Auftrag EU Micro - Wechselrichtertest (Seite 1 von 2) Auftraggeber Unternehmen Kontaktperson Straße, Hausnummer PLZ, Ort Land Telefon Fax E-Mail 1. Ausgangspunkt Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments beauftragt der Auftraggeber die PHOTON Laboratory GmbH mit der Erstellung eines Messdatenpakets. Das zur freien Verfügung gestellte Messdatenpaket umfasst neben dem Laborbericht nachfolgende Parameter: MPPT Anpassungswirkungsgrad Umwandlungswirkungsgrad Gesamtwirkungsgrad Gewichteter Umwandlungswirkungsgrad Gesamtwirkungsgrad bei unterschiedlichen Spannungen Durchschnittlicher Gesamtwirkungsgrad PHOTON-Wirkungsgrad Die Veröffentlichung der im Rahmen der Messung generierten Daten und Auswertungen von Seriengeräten erfolgt in den Publikationen der PHOTON Europe GmbH. Die Messdaten und -berichte von Vorseriengeräten sind ausschließlich für die interne Verwendung beim Auftraggeber bestimmt. Dieser versichert, die Ergebnisse nicht mit Dritten zu teilen. 2. Voraussetzung (entfällt im Falle von Vorserienprodukten) Voraussetzung für einen allgemeingültigen, aussagekräftigen sowie realistischen Test ist, dass es sich bei dem durch den Hersteller kostenfrei zum Test überlassenen Photovoltaikwechselrichter um ein Seriengerät handelt, das willkürlich aus der laufenden Produktion herausgenommen wurde. Diese unerlässlich erforderliche Geräteeigenschaft bestätigt der Auftraggeber mit der Unterzeichnung der: (a) Testvereinbarung (b) Versicherung an Eides Statt zur Testvereinbarung
Auftrag EU Micro - Wechselrichtertest (Seite 2 von 2) 3. Vergütung Vorseriengerät Seriengerät (Vorseriengerät wurde nicht durch die PHOTON Laboratory GmbH getestet) Seriengerät (Vorseriengerät wurde durch die PHOTON Laboratory GmbH getestet) 3.900,00 netto 3.900,00 netto 2.925,00 netto Die Vergütung ist zahlbar sofort nach Erhalt der Rechnung. Die Messungen beginnen erst nach Eingang der vollständigen Zahlung. Alle Transport-, Zollabwicklungs- und Importkosten trägt der Auftraggeber. 4. Übereignung Mit der Unterzeichnung dieses Dokuments überträgt der Auftraggeber der PHOTON Laboratory GmbH das Eigentum an dem überlassenen Photovoltaikwechselrichter. PHOTON Laboratory sichert zu, dass der erworbene Wechselrichter weder weiterveräußert noch unentgeltlich Dritten zur Verfügung gestellt wird. Der Unterzeichner versichert, zum Abschluss dieses Auftrages über den oben genannten Rechnungsbetrag und zur Übertragung des Eigentums ermächtigt zu sein. Ort,Datum Unterschrift
Testvereinbarung EU Micro - Wechselrichtertest (Seite 1 von 3) Testvereinbarung Zwischen der PHOTON Laboratory GmbH, Jülicher Straße 376, 52070 Aachen, vertreten durch die Geschäftsführer, Philippe Welter und Martina Siebmanns, ebenda. im folgenden Testerin genannt und der (Name der Firma, Straße, Ort) vertreten durch den Geschäftsführer,, ebenda wird folgende Vereinbarung geschlossen: 1. Ausgangspunkt im Folgenden Teststeller genannt Bei der Testerin handelt es sich um ein Testlabor für photovoltaische Komponenten, das unter anderem Messungen an Photovoltaikwechselrichtern durchführt. Der Teststeller ist Hersteller / Händler eines solchen zu testenden Gerätes. Die Testergebnisse sollen in den Publikationen der PHOTON Europe GmbH veröffentlicht werden. Insofern haben die durch die Testerin als Testurteil vergebenen Bewertungen erhebliche Bedeutung für Verbraucher und die Öffentlichkeit. 2. Voraussetzung Voraussetzung für einen allgemeingültigen, aussagekräftigen sowie realistischen Test ist, dass es sich bei dem zum Test überlassenen Gerät um ein sogenanntes Seriengerät handelt, welches nach dem Zufallsprinzip aus der laufenden Produktion herausgenommen wurde. Diese unerlässlich erforderliche Geräteeigenschaft bestätigt der Teststeller mittels der anliegenden eidesstattlichen Versicherung. Hierbei handelt es sich um folgendes Gerät: Hersteller Gerätetyp Modell Serien- / Artikelnummer Produktionsdatum
Testvereinbarung EU Micro - Wechselrichtertest (Seite 2 von 3) 3. Nutzungsrecht Vor der Veröffentlichung der Test-/Messergebnisse werden diese dem Teststeller zur Kenntnis- sowie Stellungnahme vorgelegt. Dem Teststeller wird gestattet, mit den veröffentlichten Testurteilen zu werben. Dabei ist die Verwendung der Tests in der Werbung des Teststellers so zu gestalten, dass beim Verbraucher keine falschen Vorstellungen über die von dem Testurteil vorgenommene qualitative Beurteilung des beworbenen Gerätes geweckt werden. Bei Verstoß gegen die vorstehende Beschränkung der Gestattung kann die Testerin diese mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung widerrufen, wobei die Übermittlung durch Telefax der Schriftform genügt. Der Teststeller hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Test- oder Veröffentlichungstermin. 4. Vertragsstrafe Sollte sich herausstellen, dass es sich bei dem zum Test überlassenen Gerät nicht wie vereinbart um ein Seriengerät mittlerer Art und Güte, sondern um ein manipuliertes, mit überdurchschnittlich positiven Leistungsdaten handelt, wird folgende Vertragsstrafe vereinbart: Der Teststeller verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe für den beschriebenen Fall der Zuwiderhandlung aus diesem Vertrag in Höhe von 10.000 (zehntausend Euro). Die Vertragsstrafe ist sofort fällig und an die Testerin zu zahlen. Die Testerin behält sich vor, Unterlassungs- und weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dem Teststeller wird nicht gestattet, über einen Zeitraum von fünf Jahren der Testerin weitere Produkte zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen. Die Testerin wird über die Manipulation in ihren Publikationen berichten. 5. Gebrauchsüberlassung Die Testerin erhält neben dem Gerät sämtliche erforderlichen Unterlagen sowie Zubehör zur Durchführung des Tests. Die Testerin bekommt eine ausführliche Beschreibung des Produkts in seinen technischen Einzelheiten sowie Einsatzmöglichkeiten. Sämtliche Transport-, Import- und Zollabwicklungskosten trägt der Teststeller.
Testvereinbarung EU Micro - Wechselrichtertest (Seite 3 von 3) 6. Rückgabe Die Testerin wird Eigentümerin sämtlicher der zum Test überlassenen Geräte samt Zubehör sowie Unterlagen. Nach Durchführung des Tests verbleiben zur Beweissicherung insofern sämtliche zur Verfügung gestellten Geräte bei der Testerin. Diese sichert zu, dass sie die so erworbenen Geräte weder weiter veräußert noch unentgeltlich Dritten zur Verfügung stellt. Eine Aufbewahrungspflicht besteht jedoch nicht. 7. Anwendbares Recht Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 8. Gerichtsstand Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Anlass des Abschlusses, des Vollzugs und der Beendigung dieser Vereinbarung ist, soweit der Teststeller Unternehmer im Sinne des 14 Abs. 1 BGB ist, der Sitz der Testerin. 9. Vertragsänderungen Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrags haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. 10. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte Bestimmung ist alsdann durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. 139 BGB gilt als ausgeschlossen. 11. Anlage Anlage, Eidesstattliche Versicherung mit Belehrung. Ort,Datum Ort,Datum Philippe Welter, Martina Siebmanns PHOTON Laboratory GmbH Vertreter des Teststellers
Versicherung an Eides Statt zur Testvereinbarung EU Micro - Wechselrichtertest (Seite 1 von 1) Versicherung an Eides Statt zur Testvereinbarung Name Vorname Funktion im Unternehmen PLZ Ort Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB) 156 StGB Falsche Versicherung an Eides Statt Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 161 StGB Fahrlässiger Falscheid: fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt (1) Wenn eine der in den 154 bis 156 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden ist, so tritt die Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe ein. (2) Straflosigkeit tritt ein, wenn der Täter die falsche Aussage rechtzeitig berichtigt. Die Vorschriften des 158 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend. Ich habe die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung und die strafrechtlichen Folgen (siehe oben) einer unrichtigen oder unvollständigen eidesstattlichen Versicherung zur Kenntnis genommen. Danach erkläre ich an Eides Statt die Vollständigkeit und Richtigkeit meiner Angaben zur Testvereinbarung vom, dass es sich beim zum Test zur Verfügung gestellten Gerät Hersteller Gerätetyp Modell Serien-/Artikelnummer um ein nicht manipuliertes Seriengerät (mittlerer Art und Güte) handelt. Ich bestätige die Richtigkeit meiner vorstehenden Erklärung. Ich versichere an Eides Statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit erklärt und nichts verschwiegen habe. Ort,Datum Unterschrift
Auftragsabwicklung EU Micro - Wechselrichtertest (Seite 1 von 2) Rechnungsadresse des Auftraggebers (falls abweichend von Adresse im Auftrag) Unternehmen Kontaktperson Straße, Hausnummer PLZ, Ort Land E-Mail Lieferadresse PHOTON Laboratory GmbH z.hd. Herrn Heinz Neuenstein Jülicher Straße 378 D-52070 Aachen Zoll Zuständiges Zollamt Hauptzollamt Aachen Zollnummer: 7361394 Bitte vermerken Sie nachfolgenden Satz auf den Zolldokumenten: Es handelt sich um ein Gerät für Testzwecke, das nach Abschluss der Messung bei dem Empfänger verbleibt. Dieser wird das Gerät weder verschenken noch kommerziell veräußern. Technischer Ansprechpartner für Rückfragen Bitte teilen Sie uns mit, wen wir im Falle technischer Rückfragen in Ihrem Haus kontaktieren dürfen: Name Telefon E-Mail
Auftragsabwicklung EU Micro - Wechselrichtertest (Seite 2 von 2) Empfänger der Testdaten Bitte teilen Sie uns mit, wem wir die Messdaten nach Abschluss des Tests zukommen lassen dürfen: Name Telefon E-Mail Ihre Ansprechpartner Zentrale Tel. 00 49 / 241 / 40 03 53 00 Frau Wiebke Gottschalk Tel. 00 49 / 241 / 40 03 52 20 wiebke.gottschalk@photon.info Herr Min Ge Tel. 00 49 / 241 / 40 03 52 22 min.ge@photon.info Haftungsbegrenzung Die Vertragspartner haften bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung bei fahrlässiger Verletzung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme. Die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.b. entgangenen Gewinn) ist bei fahrlässiger Verletzung ausgeschlossen. Die Vertragspartner haften im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden. Der Höhe nach ist die Haftung bei fahrlässigem Handeln begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme. Die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.b. entgangenen Gewinn) ist bei fahrlässigem Handeln ausgeschlossen.