34. Mietrechtstage in Berchtesgaden. Verbraucherschutz Widerrufsrechte des Mieters. Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld



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Transkript:

34. Mietrechtstage in Berchtesgaden Verbraucherschutz Widerrufsrechte des Mieters Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld Folie 1

Das Horrorszenario Die Parteien schließen einen Mietvertrag, der Mieter zieht ein und wohnt ein Jahr lang in der Wohnung. Alles läuft reibungslos, die Miete in Höhe von 1.000 zzgl. Nebenkosten wird monatlich pünktlich gezahlt. Zu Beginn des 13. Monats erklärt der Mieter völlig überraschend dem Vermieter gegenüber den Widerruf des Mietvertrags und zieht sofort aus. Er fordert vom Vermieter die Rückzahlung von 13.000. Der Vermieter erhält die übliche Gebrauchsspuren aufweisende Wohnung zurück und kommt dem Zahlungsverlangen nach. Stehen dem Vermieter weitere Ansprüche gegen den Mieter zu? Folie 2

Das Horrorszenario Wenn vieles zusammenkommt: Nein! Was muss zusammenkommen? Folie 3

Neues Widerrufsrecht Anwendbarkeit des neugestalteten verbraucherprivatrechtlichen Widerrufsrechts auf den Wohnraummietrecht Folie 4

Hintergrund der Neuregelung Umsetzung der Richtlinie über Verbraucherrechte (2011/83/EU) vom 25.10.2011 Umsetzungsgesetz vom 20.9.2013 Inkrafttreten nach Vorgabe der Richtlinie am Freitag, dem 13.6.2014 5

Herzstück der Reform Neuregelung des verbraucherprivatrechtlichen Widerrufsrechts 6

Einzelne Widerrufsrechte 312g BGB - Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen Darüber hinaus (hier nicht relevant): 485 BGB - Widerrufsrecht bei Teilzeitwohnrechteverträgen 495 BGB - Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen 510 II BGB - Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen 7

Widerrufsrecht Besondere Vertriebsformen Haustürgeschäfte und Fernabsatzverträge 8

Widerrufsrecht 312 BGB Anwendungsbereich (1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind nur auf Verbraucherverträge im Sinne des 310 Absatz 3 anzuwenden, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. (4) Auf Verträge über die Vermietung von Wohnraum sind von den Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels nur die in Absatz 3 Nummer 1 bis 7 genannten Bestimmungen anzuwenden. Die in Absatz 3 Nummer 1, 6 und 7 genannten Bestimmungen sind jedoch nicht auf die Begründung eines Mietverhältnisses über Wohnraum anzuwenden, wenn der Mieter die Wohnung zuvor besichtigt hat. 9

Verbrauchervertrag 1. Voraussetzung: Verbrauchervertrag Der Vermieter muss als Unternehmer im Sinne des 14 BGB handeln. Der Wohnraummieter ist stets Verbraucher im Sinne des 13 BGB. Folie 10

Widerrufsrecht 312 BGB Anwendungsbereich (1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind nur auf Verbraucherverträge im Sinne des 310 Absatz 3 anzuwenden, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. (4) Auf Verträge über die Vermietung von Wohnraum sind von den Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels nur die in Absatz 3 Nummer 1 bis 7 genannten Bestimmungen anzuwenden. Die in Absatz 3 Nummer 1, 6 und 7 genannten Bestimmungen sind jedoch nicht auf die Begründung eines Mietverhältnisses über Wohnraum anzuwenden, wenn der Mieter die Wohnung zuvor besichtigt hat. 11

Widerrufsrecht (3) Auf Verträge über soziale Dienstleistungen, sind von den Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels nur folgende anzuwenden: 1.die Definitionen der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge und der Fernabsatzverträge nach den 312b und 312c, 6. 312d Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246a 1 Absatz 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über die Pflicht zur Information über das Widerrufsrecht und 7. 312g über das Widerrufsrecht. 12

Wohnungsbesichtigung 2. Voraussetzung: Keine vorherige Wohnungsbesichtigung Findet vor der Vermietung der Wohnung eine Besichtigung statt, steht dem Mieter kein Widerrufsrecht zu. Folie 13

Besondere Vertriebsformen 3. Voraussetzung: Vertragsabschluss unter Nutzung Besonderer Vertriebsformen Haustürgeschäft Fernabsatzvertrag Folie 14

Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge Definition in 312b BGB Enorme Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs (1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge, 1. die bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers an einem Ort geschlossen werden, der kein Geschäftsraum des Unternehmers ist, 2. für die der Verbraucher unter den in Nummer 1 genannten Umständen ein Angebot abgegeben hat, 3. die in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder durch Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, bei denen der Verbraucher jedoch unmittelbar zuvor außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers persönlich und individuell angesprochen wurde, oder 4. die auf einem Ausflug geschlossen werden, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu werben und mit ihm entsprechende Verträge abzuschließen. Dem Unternehmer stehen Personen gleich, die in seinem Namen oder Auftrag handeln. 15

Geschäftsräume 312b Abs. 2 BGB Geschäftsräume im Sinne des Absatzes 1 sind unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, und bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Gewerberäume, in denen die Person, die im Namen oder Auftrag des Unternehmers handelt, ihre Tätigkeit dauerhaft oder für gewöhnlich ausübt, stehen Räumen des Unternehmers gleich. 16

Fernabsatzvertrag 312 c Abs. 1 BGB Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. 17

Widerrufsrecht Folie 18

Widerrufsrecht 312 g BGB Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht gemäß 355 zu. Folie 19

Grundnorm zum Widerrufsrecht weiterhin in 355 BGB 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 20

Widerrufsfrist Folie 21

355 BGB Grundnorm zum Widerrufsrecht (2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist. Ausgangspunkt des Beginns der Widerrufsfrist ist der Vertragsschluss. Wichtige Ergänzung in 356 bis 356c BGB 22

Neue Systematik - Ergänzung des 355 BGB Ergänzung der Grundnorm aus 355 BGB auf zwei Stufen: Vorschriften zu den einzelnen Widerrufsrechten: - 356 bis 356c BGB Vorschriften zu den Rechtsfolgen: - 357 bis 357c BGB 23

Ergänzung zu den Besonderen Vertriebsformen 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen (3) Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder des Artikels 246b 2 Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche unterrichtet hat. Widerrufsbelehrung bedingt Fristbeginn. Auch spätere, nach Vertragsabschluss, erfolgende Belehrung löst die Frist von 14 Tagen aus. 24

Muster zur Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name, Anschrift u.s.w.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Folie 25

Hinweis zur Ergänzung der Belehrung Im Falle eines Vertrags zur Erbringung von Dienstleistungen oder der Lieferung von Wasser, Gas oder Strom, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, oder von Fernwärme fügen Sie Folgendes ein: Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser/Gas/Strom/Fernwärme [Unzutreffendes streichen] während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Folie 26

Fehlende oder mangelhafte Belehrung 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen Verlängerung der Widerrufsfrist, wenn der Mieter nicht ordnungsgemäß über das Bestehen des Widerrufsrechts belehrt wurde. (3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt (Vertragsschluss). 27

Widerrufsbelehrung 4. Voraussetzung: Keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung des Mieters bei oder nach Vertragsschluss. Wird der Mieter bei Vertragsabschluss ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt, erlischt das Widerrufsrecht 14 Tage nach Vertragsabschluss und Belehrung. Fehlt es an der Belehrung, erlischt das Widerrufsrecht spätestens gut ein Jahr nach Vertragsschluss. Folie 28

Rückabwicklung Rechtsfolgen des ausgeübten Widerrufs 29

Vollkommen neue Systematik der Regelung Nach neuem Recht findet ein Verweis auf die Vorschriften über den Rücktritt nach 346 ff. BGB nicht mehr statt. Die Abwicklung nach Widerruf wird eigenständig und abschließend geregelt. Einschlägige Vorschriften sind: - 355 Abs. 3 BGB - 357 ff. BGB - 361 Abs. 1 BGB 30

355 BGB Grundnorm zum Widerrufsrecht (3) Im Fall des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren. Unterschiedlicher Zeitpunkt des Fristbeginns für Unternehmer und Verbraucher. Höchstfrist : Wichtige Ergänzung zu Besonderen Vertriebsformen in 357 BGB: 14 Tage. 31

Rückgewähr Mieter hat innerhalb von vierzehn Tagen die Wohnung zu räumen und zurückzugeben. Vermieter hat die gezahlte Miete zurückzuzahlen. Folie 32

Wertersatz nach Widerruf 357 Abs. 8 BGB Widerruft der Verbraucher einen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen ( ), so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche ordnungsgemäß informiert hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen besteht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Verlangen nach Satz 1 auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt hat. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverhältnismäßig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen. Folie 33

Zwingendes Recht 361 Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast (1) Über die Vorschriften dieses Untertitels hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche gegen den Verbraucher infolge des Widerrufs. (2) Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Vorschriften dieses Untertitels finden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. (3) Ist der Beginn der Widerrufsfrist streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer. 34

Horrorszenario 1. Verbrauchervertrag Folie 35

Horrorszenario 1. Verbrauchervertrag 2. Keine vorherige Wohnungsbesichtigung Folie 36

Horrorszenario 1. Verbrauchervertrag 2. Keine vorherige Wohnungsbesichtigung 3. Vertragsabschluss unter Nutzung Besonderer Vertriebsformen Folie 37

Horrorszenario 1. Verbrauchervertrag 2. Keine vorherige Wohnungsbesichtigung 3. Vertragsabschluss unter Nutzung Besonderer Vertriebsformen 4. Voraussetzung: Keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung des Mieters bei oder nach Vertragsschluss. Folie 38

Sonderproblem: Widerruflichkeit der Mieterhöhung Folie 39

Mieterhöhung Drei verschiedene Typen der Mieterhöhung - Einvernehmliche Mieterhöhung nach 557 BGB - Mieterhöhung nach dem Vergleichsmietensystem nach 558 BGB - Mieterhöhung nach Modernisierung gem. 559 BGB Folie 40

Modernisierungsmieterhöhung Vertragsänderung durch Ausübung eines Gestaltungsrechts. Mieter steht kein Widerrufsrecht zu. Folie 41

Einvernehmliche Mieterhöhung Änderungsvertrag Entgeltliche Leistung des Unternehmers Besondere Vertriebsformen - Haustürsituation - Fernabsatzvertrag, insbesondere Vertriebs- und Dienstleistungssystem Widerrufsrecht des Mieters kann nach Lage der Dinge bestehen und betrifft nur den Änderungsvertrag. Folie 42

Mieterhöhung nach dem Vergleichsmietensystem Gesetzesgestützter Vertragsschluss Entgeltliche Leistung des Unternehmers Besondere Vertriebsformen - Haustürgeschäft - Fernabsatzvertrag Vorrang der Regelungen zur Mieterhöhung nach 558 ff. BGB? Besonderheiten des gerichtlichen Verfahrens. Folie 43

Herzlichen Dank und Glück auf! Folie 44