Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen

Ähnliche Dokumente
Anhang 1 zu den Fachlichen Weisungen BAB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen

Anhang 1 zur GA BAB Seite 1 (12/2015) 22. Änderungen

Arbeitshilfe. Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit gem. 18a SGB II

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 116 SGB III Besonderheiten

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 65 SGB IX Leistungen zum Lebensunterhalt

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 45 SGB IX Leistungen zum Lebensunterhalt

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 215 SGB IX Begriff und Personenkreis

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 9 SGB IX Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 46 SGB III Probebeschäftigung und Arbeitshilfe für behinderte Menschen

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Anhang 3. 9a SGB III

GA Seite 1 (07/2016) 144

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 17 SGB IX Begutachtung

INSTRUMENTENREFORM 2012

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 68 SGB IX Geltungsbereich

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 7 SGB IX Vorbehalt abweichender Regelungen

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 159 SGB IX Mehrfachanrechnung

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 151 SGB IX Geltungsbereich

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 160 SGB IX Ausgleichsabgabe

Fachliche Hinweise SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 119 SGB III Übergangsgeld

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 16 SGB IX Erstattungsansprüche zwischen Rehabilitationsträgern

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

HEGA 12/ Phasen-Modell der Integrationsarbeit; hier: Anpassung der zentralen Leitkonzepte und Arbeitshilfen

Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen am Arbeitsleben

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 23 SGB II Besonderheiten beim Sozialgeld

, Roland Lumpe, Teamleiter Reha/SB. Regionaler Tisch für Arbeit Memmingen-Unterallgäu Fachkräfte durch Inklusion

Leitfaden berufliche Rehabilitation

Wesentliche Änderungen Seite 1 23

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 12 SGB IX Maßnahmen zur Unterstützung der frühzeitigen Bedarfserkennung

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen

zu dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 68 SGB IX Berechnungsgrundlage in Sonderfällen

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 19 SGB III Behinderte Menschen

SGB-II-Leistungen für Auszubildende Übersetzung der gesetzlichen Grundlagen ( 7 Abs. 5 und 6, 27 SGB II)

Zusammenstellung der relevanten Vorschriften 1 SGB III Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 51 SGB IX Weiterzahlung der Leistungen

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 117 SGB III Grundsatz

Inklusion braucht Information und Beratung

Fachliche Weisungen. Reha. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 117 SGB III Grundsatz

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode

Teilhabe am Arbeitsleben aus Sicht des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit

Markt und Integration. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Ermessenslenkende Weisungen. 88 ff SGB III Eingliederungszuschuss

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 18 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen

Maßnahmen und Angebote der Bundesagentur für Arbeit für Rehabilitanden

HEGA 12/ Phasen-Modell der Integrationsarbeit; hier: Anpassung der zentralen Leitkonzepte und Arbeitshilfen

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Überblick Deutscher Bundestag WD /18

Fachliche Weisungen BAB. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. 56 SGB III Berufsausbildungsbeihilfe

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 57 SGB IX Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich

Die Maßnahmen und Leistungen der Agentur für Arbeit im Bereich Reha im Kurzüberblick

Eingliederungsbilanz 2014

Richtlinien zum Vermittlungsgutschein (VGS)

Arbeitsmarktreport. Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat Februar 2013

1/7. Frauen in Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Frauen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen leicht unterdurchschnittlich beteiligt

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX

Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben

Unterstützte Beschäftigung durch Finanzierung der Deutschen Rentenversicherung

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 5 SGB II Verhältnis zu anderen Leistungen

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 16 SGB II Leistungen zur Eingliederung

des Integrationsamtes beim Landesamt für Soziales und Versorgung

38a SGB IX Unterstützte Beschäftigung Seite 1 Gesetzestext 38a

Tabellenteil zur Eingliederungsbilanz nach 11 SGB III

Fachliche Weisungen 34b SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 34b SGB II Erstattungsanspruch bei Doppelleistungen

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 60 SGB IX Andere Leistungsanbieter

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben der Deutschen Rentenversicherung

Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten

Arbeitsmarktreport Zahlen. Daten. Fakten

Arbeitsmarktreport. Zahlen. Daten. Fakten. Berichtsmonat März 2015

aktuelle Eckwerte Seite 1

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX

aktuelle Eckwerte Seite 1

Viele Hilfen kein Netz Die wachsende Herausforderung erwachsener Jugendlicher im Blick. Prof. Dr. Jürgen Winkler Katholische Hochschule Freiburg

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Eingliederungszuschüsse nach 16 SGB II i.v.m.

22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 52 SGB IX Einkommensanrechnung

Die Fachstelle für junge Menschen U25 im Jobcenter Stuttgart

Jobcenter Ilm-Kreis. Geschäftsanweisung. Nr. 04/2016

Richtlinien für die Beschaffung und Reparatur von Fahrzeugen und für die Erlangung / Wiedererlangung einer Fahrerlaubnis

Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück

Hilfen zur beruflichen Eingliederung Jugendlicher/junger Erwachsener im Rahmen der beruflichen Rehabilitation

Eingliederungsbilanz 2013

vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2014 (GV. NRW. S. 859)

ANSTOSS! Soziale Nachhaltigkeit in Neustrelitz PARTNERSCHAFT FÜR DEMOKRATIE Gesprächsabend am Aufgaben und Angebote des Jobcenters

Richtlinien zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten ( 16 Abs. 1 SGB II i.v.m. 45, 46, 77 ff. SGB III, 16a Nr. 1 SGB II)

09. Januar Eingliederungsbilanz 2013 Fortsetzung der positiven Entwicklung

GA Seite 1 (04/2012) 137. Änderungen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS): Übersicht: SGB-II-Leistungsansprüche für Auszubildende

GA Seite 1 (04/2012) 161. Änderungen

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Ermessenslenkende Weisungen zum Einstiegsgeld ( ESG) 16b bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung

16 Abs. 2 SGB II Leistungen an erwerbsfähige Hilfebedürftige nach dem SGB II

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 5 SGB II Verhältnis zu anderen Leistungen

Wesentliche Änderungen 43

Förderungen und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II

Transkript:

Fachliche Weisungen Reha/SB Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen

Änderungshistorie Aktualisierung zum 20.04.2017 Die Fachliche Weisung wurde vor dem Hintergrund des Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (in Kraft seit 01.01.2017) aktualisiert.

Gesetzestext 22 SGB III Verhältnis zu anderen Leistungen (1) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung dürfen nur erbracht werden, wenn nicht andere Leistungsträger oder andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind. (2) 1Allgemeine und besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dürfen nur erbracht werden, sofern nicht ein anderer Rehabilitationsträger im Sinne des Neunten Buches zuständig ist. 2Der Eingliederungszuschuss für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen nach 90 Absatz 2 bis 4 und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen nach 73 dürfen auch dann erbracht werden, wenn ein anderer Leistungsträger zur Erbringung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet ist oder, ohne gesetzlich verpflichtet zu sein, Leistungen erbringt. 3In diesem Fall werden die Leistungen des anderen Leistungsträgers angerechnet. (3) 1Soweit Leistungen zur Förderung der Berufsausbildung und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen, gehen sie der Ausbildungsbeihilfe nach 44 des Strafvollzugsgesetzes vor. 2Die Leistungen für Gefangene dürfen die Höhe der Ausbildungsbeihilfe nach 44 des Strafvollzugsgesetzes nicht übersteigen. 3Sie werden den Gefangenen nach einer Förderzusage der Agentur für Arbeit in Vorleistung von den Ländern erbracht und von der Bundesagentur erstattet. (4) 1Folgende Leistungen des Dritten Kapitels werden nicht an oder für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des Zweiten Buches erbracht: 1. Leistungen nach 35, 2. Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach dem Zweiten Abschnitt, 3. Leistungen zur Berufsausbildung nach dem Vierten Unterabschnitt des Dritten Abschnitts und Leistungen nach den 54a und 130, 4. Leistungen zur beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt und Leistungen nach den 131a und 131b, 5. Leistungen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Ersten Unterabschnitt des Fünften Abschnitts, 6. Leistungen der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach den 112 bis 114, 115 Nummer 1 bis 3 mit Ausnahme berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen und der Berufsausbildungsbeihilfe, 116 Absatz 1, 2 und 5, den 117, 118 Satz 1 Nummer 1 und 3 sowie den 119 bis 121, 127 und 128.

2Sofern die Bundesagentur für die Erbringung von Leistungen nach 35 besondere Dienststellen nach 367 Abs. 2 Satz 2 eingerichtet oder zusätzliche Vermittlungsdienstleistungen agenturübergreifend organisiert hat, erbringt sie die dort angebotenen Vermittlungsleistungen abweichend von Satz 1 auch an oder für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des Zweiten Buches. 3Eine Leistungserbringung an oder für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des Zweiten Buches nach den Grundsätzen der 88 bis 92 des Zehnten Buches bleibt ebenfalls unberührt. 4Die Agenturen für Arbeit dürfen Aufträge nach Satz 3 zur Ausbildungsvermittlung nur aus wichtigem Grund ablehnen. 5Satz 1 gilt nicht für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des Zweiten Buches, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld haben; die Sätze 2 bis 4 finden insoweit keine Anwendung.

Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Einordnung... 1 2. Verhältnis zu anderen Leistungen im Reha-Kontext... 1

1. Rechtliche Einordnung 22 SGB III regelt den Nachrang der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung des SGB III zu Leistungen aus anderen Sozialrechtsbereichen. Hierdurch sollen Doppelförderungen zulasten der BA vermieden werden. 2. Verhältnis zu anderen Leistungen im Reha-Kontext (1) 22 Abs. 2 SGB III weitet den in Abs. 1 definierten Nachrang der Leistungen der aktiven Arbeitsförderung des SGB III speziell auf die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben aus (allgemeine und besondere Leistungen) und definiert ein Leistungsverbot, sobald ein anderer Reha-Träger gem. 14 Abs. 1 SGB IX zuständig ist. (2) Ausnahmen ergeben sich nur für die Förderung von Leistungen nach 90 Abs. 2 bis 4 SGB III (EGZ-SB) und nach 73 SGB III (AZ- SB). Hier kann die BA aufstockend, unter Berücksichtigung des gesetzlichen Leistungsrahmens im SGB III, fördern. (3) Die Leistungsverantwortung der BA in Abgrenzung zu den Jobcentern ergibt sich aus 22 Abs. 4 Nr. 6 SGB III in Verbindung mit 16 SGB II (siehe hierzu auch die Fachliche Weisungen zu 16 SGB II). Näheres zu den Schnittstellen sowie zur Zusammenarbeit zwischen den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern bezogen auf den Aufgabenbereich Berufliche Rehabilitation ist in der HEGA 9/2013-4 - Berufliche Rehabilitation erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (elb) - Fachliche Hinweise (FH) SGB II und SGB III geregelt. (4) Gemäß 22 Absatz 4 Satz 5 SGB III greifen die Regelungen des 22 Abs. 4 SGB III nicht für Arbeitslosengeld-Aufstocker, d. h. Personen, die neben Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld auch Arbeitslosengeld II beziehen. Demnach erhalten Alg-Aufstocker Leistungen der aktiven Arbeitsförderung (einschließlich Reha-Leistungen) nur noch von den Agenturen für Arbeit. (Näheres siehe Weisung 201609009 vom 20.09.2016 - Beratung, Vermittlung und Arbeitslosengeld für Bezieher von Arbeitslosengeld mit aufstockendem SGB II-Leistungsbezug (Arbeitslosengeld-Aufstocker)) Leistungsverbot Ausnahmen Verhältnis zum SGB II Alg-Aufstocker BA Zentrale, RP Seite 1 von 6 Stand: 20.04.2017