Abschlüsse an der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund. Stand: 24. Februar 2018 / A. Hammer

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Transkript:

Abschlüsse an der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund Stand: 24. Februar 2018 / A. Hammer

Schulabschlüsse der Sekundarstufe I an Waldorfschulen

Allgemeines Am Ende eines jeden Schuljahres wird Schülern der Waldorfschulen ein Zeugnis in Gutachtenform ausgestellt. Zusätzlich können abgehende Schüler auf Antrag ein Notenzeugnis erhalten. Darin werden die Leistungen in Kernfächern und einer Reihe von Nebenfächern in Noten ausgedrückt; für zusätzliche Fächer besteht die Möglichkeit einer Teilnahmebescheinigung.

Ein solches benotetes Abgangs- oder Abschlusszeugnis ist bei entsprechenden Leistungen Grundlage für die Zuerkennung der Gleichwertigkeit mit einem staatlichen Schulabschluss der Sekundarstufe I. Dies wird geregelt in der: Verordnung über den Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I an Waldorfschulen (PO-Waldorf-SI) vom 21. Juni 2008.

Die einzelnen Abschlüsse der Sekundarstufe I unterscheiden sich hinsichtlich der Leistungsanforderungen (wir sprechen davon, dass die nachgewiesenen Leistungen mit denen an vergleichbaren staatlichen Schulen als gleichwertig anzusehen sind ), der spezifischen Fächer und des frühestmöglichen Zeitpunkts, zu dem sie zu erwerben sind.

Folgende Abschlüsse können an der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund erworben werden: 1. Hauptschulabschluss (nach Klasse 10) [ohne zentrales Abschlussverfahren] 2. Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (nach Klasse 11) [zentrales Abschlussverfahren] 3. Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) (nach Klasse 11) [zentrales Abschlussverfahren] 4. Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (nach Klasse 11) [zentrales Abschlussverfahren] 5. Abitur [Zentralabitur]

Abschlussverfahren für den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) ZP 10

Zentrale Prüfungen 10 2017 / 2018 am Ende der 11. Klasse

Termine für die zentralen Prüfungen 2018 Schriftliche Prüfungen 2018 Deutsch: Dienstag, 08. Mai 2018 (Nachschreibtermin: Dienstag, 29. Mai 2018) Englisch: Dienstag, 15. Mai 2018 (Nachschreibtermin: Dienstag, 05. Juni 2018) Mathematik: Donnerstag, 17. Mai 2018 (Nachschreibtermin: Donnerstag, 07. Juni 2018) Mündliche Prüfungen Erster Tag: Montag, 25. Juni 2018 Letzter Tag: Mittwoch, 03. Juli 2018 Der Termin für die freiwillige mündliche Prüfung an der RSS Dortmund wird frühzeitig bekannt gegeben.

Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Zentrale Prüfung in Deutsch (125 Min. + 10 Min.*) Mathematik (90 Min.) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) Zentrale Prüfung in Deutsch (150 Min + 10 Min.*) Mathematik (120 Min.) Englisch (120 Min.) *Auswahlzeit *Auswahlzeit Alle sonstigen Fächer werden von den Kollegen der Waldorfschule beurteilt! Alle sonstigen Fächer werden von den Kollegen der Waldorfschule beurteilt!

1. Teil: Überprüfung von Basiskompetenzen (30 Min.) Unabhängig von der Schulform identisch für alle Schülerinnen und Schüler, die auf demselben Abschlussniveau geprüft werden. Spätestens nach 30 Minuten abzugeben 2. Teil: Kompetenzen gem. der Kernlehrpläne für die Jahrgänge 9 / 10 der Hauptschule (HSA 10) bzw. der Realschule (FOR). Wird Teil 1 früher abgegeben, steht entsprechend mehr Zeit für Teil 2 zur Verfügung!

Die Zentrale Prüfung 2. Mündliche Prüfung : Die mündlichen Prüfungen werden an der RSS Dortmund nach Absprache mit der Partnerschule durchgeführt Die mündliche Einzelprüfung dauert in der Regel 15 Minuten. Das Ergebnis der mündlichen Prüfung wird in einer ganzen Note ausgedrückt und im Protokoll begründet. im Anschluss setzt der Prüfungsausschuss die Endnote für das Fach aus den Noten der schriftlichen und mündlichen Prüfung im Verhältnis eins zu eins fest. Ergeben sich bei der Berechnung Dezimalstellen, so hat der Fachprüfungsausschuss gemäß 6 PO-Waldorf-SI zu verfahren. Die Endnote wird in das Zeugnis übernommen.

Abschließende Informationen Allgemein frei zugängliche Informationen zu den Zentralen Prüfungen 10 (ZP 10) erhalten Sie unter: www.standardsicherung.nrw.de/zp10/

Nachprüfung Ein Schüler, der einen erreichbaren Abschluss oder eine Berechtigung nicht erzielt hat, kann nachgeprüft werden, wenn die Verbesserung in einem einzigen Fach um eine Notenstufe ausreichen würde, die Bedingungen für den Abschluss zu erfüllen. Allerdings wird auch ausdrücklich festgestellt: Eine Nachprüfung ist nicht möglich in einem Fach, das zum Notenausgleich herangezogen werden soll (also keine Nachprüfung mit dem Ziel, z. B. ein befriedigend in ein gut zu verwandeln, um dadurch eine nicht ausreichende Leistung in einem anderen Fach auszugleichen). Eine Nachprüfung ist nicht möglich in einem Fach der Prüfung im Abschlussverfahren.

Abschluss der Waldorfschulzeit Die eigentliche Waldorfschulzeit reicht, unabhängig von der Erlangung eines gleichwertigen staatlichen Schulabschlusses, bis zum Ende der Klasse 12. Im Rahmen eines Pilotprojektes arbeiten Waldorfschulen in Nordrhein-Westfalen an der Entwicklung eines Abschlussportfolios der Waldorfschulen in NRW, welches 2010 erstmalig am Ende der Waldorfschulzeit ausgegeben wurde. Im Zusammenhang mit diesem Projekt gibt es auch auf europäischer Ebene ein Projekt zur Entwicklung eines Europäischen Abschlussportfolios, welches ebenfalls 2010 zu einem vorläufigen Abschluss gekommen ist. Die Schulen werden, neben der Konferenz der Arbeitsgemeinschaft, laufend über die Konferenz der Waldorfabschlussbeauftragten (WAB) über den aktuellen Stand der Projekte informiert.

Das Abitur an der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund

1. Kurswahl 2 Leistungskurse und 2 Grundkurse müssen aus folgender Liste gewählt werden: Deutsch Mathematik Englisch Geschichte 18

LK Kombinationen Diese LK - Kombinationen sind derzeit an unserer Schule möglich: Deutsch Geschichte Deutsch Englisch Mathematik Englisch Mathematik Geschichte die schriftlichen Grundkurse sind die beiden nicht als Leistungskurse gewählten Fächer 19

Zentralabitur seit 2008 Die Fächer Deutsch Mathematik Englisch werden zentral geprüft (LK und GK); Das Fach Geschichte wird dezentral (LK und GK) geprüft 20

Fächer der mündlichen Prüfung Für die 2 mündlich zu prüfenden Fächer kommt als 5. Fach Russisch bzw. Französisch und ein weiteres 6. Fach hinzu. Möglich sind zur Zeit als 6. Fach: Biologie, Physik, Kunst und Erziehungswissenschaften, Sport kann nicht als mündliches Prüfungsfach gewählt werden (nur 7./8. Fach!) und ist nicht mit Kunst kombinierbar. Biologie oder Physik müssen unter den Fächern 6-8 sein. Hier kann nur eines der beiden Fächer gewählt werden! Das Zustandekommen von Kursen in den Fächern 6 8 ist abhängig von der Teilnehmerzahl! 21

Ablauf des 12. Schuljahres nach der Kurswahl Es muss möglichst ein qualifizierter FOR (nach Klasse 11) erreicht worden sein. Der Besuch der Klasse 12 der RSS Dortmund und der dort angebotenen Abitur relevanten Kurse ist Voraussetzung. In der Zulassungskonferenz zum Ende des Schuljahres wird über die Aufnahme in die Abiturvorbereitungsklasse entschieden. Kriterium(außer FORQ): Kann der Schüler dem Unterricht in einer 13. Klasse der Schulform Gymnasium folgen (Beratung und Beschluss der Klassenkonferenz)? 22

Was ist zum Bestehen des Abiturs nötig? Im 1. Prüfungsteil (schriftlich) müssen mind. 220 Punkte erreicht werden. Im 2. Prüfungsteil (mündlich) müssen mind. 80 Punkte erreicht werden. Kein Fach darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden. Binnenkopplung: - 2 Fächer im 1. Prüfungsteil müssen mind. glatt 4 sein, darunter ein LK - auch bei den mündlichen Prüfungen muss ein Fach glatt 4 sein 23

Fachhochschulreife (schulischer Teil) Falls das Abitur nicht bestanden wird, besteht die Möglichkeit, dass unter bestimmten Bedingungen die Fachhochschulreife (schulischer Teil) erworben werden kann. Weitere Informationen finden Sie in unseren Abiturbestimmungen im Downloadbereich der Website. 24

Und nun viel Erfolg an der Rudolf-Steiner-Schule Dortmund! Weite Information auf unser Website: www.rss-do.de