Beantwortung der Interpellation betreffend Strassenlärmbelastung Allschwil

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Transkript:

G E M E I N D E R AT Geschäft Nr. 4376A Beantwortung der Interpellation betreffend Strassenlärmbelastung Allschwil Bericht an den Einwohnerrat vom 25. April 2018 2018-0064 / 26182 1 / 5

Inhalt Seite 1. Ausgangslage 3 2. Antworten des Gemeinderates 4 Beilage/n Lärmschutzprojekte der Gemeindestrassen Parkallee, Klarastrasse, Spitzwaldstrasse Beantwortung der Landratsinterpellation 2017/346 2018-0064 / 26182 2 / 5

1. Ausgangslage Mit Datum vom 28. Februar 2018 reichte Etienne Winter, SP-Fraktion, eine Interpellation betreffend Strassenlärmbelastung Allschwil mit folgendem Wortlaut ein: "Ausgangslage In der zweiten nationalen Lärmberechnung des Bundesamts für Umwelt BAFU 2012 wurde folgender Lagebericht hinsichtlich Strassenverkehrslärmbelastung publiziert (BAFU 2012: «Lärmbelastung durch Strassenverkehr in der Schweiz»): «Der Strassenverkehrslärm ist die bedeutendste Lärmquelle in der Schweiz. Er breitet sich wie ein Lärmteppich über grosse Teile der Schweiz aus. Nachfolgend die wichtigsten Resultate der zweiten Strassenverkehrslärmberechnung, ausgewertet nach den Belastungsgrenzwerten der Lärmschutzverordnung (siehe auch Abb. 1): > Am Tag ist jede fünfte (ca.1,6 Mio.) und in der Nacht jede sechste (ca. 1,4 Mio.) Person an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffen, bei insgesamt 7,87Mio. Einwohnern. > Rund 900'000 Wohnungen, respektive Wohneinheiten sind am Tag von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffen. In der Nacht sind es knappe 800'000Wohnelnheiten. > Rund 200'000 Gebäude sind tagsüber übermässigem Lärm ausgesetzt. In der Nacht sind ca. 150'000 Gebäude von Lärm betroffen. In den Kerngemeinden das Zentrum einer Agglomeration ist die Strassenlärmbelastung am höchsten, es ist jede 3. Person betroffen (am Tag und In der Nacht). In den Agglomerationen ohne Kerngemeinden ist jede 6. (am Tag), respektive jede 7. Person (in der Nacht) von übermassigem Strassenlärm betroffen, im ländlichen Raum ist tagsüber jede 9. Person und in der Nacht jede 14. Person übermässigem Strassenlärm ausgesetzt.» Mit der Änderung der Lärm- und Schutzverordnung (LSV) im Zuge des Verordnungspakets Umwelt Frühling 2018 wurde in Bundesbern die Frist für nötige Strassenlärmsanierungen von Haupt- und übrige Strassen von ursprünglich 1987 neu auf den 31. März 2018 datiert (vgl. BAFU 2018: «Erläuternder Bericht zur Änderung der Lärmschutz-Verordnung (LSV)»). Der Kanton Baselland führt seinerseits einen Emissions-Lärmbelastungskataster über die eigenen Kantonsstrassen. In einem Zeitungsbericht der Basellandschaftlichen Zeitung vom 7. August 2017 wurde darauf hingewiesen, dass bei zahlreichen Strassen beider Basel der Grenzwert bezüglich der Lärmbelästigung noch immer überschritten wird und nach Ablauf der Frist Lärmklagen von Anwohnerinnen und Anwohnern drohen könnten (vgl. bzonline 2017: «Strassenlärm könnte beide Basel teuer zu stehen kommen». 7.8.2017). 2018-0064 / 26182 3 / 5

Aufgrund der oben geschilderten Situation erbitte ich eine schriftliche Beantwortung folgender Fragen: - Welche Gemeinde- und Kantonsstrassen in Allschwil überschreiten nach LSV die definierten Grenzwerte hinsichtlich der Strassenlärmbelastung? - Wie weit sind die Arbeiten zur Strassenlärmsanierung fortgeschritten? Welche Anstrengungen wurden vom Gemeinderat diesbezüglich in den vergangenen Jahren unternommen? Und kann die Frist eingehalten werden? - Falls in unserer Gemeinde solche Grenzwertüberschreitungen immer noch festzustellen sind, welche Massnahmen stehen dem Gemeinderat grundsätzlich für deren Bekämpfung zur Verfügung und welche Massnahmen könnten kostengünstig und effizient umgesetzt werden?" 2. Antworten des Gemeinderates Frage 1: Welche Gemeinde- und Kantonsstrassen in Allschwil überschreiten nach LSV die definierten Grenzwerte hinsichtlich der Strassenlärmbelastung? Die Abteilung Lärmschutz des Amtes für Raumplanung des Kantons BL hat nach einer Analyse eine Grobausscheidung durchgeführt und dem Gemeinderat mitgeteilt, dass für die folgenden Strassen von einer übermässigen Lärmbelastung auszugehen ist: Gemeindestrassen: Parkallee, Klarastrasse, Spitzwaldstrasse und Hegenheimermattweg Kantonsstrassen: Baslerstrasse, Binningerstrasse, Fabrikstrasse und der Grabenring Die vom Ing. Büro Aegerter & Bosshardt AG, Basel, im Rahmen der Lärmschutzprojekte durchgeführten Untersuchungen haben diese Annahmen bestätigt. Frage 2: Wie weit sind die Arbeiten zur Strassenlärmsanierung fortgeschritten? Welche Anstrengungen wurden vom Gemeinderat diesbezüglich in den vergangenen Jahren unternommen? Und kann die Frist eingehalten werden? Bezüglich der Fristen sind zwei Aspekte zu unterscheiden: Die Frist zur Umsetzung der Lärmsanierungsprojekte ist am 31. März 2018 verstrichen. Unabhängig davon können die Gemeinden aufgrund der Motion Lombardi Anträge für Bundessubventionen an Lärmsanierungsprojekte noch weitere fünf Jahre einreichen. Der Gemeinderat hat am 21. Dezember 2016 das Ing. Büro Aegerter & Bosshardt AG, Basel, mit der Ausarbeitung von Lärmschutzprojekten für die drei Strassen Parkallee, Klarastrasse und Spitzwaldstrasse beauftragt. Die Umsetzung der Lärmschutzvorgaben Hegenheimermattweg erfolgt im bereits vom Souverän bewilligten Projekt Korrektion und Umgestaltung Hegenheimermattweg in den Jahren 2019 bis 2021. Für die drei übrigen Strassen hat der Gemeinderat an den Sitzungen vom 14. März 2018 und 21. März 2018 mögliche Massnahmen intensiv beraten und eine Interessenabwägung vorgenommen. Nachdem der Gemeinderat am 21. März 2018 beschlossen hatte, auf der Klarastrasse, der Spitzwaldstrasse und der Parkallee einen Belag SDA 8-12 einzubauen, wurden diese drei Lärmsanierungsprojekte vom Büro Aegerter & Bosshardt AG entsprechend angepasst und an den Kanton Basel-Landschaft zur Genehmigung eingereicht. 2018-0064 / 26182 4 / 5

Die Frist zur Umsetzung der Projekte konnte nicht eingehalten werden, die Frist zum Erhalt von Bundessubventionen kann voraussichtlich eingehalten werden. Frage 3: Falls in unserer Gemeinde solche Grenzwertüberschreitungen immer noch festzustellen sind, welche Massnahmen stehen dem Gemeinderat grundsätzlich für deren Bekämpfung zur Verfügung und welche Massnahmen könnten kostengünstig und effizient umgesetzt werden? Mit dem Beschluss des Gemeinderats vom 21. März 2018 für einen Belag SDA 8-12 (Lebensdauer etwa 25 Jahre) bleiben die Lärm-Immissionsgrenzwerte nach der Sanierung bei 82 von 182 Liegenschaften überschritten. Grundsätzlich wären neben Massnahmen an der Quelle auch Massnahmen im Ausbreitungsbereich möglich. Massnahmen wie Lärmschutzwälle oder Lärmschutzwände in den engen Platzverhältnissen des Allschwiler Siedlungsgebiets scheiden jedoch aus geometrischen Gründen aus. Schallschutzfenster gelten nicht als Massnahme zur Einhaltung der LSV, sondern sie müssen als Ersatzmassnahme in den Fällen der Überschreitung der Alarmgrenzwerte eingesetzt werden. Somit stehen dem Gemeinderat zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zwei Möglichkeiten offen: Verwendung eines unterhaltsintensiveren Belags (SDA 4-12, Erneuerung etwa alle zwölf Jahre, Reduktion -3dB statt -1dB) oder eine Temporeduktion auf 30 km/h (Reduktion -2dB zusätzlich zum Effekt des lärmmindernden Belags). Mit einer Temporeduktion geht eine geringere Schadstoffbelastung einher. Gestützt auf diese Ausführungen wird die Interpellation als erledigt abgeschrieben. GEMEINDERAT ALLSCHWIL Präsidentin: Leiter Gemeindeverwaltung: Nicole Nüssli-Kaiser Patrick Dill 2018-0064 / 26182 5 / 5