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TARIFLISTE inkl. Bedingungen Preisänderungen vorbehalten www.mietwagen-emmental.ch Mietwagen Emmental AG Tel. 034 448 30 60 / Fax 034 445 46 67 Industrieweg 3/6, 3426 Aefligen info@mietwagen-emmental.ch

INHALTSVERZEICHNIS Sachentransporter 3.5t Seite 2 Personentransporter Seite 3-5 Notizen Seite 4 Bierwagen-Emmental Seite 11 Anhänger Seite 6 Kühlanhänger Seite 6 Dachboxen Seite 5 Espace-Sitze Seite 5 Führerausweis-Check Seite 7 Welchen Ausweis benötige ich für die Seite 8 Fahrt mit dem Personenbus 10-17 Pl.? Sicherung von Kindern Seite 8 Versicherungen Seite 9 Vertragsbestimmungen Seite 9-10

SACHENTRANSPORTER - 3.5t Seite 2 Alle Sachentransporter sind mit dem normalen PW-Ausweis Kat. B zu fahren. 1 Tag: 07.15-18.00 1/2 Tag: 07.15-12.00 / 13.15-18.00 Nachttarif: 18.30-6.00 Renault Master 2.8dTi Renault Master 2.8dTi Renault Master 3.0 dci (Nr. 5) (Nr. 12) mit Hebebühne (Nr. 9) BE 278052 BE 543928 BE 665501 Gesamtgewicht 3'500 kg Gesamtgewicht 3'500 kg Gesamtgewicht 3'500 kg Nutzlast 1'100 kg Nutzlast 1'100 kg Nutzlast 600 kg Ladevolumen 23.5 m 3 Ladevolumen 23.5 m 3 Ladevolumen 19 m 3 Innenmasse L 5000 mm Innenmasse L 5000 mm Innenmasse L 4000 mm Alle Fahrzeuge dürfen B 2000 mm B 2000 mm B 2070 mm mit der Führerausweis- H 2400 mm H 2300 mm H 2300 mm Kategorie B (PW) - Klimaanlage - Klimaanlage - Klimaanlage gefahren werden - Zugvorrichtung 13 Pol.,2'000 kg - Tempomat - 2 Alurampen L 2000 mm B 300 mm Tragkraft je 600 kg 1/2 Tag inkl. 50 Km 1 Tag inkl. 100 Km 1 Tag inkl. 150 Km Nachttarif inkl. 100 Km Pro Mehr-KM 130.- 130.- 130.- 190.- 230.- 190.- 230.- 190.- 230.- 130.- 1.- 130.- 1.- 130.- 1.- Renault Master 2.5 dci (Nr. 1) Renault Master 2.3 dci (Nr. 14) BE 17524 BE 463812 Gesamtgewicht 3'300 kg Gesamtgewicht 3'500 kg Nutzlast 1'270 kg Nutzlast 1'300 kg Ladevolumen 8 m 3 Ladevolumen 13 m 3 Innenmasse L 2600 mm Innenmasse L 3733 mm B 1760 mm H 1670 mm - Klimaanlage - Klimaanlage B 1765 mm H 1890 mm - Zugvorrichtung: 13 Pol.,2'000 kg - Zugvorrichtung: 7 Pol.,2'500 kg 1/2 Tag inkl. 50 Km 1 Tag inkl. 100 Km 1 Tag inkl. 150 Km Nachttarif inkl. 100 Km Pro Mehr-KM 90.- 110.- 115.- 140.- 145.- 90.- 170.- 110.- 1.- 1.- BE 576349 Piaggio Kipper 4x2 Gesamtgewicht 1'700 kg 1/2 Tag inkl. 50 Km 70.- Nutzlast 815 kg 1 Tag inkl. 100 Km 95.- Innenmasse L 1930 mm 1 Tag inkl. 150 Km 120.- B 1400 mm Nachttarif inkl. 100 Km 70.- H 400 mm Pro Mehr-KM -.80

PERSONENTRANSPORTER Seite 3 Ab dem 1. September 2014 gelten für jede Fahrt mit einem Personenbus (> 8 +1 Plätze) neue Bestimmungen. Auf Seite 7+8 können Sie überprüfen, ob Sie berechtigt sind, solche Fahrzeuge zu fahren. 1 Tag: 07.15-18.00 1/2 Tag: 07.15-12.00 / 13.15-18.00 Nachttarif: 18.30-6.00 17-PLÄTZE (Nr. 3) 15-PLÄTZE (Nr. 6) 14-PLÄTZE (Nr. 4) Renault Master-Bus Renault Master-Bus Renault Master-Bus BE 95 534 BE 115 782 BE 278 053 Gesamtgewicht 3'500 kg Gesamtgewicht 3'500 kg Gesamtgewicht 3'500 kg Nutzlast 1'200 kg Nutzlast 1'070 kg Nutzlast 1'020 kg - max. 100 km/h in EU - max. 100 km/h in EU - max. 100 km/h in CH & EU - max. 17 Plätze inkl. Fahrer - max. 15 Plätze inkl. Fahrer - max. 14 Plätze inkl. Fahrer - Klimaanlage vorne - Klimaanlage v+h - Klimaanlage v+h - Carbestuhlung - Carbestuhlung - Carbestuhlung - Zugvorrichtung (13 Polig) - Sicherheitsgurten - Sicherheitsgurten - Zugvorrichtung (7 Polig) - Laderaum hinten - Standheizung - Zugvorrichtung (7-Polig) 1/2 Tag inkl. 50 Km 1 Tag inkl. 100 Km 1 Tag inkl. 150 Km Nachttarifinkl. 100 Km Pro Mehr-KM - Klimaanlage v+h - Klimaanlage v+h - Klimaanlage v+h - Carbestuhlung - Carbestuhlung - Carbestuhlung - Sicherheitsgurten - Sicherheitsgurten - Sicherheitsgurten - Laderaum hinten - Laderaum hinten - Laderaum hinten - Navigationssystem - Standheizung - Standheizung - digitaler Fahrtenschreiber - digitaler Fahrtenschreiber - Zugvorrichtung (13 Polig) - Zugvorrichtung (13 Polig) 120.- 120.- 120.- 160.- 160.- 160.- 195.- 195.- 195.- 120.- 120.- 120.- 1.- 1.- 1.- 140.- 135.- 120.- 180.- 170.- 160.- 220.- 210.- 195.- 140.- 135.- 120.- 1.- 1.- 1.- 14-PLÄTZE (Nr. 7) 14-PLÄTZE (Nr. 8) 14-PLÄTZE (Nr. 11) Renault Master-Bus Renault Master-Bus Renault Master-Bus BE 418 527 BE 366 497 BE 375 645 Gesamtgewicht 3'500 kg Gesamtgewicht 3'500 kg Gesamtgewicht 3'500 kg Nutzlast 1'050 kg Nutzlast 995 kg Nutzlast 1'000 kg - max. 100 km/h in CH & EU - max. 100 km/h in CH + EU - max. 100 km/h in CH + EU - max. 14 Plätze inkl. Fahrer - max. 14 Plätze inkl. Fahrer - max. 14 Plätze inkl. Fahrer 1/2 Tag inkl. 50 Km 1 Tag inkl. 100 Km 1 Tag inkl. 150 Km Nachttarifinkl. 100 Km Pro Mehr-KM Alle Fahrzeuge (>8+1 Plätze) verfügen über den oblig. Fahrtenschreiber

IHRE NOTIZEN Seite 4

PERSONENTRANSPORTER Seite 5 1 Tag: 07.15-18.00 1/2 Tag: 07.15-12.00 / 13.15-18.00 Nachttarif: 18.30-6.000 9-PLÄTZE (Nr. 15) 8-PLÄTZE (Nr. 10) 7-PLÄTZE Renault Trafic 2.0 dci Renault Trafic 2.0 dci Renault Espace 2.0 Turbo BE 550 747 BE 579 893 BE 548 962 - max. 9 Plätze inkl. Fahrer - max. 8 Plätze inkl. Fahrer - max. 7 Plätze inkl. Fahrer - manuelles 6-Gang-Getriebe - manuelles 6-Gang-Getriebe - Automatik-Getriebe - Klimaanlage - Klimaanlage v + h - Klimaanlage - Zugvorrichtung (7 Polig) - Zugvorrichtung (7 Polig) 1/2 Tag inkl. 50 Km 1 Tag inkl. 100 Km 1 Tag inkl. 150 Km Nachttarif inkl. 100 Km Pro Mehr-KM 100.- 100.- 80.- 120.- 120.- 100.- 150.- 150.- 125.- 100.- 100.- 80.- -.80 -.80 -.70 ESPACE-SITZE 1 Tag: Fr. 15.- ESPACE-SITZE Typ auf Anfrage DACHBOEN 1 Woche Fr. 78.- 2 Wochen Fr. 118.- 3 Wochen Fr. 148.- 4 Wochen Fr. 168.- inkl. Mithilfe Montage ohne Mithilfe 50.- inkl. Mithilfe Montage inkl. Mithilfe Montage ohne Mithilfe 90.- ohne Mithilfe 120.- inkl. Mithilfe Montage ohne Mithilfe 140.- KURZ MITTEL 1 MITTEL 2 LANG 1 LANG 2 L 1.27 m L 1.6 m L 1.6 m L 2.2 m L 2.25 m B 76 cm B 75 cm B 85 cm B 47 cm B 60 cm H 33 cm H 38 cm H 40 cm H 35 cm H 42 cm

ANHÄNGER Seite 6 Kasten-Anhänger Blachen-Anhänger Adapter-Miete BE 490 820 Nutzlast 840 kg BE 490 819 Nutzlast 960 kg 7-poliger Stecker 7-poliger Stecker Kasten abschliessbar 13 / 7 polig 7 / 13 polig *1/2 Tag = 07.15-12.00 Innenmasse L 2130 mm Innenmasse L 2130 mm 13.15-18.00 B 1090 mm B 1090 mm 18.30-24.00 H 1500 mm H 1370 mm 1/2 Tag* 1 Tag 1 Tag zu Mietfahrzeug 150.- 260.- 40.- 30.- 60.- 50.- 40.- 30.- 10.- 10.- 10.- 7-poliger Anschluss KÜHLANHÄNGER Coolmaxx Typ CM BE 490 865 Nutzlast 1820 kg Kühlung ( C) + 2 C bis + 10 C Leergewicht 780 kg Kühlraum abschliessbar 13-poliger Stecker Stromversorgung 230 V Innenmasse L 3000 mm Absicherung 16 Amp. B 1500 mm Zul. Gesamtgewicht 2600 kg H 1900 mm 13-poliger Anschluss 1 Tag = 7.30Uhr bis 7Uhr (Folgetag) Wochenende = Freitag, 14Uhr bis Montag, 9Uhr

FÜHRERAUSWEIS-CHECK Seite 7 Prüfen Sie anhand der folgenden Ausführungen die Gültigkeit Ihres Führerausweises. Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) PW & Kleinbusse bis 9 Sitze: (Laguna / Espace / Trafic) Kleinbusse bis 17 Plätze (3.5t): (Nr. 3 / 4 / 6 / 7 / 8 / 11) Lieferwagen/Sachentransporter bis 3.5t: (Nr. 1 / 2 / 5 / 9 / 12 / 14 / Piaggio) Piaggio Bierwagen: Kat. B Kat. D1 Kat. B Kat. B Anhänger über 750kg Gesamtgewicht: (Blachen- und Kastenanhänger/Kühlwagen) Kat. E Führerausweis im blauen Papierformat PW & Kleinbusse bis 9 Sitze: (Laguna / Espace / Trafic) Kleinbusse bis 17 Plätze (3.5t): (Nr. 3 / 4 / 6 / 7 / 8 / 11) Lieferwagen/Sachentransporter bis 3.5t: (Nr. 1 / 2 / 5 / 9 / 12 / 14 / Piaggio) Piaggio Bierwagen: Kat. B Kat. D2 Kat. B Kat. B Anhänger über 750kg Gesamtgewicht: (Blachen- und Kastenanhänger/Kühlwagen) Kat. E Wir empfehlen den "alten" Führerausweis in einen Führerausweis (FAK) um zu tauschen. Das Formular für den Umtausch des Führerausweises erhalten Sie bei uns oder auf dem Strassenverkehrsamt. Unter folgendem Link finden Sie von allen Kantonen den Antrag für den Umtausch des blauen Führerausweises. www.strassenverkehrsamt.ch Weitere Informationen über alle Führerausweis-Kategorien finden Sie unter: www.fuehrerausweise.ch

Welche Ausweise benötige ich für die Fahrt mit Personentransporter (9-17 Plätze)? Prüfen Sie anhand der folgenden Tabelle, welche Ausweise Sie benötigen. Seite 8 FAHRERKARTE PFLICHT! FÄHIGKEITS- Für wen und mit wem Wo fahre ich? Fahrtenschreiber AUSWEIS bin ich unterwegs? analog digital PFLICHT! Privat CH Ausland Verein (Fahrer: Vereinsmitglied) Schulen (Fahrer: Lehrer) Kirchen (Fahrer: Pfarrer) Geschäft (Fahrer: Arbeitnehmer -+ geber) CH Ausland CH Ausland CH Ausland CH Ausland Die Fahrerkarte erhalten Sie nur, wenn Sie im Besitz des neuen Führerausweises (Kreditkartenformat) sind. Andernfalls müssen Sie diese zuerst beantragen. ( http://www.astra.admin.ch/dfs/index.html ) Das Formular für den Umtausch des Führerausweises erhalten Sie bei uns oder auf dem Strassenverkehrsamt. Unter folgendem Link finden Sie von allen Kantonen den Antrag für den Umtausch des blauen Führerausweises. www.strassenverkehrsamt.ch Weitere Informationen über alle Führerausweis-Kategorien finden Sie unter: www.fuehrerausweise.ch SICHERUNG VON KINDERN Vorgeschriebene Sicherung ab 1. April 2010 Kinder unter 12 Jahren, wenn Sie kleiner als 150 cm sind Geeignete Kinderrückhaltevorrichtung, welche gem. der Serie 03 od. 04 des ECE (Regl. 44) geprüft ist. Kinder ab einer Körpergrösse von 150 cm Vorhandener Sicherheitsgurt Personen ab 12 Jahren

Versicherungen Seite 9 Haftpflichtversicherung (Fr. 100 Mio. Garantiesumme) - Selbstbehalt: Fr. 1'000.- generell für alle Lenker Vollkaskoversicherung - Selbstbehalt: Fr. 2'000.- generell für alle Lenker - Reduktion auf Fr. 1'000.-: Fr. 20.- / Tag (Selbstbehalt-Reduktion nicht möglich für alle Lenker unter 25 Jahren) Insassen-Unfallversicherung - ist Sache des Mieters Transportversicherung - ist Sache des Mieters WICHTIG: Für grobfahrlässige Schäden verusacht durch falsche Handhabung, Befahren von unwegsamen Geländen, Trunkenheit und Nichtbeachten von Mindeshöhen und -breiten von Unterführungen, Garagen, Tunnel, Leitungen usw. bleibt der Mieter in jedem Fall für den ganzen Schadenbetrag haftbar. Bei Verursachen eines Unfalls, Haftpflicht- oder eines Kaskoschadens wird der Selbstbehalt, der Bonusverlust und der entstandene Mietausfall dem Mieter in Rechnung gestellt. Vertragsbestimmungen der Mietwagen Emmental AG, Aefligen - Kaution von mind. Fr. 300.- in bar spätestens bei der Abholung - Fahrer: Mindestalter 21 Jahre + mind. 1 Jahr Führerausweisbesitz sind Bedingung - gültiger Führerausweis (muss bei Empfang des Fahrzeuges vorgewiesen werden) - Für das Führen aller Fahrzeuge mit mehr als 8 + 1 Sitzen benötigt es den Eintrag D1 im Führerausweis im Kreditkarten-Format (FAK) - Ab dem 1. September 2014 ist für jede Fahrt mit dem Personenbus (> 8 + 1 Plätzen), eine Fahrerkarte Pflicht. Dies gilt in jedem Fall, egal ob das Fahrzeug einen digitalen oder einen analogen Fahrtenschreiber eingebaut hat. - Personentransport (> 8+1 Plätzen): Höchstgeschwindigkeit max. 100km/h (siehe Kleber hinten) - Bei Personenbussen mit Sicherheitsgurten gilt die Gurtenpflicht - Sämtliche Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters - alle Preise verstehen sich inkl. 8% MwSt

1. Beginn und Ende der Vereinbarung Seite 10 Alle Fahrten beginnen im Domizil des Vermieters und enden, sobald der Wagen dahin zurückkehrt. Bei Verhinderung des Mietantritts sowie bei unvorhergesehener Verlängerung der Vereinbarung ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Wird der Wagen nach der vereinbarten Zeit nicht zurückgebracht, so hat der Kunde einen Zuschlag von Fr. 45.-/Stunde oder angefangene Stunde zu zahlen. Bei Absagen am Tag des Vertragsbeginns schuldet der Kunde dem Vermieter eine volle Tagesentschädigung. Fahrten ins Ausland sind nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Vermieters gestattet. 2. Berechtigung zum Führen des Fahrzeuges Zum Führen des Fahrzeuges ist berechtigt, wer als Kunde im Besitze eines für die betreffende Kategorie gültigen Führerausweises ist; ferner ist jede vom Kunden ausdrücklich und unter dessen Verantwortung ermächtigte Drittperson, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllt, berechtigt. Die Verwendung des Fahrzeuges insbesondere für Lernfahrten, Fahrkurse oder Rennen ist verboten. Der Kunde bzw. eine von ihm ermächtigte Drittperson ist für allfällige Verletzungen von Verkehrsvorschriften und deren Folgen voll verantwortlich. 3. Mietwagen/ Ersatzwagen Das Fahrzeug wird in fahrbereitem Zustand abgegeben; Kühler, Treibstoffbehälter und Motorenöl sind aufgefüllt. Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, Wasser und Oel nach Bedarf nachzufüllen sowie das Fahrzeug mit grösster Sorgfalt und unter Beachtung aller geltenden gesetzlichen Vorschriften zu fahren. 4. Pflichten bei Unfall Der Kunde/Fahrer sorgt für die sofortige Verständigung des Vermieters und der Polizei, ferner für die Anfertigung einer Unfallskizze und für die Feststellung von Namen und Adressen der am Unfall beteiligten Personen sowie der Zeugen (gem. internationalem Unfallprotokoll). Mündliche oder schriftliche Versprechen an Drittpersonen bezüglich Leistungen an Geschädigte sind zu unterlassen und bleiben für den Vermieter ohne Belang. 5. Beschädigung und Verlust des Fahrzeuges Der Kunde/Fahrer ist für jede Beschädigung sowie für den Verlust des Wagens voll haftbar. Allfällige Störungen sowie der Verlust des Fahrzeuges sind dem Vermieter zu melden. 6. Reparaturen Der Kunde/Fahrer ist verpflichtet, den Wagen vor Vertragsbeginn zu prüfen. Bei Stillschweigen wird angenommen, der Wagen befinde sich bei der Übergabe in Ordnung. Für selbstverschuldete Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, ist der Kunde/Fahrer voll haftbar. Notwendige Reparaturen sind grundsätzlich durch eine vom Vermieter bestimmte Werkstatt auszuführen. Ohne Einwilligung des Vermieters dürfen Reparaturen oder Änderungen am Wagen nicht vorgenommen werden. Müssen jedoch dringende Reparaturen auswärts vorgenommen werden, so ist vom Kunden/Fahrer die Rechnungsstellung an den Vermieter zu verlangen. Der Kunde/Fahrer zahlt während der Dauer einer solchen Reparatur dem Vermieter pro Tag eine Entschädigung in der Höhe der Tagesmiete für den Betriebsausfall. 7. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet weder dem Kunden/Fahrer noch Drittpersonen für einen Unfallschaden, der sich während der Vertragsdauer ereignet. Ebenso wenig haftet der Vermieter für irgendwelchen Schaden, der dem Kunden/Fahrer dadurch entstehen könnte, dass sich am Fahrzeug irgend ein Defekt einstellt, der eine Weiterreise verhindert, Zeitverlust oder sonstigen Folgeschaden verursacht. 8. Verrechnung Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Kunden/Fahrer kann der Vermieter den ihr erwachsenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. 9. Ergänzende Bestimmungen Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das Schweizerische Obligationenrecht. 10. Gerichtsstand Handelt es sich beim vorliegenden Vertrag um einen Konsumentenvertrag, so bestimmt sich das zuständige Gericht nach dem Gerichtstandsgesetz (GestG). In den übrigen Fällen vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Domizil des Vermieters. Es ist dem Vermieter freigestellt, stattdessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Kunden anzurufen.

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