen Ziele sind, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu erleichtern. Darunter wird verstanden: - Gestaltung einer an der Lebensqualität und realität nichtbehinderter Menschen orientierten Alltags- und Wohnsituation - Altersspezifische Persönlichkeitsentwicklung (Begleitung im Alter) - Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden (Bedürfnisse, Neigungen, Lebensstil, persönliche Identität usw.) - Selbstbestimmung und Entwicklung einer persönlichen Lebensperspektive - Erhalt und Erweiterung persönlicher Handlungs- und Sozialkompetenzen - Entwicklung, Erhalt und Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit und der Mobilität Die Abkürzungen müssen durch die BK 93 noch abschließend bestimmt werden 2 Die Vereinbarungspartner streben bis zum 31.12.2007 eine Trennung der Leistungen für Hilfen zum Wohnen von Hilfen zur Gestaltung des Tages an. Deshalb wird der Leitungstyp 5 nur übergangsweise gelten.
- Soziale Integration in die relevanten Bezugsgruppen (innerhalb der Wohngruppe, Haus etc.) - Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben und an sozialen Beziehungen, Freizeitgestaltung - Kontakte zu Angehörigen, sonstigen Bezugspersonen und sozialem Umfeld - Wahrnehmung einer angemessenen Beschäftigung zur internen Gestaltung des Tages - Teilnahme am gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Leben - Trainieren lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten auch zur Vorbereitung anderer Maßnahmen - Orientierung und Mobilität in der Einrichtung und dem Umfeld sowie Befähigung zum sachgerechten Umgang mit behinderungsspezifischen Hilfsmitteln Noch nicht einvernehmlich abgestimmte Ziele: - Ermöglichung derselben Lebenschancen, wie sie Menschen ohne Behinderungen zur Verfügung stehen - Aufbau und Entwicklung von Kommunikationsmöglichkeiten (z.b. Gebärdensprache, Blindenschrift, Mimik, Gestik, somatische Reaktionen, basale und unterstützte Kommunikation) - Befähigung zur Wahrnehmung, Äußerung und Umsetzung eigener Bedürfnisse und Interessen 5. Bezug zur Rahmenleistungsvereinbarung: In der Rahmenleistungsvereinbarung wird für diesen LT beschrieben: - Art und Umfang der Leistung Grundleistungen Betreuungsleistungen - Qualitätsmerkmale Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Dokumentation - Personelle Ausstattung - Sächliche Ausstattung
Anlage 1.6 zu Beschluss 3/2002 der BK 93 vom 12.09.2002 Leistungstyp 6 (WS ohne GT) 1. Kurzbezeichnung des LT: Wohnen für Menschen mit körperlicher, geistiger und/oder mehrfachen Behinderungen(WS ohne GT) 2. Zielgruppe: Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die zum Personenkreis 1 und 2 EHVO gehören, stationärer Hilfe im Sinne von 40 I Nr. 8 BSHG bedürfen und die an externen Maßnahmen, insbesondere am Arbeitsleben teilhaben 3. wesentl. gesetzliche Grundlagen: 39 I und III BSHG 1 und 2 EHVO 40 I BSHG 55 SGB IX 100 I Nr. 1 BSHG 43 a SGB XI 4. Ziele der Leistung: Die generellen Ziele sind, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu erleichtern. Darunter wird verstanden: - Gestaltung einer an der Lebensqualität und realität nicht behinderter Menschen orientierten Alltags-und Wohnsituation - Altersspezifische Persönlichkeitsentwicklung (Begleitung im Alter) - Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden (Bedürfnisse, Neigungen, Lebensstil, persönliche Identität usw.) - Selbstbestimmung und Entwicklung einer persönlichen Lebensperspektive - Erhalt und Erweiterung persönlicher Handlungs- sowie Sozialkompetenzen und Autonomie zur selbständigen Alltagsbewältigung - Entwicklung, Erhalt und Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit - Soziale Integration in die relevanten Bezugsgruppen (innerhalb der Wohngruppe, Haus etc.) - Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben und an sozialen Beziehungen, Freizeitgestaltung Die Abkürzungen müssen durch die BK 93 noch abschließend bestimmt werden
- Kontakte zu Angehörigen, sonstigen Bezugspersonen und sozialem Umfeld - Trainieren lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten auch zur Vorbereitung anderer Maßnahmen - Teilnahme am gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Leben - Orientierung und Mobilität in der Einrichtung und dem Umfeld sowie Befähigung zum sachgerechten Umgang mit behinderungsbedingten Hilfsmitteln Noch nicht einvernehmlich abgestimmte Ziele: - Ermöglichung derselben Lebenschancen wie sie Menschen ohne Behinderungen zur Verfügung stehen - Ermöglichung von selbständigen unterschiedlichen Lebensformen - Aufbau und Entwicklung von Kommunikationsmöglichkeiten ( z.b. Gebärdensprache, Blindenschrift, Mimik, Gestik, somatische Reaktionen, basale und unterstützte Kommunikation) - Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM, allg. Arbeitsmarkt und externen tagestrukturierenden Maßnahmen (Vorschlag LIGA) - Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM (Vorschlag LASV) - Befähigung zur Wahrnehmung, Äußerung und Umsetzung eigener Bedürfnisse und Interessen - Hilfen zur Teilnahme am Arbeitsleben 5. Bezug zur Rahmenleistungsvereinbarung: In der Rahmenleistungsvereinbarung wird für diesen LT beschrieben: - Art und Umfang der Leistung Grundleistungen Betreuungsleistungen - Qualitätsmerkmale Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Dokumentation - Personelle Ausstattung - Sächliche Ausstattung
Anlage 1.7 zu Beschluss 3/2002 der BK 93 vom 12.09.2002 Vorläufiger Stand am 12.09.2002 Leistungstyp 7 (WonB) 1. Kurzbezeichnung des LT: stationäres Wohnen für erwachsene Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfachen Behinderungen ohne nächtlichen Betreuungsbedarf -(WonB) 2. Zielgruppe: Erwachsene Menschen mit Behinderungen, die zum Personenkreis 1 und 2 EHVO gehören und stationärer Hilfe im Sinne von 40 I Nr. 8. BSHG bedürfen, die an externen Maßnahmen teilhaben. Die Bereitstellung von Ruf-oder Nachtbereitschaften ist nicht notwendig. 3. wesentliche gesetzliche Grundlagen: 39 I und III BSHG 1 und 2 EHVO 40 I BSHG 55 SGB IX 100 I Nr. 1 BSHG 43 a SGB XI 4. Ziele der Leistung: Die generellen Ziele sind, eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört vor allem, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu erleichtern. Ziel der Betreuungsarbeit in diesem Leistungstyp ist vor allem, den Menschen mit Behinderungen ihren individuellen Möglichkeiten entsprechend zu einer größtmöglichen Selbständigkeit zu verhelfen und sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zur Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu unterstützen. Darunter wird verstanden: - Gestaltung einer an der Lebensqualität und realität nichtbehinderter Menschen orientierten Alltags- und Wohnsituation - Altersspezifische Persönlichkeitsentwicklung (Begleitung im Alter) Die Abkürzungen müssen durch die BK 93 noch abschließend bestimmt werden
- Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden (Bedürfnisse, Neigungen, Lebensstil, persönliche Identität usw.) - Selbstbestimmung und Entwicklung einer persönlichen Lebensperspektive - Trainieren lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten auch zur Vorbereitung anderer Maßnahmen...weitere Ziele sind noch abzustimmen. Eine Verständigung zu weiteren Zielen erfolgt bis zur nächsten Sitzung der BK 93 am 24.10.2002. 5. Bezug zur Rahmenleistungsvereinbarung: In der Rahmenleistungsvereinbarung wird für diesen LT beschrieben: - Art und Umfang der Leistung Grundleistungen Betreuungsleistungen - Qualitätsmerkmale Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Dokumentation - Personelle Ausstattung - Sächliche Ausstattung - Gestaltung einer an der Lebensqualität und realität nicht behinderter Menschen orientierten Alltags-und Wohnsituation - Altersspezifische Persönlichkeitsentwicklung (Begleitung im Alter) - Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden (Bedürfnisse, Neigungen, Lebensstil, persönliche Identität usw.) - Selbstbestimmung und Entwicklung einer persönlichen Lebensperspektive - Erhalt und Erweiterung persönlicher Handlungs- sowie Sozialkompetenzen und Autonomie zur selbständigen Alltagsbewältigung - Entwicklung, Erhalt und Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit - Soziale Integration in die relevanten Bezugsgruppen (innerhalb der Wohngruppe, Haus etc.) - Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben und an sozialen Beziehungen, Freizeitgestaltung - Kontakte zu Angehörigen, sonstigen Bezugspersonen und sozialem Umfeld
- Trainieren lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten auch zur Vorbereitung anderer Maßnahmen - Teilnahme am gesellschaftlichen, sportlichen und kulturellen Leben - Orientierung und Mobilität in der Einrichtung und dem Umfeld sowie Befähigung zum sachgerechten Umgang mit behinderungsbedingten Hilfsmitteln Noch nicht einvernehmlich abgestimmte Ziele: - Ermöglichung derselben Lebenschancen wie sie Menschen ohne Behinderungen zur Verfügung stehen - Ermöglichung von selbständigen unterschiedlichen Lebensformen - Aufbau und Entwicklung von Kommunikationsmöglichkeiten ( z.b. Gebärdensprache, Blindenschrift, Mimik, Gestik, somatische Reaktionen, basale und unterstützte Kommunikation) - Unterstützung zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM, allg. Arbeitsmarkt und externen tagestrukturierenden Maßnahmen (Vorschlag LIGA) - Teilhabe am Arbeitsleben in einer WfbM (Vorschlag LASV) - Befähigung zur Wahrnehmung, Äußerung und Umsetzung eigener Bedürfnisse und Interessen - Hilfen zur Teilnahme am Arbeitsleben 5. Bezug zur Rahmenleistungsvereinbarung: In der Rahmenleistungsvereinbarung wird für diesen LT beschrieben: - Art und Umfang der Leistung Grundleistungen Betreuungsleistungen - Qualitätsmerkmale Strukturqualität Prozessqualität Ergebnisqualität Dokumentation - Personelle Ausstattung - Sächliche Ausstattung