Chancengleichheit in der Ausbildung

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Transkript:

Chancengleichheit in der Ausbildung Können Nachteile durch eine Behinderung ausgeglichen werden? Verband Lehrende IKA 17. März 2018 Dr. Regula Dietsche

Agenda 1. Einleitung 2. Nachteilsausgleich 3. Behinderungsspezifische Informationen 4. Praxisbeispiele 5. Fragen

Keine Lernzielanpassung, sondern Den Ausgleich, der aus einer Behinderung resultierenden Auswirkungen auf studienrelevante Aktivitäten. Das Aufheben bzw. Verringern von Einschränkungen, die durch eine Behinderung entstehen. Die formale Anpassung der Lern- und Prüfungsbedingungen. Beispiele: Zusätzliche Bearbeitungszeit Möglichkeit, Prüfungen am Laptop zu schreiben Separater Raum Etc. Voraussetzungen sind ein (fach-)ärztliches Attest und individuelle Abklärungen der Massnahmen in Bezug auf die Lernanforderungen und Lernziele.

Behinderung - Gesetzesgrundlage Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), Art. 2.1: Person, der es eine voraussichtliche dauernde körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung erschwert oder verunmöglicht, alltägliche Verrichtungen vorzunehmen, soziale Kontakte zu pflegen, sich fortzubewegen, sich aus- und fortzubilden oder eine Erwerbstätigkeit auszuüben. UN-BRK, Artikel 24: Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Invalidenversicherung (IVG): Aufgrund von Bestimmungen werden Mehrkosten im Zusammenhang mit NTA von der IV übernommen.

Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit Weg vom rein medizinischen (Physis) bzw. sozialen Modell (Umwelt) von Behinderung, hin zu einem mehrdimensionalen Ansatz. Behinderung nicht primär als gesundheitliches Problem, sondern als komplexes Zusammenspiel von Körperfunktionen und der Fähigkeit, Handlungen auszuüben und/oder an sozialen Aktivitäten teilzunehmen (Meier-Popa, 2012, S. 168). Abb.: Wechselwirkungen zwischen den Komponenten der ICF (DIMDI/WHO, 2016, S. 21). Quelle: Meier-Popa, O. (2012). Studieren mit Behinderung. Theoriebildung und Praxis des Zugangs (Access) zum Hochschulstudium für Menschen mit Behinderung (Behindertenpädagogik und Integration, hrsg. von Georg Feuser, Bd. 7). Frankfurt a. Main: Peter Lang, [Dissertation an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich, 2011]. DIMDI/WHO, (2016). Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit, hrsg. vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information. Köln: DIMDI.

Agenda 1. Einleitung 2. Nachteilsausgleich 3. Behinderungsspezifische Informationen 4. Praxisbeispiele 5. Fragen

Nachteilsausgleich in der Berufsbildung (Definition) Unter dem Begriff «Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung» werden spezifische Massnahmen verstanden, die zum Ziel haben, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen. In der Berufsbildung gelten die Anpassungen für den Ausbildungsprozess und die Qualifikationsverfahren. Damit soll die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung sichergestellt werden. Die kognitiven und fachlichen Anforderungen müssen denjenigen der nichtbehinderten Lernenden entsprechen. Das Qualifikationsverfahren muss den Berufsanforderungen genügen und darf das Resultat nicht verfälschen. *Quelle: Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung (2015, 2. Auflage). Bericht. Bern: SDBB.

Voraussetzungen Gutachten durch fachkundige Instanz Evtl. Diagnose, individuelle Auswirkungen sowie kompensatorische Möglichkeiten beschreiben Nur mit Informationen können individuelle Lösungen getroffen werden Gesuche gehen an die zuständige kantonale Behörde (Berufsbildungsamt) Vorgehensweisen sind von Kanton zu Kanton verschieden. Gewährter Nachteilsausgleich wird im eidgenössischen Fähigkeitszeugnis nicht erwähnt. *Quelle: Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung (2015, 2. Auflage). Bericht. Bern: SDBB.

Kanton St.Gallen Empfohlenes Vorgehen Amt für Berufsbildung* Vorlegen eines aktuellen Gutachtens einer Fachperson, welches Art und Umfang der Behinderung umschreibt. Die Lernenden oder die Erziehungsberechtigten stellen ein Gesuch um Nachteilsausgleich mit folgendem Inhalt: - Gutachten einer fachkundigen Instanz - Antrag auf konkrete Massnahmen mit Begründung. Das Amt für Berufsbildung prüft das eingereichte Gutachten. Falls die Informationen aus dem Gutachten nicht ausreichen, um eine fundierte Verfügung über einen Nachteilsausgleich zu erlassen, wird der bzw. die Lernende bzw. die Erziehungsberechtigten eingeladen, sich beim Schulpsychologischen Dienst der Berufsfachschulen zu melden, um weitere Abklärungen vorzunehmen. Art, Dauer sowie die konkrete Umsetzung der Massnahmen werden definiert und schriftlich in einer Verfügung des Amtes für Berufsbildung festgehalten. Ansprechperson Amt für Berufsbildung Kanton St.Gallen serge.ludescher@sg.ch *Quelle: https://www.sg.ch/home/bildung/berufsbildung/schulischegrundbildung/foerder--undunterstuetzungsmassnahmen/nachteilsausgleich_beruecksichtigung_von_behinderungen.html

Kosten Invalidenversicherung Intern Andere *Quelle: Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung in der Berufsbildung (2015, 2. Auflage). Bericht. Bern: SDBB.

IST-Situation an Hochschulen 8 10 % aller Studierenden sind von einer Behinderung und/oder chronischen Krankheit betroffen*. Ca. die Hälfte der Betroffenen steht durch die Behinderung und/oder Krankheit im Studium vor spezifischen Herausforderungen. Situation HSG Beratungsstelle Special Needs seit 2016 Projekt Special Needs seit Januar 2017 Aktuell pro Semester 40-50 Nachteilsausgleiche *Quellen: Isserstedt, W., Middendorff, E., Fabian, G. & Wolter, A. (2007). Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden in der Bundesrepublik Deutschland 2006.18. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes durchgeführt durch HIS Hochschul-Informations-System. Zuletzt gefunden am 14.06.2012 unter http://www.sozialerhebung.de/archiv/soz_18_haupt Hollenweger, J., Gürber, S. & Keck, A. (2005). Menschen mit Behinderungen an Schweizer Hochschulen. Zürich: Rüegger

Agenda 1. Einleitung 2. Nachteilsausgleich 3. Behinderungsspezifische Informationen 4. Praxisbeispiele 5. Fragen

Das könnte Dozierenden begegnen Auffälligkeiten Schriftsprachliche Auffälligkeiten Zu spät oder gar nicht kommen Mehrfach Raum verlassen Einnicken, abwesend wirken Kein Blickkontakt Auf Ansprache nicht sofort reagieren Prüfungen verschieben; kurzfristige Abmeldungen Mögliche Ursachen Dyslexie; Epilepsie; MS Diabetes Typ I; chronisch-entzündliche Darmerkrankungen; psychische Beeinträchtigung Autismus-Spektrum-Störung; Morbus Crohn; Panikattacken; ADHS Diabetes Typ I; Epilepsie; Depression; MS; Zustand nach Chemo Autismus-Spektrum-Störung; Sehbehinderung Psychische Beeinträchtigung; Hörbehinderung; ADHS Psychische Beeinträchtigung; chronische Erkrankung; Trauma

Möglichkeiten für Nachteilsausgleiche (Achtung: individuell!) Behinderungsform Dyslexie; Dyskalkulie Diabetes Typ I Epilepsie Sehbehinderung Psychische Beeinträchtigung Hörbehinderung Krebs, Unfall NTA Zeitverlängerung, separater Raum Zeitverlängerung Information Aufsichten, Zeitverlängerung oder Pausen Schriftwahl, Kontraste anpassen, barrierefreie Materialien, mündliche anstelle von schriftlichen Prüfungen, Sprachausgabesysteme Teilschritte Prüfungen, vertraute Person, Pausen Gebärdensprachendolmetscher, visuell orientiert, Lippenlesen, allenfalls Wortschatz berücksichtigen Begleitung oft wichtiger als NTA

Ressourcenorientiertes Grundverständnis Eine Behinderung ist ein komplexes Zusammenspiel von politischen, ökonomischen und kulturellen Kräften (Hermes, 2006, S. 22). Es gibt nicht die Behinderung. Formen von sichtbaren oder unsichtbaren Behinderungen: Physiologische Einschränkungen (Paraplegie, Tetraplegie, Muskelerkrankungen ), Sinnesbehinderungen (Blindheit, Gehörlosigkeit, ), psychische Erkrankungen (Phobien, Depression, ), (chronische) Erkrankungen (Diabetes, Stoffwechselstörungen, Krebs ), kognitive Einschränkungen sowie die Einschränkungen aufgrund von Schädel- Hirntraumata Gleichwertigkeit soll unabhängig der Gleichartigkeit anerkannt werden (Jent, 2003). Chancengleichheit; Gesetz (BV, BehiG & UN-BRK) Quelle: Hermes, G. (2006). Der Wissenschaftsansatz Disability Studies. In G. Hermes & E. Rohrmann (Hrsg.), Nichts über uns ohne uns! Disability Studies als neuer Ansatz emanzipatorischer und interdisziplinärer Forschung über Behinderung. Neu-Ulm: Arbeitsgemeinschaft sozialpolitischer Arbeitskreise. Jent, N. H. (2003). Learning from Diversity: Gleichwertigkeit Gleichartigkeit (2.Aufl. Vol. 2). St.Gallen: Institut für Führung und Personalmanagement der Universität St.Gallen. Dissertation Nr. 2627.

Allgemeine Hinweise an Lehrende Studierende mit Beeinträchtigungen (sichtbaren und unsichtbaren) sind in Ihren Veranstaltungen präsent. Ein Hinweis zu Beginn des Semesters, der Ihre Bereitschaft zur Unterstützung signalisiert, hilft «Hemmschwellen» zu reduzieren. Durch den persönlichen Kontakt können gewisse Probleme relativ leicht gelöst werden. Die frühzeitige Kontaktaufnahme bei speziellen Fragestellungen mit der Beratungsstelle Special Needs ist empfohlen. Zu verschiedenen Behinderungsformen gibt es Merkblätter bei der Beratungsstelle. Die besten Experten sind die Betroffenen selbst. Das Fachgespräch suchen. Unterstützung bei Bedarf anfordern (Beratungsstelle, Unterstützungspool Prüfungsaufsichten)

Agenda 1. Einleitung 2. Nachteilsausgleich 3. Behinderungsspezifische Informationen 4. Praxisbeispiele 5. Fragen

wie soll Beratung zum Nachteilsausgleich führen? Individuell Selbstverantwortlich Zielorientiert Unkompliziert Vernetzend Ressourcenorientiert

Beratung und Nachteilsausgleich? 1 2 Beratungsstelle Special Needs Antrag auf Nachteils-ausgleich 3 Special Needs Task Force 4 Schriftliche Verfügung 1. Gespräch obligatorisch für Nachteilsausgleich Beratung nach Bedarf Vermittlung weiterer Beratungsstellen Beurteilung Arztzeugnisse und medizinisch-therapeutische Nachweise (ev. unter Einbezug Vertrauensarzt) Empfehlung an Abteilung Nachteilsausgleich und/oder Special Needs Task Force Berücksichtigung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen Studierende stellen Antrag via compass Special Needs befähigt den/die Studierende/n den Antrag auf Nachteilsausgleich konkret und mit klar formulierten Bedürfnissen auszufüllen Qualitätskontrolle durch Abteilung Prozesse, Planung, Prüfung (nachteilsausgleich@unisg.ch) 9 Personen aus verschiedenen Abteilungen der HSG entscheiden bei komplexen Fällen über den Nachteilsausgleich oder die formalen Anpassungen Berücksichtigung der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen Schriftliche Verfügung mit dem Nachteilsausgleich und/oder den formalen Anpassungen der Studienorganisation

ein Beispiel: Mobilitätsbeeinträchtigung Anfragen und Auskünfte während Spitalaufenthalt/Rehaaufenthalt in Spezialklinik Attest des Arztes; Prognose Wiederaufnahme Studium möglich Lernmaterialien; gegebenenfalls Note-Taker; Unterstützungspool Nachteilsausgleich abklären Roundtable IV, Rehaklinik Empfehlung NTA Absprache NTA mit Task Force Gewährter NTA: mündliche anstelle von schriftlichen Prüfungen; Zeitverlängerung Hindernisfreiheit: Mobiliar, Parkplatz, Zutritt Ruheraum & Toiletten, Eurokey, Mensa etc. Information Dozierende in Absprache mit Studierendem Austausch Programmleitung Weitere Stellen: IV, Rehaklinik, Bezugspersonen, etc. Langzeitbegleitung wichtig Grundsatz: So viel wie nötig, wo wenig wie möglich; Hilfe zur Selbsthilfe Speziell: Frage der Berufsfähigkeit

ein Beispiel: Sehbehinderung infolge Infekts Präthrombose (venöser Verschluss der Netzhaut) im linken Auge; Ursache: Infekt infolge Katzenkratzer Gespräch bei Special Needs zwecks Abklärungen NTA: Schilderung der Symptome: Kopfschmerzen, schwarzer Vorhang über dem linken Auge Auswirkungen auf studienrelevante Aktivitäten: kann Vorlesungen teilweise nicht mehr folgen, lesen erschwert, Konzentrationsschwierigkeiten Ärztliche Belege Folgender NTA wurde gewährt: 25% zusätzliche Bearbeitungszeit Prüfungskopien in DIN A4 und A3 Bei Bedarf Pause von 5 Minuten (wird nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet. Während der Pause darf nicht an der Prüfung gearbeitet werden) Bleibende Schäden: Graue Schleier im Gesichtsfeld deshalb im Masterstudium erneuter NTA mit gleichbleibenden Massnahmen

ein Beispiel: Angeborene Hörbehinderung Anfrage per E-Mail Termin bei Special Needs: Abklärungen; ärztliches Gutachten; Konsultation NTA während Gymnasiumzeit: Anakusis (Taubheit) linksseitig aufgrund fehlendem Ohr (ästhetisch rekonstruiert); komplexe Problematik verbunden mit neurologischen Symptomen. Im Verlauf des Gesprächs rückt eine gewisse Angstsymptomatik in den Vordergrund; Ergebnis von negativen sozialen Kontakten aufgrund der Behinderung. Vorschläge Special Needs: Sitzplatz in Veranstaltungen gezielt aussuchen Ev. Note-TakerIn Verweis an psychologische Beratungsstelle Hinweis ev. Entspannungsmethoden auszuprobieren (MBSR) Klassischer NTA: Schriftliche Prüfungen: 25% zusätzliche Bearbeitungszeit; separater Raum Mündliche Prüfungen: Bei Prüfungen mit Vorbereitungszeit: +5Min.; Sitzposition des Prüfers beachten; Möglichkeit bei Nicht-Verstehen (Gehör und verlangsamte Informationsverarbeitung) Rückfragen stellen zu können

ein Beispiel: psychische Beeinträchtigung Anfrage per E-Mail: Eher allgemeiner Art; fühlt sich nicht in der Lage Prüfungen im kommenden Januar zu schreiben Wenige Tage später erneute E-Mail: Befindet sich in einer Klinik (Depression und Essstörung) Fragen betr. Exmatrikulation für HS17 und Wiedereinstieg FS18 Erläuterungen durch Special Needs; Hinweis, dass der Fall in der Task Force besprochen wird Kontaktaufnahme der Mutter mit Special Needs Diskussion verschiedener Varianten: Exmatrikulation HS17 Urlaubssemester HS17 Reimmatrikulation FS18 (Bestätigung seitens Facharzt über wiedererlangte Studierfähigkeit erforderlich) Diskussion in der Task Force und Entscheid. Für Exmatrikulation HS17 zu spät Antrag Urlaubsemester HS17 Mögliche Reimmatrikulation im FS18 Studierende hat bis 15.01.2018 Zeit für Entscheidung Begleitung durch Special Needs bei Wiederaufnahme Studium; ev. NTA notwendig

Erfolg heisst, dass