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Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Transkript:

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3538 6. Wahlperiode 19.01.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Familienzentren in Mecklenburg-Vorpommern und ANTWORT der Landesregierung Vorbemerkung Die Landesregierung stützt sich in der Beantwortung nachfolgender Fragen auf die Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit der Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Familienzentren vom 4. Dezember 2001 vorliegen. Zudem wird auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Landtagsdrucksache 6/1767 vom 29.04.2013 und 6/2576 vom 06.01.2014 Bezug genommen. Die Kleine Anfrage ergänzt die Kleinen Anfragen und Antworten der Landesregierung auf den Drucksachen 6/2044 und 6/2193 vom 15. Juli 2013 und 27. September 2013. 1. Worin bestehen die Funktionen und das Aufgabenspektrum von Familienzentren und wie grenzen sich diese von den durch den Bund und die Kommunen geförderten Mehrgenerationenhäusern im Land ab? Multifunktionale Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser sind Teil der örtlichen sozialen Infrastruktur, sie leisten einen Beitrag zum Zusammenhalt der Generationen und haben sich durch ihre Angebote im Sozialraum etabliert. Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. Januar 2015 beantwortet.

Drucksache 6/3538 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Das Angebotsspektrum der multifunktionalen Familienzentren beziehungsweise Familienzentren reicht von niedrigschwelligen Begegnungsangeboten bis hin zur qualifizierten Beratungs- und Bildungsvielfalt. Ihre Aufgabe ist es, Familien und ihren Mitgliedern in unterschiedlichen Lebenssituationen und Lebensphasen Angebote zur Bildung, Beratung, Betreuung, Begleitung und Begegnung zu unterbreiten und die generationsübergreifende Arbeit zu fördern. Die multifunktionalen Familienzentren haben qualifizierte Fachkräfte vorzuhalten. Von diesen sind die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Kommunen geförderten Mehrgenerationenhäuser teilweise zu unterscheiden. Die Unterscheidung richtet sich nach den Tätigkeitsschwerpunkten der Mehrgenerationenhäuser und daraus resultierend nach den Zielgruppen. In beiden Strukturen gibt es hinsichtlich der Zielgruppen Schnittmengen; genannt seien Kinder, Jugendliche, Eltern, Großeltern, Senioren. Mit der Förderung im Rahmen der Aktionsprogramme des Bundes sind die inhaltlichen Schwerpunkte in den Mehrgenerationenhäusern auf Alter und Pflege, Integration und Bildung, Haushaltsnahe Dienstleistungen und Freiwilliges Engagement fokussiert. Die Hauptabgrenzung zwischen beiden Strukturen besteht in der öffentlichen Förderung. Die multifunktionalen Familienzentren können bei Erfüllung der Zuwendungsvoraussetzungen in der Regel in den ersten drei Jahren eine Förderung in Höhe von bis zu 15.000 Euro/Jahr erhalten. Soweit darüber hinaus die Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, ist in begründeten Fällen eine weitere Förderung bis zur Höhe von 12.500 Euro/Jahr möglich. Die Mehrgenerationenhäuser erhalten aus dem Aktionsprogramm des Bundes eine Förderung in Höhe von bis zu 40.000 Euro/Jahr (30.000 Euro Bund + 10.000 Euro Landkreis/kreisfreie Stadt/Kommune). 2. Wie viele Familienzentren werden auf welcher rechtlichen und konzeptionellen Grundlage, an welchen Standorten und in welcher Höhe aus dem Landeshaushalt 2014/2015 gefördert (bitte die Förderung je Familienzentrum und pro Jahr auflisten)? Bereits 1992 wurde in Neustrelitz im Rahmen des Bundesmodellprojektes Familien-Zentren - Konzept einer lebenslagen- und lebensphasenorientierten regionalen Familienarbeit das erste Familienzentrum in Mecklenburg-Vorpommern gegründet. Seit 1996 wurde in Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich ein Netz von Familienzentren auf Grundlage dieses Konzeptes aufgebaut. 2

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3538 In 2014 wurden nachfolgend aufgeführte Multifunktionale Familienzentren durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Familienzentren vom 4. Dezember 2001 gefördert: 2014 Multifunktionale Familienzentren nach Nummer 2.1 der Richtlinie Höhe der Förderung in Euro 1 Fäsekow, Gremersdorf, Poggendorf 12.500 2 Kulturbörse Gnoien 12.500 3 Torgelow 15.000 4 Mirow 12.500 5 Wolgast 12.500 6 CARIbuni Neubrandenburg 15.000 7 Banzkow 12.500 8 Neustrelitz 12.500 9 Ludwigslust 12.500 10 Pasewalk 12.500 11 Parchim 12.500 Für das Haushaltsjahr 2015 liegen Anträge für nachfolgend aufgeführte Multifunktionale Familienzentren zur Gewährung von Zuwendungen vor. Die Bewilligung erfolgt nach Antragsprüfung ab Januar 2015. 2015 Multifunktionale Familienzentren nach Nummer 2.1 der Richtlinie In Aussicht gestellte Förderung beziehungsweise beantragte Förderung in Euro* 1 Fäsekow, Gremersdorf, Poggendorf 12.500 2 Kulturbörse Gnoien 12.500 3 Torgelow 10.000 4 Mirow 12.500 5 Wolgast 10.000 6 CARIbuni Neubrandenburg 15.000 7 Banzkow 12.500 8 Neustrelitz 12.500 9 Ludwigslust 12.500 10 Pasewalk 10.000 11 Parchim 12.500 12 Malchin 15.000 * Es wird hier die In Aussicht gestellte Förderung beziehungsweise beantragte Förderung zusammengefasst, da es derzeit einen unterschiedlichen Stand der Bearbeitung gibt. Bei den Anträgen, die bereits einen vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten haben, wurden zum Teil andere Fördersummen in Aussicht gestellt, als beantragt. Dies betrifft bisher die laufenden Nummern 1, 3, 5 und 10. 3

Drucksache 6/3538 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Bewilligte Zuwendungen in 2014 für Kleinprojekte beziehungsweise Ausstattungen in Familienzentren nach Nummer 2.2 der oben genannten Richtlinie: laufende Nummer Kleinprojekte/Ausstattung Familienzentren nach Nummer 2.2 der Richtlinie bewilligte Zuwendung 2014 in Euro 1 Arbeiterwohlfahrt (AWO) - Soziale Dienste ggmbh Westmecklenburg 2 Familiensozialprojekt Vorpommern e. V. 3 Deutsches Rotes Kreuz (DRK) - Kreisverband NWM e. V. Förderung der familienfördernden Projekte 4.343 Projektumsetzung im Familienzentrum 7.415 Fäsekow und Außenstellen Nah an Familie 11.000 4 cultura mobile e. V. Die Welt im Topf - gesund, lecker, international 5 SHIA e. V. Förderung der familienfördernden Projekte 6 Paritätischer Förderung der familienfördernden Wohlfahrtsverband e. V. Projekte in den Orten Dabel, Warin, 7 Bürgerinitiative Leben am Reitbahnweg e. V. 8 Familienzentrum Neustrelitz e. V. 9 SOS Kinderdorf, Grimmen 6.500 7.500 10.747 Bützow, Krakow am See und Laage Projekt Lesen bildet - Lesen macht 5.000 Spaß Vorlesepatenschaft 2014 5.140 Familienwerkstatt - kreative und kulturelle Angebote für Familien im Jahreskreis 10.000 10 cultura mobile e. V. Projekt Alltag-Krisen-Übergänge = 5.417 ein gemeinsames Erlebnisfeld 11 Bürgerkomitee Südstadt e. V. Gesundheitskompass 10.100 12 Hilfe zur Erziehung e. V. Ausstattung Beratungsraum, Kreativund Sportraum, Büro 5.000 13 Familienzentrum Ausstattung 1.380 Mirow e. V. 14 Bürgerkomitee Ausstattung 1.500 Südstadt e. V. 15 cultura mobile e. V. Ausstattung 2.300 16 AWO KV UER AWO Kreisverband Uecker- Randow e. V. Ausstattung 3.664 17 Familienzentrum NZ Ausstattung 2.535 Neustrelitz e. V. 18 SHIA e. V. Wolgast Ausstattung 1.990 4

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3538 laufende Nummer Kleinprojekte/Ausstattung Familienzentren nach Nummer 2.2 der Richtlinie bewilligte Zuwendung 2014 in Euro 19 Familiensozialprojekt Ausstattung 3.664 Vorpommern e. V. Fäsekow, Gremersdorf, Poggendorf 20 Störtal Banzkow Ausstattung 964 Störtal e. V. Banzkow 21 DRK KV NWM DRK Ausstattung 1.065 Kreisverband Nordwestmecklenburg e. V. 22 SOS Grimmen SOS Ausstattung 1.015 Kinderdorf e. V. Grimmen Gesamt 108.239 Beantragte Zuwendungen für 2015 für Kleinprojekte beziehungsweise Ausstattungen in Familienzentren nach Nummer 2.2 der oben genannten Richtlinie: laufende Nummer Kleinprojekte/Ausstattung Familienzentren nach Nummer 2.2 der Richtlinie beantragte Zuwendung 2015 in Euro 1 cultura mobile e. V. Kochprojekt 6.500 2 cultura mobile e. V. Mädchenprojekt 6.000 3 Erstempfänger: Förderung der familienfördernden 6.875 Der Paritätische Mecklenburg- Vorpommern Letztempfänger: VS Volkssolidarität Kreisverband Mecklenburg-Mitte e. V. Projekte in den Orten Bützow, Krakow am See und Laage 4 Bürgerkomitee Gesundheitskompass, 10.100 Südstadt e. V. Familienzentrum Parchim 5 Bürgerinitiative Leben Projekt im Familienzentrum 5.800 am Reitbahnweg e. V. Neubrandenburg 6 Familienzentrum Vorlesepatenschaft 4.580 Neustrelitz e. V. 7 DRK Kreisverband Nah an Familie, Grevesmühlen 12.500 Nordwestmecklenburg e. V. 8 SOS Kinderdorf, Grimmen Familienwerkstatt 20.000 5

Drucksache 6/3538 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode laufende Nummer Kleinprojekte/Ausstattung Familienzentren nach Nummer 2.2 der Richtlinie beantragte Zuwendung 2015 in Euro 9 Das Boot e. V. familienfördernde Projekte in Wismar, Neukloster, Warin, weitere Orte 10 Sozialwerk der EFG Projekte im Familienzentrum/mobile Evangelisch- Familienarbeit Freikirchlichen Gemeinde Malchin 11 Erstempfänger: Der Paritätische Mecklenburg- Vorpommern Letztempfänger: VS Volkssolidarität Kreisverband Mecklenburg-Mitte e. V. 12 AWO - Soziale Dienste ggmbh Westmecklenburg Förderung von familienfördernden Projekten in Warin 18.000 26.608 3.872 familienfördernde Projekte 8.891 13 SHIA e. V. Förderung der familienfördernden Projekte Wolgast 14 Hilfe zur Erziehung e. V. Ausstattung Familienzentrum: Ausstattung Beratungsraum, Kreativ- /Sportraum, Büro in Torgelow Torgelow 7.500 5.000 15 Familiensozialprojekt Projektumsetzung im Familienzentrum 7.415 Vorpommern e. V. Fäsekow und Außenstellen Gesamt 149.641 3. Aus welchem Haushaltstitel werden die Familienzentren gefördert und wie stellen sich dessen Ansatz und Ausgaben-IST seit 2010 jährlich dar? Multifunktionale Familienzentren und Familienzentren erhalten finanzielle Zuwendungen durch das Land nach der oben genannten Richtlinie aus dem Einzelplan 10, Kapitel 1019 Familienpolitik, MG (Maßnahmegruppe) 01 Familienförderung, Titel 684.15 Zuschüsse an Vereine und Verbände sowie an soziale oder ähnliche Einrichtungen zur Förderung der Familienarbeit. Veranschlagt sind im oben genannten Titel insgesamt 770.700 Euro jährlich zur Förderung der Familienarbeit und Erziehungskompetenz, zur Förderung der Multifunktionalen Familienzentren und Projekte in Familienzentren und Familienbegegnungsstätten sowie für gleichgeschlechtliche Lebensweisen. 6

Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/3538 Jahr Ansatz insgesamt in Euro Ausgaben-IST in Euro zur Förderung der Multifunktionalen Familienzentren Ausgaben-IST in Euro zur Förderung der Projekte in Familienzentren 2010 770.700 132.500 101.529 2011 770.700 157.500 100.685 2012 770.700 130.000 118.540 2013 770.700 125.000 100.798 2014 770.700 142.500 133.896 2015 770.700 Plan 147.500 Plan 137.142 4. Wie haben sich in den vom Land geförderten Familienzentren die Anzahl der Beschäftigten insgesamt, die Anzahl der vom Land geförderten Beschäftigten sowie das vom Land geförderte Stundenvolumen seit dem Jahr 2010 entwickelt? Die Beantwortung dieser Frage in einer detaillierten Auflistung ist nur mit einem sehr hohen Aufwand möglich. Es müssten in circa 80 Einzelvorgängen Einzelakten geprüft werden und jeweils Berechnungen durchgeführt werden. Nicht in jeder Akte sind die Daten ausreichend nachvollziehbar, sodass der jeweils örtlich zuständige Landkreis um Mithilfe gebeten werden müsste. Daher ist insgesamt die Beantwortung der Frage in der gegebenen Zeit nicht leistbar. 5. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der Familienzentren und welche Potenziale für eine Verbesserung der Arbeit sieht die Landesregierung? Hinsichtlich der Bewertung der Arbeit der Familienzentren wird auf die Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage Drucksache 6/2576 vom 06.01.2014 verwiesen. Gegenwärtig befinden sich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Prozess der Erarbeitung von Rahmenkonzepten zur Förderung der Erziehung in der Familie. In den Rahmenkonzepten werden mittelfristig Ziele und Handlungsschwerpunkte der Förderung der Erziehung in der Familie, wie zum Beispiel konkrete Angebotsformen, Zielgruppenspezifik, Qualitätsentwicklung und Qualitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Netzwerkarbeit beschrieben und somit den Einrichtungen, einschließlich der Multifunktionalen Familienzentren und Familienzentren, in den Regionen des Landes die Richtung gewiesen. Diesen Prozess begleitet die Landesregierung und sieht darin Potenziale für eine Qualitätsentwicklung der Arbeit in den Familienzentren. 7

Drucksache 6/3538 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6. Welchen künftigen Bedarf sieht die Landesregierung bezüglich der Arbeit der Familienzentren, welchen Stellenwert haben Familienzentren im Rahmen der künftigen Förderung der sozialen Infrastruktur durch das Land und welche Pläne verfolgt die Landesregierung hinsichtlich eines nachhaltigen Bestands der Familienzentren? Auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage auf Drucksache 6/2576 wird verwiesen. Durch eine stetige Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Rahmen von freiwilligen Leistungen unterstützt die Landesregierung den Erhalt der familienunterstützenden Strukturen und Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie und trägt damit entscheidend zur Sicherung einer regionalen Umsetzung bei. 8