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Wie können Sie engagierte Fachkräfte halten? Ihr wirtschaftlicher Erfolg hängt mehr und mehr von der Qualifikation, der Leistungsfähigkeit und dem Engagement Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab. Häufig stehen Pflege und Betreuung von Familienangehörigen unerwarteter Mehrarbeit oder dringenden betrieblichen Terminen entgegen. Pflegebedürftigkeit von Angehörigen stellt Beschäftigte oftmals vor Probleme. Unzureichende Informations- und Beratungsangebote und fehlende Unterstützungsmöglichkeiten beeinflussen den Arbeitsalltag. Sensibilisieren Sie die Führungskräfte und Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen. Ein verständnisvolles Umfeld aus Kollegen und Vorgesetzten hilft, die Belastung von pflegenden Beschäftigten zu lindern und besondere Krisensituationen zu meistern. Binden Sie qualifizierte Fachkräfte an Ihr Unternehmen!
Welche Vorteile ergeben sich für Ihr Unternehmen? "Nicht alle Beschäftigten haben Kinder, aber alle haben Eltern" Die Pflege von Angehörigen betrifft die Beschäftigten immer häufiger. Werden Sie als Unternehmen hier unterstützend tätig, können Sie nur gewinnen: Personalbindung Kompetenzerhalt niedrigere Fluktuation höhere Arbeitsmotivation & geringere Fehlzeiten Imagegewinn geringere Personalbeschaffungskosten durch erleichterte Personalgewinnung Eine Beteiligung durch Ihr Unternehmen stärkt die Motivation und Loyalität Ihrer Beschäftigten und stellt im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte einen deutlichen Vorteil für Sie dar. Sie demonstrieren Interesse und Unterstützungsbereitschaft gegenüber der eigenen Belegschaft. Auch den nicht unmittelbar betroffenen Mitarbeitern geben Sie damit ein positives Signal. Dies führt zu einer Verbesserung der Unternehmenskultur.
Wie können Sie Ihre Beschäftigten unterstützen? Flexible Arbeitszeiten ermöglichen es Ihren Beschäftigten, berufliche und pflegerische Aufgaben besser miteinander zu vereinbaren. So können sie zum Beispiel ihre Angehörigen während der Arbeitszeit zum Arzt begleiten oder später mit der Arbeit beginnen, wenn sie morgens Angehörige versorgen müssen. Ein flexibler Arbeitsort ist hilfreich, wenn Pflegebedürftige versorgt werden müssen. Bieten Sie deshalb Ihrem pflegenden Beschäftigten bspw. einen Telearbeitsplatz an. Pflegedienste sind teuer, und die Pflegeversicherung reicht oft nicht, um die Kosten zu decken. Unterstützen Sie bspw. - durch ein zinsgünstiges Darlehen - den Einkauf von Beratungsdienstleistungen oder - den Einkauf von Belegplätzen zur Kurzzeitpflege. Private Dienstleister beraten rund um die Pflege und die Finanzierung. Sie vermitteln Heim- und Rehaplätze, Pflegepersonal, Haushaltshilfen und Essen auf Rädern. Unterstützen Sie durch Informationen z. B. über das Pflegezeitgesetz vom 1. Juli 2008 oder über Beratungsstellen für Pflege. Das Pflegezeitgesetz legt die rechtlichen Rahmenbedingungen fest. Es räumt Beschäftigten das Recht auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit ein, falls dies zur Pflege eines nahen Angehörigen erforderlich ist.
Sind Sie interessiert? Ihre Agentur für Arbeit bietet Ihnen persönliche und individuelle Beratung durch den Arbeitgeber- Service. Arbeitgeber-Service-Nummer: 01801-66 44 66* * Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchsten 42 ct/min Als zusätzliche Gesprächspartnerin steht Ihnen die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt zur Verfügung. Wo finden Sie weitere Informationen? Mittelstand und Familie aus der Praxis - für die Praxis www.mittelstand-und-familie.de berufundfamilie ggmbh Eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie- Stiftung www.beruf-und-familie.de
Herausgeber Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen Stab Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Projekt: "Familienorientierte Personalpolitik" der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Bundesagentur für Arbeit Stand November 2009 www.arbeitsagentur.de