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Bundesministerium für Bildung und Forschung Bekanntmachung von Richtlinien zur Förderung im Rahmenkonzept Forschung für die Produktion von morgen zum Themenfeld Energieeffizienter Leichtbau vom 15.04.2010 Die Hightech-Strategie der Bundesregierung ist eine ressortübergreifende Initiative für eine zukunftsweisende Innovationspolitik. Forschungsergebnisse sollen vermehrt in marktfähige Produkte überführt werden, indem die Rahmenbedingungen hierfür innovationsgerechter gestaltet sowie strategische Partnerschaften zwischen Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft aufgebaut werden. Die Bekanntmachung ist Bestandteil der Aktivitäten zur "Ressourceneffizienz in der Produktion und damit eine Konkretisierung der Hightech-Strategie der Bundesregierung für die Schlüsseltechnologie Produktionstechnik. Sie leistet einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung. Wesentliches Ziel der Förderbekanntmachung ist es, neue Innovationspartnerschaften zwischen Wissenschaft und Wirtschaft themenübergreifend zu fördern (Innovationsallianzen). Angesichts des Klimawandels sowie der zunehmenden Verknappung und Verteuerung natürlicher Ressourcen rückt die Verbesserung der Energie- und Materialeffizienz auch in der Produktion verstärkt in das Zentrum der Betrachtung. Diesem Trend zu mehr Nachhaltigkeit müssen sich die Unternehmen der Fertigungstechnik sowie die jeweiligen Produktionsausrüster stellen. Durch energieeffizienten Leichtbau mit neuartigen Herstellungs- und Bearbeitungstechnologien für den Einsatz zukunftsweisender Leichtbauwerkstoffe (Faserverbundwerkstoffe und Multimaterialsysteme) wird eine nachhaltige Reduzierung des Energieverbrauchs während der Produktherstellung und Produktnutzung erreicht. Leichtbau ist vor dem Hintergrund der Verknappung der Rohstoffe ein entscheidender Beitrag zur Senkung des Ressourcen- und Energieverbrauchs. Eine signifikante Reduzierung des Ressourcen- und Energieverbrauchs ist über den verstärkten Einsatz von Produkten in Leichtbauweise, insbesondere zur Gewichtsreduzierung (z.b. bei Fahrzeugen, Werkzeugmaschinen, Industrierobotern, Windkraftanlagen u.a.), erreichbar. Maßgeblich unterstützt werden kann dieser Einsatz durch innovative Herstellungs- und Bearbeitungstechnologien für Leichtbauprodukte, die gleichzeitig ein weiteres wesentliches Potenzial zur Energieeinsparung bieten. Hauptanwendungsbereich von Leichtbauprodukten ist die Schlüsselindustrie Fahrzeugbau, also die Herstellung wasser-, luft- und bodengebundener (Straße und Schiene) Fahrzeuge und deren Komponenten für den Personen- und Güterverkehr. Aktuell von großer Bedeutung ist der Leichtbau unter anderem auch bei der Einführung der Elektromobilität. Aufgrund der (noch) Seite 1

sehr eingeschränkten Kapazitäten der Energiespeicher muss das Fahrzeuggewicht möglichst niedrig gehalten werden, damit für den Verbraucher akzeptable Fahreigenschaften und Reichweiten erzielt werden können. In allen Phasen der Produktentstehung und -nutzung ergeben sich vielfältige Ansatzpunkte für Energie- und Materialeffizienz, also für mehr Nachhaltigkeit. Um die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Spitzenposition der deutschen Industrie zu sichern und auszubauen, ist besonders die Einführung innovativer energie- und materialeffizienter Herstellungs- und Bearbeitungstechnologien für den Leichtbau unter Berücksichtigung der gesamten Prozesskette voranzutreiben. Auf die sinnvolle Nutzung vorhandener und etablierter Plattformen, Standards und Schnittstellen ist dabei zu achten. 1.1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert mit dem Programm Rahmenkonzept Forschung für die Produktion von morgen kooperative vorwettbewerbliche Forschungsvorhaben zur Stärkung der Produktion in Deutschland. Forschung in und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird besonders gefördert. Im Rahmen der hier vorgestellten Maßnahme sollen produzierende Unternehmen dabei unterstützt werden, neue Materialien für den Leichtbau energie- und ressourceneffizient einzusetzen und zu verarbeiten und damit ihre herausragende Stellung in der Weltwirtschaft zu erhalten. 1.2 Rechtsgrundlage Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Standardrichtlinien des BMBF für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendung gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung Mit dieser Bekanntmachung sollen die Voraussetzungen für eine noch breitere Anwendung von Leichtbauprodukten geschaffen werden, um Chancen für die Erschließung von neuen Marktsegmenten mit hoher Wertschöpfung zu eröffnen oder auszubauen. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur Ressourceneffizienz in der Produktion geleistet werden. Voraussetzung für die breitere Anwendung von Leichtbauprodukten, insbesondere aus Faserverbundwerkstoffen ist die Bereitstellung serientauglicher, robuster und effizienter Herstellungs- und Bearbeitungstechnologien. Darüber hinaus müssen diese Technologien in bestehende Prozessketten flexibel integrierbar sein. Insbesondere neuartige Herstellungs-, Bearbeitungstechnologien sowie Handling- und Qualitätssicherungsverfahren für Seite 2

Faserverbundwerkstoffe sowie die Verkettung der einzelnen Prozessschritte sind dabei die Schlüssel zum Aufbau flexibler, durchgängiger automatisierter Fertigungsprozessketten. Leichtbauprodukte sollen mindestens die gleichen Qualitätseigenschaften aufweisen, wie die meist metallischen Alternativen. Künftig muss deren Herstellung und Nutzung mit einer deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs und damit auch der Schadstoffemissionen einhergehen. Die Verfügbarkeit von immer komplexeren und leistungsfähigeren Ausgangsmaterialien für den Leichtbau (homogen, z.b. Leichtmetalllegierungen oder inhomogen, z.b. Verbundwerkstoffe und Multimaterialsysteme) stellt sehr hohe Anforderungen an ressourcenschonende und wirtschaftliche Herstellungs- und Bearbeitungstechnologien. Leichtbauprodukte können in den meisten Fällen mit klassischen Fertigungsverfahren nicht wirtschaftlich in ihren funktionalen Endzustand gebracht werden. Sie müssen vielmehr mit zu optimierenden etablierten oder noch zu entwickelnden neuen Technologien, die oftmals sehr energieintensiv sind, weiter- und endbearbeitet werden. Ziel der Bekanntmachung ist es, die Entwicklung neuer ressourcenschonender Herstellungsund Bearbeitungstechnologien und dazu erforderlicher Produktionsausrüstungen für eine wirtschaftliche und ressourceneffiziente Fertigung von Leichtbauprodukten aus Faserverbundwerkstoffen und Multimaterialsystemen zu unterstützen. Insbesondere für Serienanwendungen mittlerer und hoher Stückzahlen soll eine weitgehende Fertigungsautomatisierung als notwendige Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie mit ihren vergleichsweise hohen Lohn- und Lohnnebenkosten erreicht werden. Betrachtet werden soll die gesamte Prozesskette von der Konstruktion über Produkt- und Prozesssimulation, das Ur- und Umformen als Herstellungstechnologien, die Bearbeitungstechnologien für Trenn- und Zerspanungsverfahren, sowie die Fügeverfahren für Bauelemente und Baugruppen aus Werkstoffen gleicher Struktur und Werkstoffen unterschiedlicher Strukturen im Sinne von Multi-Material-Design. Von übergreifender Bedeutung für alle Produktionsschritte sind prozessintegrierte Qualitätssicherungsstrategien für die sichere Herstellung reproduzierbarer Produkteigenschaften. Materialentwicklungen sind nicht Gegenstand der Bekanntmachung. Das jeweils erwartete Verbesserungspotential, insbesondere hinsichtlich der Energie- und Ressourceneffizienzsteigerung, ist quantifiziert darzustellen und bei Durchführung des Vorhabens beispielhaft in der Praxis zu demonstrieren. Die Forschungsarbeiten sollen in Verbundprojekten von interdisziplinären Projektteams durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Seite 3

Folgende Forschungs- und Entwicklungsaspekte erscheinen vordringlich: Entwicklung ressourceneffizienter und wirtschaftlicher Herstellungs- und Bearbeitungstechnologien und entsprechender Anlagen und Werkzeuge Die Herstellung von Leichtbauprodukten erfordern kostengünstige und energieeffiziente Herstellungstechnologien unter Nutzung prozessaktiver Anlagen- und Werkzeugsysteme, welche bei veränderlichen Fertigungsbedingungen konstante Bauteilqualitäten durch einen reproduzierbaren Herstellungsprozess sicherstellen. Neben energieoptimierten Verfahren und Prozessen stehen vor allem die Rückgewinnung von vorhandener Prozessenergie sowie die Minimierung von Produktionsabfällen und Hilfsstoffen im Vordergrund. Denkbar sind Lösungsansätze, z.b. kaskadierte Abwärmenutzung oder Verkürzung der Prozessketten auf möglichst einstufige Prozesse, durch die ein hohes Maß an Funktionsbündelung der Anlagenhilfsmittel erreicht werden kann. Wesentliches Ziel bei der Entwicklung neuartiger Bearbeitungstechnologien ist das Erreichen einer deutlichen Produktivitätssteigerung sowie einer Ressourceneinsparung gegenüber vergleichbaren Lösungen. Besondere Beachtung gilt den Trenn- und Zerspanverfahren von inhomogenen Materialien mit unterschiedlichen Konsistenzen und Eigenschaften. Hier besteht erheblicher Handlungsbedarf für die Entwicklung neuer Bearbeitungsstrategien und der notwendigen Werkzeuge mit wirtschaftlichen Standzeiten für die Hochgeschwindigkeits- und Trockenbearbeitung. Technologien zum Material- und Halbzeughandling Die automatisierte Bereitstellung wie auch das Handling von forminstabilen oder biegeschlaffen Halbzeugen stellen auch heute noch eine große Herausforderung für die industrielle Produktion von Leichtbauprodukten dar. Für eine serientaugliche Bearbeitung von Faserverbundwerkstoffen und um größere Stückzahlen wirtschaftlich fertigen zu können, ist das Handling als Schnittstellenbereich über die gesamte Prozesskette zu automatisieren und für hohe Positioniergeschwindigkeiten und - genauigkeiten zu realisieren. Optimierte Herstellungsprozesse durch Simulation und prozessintegrierte Qualitätssicherungsverfahren für eine automatisierte Fertigung Es sind geeignete Simulationsmethoden für die Auslegung, Konstruktion und Ver- und Bearbeitungsprozesse von Funktionsbauteilen für eine endkonturnahe, materialarme und lastadaptive Werkstückgestaltung zu entwickeln, wodurch nachgeschaltete Bearbeitungsprozesse minimiert bzw. vermieden werden können. Eine prozessintegrierte Qualitätsüberwachung aller Eingangsmaterialien, Zwischen- und Endprodukte ist für den Betrieb einer reproduzierbaren und automatisierten Fertigung zwingend erforderlich. Gesucht werden In-Line-Detektionsmethoden zur Erfassung der wesentlichen Fehlerarten bzw. Qualitätsmerkmale. Seite 4

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte industrielle Verbundprojekte, die ein arbeitsteiliges und multidisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfordern. Die Vorhaben sollen dabei die gesamte Wertschöpfungskette von der Werkstoffbereitstellung über Werkstoffverarbeitung bis zur Anwendung abdecken. Vorzugsweise sollten branchenübergreifende Entwicklungen verfolgt werden, um einen besseren Erfahrungsaustausch bzw. Wissenstransfer zu erreichen und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Arbeiten die der Vorbereitung von Normung und Standardisierung dienen sind ausdrücklich erwünscht. Eine möglichst hohe Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an den Verbundprojekten ist besonders gewünscht. Reine Institutsverbünde und Einzelvorhaben werden grundsätzlich nicht gefördert. 3. Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind in Deutschland produzierende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU (Definition der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Das BMBF ist bestrebt den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert sich in den Verbundprojekten zu beteiligen (vgl. dazu auch Nummer 7.2.2). 4. Zuwendungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik deutlich übertreffen. In ihnen soll einer der unter Nummer 2 genannten Forschungs- und Entwicklungsaspekte als Schwerpunkt erkennbar sein. Die Vorhaben sollen dauerhafte Innovationsprozesse anstoßen und eine Laufzeit von drei Jahren möglichst nicht überschreiten. Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, an denen Partner mitarbeiten, welche die neuen Produkte und Produktionsanlagen in Deutschland produzieren und ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung bringen. Multidisziplinäre Forschungsansätze und ganzheitliche Lösungen unter Einbeziehung der entsprechenden Fachdisziplinen werden erwartet. Es wird von allen geförderten Partnern erwartet, dass sie bereit sind, im vorwettbewerblichen Bereich und unter Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse einen unternehmensübergreifenden, intensiven Erfahrungsaustausch aktiv mitzugestalten und die eventuell zu bildenden übergreifenden Innovationsplattformen zu den einzelnen Forschungsthemen zu unterstützen. Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des Seite 5

national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Europäische Kooperationen zur Forschung für die Produktion sind erwünscht. EUREKA bietet die Möglichkeit für deutsche Konsortien, ausländische Partner zu integrieren, wenn es thematisch vorteilhaft oder notwendig sein sollte, die Forschung grenzüberschreitend zu ergänzen. Die Förderung deutscher Partner ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Ausländische Partner können vom jeweiligen Land gefördert werden. Unterstützung dabei leistet die PRO-FACTORY Working Group. Zukünftige Projekte werden im EUREKA-Umbrella PRO-FACTORY eingebunden. Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt -Vordruck 0110- (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html) entnommen werden. 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt, wozu ggf. eine Kompensation zwischen Industrie- und Forschungspartnern innerhalb der Verbundprojekte erforderlich ist. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU- Kommission für staatliche FuE (Forschung und Entwicklung) -Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. 6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Seite 6

Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98). 7. Verfahren 7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger Karlsruhe PTKA, Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PFT) (www.produktionsforschung.de) beauftragt. Ansprechpartner ist: Karlsruher Institut für Technologie Projektträger Karlsruhe - PTKA Produktion und Fertigungstechnologien (PFT) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Interessenten, die eine Projektskizze einreichen wollen, erhalten weitere Informationen unter Telefon 07247 82 5287, Herr Sehorz, E-Mail: ruediger.sehorz@kit.edu Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar bei den Projektträgern angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems easy dringend empfohlen (http://www.kp.dlr.de/profi/easy). 7.2 Zweistufiges Förderverfahren Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. 7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Karlsruhe PTKA, Bereich Produktion und Fertigungstechnologien (PFT) bis spätestens 31.07.2010 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg vorzulegen. Bei Verbundprojekten ist jeweils eine Projektskizze in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Projektskizzen sollen federführend insbesondere von potentiellen Vermarktern der Forschungsergebnisse eingereicht werden. Seite 7

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen sind im Karlsruher Institut für Technologie Projektträger Forschungszentrum - PTKA Produktion und Fertigungstechnologien (PFT) Hermann-von-Helmholtz-Platz 1 76344 Eggenstein-Leopoldshafen einzureichen. Den Projektskizzen ist eine Darstellung mit folgender Gliederung beizufügen: Deckblatt mit Thema des beabsichtigten Verbundprojekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten und Projektdauer, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Tel.-Nr., E-Mail usw. des Skizzeneinreichers; Ausgangssituation, Motivation und Bedarf bei den Unternehmen; Zielstellungen, ausgehend vom Stand der Technik und Forschung (Neuheit der Projektidee) und den betrieblichen Anwendungen unter besonderer Berücksichtigung bereits vorliegender Ergebnisse und Erkenntnisse aus nationalen oder europäischen Forschungsprogrammen; Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und der eigenen Vorarbeiten, auf denen aufgebaut wird, sowie des Lösungsweges; Kostenabschätzung, Arbeits- und Zeitgrobplanung sowie Personalaufwand (in Menschmonaten; um kritische Situationen beim Wechsel von Personal während der Projektlaufzeit zu vermeiden, sollte der jährliche Personalaufwand pro Projektpartner möglichst nicht unter 12 Menschmonaten liegen); Möglichkeiten zur breiten Nutzung insbesondere für KMU sowie Verwertung der Ergebnisse in Wirtschaft, Berufsbildung, Hochschulausbildung. Die volkswirtschaftliche Bedeutung und der vorwettbewerbliche Charakter des Vorhabens müssen daraus klar zu erkennen sein, z. B. dadurch, dass es von potentiellen Anwendern (in einem Industriearbeitskreis o. ä.) aktiv unterstützt wird; Kooperationspartner und Arbeitsteilung (für alle Industriepartner bitte kurze Firmendarstellung, ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Anzahl der Mitarbeiter aufführen). Die Projektskizzen sollen in Kurzform auf möglichst nicht mehr als zehn Seiten ausgeführt werden. Seite 8

Eine Word-Vorlage für Projektskizzen mit Deckblatt ist auf der Internetseite www.produktionsforschung.de verfügbar. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter/innen nach folgenden Kriterien bewertet: Zukunftsorientierung: Beitrag zur Ressourcenschonung, Spitzentechnologie, Erreichbarkeit einer Weltspitzenposition; neue Fragestellungen und innovative Lösungsansätze; risikoreiche Vorhaben; Volkswirtschaftliche Relevanz: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie; Stärkung des produzierenden Bereiches in den neuen Bundesländern; Erhöhung der Innovationskraft von KMU, Einbindung von jungen Technologiefirmen; Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen; Nachhaltigkeit, ressourcenschonende Produktionsformen, umwelt- und sozialverträgliche Entwicklungen; Systemansatz: Interdisziplinarität; Übernahme neuer Ergebnisse anderer Wissensgebiete; Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft; Konzept zum Projektcontrolling; Breitenwirksamkeit, Aus- und Weiterbildungsaspekte: Überzeugendes Konzept zur Verwertung der Ergebnisse; Einsatzmöglichkeit für KMU aus verschiedenen Wirtschaftszweigen; Schaffung von Kompetenznetzwerken, Wissenstransfer; Verknüpfung mit Qualifizierungsstrategien. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. 7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert (ggf. in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator), einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind. 7.3 Besondere Hinweise für Fachhochschulen Sind Fachhochschulen im Rahmen des obigen Auswahl- und Entscheidungsverfahrens in den Verbundprojekten erfolgreich gewesen, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung. Diese weitergehende Förderung kann für ein zusätzliches Forschungsprojekt einer Qualifizierungs-/Profilierungsgruppe in der BMBF-Förderlinie Profil - Neue Technologien (ProfilNT) beantragt werden. Thema und Inhalt dieses zweiten separaten Förderantrags müssen mit dem Projektthema des Verbundprojekts in Zusammenhang stehen. Das zusätzliche Forschungsprojekt muss weitergehende oder neue FuE-Fragestellungen beinhalten und sich Seite 9

gleichzeitig wesentlich von Aufgabenstellungen des ursprünglichen Antrages unterscheiden, um inhaltliche Doppelungen auszuschließen. Arbeitspläne/Forschungsleistungen und Personalplanungen müssen in beiden Anträgen überschneidungsfrei sein. Mit dieser zusätzlichen Förderung soll sich die Fachhochschule im ausgeschriebenen Themenumfeld ein zusätzliches Forschungsprofil und weitere Forschungskompetenz durch ein Projektteam (Bachelor-/Master-/Promotionen; Fachveröffentlichungen; Forschungsmarketing) erarbeiten. Die Begutachtung und Förderentscheidung im Rahmen der Förderlinie ProfilNT erfolgt in einem gesonderten Auswahlverfahren. Mit der Abwicklung der Bekanntmachung ProfilNT hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt: Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen Otto von Guericke e.v. (AiF) Projektträger Forschung an Fachhochschulen Bayenthalgürtel 23 50968 Köln Ansprechpartner ist: Michael Grünberg Telefon: 0221 37680-28 Telefax: 0221 37680-27 E-Mail: ProfilNT@aif.de Weitere Informationen (Rechtsgrundlage, Zuwendungsvoraussetzungen, ebenso wie "Hinweise zur Antragstellung" etc.) und allgemeine Beratung erhalten Sie beim Projektträger AiF (http://www.aif.de/fh/12-0-profilnt.html) oder auf der Homepage des BMBF unter http://www.bmbf.de/de/1956.php. 8. Inkrafttreten Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bonn, den 15.04.2010 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag MinR Riehl Seite 10