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1 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode E 16/ Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Dieter Hilser MdL Einladung 30. Sitzung (öffentlich) des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am Montag, dem 17. Februar 2014, nachmittags, Uhr, Raum E 3 - D 01 Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags Gemäß 53 Abs.1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest: Tagesordnung Nordrhein-Westfalen braucht eine zielgruppen- und marktgerechte Wohnraumförderung Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/ Öffentliche Anhörung von Sachverständigen - F. d. R. gez. Dieter Hilser - Vorsitzender - Hans-Georg Schröder Ausschussassistent Anlagen Verteiler Fragenkatalog

2 - 2 - Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 17. Februar 2014 Nordrhein-Westfalen braucht eine zielgruppen- und marktgerechte Wohnraumförderung Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/4551 Verteiler Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen c/o Städtetag NRW Köln Verband Wohneigentum Nordrhein- Westfalen e.v. Herrn Hans-Michael Schiller Herrn Thomas Hornemann Dortmund BFW Nordrhein-Westfalen Frau Elisabeth Gendziorra VdW Rheinland-Westfalen Herrn Alexander Rychter Aktion Impulse für den Wohnungsbau Herrn Lutz Pollmann c/o Architektenkammer NRW Haus & Grund Rheinland Herrn Erik Uwe Amaya Architektenkammer NRW Ingenieurkammer-Bau NRW Deutscher Mieterbund NRW Frau Silke Gottschalk Mieterforum Ruhr e.v. c/o Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.v. Herrn Aichard Hoffmann Bochum Herrn Dr. Hans-Dieter Krupinski Ratingen Stadt Dortmund Wohnungsamt Herrn Thomas Böhm Dortmund

3 - 3 - Stadt Münster Amt für Wohnungswesen Frau Gabriele Regenitter Münster Stadt Köln Amt für Wohnungswesen Herrn Stefan Ferber Köln Stadt Duisburg Frau Andrea Bestgen-Schneebeck Duisburg NRW.Bank Herrn Dietrich Suhlrie Ver.di Frau Gabriele Schmidt

4 - 4 - Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr am 17. Februar 2014 Nordrhein-Westfalen braucht eine zielgruppen- und marktgerechte Wohnraumförderung Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 16/4551 Fragenkatalog 1. Wie bewerten Sie die Rolle des revolvierenden Fonds des vormaligen Landeswohnungsbauvermögens für die zukünftige Absicherung einer hinreichenden Sozialen Wohnraumförderung? 2. Welche langfristigen Folgen hat der fortschreitende Wegfall von Belegungsbindungen bis 2029 um ca. 23% und bis 2039 um insgesamt ca. 30% bezogen auf das Referenzjahr 2011 für die Versorgung einkommensschwacher Haushalte in Nordrhein-Westfalen? 3. Welche langfristigen Folgen sind aus dieser Entwicklung für die zukünftige Entwicklung auf den NRW-Wohnungsmärkten zu erwarten? 4. Welchen langfristigen Erfordernissen begegnen die unterschiedlich strukturierten Wohnungsmärkte des Landes? 5. In welchem Maße bedarf es differenzierender Kriterien für die Wohnungsteilmärkte in Nordrhein-Westfalen? 6. Welche Auswirkungen haben die stark ausdifferenzierte Gebietsförderkulissen, insbesondere auf die vorhandenen Mietwohnungsmärkte der Stufen M3 und M3 (Ruhrgebiet) und der Stufen M4 und M4+ für die Oberzentren und deren Umlandgemeinden? 7. Das Aktionsbündnis Impulse für den Wohnungsbau hat in einem vorgestellten Analysepapier eine stärkere regionale Ausrichtung der Gebietskulissen und eine teilweise Zusammenführung der Mietenstufen vorgeschlagen. Welche Vorteile ergäben sich daraus aus Ihrer Sicht? 8. Wie wirken sich mangelnde Investitionen in mietgünstigen Wohnraum auf die Kommunen sowohl in Ballungs- als auch Schrumpfungsregionen des Landes aus? 9. Wo liegen in diesem Zusammenhang die Erfordernisse für eine deutliche Steigerung der Investitionen auf dem Gebiet der Sozialen Wohnraumförderung?

5 Die Landesregierung hat in ihrer Vorlage 16/1383 auf die Halbierung des Subventionswert der Sozialen Wohnraumförderung zwischen 2009 bis 2013 hingewiesen, der sich aus der Zinsdifferenz von marktüblichen Darlehenskonditionen und den Förderangeboten der sozialen Wohnraumförderung ergibt. Inwieweit ist dieser mangelnde Subventionswert ausschlaggebend für die festzustellende Investitionszurückhaltung potentieller Investoren? 11. In welchen Größenordnungen bewegen sich die Renditeerwartungen wohnungswirtschaftlicher Investoren im nicht mietpreisgebundenen Mietwohnungsbau und im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung? 12. Über welche weiteren Stellschrauben verfügt die Landesregierung bzw. die NRW.BANK, um im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung eine Verbesserung der Konditionen herbeizuführen, die ein Anspringen der Fördernachfrage bewirken können? 13. Das Aktionsbündnis Impulse für den Wohnungsbau hat darüber hinaus ein zusätzliches Förderangebot angeregt, um insbesondere einkommensschwache Haushalte in angespannten Wohnungsmärkten mit adäquatem Wohnraum zu versorgen. Die Bewilligungsmiete soll dabei aber 4,50 / qm nicht überschreiten. Wie bewerten Sie diesen Vorschlag und welche weiteren Rahmenbedingungen müssten in diesem Zusammenhang geprüft werden, damit ein solches Förderangebot Akzeptanz fände? 14. Inwieweit gibt es eine Korrelation des Bedarfs für Wohnungsneubau sowohl im Mietwohnungs- als auch im Eigentumsbereich mit den Leerstandsquoten? (siehe Vorlage 16/1144, Seite 2 Leerstandsquote ). 15. Soziale Wohnraumförderung soll helfen den Bedarf an neuem Wohnraum für die betroffenen Einkommensgruppen zu schaffen, sowohl im Mietwohnungsbau, als auch bei Eigentumsmaßnahmen. a) Welchen Vorteil hat eine Investition durch einen Investor für die Mieter gegenüber der Investition als Eigentumsmaßnahme für sich selbst bei gleichen Familien- und Eigentumsverhältnissen? b) Gibt es Gründe für unterschiedliche Förderdarlehenshöhen? 16. Ist eine Durchmischung mit Mietwohnungsbau und Eigentumsmaßnahmen in einem Wohnquartier sinnvoll? 17. Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich die Möglichkeiten zur Eigentumsbildung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zurückgefahren. Welche Rolle messen Sie der Eigentumsförderung zu angesichts der trotz der Kürzungen vergleichsweise starken Nachfrage innerhalb der Wohnraumförderung im abgelaufenen Programmjahr? 18. Zur Lösung welcher städtebaulichen wohnungswirtschaftlichen und sozialen Ziele in den Städten und Gemeinden wird eine verstärkte Eigentumsförderung benötigt?

6 Als besonders wenig nachgefragt stellte sich im abgelaufenen Förderjahr 2013 der Programmbaustein BestandsInvest dar, mittels dessen dringend erforderliche Modernisierungen und Sanierungen im Bereich der Barrierefreiheit und Energieeffizienz im Wohnungsbestand durch günstige Darlehen gefördert werden. Welche Veränderungen im Programm erscheinen aus Ihrer Sicht erforderlich, um eine größere Impulswirkung für notwendige Investitionen auszulösen? 20. Welchen Stellenwert messen Sie der Absicht der Landesregierung bei, die Soziale Wohnraumförderung zu einem Instrument der ressortübergreifenden Wohnumfeld- bzw. Quartiersentwicklung fortzuentwickeln? 21. Wo sehen Sie besondere Hindernisse im Rahmen der bisherigen Sozialen Wohnraumförderung, die auch zukünftig eine höhere Inanspruchnahme von Darlehen behindern könnten? 22. Wie stellt sich für das abgelaufene Förderjahr 2013 die Inanspruchnahme der Fördermittel für die unterschiedlichen Einkommensgruppen (A und B) dar? Welche Kurskorrekturen sind für die Zukunft notwendig, um die wachsenden Belastungen der Kommunen und Gemeinden bei den Kosten der Unterkunft (KdU) zu begrenzen? 23. Die Rot-Grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat seit der Regierungsübernahme 2010 die Wohnraumförderung wieder auf die Kernaufgabe der Schaffung mietpreisgebundenen Wohnraums konzentriert. Wie beurteilen Sie diese Politik angesichts der aktuellen Entwicklungen in den Wohnungsmarktregionen? 24. Weiterhin werden die Förderrichtlinien für die Wohnraumförderung in einem kontinuierlichen Prozess fortentwickelt. Welche Veränderungen sind hier im Detail erfolgt und wie bewerten Sie diese? 25. Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Wirksamkeit von Maßnahmen wie Verbesserung von Darlehensbeträgen, von Mietaufschlägen in den unteren Mietenstufen und von Tilgungsnachlässen hinsichtlich der angestrebten Stärkung der Anreizwirkung? 26. Um den differenzierten Bedarfslagen der regionalen Wohnungsmärkte im Lande nachkommen zu können, sieht die Vergabepraxis Differenzierung vor, z.b. im Wege von Mietstufen und Förderkontingenten, um Fördermittel möglichst zielgerichtet einsetzen zu können. Wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund Forderungen aus dem politischen Raum, Förderkriterien zu vereinheitlichen, um Umlandkommunen mit angespannten Wohnungsmärkten wie z.b. Bonn, Köln, und Münster gleichzustellen? 27. Wie wirken sich bundesgesetzliche Vorgaben, zum Beispiel im Bereich der energetischen Standards, auf die Bereitschaft potentieller Investoren aus, mietpreisgebundenen Wohnraum zu schaffen? 28. Wäre ein Moratorium in diesem Gesetzgebungsbereich sinnvoll?

7 Welche Bedeutung kommt der Bauwirtschaft und den Städten und Gemeinden hinsichtlich der Schaffung von mietpreisgebundenen Wohnraum in Nordrhein- Westfalen zu? 30. Ist potentiellen Investoren hinsichtlich der Verlässlichkeit und Planbarkeit von Wohnungsbaumaßnahmen damit gedient, dass die Landesregierung die Eckwerte für die Wohnraumförderung nunmehr für die Jahre 2014 bis 2017 Jahres übergreifend festgelegt hat? 31. Wie beurteilen Sie den Umstand, dass der dieser Anhörung zugrunde liegende Antrag faktisch ausschließlich die Thesen des Aktionsbündnisses Impulse für den Wohnungsbau wiedergibt? Können Sie den dort getroffenen Einschätzungen folgen? Wie plausibel sind die zugrunde liegenden Annahmen? Gibt es abweichende Einschätzungen von anderer Seite? 32. Wie beurteilen Sie die seit geraumer Zeit zunehmend auseinander laufenden steigenden Bewilligungsmieten einerseits und die verkraftbare Wohnkostenbelastung einkommensschwacher Haushalte andererseits? 33. Wie ließe sich das Dilemma von Renditeerwartungen der Investoren einerseits und niedrigen Bewilligungsmieten andererseits lösen? Ist die gegebene Förderstruktur dafür grundsätzlich geeignet? 34. Könnte mit der Anhebung der Einkommensgrenzen zusätzliche Nachfrage nach mietpreisgebundenem Wohnraum generiert werden oder würde dies lediglich (oder überwiegend) zu Mitnahmeeffekten führen? 35. Wie beurteilen Sie die starke Orientierung am Leitbild des Wohnungseigentums? Gibt es evtl. auch Widersprüche z.b. hinsichtlich der geforderten Flexibilität am Arbeitsmarkt oder der Alterstauglichkeit von früh erworbenem Wohnraum? Ist in diesem Zusammenhang auch die Rolle von Wohneigentum als Altersvorsorge kritisch zu befragen? 36. Es wird die Abkehr von der von der früheren Landesregierung betriebenen Eigentumsförderung beklagt. Kann man feststellen, dass der Bau von Eigenheimen signifikant zurückgegangen ist bzw. dass die Eigentumsorientierung relativiert ist, seit die Landesregierung seit 2010 wieder stärker den Mietwohnungsbau fördert? 37. Inwieweit gibt es einen funktionalen Zusammenhang zwischen der Rolle von Immobilieneigentum und Rentensystem? Anders formuliert: Fliehen die Menschen ins Wohneigentum, weil sie so einer drohenden Rentenlücke entgegenwirken wollen? Wie weit trägt eine solche Strategie angesichts bekannter demografischer und gesellschaftlicher Trends?

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