ESF-Förderprogramm unternehmenswert:mensch

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Transkript:

ESF-Förderprogramm unternehmenswert:mensch IHK für Rheinhessen, 17. Mai 2016 Sebastian Ruf Das Programm unternehmenswert:mensch wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

Das Programm auf einen Blick ZIELGRUPPE EEE Kleine und mittlere Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte*) Beschäftigte Unternehmensführung ZIEL niedrigschwellige Unterstützung von KMU bei der Entwicklung und Umsetzung maßgeschneiderter Lösungen für eine mitarbeiterorientierte und zukunftsfähige Personalpolitik durch professionelle Prozessberatung FÖRDERUNG die Inanspruchnahme der Beratung kann mit bis zu 50% bzw. bis zu 80 % (Kleinstunternehmen) bezuschusst werden Beratungsscheck * In Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sind Förderungen nur für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten möglich. Landesprogramme bieten jedoch vergleichbare Angebote an. 28

DER ABLAUF DES PROGRAMMS Erstberatung, Prozessberatung und Ergebnisgespräch 29

Schritt 1 Die Erstberatung Erstberatung Prozessberatung Ergebnisgespräch 30

Die Erstberatung erfolgt kostenlos in einer der Erstberatungsstellen Die Erstberatung ist für alle Unternehmen kostenfrei. Zunächst erfolgt die Information der Unternehmen über den genauen Prozessablauf, die Sensibilisierung für den beteiligungsorientierten Ansatz der Prozessberatung sowie die Überprüfung der formalen Fördervoraussetzungen. Daraufhin wird der konkrete Unterstützungsbedarf des Unternehmens in den vier personalpolitischen Handlungsfeldern identifiziert und dokumentiert. Ausgabe eines Beratungsschecks, mit dem die Prozessberatung in Anspruch genommen werden kann (oder Hinweis auf andere Fördermöglichkeiten) Anschließend erfolgt die Auswahl einer/s autorisierten Prozessberaters/in aus dem Beraterpool des Programms. 31

Vier personalpolitische Handlungsfelder Unternehmen der Zukunft Personalführung Chancengleichheit & Diversity Gesundheit Wissen & Kompetenz Führung und Kommunikation Partizipation und Motivation Arbeitsorganisation und Arbeitszeit Familie und Beruf Demografie Inklusion Frauenförderung Physische und psychische Gesundheit Organisationelle und individuelle Resilienz Personalentwicklung Lebenslanges Lernen Wissenstransfer Faire und verlässliche Arbeitsbedingungen 32

Schritt 2 Die Prozessberatung Erstberatung Prozessberatung Ergebnisgespräch Antragstellung auf Förderung und Erstattung sowie Feedback 33

Professionelle Beratung durch autorisierte Berater/-innen vor Ort Die Prozessberatung findet direkt im Unternehmen statt und wird durch autorisierte Prozessberater/innen durchgeführt. Gemeinsam mit der Unternehmensführung und den Beschäftigten/der Mitarbeitervertretung erarbeiten die Prozessberater/innen passgenaue Lösungsstrategien für den identifizierten Handlungsbedarf in dem jeweiligen Unternehmen. Auf Basis einer individuellen Analyse des Unternehmens werden konkrete Handlungsziele und Maßnahmen erarbeitet. Die Umsetzung der ersten Schritte erfolgt ebenfalls im Rahmen der Prozessberatung - zusammen mit den erfahrenen Beratern/innen. Auf diese Weise initiiert unternehmenswert:mensch nachhaltige Veränderungsprozesse. Für die Prozessberatung stehen dem Unternehmen insgesamt bis zu zehn Beratungstage à max. 1.000 netto bei einer Förderung bis zu 50% oder 80 % zur Verfügung. Die Prozessberatung muss innerhalb eines Zeitraums von max. neun Monaten erfolgen. 34

Im Anschluss: Antrag auf Förderung und Erstattung sowie erstes Feedback. Unmittelbar nach der Prozessberatung erfolgt die Antragstellung auf Förderung und Erstattung der Beratung. Der Antrag wird beim Bundesverwaltungsamt (BVA) eingereicht. Dies sollte innerhalb eines Monats nach Abschluss der Prozessberatung erfolgen. Bei Bedarf unterstützt dabei die Erstberatungsstelle. Anschließend wird auch ein Feedbackbogen zur Evaluation der Erst- und Prozessberatung ausgefüllt. Mit diesem Feedback kann das Programm unternehmenswert:mensch kontinuierlich verbessert werden. Der Antrag auf Förderung und Erstattung sowie auch das Feedback werden in ZUWES (Zuwendungsmanagement des Europäischen Sozialfonds) erfasst. Für das Programm unternehmenswert:mensch ergeben sich mit dem Feedback auch Möglichkeiten, gute Praxisbeispiele zu identifizieren und diese im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in die Breite zu tragen. So können weitere KMU motiviert werden, an dem Programm teilzunehmen. 35

Schritt 3 Das Ergebnisgespräch Erstberatung Prozessberatung Ergebnisgespräch 36

Bilanzierung und Evaluation im Rahmen eines Ergebnisgesprächs Ca. sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung erfolgt eine Bilanzierung und Evaluation der umgesetzten Maßnahmen durch Erstberatungsstelle, Unternehmensführung und Beschäftigte/Mitarbeitervertretung in der Erstberatungsstelle. Ziel des Ergebnisgesprächs ist es zu reflektieren, wie die Handlungsempfehlungen aus der Erstberatung umgesetzt und ob die damit verbundenen Zielsetzungen erreicht wurden. Sofern weiterer Beratungs- und Unterstützungsbedarf besteht, kann entweder ein zweiter Beratungsscheck ausgestellt werden vorausgesetzt der Umfang der maximal möglichen 10 Beratungstage ist noch nicht ausgeschöpft oder die Unternehmen erhalten Hinweise auf alternative Förderoptionen oder Handlungshilfen. Mögliche weiterführende Angebote werden besprochen, damit die durch die Prozessberatung angestoßenen Veränderungen langfristig ihre Wirkung entfalten können. 37

Alle Prozessschritte auf einen Blick Erstberatung Prozessberatung (max. 10 Tage à 1.000 netto) Ergebnisgespräch Gespräch in der Erstberatungsstelle Klärung der Förderfähigkeit eines Unternehmens Ermittlung des Veränderungsbedarfes (in den vier INQA- Handlungsfeldern) ggf. Ausstellung eines Beratungsschecks Erarbeitung von Handlungszielen und passgenauen Maßnahmen auf Basis einer individuellen Analyse Begleitung erster Umsetzungsschritte vor Ort Initiierung von Veränderungsprozessen unter Beteiligung der Beschäftigten Gespräch in der Erstberatungsstelle Bilanzierung und Evaluation der umgesetzten Maßnahmen (ca. sechs Monate nach Abschluss der Prozessberatung) Bei Bedarf Hinweise auf weitere Förderoptionen oder Handlungshilfen. Nach Prozessberatung Antrag auf Förderung und Erstattung der Beratung sowie Feedback, bei Bedarf Unterstützung durch die Erstberatungsstelle 38

Die zentralen Akteure des Programms Die Erstberatungsstellen fungieren als erste Ansprechpartner für interessierte Unternehmen und lotsen diese durch das Programm. Sie führen auch die sogenannte Erstberatung sowie das Ergebnisgespräch durch und leisten bei Bedarf Unterstützung bei der Antragstellung auf Förderung und Erstattung. Die Prozessberater/innen sind erfahrene Experten/innen. Sie werden für unternehmenswert:mensch autorisiert und führen gemeinsam mit den Unternehmen die Prozessberatung durch. Fachlich koordiniert und inhaltlich begleitet wird das Programm durch die Programmkoordinierungsstelle (PKS) im BMAS. Zudem stellt sie einheitliche Qualitätsstandards bei Erst- und Prozessberatung sowie beim Ergebnisgespräch sicher. Für die finanztechnische Abwicklung des Programms ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig. Es ist für die Bewilligung der Förderung und Erstattung sowie für die Verwaltung der Fördergelder verantwortlich. 39

DIE FÖRDERBEDINGUNGEN Fördervoraussetzungen & Sonderregelungen 40

Die Förderkonditionen Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen: Sitz- und Arbeitsstätte des Unternehmens in Deutschland mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit Jahresumsatz geringer als 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. EUR weniger als 250 oder 10 Beschäftigte* mindestens zweijähriges Bestehen des Unternehmens Umfang der Förderung: <10 Beschäftigte...bis zu 80% Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung 10-249 Beschäftigte...bis zu 50% Zuschuss zu den Kosten der Prozessberatung * In Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sind Förderungen nur für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten möglich. Landesprogramme bieten jedoch vergleichbare Angebote an. 41

DER KONTEXT Einbettung des Programms & die Initiative Neue Qualität der Arbeit 42

Der Kontext: Einbettung des Programms unternehmenswert:mensch... speist sich inhaltlich aus dem Expertenwissen der Initiative Neue Qualität der Arbeit. steht im Gesamtkontext der Fachkräfte-Offensive der Bundesregierung. wird gefördert durch den Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union (ESF)......und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). 43

Gespeist aus dem Expertenwissen der Initiative Neue Qualität der Arbeit Die Initiative Neue Qualität der Arbeit wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ins Leben gerufen. Die Initiative ist ein überparteiliches Bündnis, das sich für eine moderne Arbeitskultur und Personalpolitik einsetzt. In ihr engagieren sich Akteure aus Bund, Ländern, Arbeitgeberverbänden und Kammern, Gewerkschaften sowie der Bundesagentur für Arbeit. Ziel der Initiative ist eine Verbesserung der Qualität der Arbeit für Unternehmen und Beschäftigte. Der Grund: Gute Arbeitsbedingungen sind der Schlüssel für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit. Die Praxis-Angebote der Initiative umfassen: Bestandsaufnahme & Handlungshilfen Gute Praxis Beratung & Auditierung Angebote zur Vernetzung Projektförderung Veranstaltungen 44

Ihre Erstberatungsstellen in RLP Zuständig für Mainz, Rheinhessen und Koblenz Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung Kathrin Hanik und Sebastian Ruf, Tel. 06131-39-26191 bzw. -27150 Email: uwm@zww.uni-mainz.de Hochschule Mainz, Hochschulzentrum für Weiterbildung HZW Dr. Paulina Jedrzejczyk, Tel.: 06131-628-7357, E-Mail uwm@hs-mainz.de Zuständig für die Pfalz Hochschule Ludwigshafen am Rhein Stephanie Wendel, Tel. 0621-5203-374, E-Mail: uwm@hs-lu.de Zuständig für Trier und Umland Handwerkskammer Trier Christian Neuenfeldt, Tel. 0651-207132, E-Mail: cneuenfeldt@hwk-trier.de 45

Weitere Informationen finden Sie unter: www.unternehmens-wert-mensch.de www.inqa.de

DIE WEBSEITE www.unternehmens-wert-mensch.de 47

Alle Informationen finden Sie unter www.unternehmens-wert-mensch.de 48

Die Angebote der Webseite auf einen Blick Das Programm : Ausführliche Informationen rund um Ziele, Ablauf, Förderung Handlungsfelder und Partner von unternehmenswert:mensch Aus der Praxis : Interviews mit Unternehmern/innen und den Experten/Expertinnen des Beratungsprogramms Stimmen zum Programm : ausgewählte Statements von Unternehmern/innen und Experten/Expertinnen Aktuelles : Neuigkeiten aus dem Umfeld von unternehmenswert:mensch Für Erstberater/innen : Informationen für die Fachzielgruppe Erstberater/innen (z.b. zu Beispielen von EBS zu Veranstaltungsformaten), inkl. eines internen Forums Für Prozessberater/innen : Informationen für die Fachzielgruppe der Prozessberater/innen (z.b. zum Erhalt der Autorisierung, zu Veranstaltungen der regionalen EBS (u.a. Erfahrungsaustausch), zu INQA-Veranstaltungen) Materialien zum Download: Flyer, Hintergrundinformationen Filme zum Programm 49

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Das Programm unternehmenswert:mensch wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.