Beschlussempfehlung und Bericht

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Gemäß 53 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest:

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In der laufenden Förderperiode (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013) setzt das Land die folgenden Strukturfonds der Europäischen Union um:

Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2797 11.06.2018 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zu dem Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/1438 - Keine Kürzungen bei der Sozialen Wohnraumförderung: NRW braucht mehr mietpreisgebundenen Wohnungsbau und nicht weniger! Berichterstatter: Abgeordneter Kämmerling Beschlussempfehlung Der Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 17/1438 - wird abgelehnt. Datum des Originals: 08.06.2018 /Ausgegeben: 11.06.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2797 2

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2797r Bericht A Allgemeines Der Antrag der Fraktion der SPD Keine Kürzungen bei der Sozialen Wohnraumförderung: NRW braucht mehr mietpreisgebundenen Wohnungsbau und nicht weniger! (Drucksache 17/1438) wurde am 20. Dezember 2017 vom Plenum an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen zur Beratung überwiesen. Die Mitberatung obliegt dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. B Inhalt des Antrags Die Förderung des mietpreisgebundenen Wohnungsbaues geschieht in Nordrhein-Westfalen über die Soziale Wohnraumförderung. Die Fördermittel hierzu wurden in den letzten Jahren in Gänze ausgeschöpft und daher für die Jahre 2016 und 2017 auf 1,1 Mrd. Euro angehoben. Die Anzahl der hiermit geförderten Metwohnungen konnte somit im Zeitraum 2014 bis 2016 verdoppelt werden. Die antragstellende Fraktion sieht im verstärkten Zuzug aus dem Ausland, aber auch aus anderen Bundesländern einen steigenden Bedarf an Wohnraum laut Prognosen für 400.000 Wohnungen bis zum Jahr 2020. Durch die Entscheidung der Landesregierung, die Ende 2016 beschlossene Landesbauordnung zu novellieren, ist aufgrund der daraus entstandenen Rechtsunsicherheit und einem Investitionsstopp bei Bauherren und träger sowie bei Investoren ein Rückgang des Wohnungsbaues eingetreten. So ist im Vergleichszeitraum 1. Januar bis 31. Oktober die soziale Wohnraumförderung in 2017 im Vergleich zu 2016 um 41,1 % gesunken; im Bereich des Mietwohnungsbaues sank die Förderung um 44,7 % und im Bereich des Eigentums um 27,3 %. Aufgrund der Entscheidung der Landesregierung zur Fortentwicklung der Sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen werden die Mittel hierfür in den Jahren 2018 bis 2022 um insgesamt 1,5 Mrd. Euro gekürzt werden. Zudem sollen ab dem Jahr 2020 Fördermittel in Höhe von 20 Mio. Euro Wohnraumfördermittel für die Eigenheimförderung eingesetzt werden. Auch die energetische Sanierung im Bestand und die Förderung von Quartiersmaßnahmen sollen deutlich gekürzt werden; lediglich die Mittel für den Bau von Studentenwohnungen sollen unverändert bleiben. 3

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2797 Vor diesem Hintergrund soll der Landtag so die antragstellende Fraktion folgendes feststellen: Die Pläne der Landesregierung zur Ausrichtung der zukünftigen Eckwerte der Sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen gehen vollkommen am Bedarf vorbei. Sie widersprechen dem realen Wohnraum- und Förderbedarf im Land. Sie ignorieren den weiterhin hohen zusätzlichen Bedarf an mietpreisgebundenem Wohnraum, insbesondere in den Städten der Ballungsräume wie des ländlichen Raumes. Sie schwächen die soziale Wohnraumförderung und insbesondere den mietpreisgebundenen Wohnungsbau. Sie schwächen die Anstrengungen für eine lebenswerte Heimat vor der Haustür, indem die Fördermittel für die Quartiersmaßnahmen erheblich eingekürzt werden. Sie ignorieren den weiterhin hohen zusätzlichen Bedarf an Studentenwohnungen im Land. Sie ignorieren den weiterhin hohen zusätzlichen Bedarf an energetischen Sanierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand zur Senkung des Energieverbrauches sowie zur Erreichung der Klimaschutzziele Deutschlands. Ferner soll der Landtag auf Antrag der Fraktion der SPD die Landesregierung auffordern, ihre soziale Verantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Menschen in Nordrhein- Westfalen wahrzunehmen und von den Plänen zur Kürzung des jährlichen Fördervolumens um 300 Mio. unverzüglich Abstand zu nehmen. die Fördervolumina in den Fördersegmenten Mietwohnungsbau, Sanierung und Quartiersförderung auf dem bisherigen Stand zu belassen. die Fördervolumina in den Fördersegmenten Eigentumsförderung bedarfsgerecht anzupassen und im Bereich Studentisches Wohnen bedarfsgerecht auszuweiten. insgesamt intensive und nachhaltige Anstrengungen zu unternehmen, die Baulandpolitik der Kommunen mit dem Fokus auf den mietpreisgebundenen Wohnungsbau zu befördern und den Wohnungsbau für Menschen mit vergleichsweise geringem Einkommen, gemäß des originären Aufgabenfeldes der Sozialen Wohnraumförderung, in Nordrhein Westfalen zu forcieren. 4

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2797r C Beratungsverfahren Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen hat sich mit dem Antrag seiner Sitzung am 23. Februar 2018 beschäftigt und sich bei dieser Gelegenheit auf eine Anhörung von Sachverständigen verständigt. Daher wurden am 16. März 2018 folgende Experten gehört: Helmut Dedy Städtetag Nordrhein-Westfalen Köln eingeladen Dr. Bernd-Jürgen Schneider Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen Stellungnahme 17/423 Dr. Martin Klein Landkreistag Nordrhein-Westfalen Alexander Rychter Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen 17/437 Silke Gottschalk Deutscher Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.v. 17/369 17/380 Dipl.-Ing. Ernst Uhing Architektenkammer Nordrhein-Westfalen 17/431 Ingo Frömbling GAG Immobilien AG Köln nein Christoph Spieker Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen 17/448 5

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2797 eingeladen Elke Schmidt-Sawatzki Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Wuppertal Stellungnahme 17/1438 Erik Uwe Amaya Haus & Grund Rheinland 17/438 Tobias Scholz MieterForum Ruhr e.v. Bochum 17/439 (vgl. Ausschussprotokoll 17/221). D Abstimmung Mitberatung Der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat sich in seiner Sitzung am 2. Mai 2018 abschließend mit dem Antrag beschäftigt und ihn gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP und AfD abgelehnt. Federführung Der Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP wurde im Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen am 8. Juni 2018 mit den Stimmen der Fraktionen von CDU. FDP und AfD gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. Stefan Kämmerling - Vorsitzender - 6