THB - Technische Hinweise und Bestimmungen (Gas) für das Netzgebiet der HanseWerk AG, der Hamburg Netz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz AG



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Transkript:

THB - Technische Hinweise und Bestimmungen (Gas) für das Netzgebiet der HanseWerk AG, der Hamburg Netz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz AG Inhaltsverzeichnis - Stand November 2015 - I. Allgemeines 1 1. Geltungsbereich 2 2. Entstörungen 2 3. Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren 2 4. Prüfung 3 5. Netzanschluss 4 II. Gasinstallation 4 6. Leitungsanlage 4 7. Prüfen von Leitungen 5 8. Gasgeräte 5 8.1 Besondere Anforderungen 5 8.2 Einstellwerte für Erdgas 5 9. Inbetriebsetzung 6 10. Gasdruckregelgeräte 6 11. Gaszähler 6 11.1 Zählereinbau 7 11.2 Zählerausbau 8 12. Logistik 8 Anlagen Anlage 1: Merkblatt Gas-Druckregelgeräte - Einbau, Funktionsprüfung und Inbetriebnahme von Gas-Druckregelgeräten (GDR) bei Haushalts- und Kleingewerbekunden im Netzgebiet der HanseWerk AG 9 Anlage 2: Erdgas Kennwerte 14 Anlage 3: Verzeichnis der Ansprechpartner 15 Anlage 4: Merkblatt Zählerversand 16 1/18

I. Allgemeines 1. Geltungsbereich Diese technischen Hinweise und Bestimmungen (THB) sind Anforderungen an Gasinstallationen im Netzgebiet der HanseWerk AG (Mecklenburg-Vorpommern), der Schleswig-Holstein Netz AG (Schleswig-Holstein, Niedersachsen), der Hamburg Netz GmbH (Freie und Hansestadt Hamburg) bzw. in Gebieten, in denen die HanseWerk AG im Auftrag der örtlich zuständigen Netzbetreiber (NB) tätig ist im folgenden als Netzbetreiber bezeichnet. Zudem sind Gesetze, Verordnungen, Regelungen der einzelnen Bundesländer, der Berufsgenossenschaft, des Installateurvertrages und die jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik anzuwenden. Soll in Ausnahmefällen von den DVGW-TRGI oder sonstigen Regeln der Technik und anderer Bestimmungen abgewichen werden, so ist der Netzbetreiber vor Beginn der Arbeiten bzw. vor Beschaffung von Bauteilen zu informieren. Erfolgt eine Flüssiggasversorgung als Übergangslösung zur späteren Erdgasversorgung, ist die Gasinstallation nach den TRGI unter Beachtung der Technische Regeln Flüssiggas (TRF) zu erstellen. Die THB sind Bestandteil des Installateurvertrages und werden in der jeweils aktuellen Fassung im Internet der Netzbetreiber veröffentlicht (s. Link Anlage 3). 2. Entstörungen Der Netzbetreiber hat für die Entgegennahme von Meldungen und zur Behebung von Störungen einen flächendeckenden Bereitschaftsdienst eingerichtet, der rund um die Uhr verständigt werden kann. HanseWerk AG 0385 58 97 50 75 Schleswig Holstein Netz AG 04106 648 90 90 Hamburg Netz GmbH 040 53 79 93 98 3. Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren Das Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) hat, gemäß DVGW-TRGI 2008 vor Beginn seiner Arbeit dem Netzbetreiber (NB) über Art und Umfang der geplanten Anlage bzw. der vorgesehenen Baumaßnahme Mitteilung zu machen. Diese Forderung ist einzuhalten, um zu prüfen, dass die ausreichende Versorgung der geplanten Anlage mit Gas sichergestellt ist. Die Anmeldung und Inbetriebsetzung von Gasinstallationen im Netzgebiet der HanseWerk AG, der Hamburg Netz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz AG hat unter Verwendung des Vordruckes Anmeldung einer Gasinstallation zu erfolgen. Dieses Formular kann von der Internetseite www.hansewerk.com herunter geladen und ausgedruckt werden. Nur in den Netzgebieten Freie und Hansestadt Hamburg und Nord-Niedersachsen ist die Anmeldung mit einer Wertmarke der SHK-Prüf-GmbH zu versehen, die an den Kunden weiterberechnet oder vom Kunden selbst erworben werden kann. Die Wertmarken sind ausschließlich bei der SHK-Prüf-GmbH zu erwerben (Anschrift s. Anlage 3). 2/18

Installateurunternehmen (IU) Das IU hat sich beim Netzbetreiber (NB) über eine Versorgungsmöglichkeit zu erkundigen, erstellt die Anmeldung einer Gasinstallation und sendet das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular ggf. mit Wertmarke an den zuständigen/beauftragten BSM. Bei Änderungen bzw. Gerätewechsel geht der NB davon aus, dass die Arbeiten innerhalb von 8 Wochen abgeschlossen sind, um dann von ihrem Prüfrecht Gebrauch machen zu können. Die Erklärung zur Inbetriebsetzung ist gleich zu unterschreiben. Über Fristverlängerungen ist der BSM und der NB schriftlich zu informieren. Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) Der BSM bestätigt die Information zur geplanten Gasinstallation mit Unterschrift und gibt das Formular an den NB weiter. Netzbetreiber (NB) Der NB prüft die Anmeldung einer Gasinstallation sowie die Versorgungsmöglichkeit und sendet diese an das IU zurück. Änderungsbedarf wird umgehend mit dem IU abgestimmt. Bei Bedarf wird dem Kunden ein Vertragsangebot zum Netzanschluss zugesandt. Installateurunternehmen Das IU errichtet die Gasinstallation und erstellt die Anmeldung zur Inbetriebsetzung (Kästchen für Inbetriebsetzung ankreuzen) und sendet diese an den NB mit der Unterschrift der Erklärung zur Fertigstellung. Der Eingang der Anmeldung zur Inbetriebsetzung löst bei Bedarf den Versand für das Gas- Druckregelgerät und ggf. den Gaszähler aus. Netzbetreiber Der NB versendet das Gas-Druckregelgerät und ggf. den Gaszähler an das IU. Netzbetreiber Der NB entscheidet über das Prüfverfahren. Das IU wird darüber informiert. Installateurunternehmen Das IU nimmt die Anlage ordnungsgemäß in Betrieb und informiert den BSM über die Inbetriebsetzung. 4. Prüfung Der Netzbetreiber führt im Rahmen der Qualitätssicherung örtliche Prüfungen von Anlagen durch. Grundlage für die Prüfungen ist der 15 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV). Hier ist festgelegt, dass der Netzbetreiber berechtigt ist, die Installation zu prüfen. Zudem finden die Regelungen des Installateurvertrages und des DVGW-Arbeitsblattes G 1020 Anwendung. Standard-Installationen Die Prüfung dieser haushaltsähnlichen Standard-Installationen erfolgt stichprobenartig. Die Auswahl trifft der Netzbetreiber. Nicht Standard-Installationen Diese werden zu 100 % geprüft. Hierzu zählen u.a. spezielle gewerbliche Anlagen wie gewerbliche Küchen, Hell- und Dunkelstrahler, Laboreinrichtungen, BHKW, sowie Anlagen mit einer Nennleistung ab ca. 350 kw sowie erdverlegte Außenleitungen. 3/18

Bei der Prüfung von Installationen muss der verantwortliche Fachmann des IU grundsätzlich anwesend sein. Es wird dem IU empfohlen, den ggf. anfallenden Aufwand für die örtlichen Prüfungen in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Die örtliche Prüfung erfolgt von Seiten des Netzbetreibers für den Installateur in der Regel kostenfrei. Der Netzbetreiber kann vom IU den Ersatz der entstehenden Aufwendungen verlangen, wenn nicht betriebsfähige Installationen zur Inbetriebsetzung gemeldet worden sind oder bei der Prüfung Mängel festgestellt werden, die eine Nachprüfung erforderlich machen. Auf Wunsch ist die Dokumentation vom IU vorzulegen. Die IU, welche mit dem Netzbetreiber keinen Installateurvertrag geschlossen haben, dürfen die Inbetriebsetzung nur im Beisein eines Prüfers des Netzbetreibers oder deren Beauftragten (z. B. SHK-Prüf-GmbH) durchführen. In den Netzgebieten Hamburg und Niedersachsen erfolgt die Prüfung der Anlagen durch die SHK-Prüf-GmbH im Auftrag des Netzbetreibers. Die SHK-Prüf-GmbH ist berechtigt, der Inbetriebsetzung im Auftrag des Netzbetreibers zuzustimmen. 5. Netzanschluss Vor der Errichtung einer neuen Gasinstallation muss sich das Installationsunternehmen davon überzeugen, dass eine Versorgung der Anlage mit Gas sichergestellt ist. Für eine Gesamtnennbelastung bis 50 kw ist die Versorgung grundsätzlich möglich, wenn die Nachbarhäuser links und rechts mit Gas versorgt werden. Hinweise zum Netzanschluss s. Merkblatt Der Netzanschluss vom BDEW, Landesgruppe Norddeutschland (s. Link Anlage 3). In allen anderen Fällen ist eine Anfrage bei dem Netzbetreiber notwendig. II. Gasinstallation 6. Leitungsanlage Die Aufstellung von Gas-Druckregelgeräten, Gaszählern oder das Installieren von lösbaren Verbindungen ist in allgemein zugänglichen Räumen zu vermeiden. Bei einem Druck von über 1 bar an der Hauseinführung (HAE) müssen die Verschraubungen (z.b. des Gas-Druckregelgeräts) eingangsseitig passiv gesichert werden (z.b. Sicherheitsschelle). Aushärtende Klebstoffe zur passiven Sicherung gegen Eingriffe von Unbefugten dürfen nicht in Verbindung mit Zählern und Gas-Druckregelgeräten eingesetzt werden. Bei Kunststoffleitungen ist der Nachweis der Rohrweitenberechnung der Anmeldung beizufügen. Es wird empfohlen, die Verbindung von der Hauptabsperreinrichtung bis zum Gasdruckregelgerät in Metall auszuführen, damit der Einbau von zusätzlichen Strömungswächtern vermieden werden kann. Für die Verlegung von erdverlegten Außenleitungen sind besondere Regeln zu beachten, die in einem Merkblatt zusammengestellt und im Internet veröffentlicht sind (s. Link Anlage 3). 4/18

Die Bemessung von Gasleitungsanlagen mit einem höchstzulässigen Betriebsdruck über 1 bar nach dem Gas-Druckregelgerät ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. 7. Prüfen von Leitungen Bei Leitungen mit einem Betriebsdruck über 100 mbar wird für die Durchführung der kombinierten Belastungs- und Dichtheitsprüfung die zusätzliche Verwendung eines schreibenden Temperaturmessgerätes empfohlen. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren (s. TRGI 2008 - Anhang 5a). 8. Gasgeräte Es dürfen nur Gasgeräte aufgestellt werden, die geeignet sind, mit Erdgas der Gruppe H (nach DVGW Arbeitsblatt G 260) im Wobbe-Index-Bereich von 12,0 bis 15,7 kwh/m 3 betrieben zu werden. Damit sind sie für den SRG-Betrieb geeignet. Gasgeräte mit der Kennzeichnung EE-H 15,0 oder EE-15,0 oder der werkseitigen Einstellung auf Erdgas der europäischen Prüfgasgruppe E, 20 mbar bzw. der Kategorie I 2E, I 2ELL, II 2ELL3B/P, II 2E3B/P, I 2R, I 2N bzw. II 2R3R erfüllen diese Anforderungen (s. Typenschild, Herstellerangaben). Bei neuen Gasgeräten, die eine CE-Kennzeichnung tragen müssen, ist anhand der Herstellerangaben zu prüfen, ob diese für den Betrieb mit Erdgas der europäischen Prüfgasgruppe E und für einen Anschlussdruck von 20 mbar geeignet sind (Typenschild G 20, 20 mbar ). Nach Prüfung der Gasgeräteeinstellung und Funktionsprüfung des Gasgerätes hat sich der Installateur zu vergewissern, dass der Anschlussdruck innerhalb des Bereiches von 18 25 mbar bzw. vorrangig des vom Hersteller angegebenen Anschlussdruckbereiches liegt. 8.1 Besondere Anforderungen Vor der Aufstellung von Haushaltskochgeräten mit Brennstellen ohne Zündsicherung ist eine Abstimmung mit dem Netzbetreiber und dem Bezirks-Schornsteinfegermeister notwendig. Der Betrieb eines Gas-Durchlaufwasserheizers ohne Abgasanlage ist nur möglich, wenn durch eine besondere Sicherheitseinrichtung des Gasgerätes sichergestellt ist, dass das Gerät nur betrieben werden kann, wenn in 1 m 3 Luft des Aufstellraumes nicht mehr als 30 cm 3 Kohlenmonoxid (30 ppm CO) enthalten ist. 8.2 Einstellwerte für Erdgas Die Kennwerte des im Netzgebiet des Netzbetreibers verteilten Erdgases sind der Anlage 1 zu entnehmen. Alle Gasgeräte, die nicht schon vom Hersteller entsprechend eingestellt geliefert werden sind nach der SRG-Methode einzustellen. Mit Inbetriebnahme des Gasgerätes ist die Einstellung der Nennbelastung gem. Herstellerangaben zu überprüfen und ggf. anzupassen. 5/18

9. Inbetriebsetzung Die Inbetriebsetzung der Gasinstallation einschließlich des Einbaus von Gas-Druckregelgerät und Gaszähler erfolgt bei dem Netzbetreiber in der Regel durch das eingetragene IU. Bei der Inbetriebsetzung von Gasinstallationen ist die Hauptabsperreinrichtung (HAE) langsam und umsichtig zu öffnen, damit Gasströmungswächter außerhalb des Gebäudes nicht ansprechen. Vor dem Einlassen von Gas in Leitungsanlagen nach kurzzeitiger Betriebsunterbrechung ist entweder eine Druckmessung (30 mbar) oder eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung durchzuführen. 10. Gasdruckregelgeräte Für Informationen s. Anlage 1 Merkblatt Gasdruckregelgeräte - Einbau, Funktionsprüfung und Inbetriebnahme von Gasdruckregelgeräten (GDR) bei Haushalts- und Kleingewerbekunden im Netzgebiet der HanseWerk AG, der Hamburg Netz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz AG 11. Gaszähler Die Mindestanforderungen für Messeinrichtungen sind auf der Internetseite des Netzbetreibers (s. Link Anlage 3) veröffentlicht. Werden andere Messstellenbetreiber gewählt, ist in jedem Fall der Druckverlust des Gaszählers entsprechend der Herstellerangaben zu beachten. Die vom Netzbetreiber gelieferten Gaszähler erfüllen die Anforderungen des Diagrammverfahrens der DVGW-TRGI. Mindestmaße für den Messplatz: G40 (340 mm), G65 (380 mm) Das Gewicht der Balgengaszähler G40 / G65 wird mit einem Zählerunterbau abgefangen. Der brandsichere Zählerunterbau hat eine Mindesthöhe von 200 mm aufzuweisen. 6/18

Gaszählergröße (BKZ) G 2,5 G 4 G 6 G 16 G 25 G 40 G 65 Anschluss an Leitungsanlage und Anschluss an Einstutzenzähler DN 25 / R 1" G 2 DN 25 / R 1" G 2 DN 25 / R 1" G 2 DN 40 / R 1½" G 2¾ DN 50 / R 2 Flansch DN 50 Flansch DN 65 Flansch DN 100 Flansch DN 80 Flansch DN 125 Messbereich (m³/h) Qmin Qmax A [ mm] B [ mm] C [ mm] D [ mm] E [ mm] F [ mm] 0,025 4 120 110 600 250 500 250 0,04 6 120 110 600 250 500 250 0,06 10 130 110 640 250 500 280 0,16 25 140 110 810 320 650 440 0,25 40 200 110 950 360 730 490 0,40 65 270 200 1350 420 900 550 0,65 100 320 200 1475 490 1000 660 Die Durchflusswerte dienen zur Orientierung bei Anlagenveränderung. Bei Neuanlagen wählt der Netzbetreiber die Zählergröße entsprechend den Angaben auf der Gasanmeldung aus. Dichtung für Gaszähler Verschlusskappe für Gaszähler PN 0,1 bar (2 rote Markierungen am Rand) 11.1 Zählereinbau Bei der Installation von Einstutzengaszählern ist entweder ein verzinktes Anschluss-T-Stück mit Prüfstutzen oder ein Spezialanschlusshahn mit Prüfstutzen zu verwenden. Wenn der Verbrauch kleiner Gasmengen möglich ist (Zündflamme, Kochstellenbrenner, Teillast usw.), ist zu prüfen, ob der Gaszähler diesen Verbrauch erfasst. Bei Gaszählern ab G 100 ist aus Gründen der Versorgungssicherheit ein absperrbarer Umgang einzubauen. Der Umgang ist durch Einbau einer Absperreinrichtung in geschlossener Stellung der Umgangsarmatur gegen unbefugtes Öffnen zu sichern (z.b. plombieren). Bei Anlagen mit einem höchstzulässigen Betriebsdruck über 50 mbar, einer Zählergröße ab G 100, einer Nennbelastung > 500 kw oder einem voraussichtlichen Jahresverbrauch > 1,5 Mio. kwh ist eine detaillierte Abstimmung mit dem Netzbetreiber bzw. der SHK-Prüf- GmbH (mindestens 8 Wochen vorher) nötig. Die gültigen Einbauvorschriften / Installationshinweise sowie der Lieferumfang werden projektbezogen ausgehändigt. 7/18

11.2 Zählerausbau Nicht mehr benötigte Gaszähler sind an den von uns beauftragten Logistikdienstleister zu senden bzw. ist eine Annahme an den Netzcenter-Standorten von HanseWerk AG, der Schleswig-Holstein Netz AG und der Hamburg Netz GmbH möglich. Bitte beachten Sie unser Merkblatt zum Zählerversand (s. Anlage 4) Zusatzkosten durch Umbau des Zählers im Rahmen von Veränderungen / Modernisierung von Zwei- auf Einstutzenzähler werden nicht vom Netzbetreiber übernommen. 12. Logistik Der Netzbetreiber liefert das GDR ggf. den Gaszähler bis G 25, die zugehörigen Dichtungen und ggf. die Kunststoffschelle zur Manipulationsabwehr gegen eine Aufwandspauschale (für die Lieferung) direkt an die Firmenadresse. Die in Empfang genommenen Zähler sind spätestens nach drei Werktagen in die Kundenanlage einzubauen. Sollte der Einbautermin nicht eingehalten werden können, ist vor Ablauf der Frist dem Netzbetreiber ein neuer Einbautermin mitzuteilen. Die Aufwandspauschalen für die Lieferung sind im Internet veröffentlicht (s. Anlage 4). Weiteres Zubehörmaterial (z. B. Einlegeteil mit Überwurfmutter, Gaszähler- Anschlussstück/ Kopfstück mit Wandhalterung) sind über den Fachgroßhandel zu beziehen. Bitte beachten Sie, dass für die Gaszähler und Gasdruckregelgeräte mit Lieferzeiten für Zähler ab G 40 (ca. 12 Wochen und mehr) und für Regler ab einer Leistung von ca. 1500 kw (ca. 8 Wochen) zu rechnen sind. Sensibilisieren Sie bitte auch ihre Auftraggeber! 8/18

Anlage 1 Merkblatt Gas-Druckregelgeräte Einbau, Funktionsprüfung und Inbetriebnahme von Gas-Druckregelgeräten (GDR) bei Haushalts- und Kleingewerbekunden im Netzgebiet der HanseWerk AG, der Hamburg Netz GmbH und der Schleswig-Holstein Netz AG - im nachfolgendem als Netzbetreiber bezeichnet - - Oktober 2014-1. Allgemeines Der Einbau und die Inbetriebnahme der GDR mit einem Ausgangsdruck von 23 mbar erfolgt bis zu nachfolgend genannten Grenzen durch das Vertragsinstallateurunternehmen (VIU): - Gas-Druckregelgeräte im Niederdruck DN 100. - Gas-Druckregelgeräte mit 2-stufiger Regelung (hier Druckbereich PN 1 5). Regelgeräte mit größerem Ausgangsdruck, größerer Nennweite sowie 1-stufige Mitteldruckregelgeräte werden durch Mitarbeiter des Netzbetreibers oder dessen Beauftragte eingebaut und in Betrieb gesetzt. Ab den 01.01.2012 werden grundsätzlich Regelgeräte ohne Gasströmungswächter (GS) installiert. Der Einbau des GS erfolgt grundsätzlich nach dem Regelgerät durch den Installateur. Der GS ist somit Teil der kundeneigenen Anlage. Bei der Inbetriebsetzung ist das GDR auf Funktion zu prüfen. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Ist für bestimmte prozess- oder verfahrenstechnische Anlagen ein Fließdruck von über 23 mbar am Ausgang des GDR erforderlich, ist mindestens 8 Wochen vor Bauausführung eine Zustimmung von dem Netzbetreiber einzuholen und auf der Gasanmeldung zu vermerken. Hier ist schriftlich nachzuweisen, dass ein höherer Druck technisch erforderlich ist. Nicht mehr benötigte GDR sind nach dem Ausbau mit Verschlusskappen zu verschließen und bei dem Netzbetreiber abzugeben. Dabei sind Gerätenummer, Datum der Demontage und Geräte-Aufstellort zu dokumentieren. 2. Gas-Druckregelgeräte im Niederdruck Die ND-GDR sind unmittelbar (nahe) hinter der Hauptabsperreinrichtung (HAE) zu installieren. GDR im Niederdruckbereich sind grundsätzlich in waagerechter Lage einzubauen. Ist in Ausnahmefällen ein senkrechter Einbau mit dem Netzbetreiber vereinbart (nur bei Außenwandkästen), ist das GDR bei Betrieb der Gasgeräte mit Nennwärmebelastung auf 23 mbar durch das VIU einzuregulieren und zu dokumentieren. 9/18

Die folgende Tabelle dient zur Beurteilung, ob die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Regelgerätes mit 23 mbar Ausgangsdruck bei Änderungen/Erweiterungen von bestehenden Gasinstallationen ausreichend ist. HanseWerk AG Bezeichnung ND GDR MOP 0,1 DN 25 ND GDR MOP 0,1 DN 50 Elster HR 80 VS MOP 0,1 Elster HR 100 VS MOP 0,1 2 x Elster HR 80 VS MOP 0,1 2 x Elster HR 100 VS MOP 0,1 H*) = horizontal Durchfluss [Nm³/h] Erdgas Nennweite DN [mm] Anschluss Einbaulage/ Baulänge (mm) 15 25 G 1 1/2" H* / 140 40 50 G 2 3/4" H* / 210 150 80 205 100 300 80 410 100 DN 80 Flansch DN 100 Flansch DN 80 parallel DN 100 parallel H* / 310 H* / 350 H* / 310 H* / 350 3. Gas-Druckregelgeräte im Mitteldruck (MD-GDR) MD-GDR werden direkt auf die HAE montiert. Falls erforderlich, ist der Axialausgleich direkt dahinter auszuführen. Es sind ausschließlich die von dem Netzbetreiber mitgelieferten Dichtungen zu verwenden. Diese Dichtungen sind mit sechs roten Farbmarkierungen am Rand gekennzeichnet und bis PN 5 zugelassen. Die von dem Netzbetreiber verwendete Kunststoffschelle zur Manipulationsabwehr an der HAE ist vor der Montage des MD-GDR zerstörend zu entfernen. Nach erfolgter Montage des GDR ist die mitgelieferte Kunststoffschelle um die Eingangsverschraubung des GDR zu montieren. 10/18

Die folgende Tabelle dient zur Beurteilung, ob die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Regelgerätes mit 23 mbar Ausgangsdruck bei Änderungen/Erweiterungen von bestehenden Gasinstallationen ausreichend ist. HanseWerk AG Bezeichnung Durchfluss [Nm³/h] Erdgas Nennweite DN [mm] Anschluss Einbaulage/ Baulänge (mm) MD GDR 2stufig, DN 25 10 25 MOP 5 G 1 1/2" H*/V** / 140 MD GDR 2stufig, DN 25 18 25 MOP 5 G 1 1/2" H*/V** / 140 Elster MR 25 MG, MOP 1 35 25 G 1 1/2" H*/V** / 140 Elster MR 25 MG, MOP 5 33 25 G 1 1/2" H*/V** / 140 Elster MR 50 SF, DN 50 220 50 MOP 1 Flansch H* / 220 Elster MR 50 SF, DN 50 300 50 MOP 1 Flansch H* / 220 Elster MR 50 SF, DN 50 150 50 MOP 5 Flansch H* / 220 Elster MR 50 SF, DN 50 300 50 MOP 5 Flansch H* / 220 Rombach RMG 370, DN 50 750 50 PN 16 Flansch H* / 220 H*) = horizontal V**) = vertikal (Einbaulage sowohl horizontal als auch vertikal möglich!) 4. Einbau, Funktionsprüfung und Inbetriebnahme der ND- und MD-GDR 4.1. Einbau - Das GDR vor dem Einbau auf Transportschäden untersuchen. - Entfernen der Verschlusskappen bzw. Klebefolien. - Prüfen und Sicherstellen, dass Gasleitungen innen sauber sind. - Beim Einbau ist zu beachten, dass das Sicherheitsabsperrventil (SAV) und die Prüfstutzen leicht erreichbar sind. Zudem muss die Fließrichtung eingehalten werden. - Für MD-GDR lageunabhängiger Einbau (s. Tabelle). - ND-GDR sind grundsätzlich waagerecht einzubauen. - Keine direkte Berührung des GDR mit dem Mauerwerk. - Die mitgelieferten Dichtungen (HTB bis 5 bar) sind am Ein- und Ausgang einzusetzen. Die mitgelieferte Manipulationsschelle (PN 5) ist nach der Dichtheitsprüfung an der Eingangsverschraubung anbringen (s. Bild S. 13). Achtung: Das GDR darf bei der Belastungs- und Dichtheitsprüfung der Gasinstallation (Betriebsdruck größer 100 mbar) nicht mit einbezogen werden (z. B. Steckscheiben setzen)! 11/18

4.2. Funktionsprüfung MD-GDR - Geeignetes Prüfgerät (U-Rohr-Manometer, zugelassene elektronische Messgeräte) zur Messung des Ausgangsdrucks am Prüfanschluss des GDR oder vorhandene andere Prüfmöglichkeit hinter dem GDR anschließen. - Eine Absperreinrichtung hinter dem GDR schließen, vor dem GDR öffnen, dabei die Druckanzeige beobachten. - Evtl. SAV entriegeln und das Öffnen der Gasmangelsicherung abwarten. - Absperreinrichtung hinter dem GDR langsam öffnen und nach Erreichen des Schließdrucks am Druckmessgerät den Schließdruck ablesen und notieren. Der Schließdruck liegt bis ca. 30 % über dem Fließdruck. - Zum Prüfen des Ansprechdruckes des SAV ist die Absperreinrichtung hinter dem GDR zu schließen und der Druck wird langsam durch geeignete Maßnahmen solange angehoben bis das SAV auslöst. Ein schnelles Druckanheben kann das Messergebnis erheblich verfälschen! Während dieses Vorganges ist die Druckanzeige zu beobachten und der Wert zu notieren. Der Abschaltdruck liegt im Toleranzbereich von ca. 80 100 mbar liegen. - Die nachgeschaltete Leitungsanlage drucklos machen und das SAV auf Dichtheit prüfen. Es darf sich kein Druck hinter dem Regler aufbauen. - Sofern abweichende Messergebnisse im Schließ- und Abschaltdruck sowie in der Dichtheit des SAV vorliegen, darf der Regler nicht in Betrieb genommen werden. Der Netzbetreiber ist zu informieren! 4.3. Inbetriebnahme - SAV entriegeln und das Öffnen der Gasmangelsicherung abwarten. - Absperreinrichtung hinter dem GDR langsam öffnen. - Einlassen von Gas gemäß Technische Regeln für Gasinstallationen (TRGI). - Gasgeräte mit der größten Wärmeleistung in Betrieb nehmen, Fließdruck ablesen und notieren. - Messgerät entfernen und Prüfanschluss auf Dichtheit prüfen. 4.4. Dokumentation Die festgestellten Messwerte wie Fliess- und Schließdruck sowie SAV-Abschaltdruck sind zu dokumentieren. Dichtungen für Gas-Druckregelgeräte Elastomerdichtungen Dichtung ND-Regler PN 0,1 bar da = 44 mm, di = 32 mm, t = 6 mm (2 rote Markierungen am Rand) Dichtungen aus synthetischen Fasern HTB Dichtung PN 5 bar (6 rote Markierungen am Rand) 12/18

Actaris SER 10 Gas-Druckregelgerät mit Gasmangelsicherung Einbaulage waagerecht oder senkrecht, Typenschild nach vorne, Ausführung mit Verschraubung G 1 ½. Das geschlossene SAV wird mittels Schraubendreher (5-mm-Klinge o. ähnlich) geöffnet. Dazu wird die Klinge des Schraubendrehers in die Aussparung der SAV-Rückholstange gestellt. Durch Abkippen des Schraubendrehers gegen die Gehäusenase des Stellgliedgehäuses wird die SAV- Rückholstange nach außen gedrückt. Diese Position wird solange beibehalten, bis der sich einstellende Ausgangsdruck das SAV in der Offen-Stellung hält. ELSTER M2R Gas-Druckregelgerät mit Gasmangelsicherung. Einbaulage waagerecht oder senkrecht, Typenschild nach vorne, Ausführung mit Verschraubung G 1 ½. Zum Öffnen des SAV wird der Entriegelungsknopf langsam gezogen. RMA RMV 25 Gas-Druckregelgerät mit Gasmangelsicherung. Einbaulage waagerecht oder senkrecht, Typenschild nach vorne, Ausführung mit Verschraubung G 1 ½. Zum Öffnen des SAV wird die Abdeckkappe entfernt und umgedreht auf die Ventilspindel aufgeschraubt. Durch langsames Ziehen wird das SAV entriegelt. Danach wird die Kappe wieder wie im Auslieferzustand vorgefunden verschraubt. GMT MKRA 425 Gas-Druckregelgerät mit Gasmangelsicherung. Einbaulage waagerecht oder senkrecht, Federdom waagerecht nach vorn, Ausführung mit Verschraubung G 1 ½. Zum Öffnen des SAV wird der Entriegelungsknopf langsam gezogen. Sicherungsschellen für Verschraubungen an Gas-Druckreglern und Gaszählern entspr. DVGW-TRGI in allgemein zugänglichen Räumen 13/18

Anlage 2 Erdgas - Kennwerte für die öffentliche Versorgung mit Erdgas Der Netzbetreiber liefert Gas der 2. Gasfamilie, Gruppe H, nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 (Als Odoriermittel wird grundsätzlich das schwefelfreie GASODOR TM S-FREE TM in den von der HanseWerk AG betriebenen Gasnetzen eingesetzt.) Kennwert Zeichen Einheit Erdgas H Wobbe-Index W S,n kwh/m³ 15,0 Brennwert H S,n kwh/m³ 12,1 Relative Dichte d 0,65 Heizwert H I,n kwh/m³ 11,0 Betriebsheizwert *) H I,B kwh/m³ 10,6 Analyse in Volumeneinheiten Methan CH 4 % 85,0 Ethan C 2 H 6 % 8,7 Propan C 3 H 8 % 2,9 Höhere Kohlenwasserstoffe C 4 + % 0,6 Stickstoff N 2 % 1,8 Kohlenstoffdioxid CO 2 % 1,0 Luftbedarf (n = 1) L min m³ Luft/m³ Gas m³ Luft/kWh (H I ) 10,40 0,95 Abgasvolumen (feucht, n = 1) m³ Abgas/m³ Gas m³ Abgas/kWh (H I ) 11,50 1,05 Abgasdichte (feucht, n = 1) kg/m³ Abgas 1,25 Wasserdampfgehalt kg/m³ Abgas 0,15 Taupunkt C 58 Kohlenstoffdioxid (trocken) CO 2, max % 12,2 Kohlenstoffdioxid Emissionsfaktor CO 2 g/kwh 200,0 Zündtemperatur max. Flammentemperatur Zündgrenzen (Gas in Gas/Luft-Gemisch) (Vielfaches von n) C C Vol-% 640 1960 4 bis 17 0,5 bis 2,3 *) Der Betriebsheizwert bezieht sich auf den Zustand: 15 C, 1,033 bar. Alle anderen Volumenangaben beziehen sich auf den Normzustand: 273,15 K = 0 C und 1013,25 mbar. 14/18

Anlage 3 Verzeichnis der Ansprechpartner - Oktober 2014 - Aktuelle technische Mindestanforderungen und die Ansprechpartner des Netzbetriebes sind im Internet verfügbar: www.hansewerk.com > Netz > Gasnetz > Technische Mindestanforderungen Informationen zu Gas- und Wasserinstallationen Elektroinstallationen HanseWerk AG Richtlinien und Anlagentechnik HanseWerk AG Richtlinien und Anlagentechnik Ausschläger Elbdeich 127 Kieler Str. 47 20539 Hamburg 24768 Rendsburg Tel. 040-2366-3363 Tel. 04331-18-2262 Email: EHA-NT-BI-Gas-Installation@hansewerk.com Email: EHA-NT-BI-Strom-Installation@hansewerk.com Gaszähler / Gas-Druckregelgeräte Lieferung, Rückgabe, Versandkosten s. Anlage 4 Prüfung von Gasinstallationen und Verkauf von Wertmarken (für das Netzgebiet Freie und Hansestadt Hamburg und Nord-Niedersachsen) SHK-Prüf-GmbH Barmbeker Markt 19 22081 Hamburg Tel.-Nr.: 040-299949-82 Fax-Nr.: 040-299949-90 Email: info@shk-pruef.de Ansprechpartner für die Eintragungen und Änderungen im Installateurverzeichnis der HanseWerk AG: Bärbel Berner - Tel. 040-2366-6220 Julia Wendrich - Tel. 040-2366-6216 baerbel.berner@hansewerk.com julia.wendrich@hansewerk.com Fax. 040-2366-8190 Ausschläger Elbdeich 127 20539 Hamburg 15/18

Merkblatt Zählerversand Gas/Strom - November 2015 - Anlage 4 1. Allgemeines Zählerversandaufträge werden einzeln abgewickelt. Eine Kombination von Aufträgen ist nicht möglich, d.h. pro Zähler wird ein Paket ggf. mit Regelgerät/Dichtungen/Manipulationsschelle/HA-Sicherung versendet. Der Lieferumfang ergibt sich aus der Gasanmeldung/dem Inbetriebsetzungsantrag. Für eine Auslieferung behält sich der Paketdienst ca. 3 Werktage vor. Bei einem Expresslieferauftrag bis 12:00 Uhr kann die Auslieferung von Messgeräten bis zum Folgetag gewährleistet werden. Die Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands grundsätzlich an den im Installateurverzeichnis eingetragenen Unternehmenssitz. Diese ständige, postalisch erreichbare Lieferadresse kann auf Wunsch dauerhaft geändert werden. Ein häufiger Adresswechsel (z.b. nach Baustellen) ist leider nicht möglich. Preisliste: Artikel Gewicht Beispiel Paket <= 5 kg 1 Drehstromzähler Eintarif 10/60 A Standardversand (zzgl. MwSt.): Expressversand (zzgl. MwSt.): 9,97 34,50 Paket > 5 kg bis <= 10 kg 1 G6 E + Regler 1 G4 E + Regler 9,97 34,50 Paket 10 kg bis<=15 kg 1 G16 E + Regler 14,57 39,50 Paket 15 kg bis <= 20 kg 1 G25 E+ Regler 14,57 39,50 Paket > 20 kg Gaszähler ab G 40 80,00 entfällt In Empfang genommene Zähler sind umgehend, spätestens nach 3 Werktagen, in der Verbrauchstelle einzubauen. 2. Zählerversand Neue Zähler: Sollte der neue Zähler doch nicht benötigt werden, senden Sie das Paket mit der Angabe des Grundes einfach als Retoure zurück an CTDI Solutions GmbH. Bitte die Pakete frankieren, andernfalls gehen die Pakete zurück. 16/18

Versandadresse CTDI Solutions GmbH -Wareneingang- Jerry-Parsons-Straße 1 / Area 3 37176 Nörten-Hardenberg E-Mailverteiler für Fragen zur Rechnung Mario.Koch@ctdi.eu Bianca.Waschkewitsch@ctdi.eu Ausgebaute Zähler: Ein vom Installateur unterschriebener Strom-Inbetriebsetzungsantrag bzw. Gasanmeldung ist dem Zähler unbedingt beizulegen. Eine Zählerannahme erfolgt nur, wenn folgende Daten vollständig beiliegen: - die Adresse des Anschlussnutzers - das Datum des Ausbaus - der Grund des Ausbaus - die Zählernummer - der Zählerstand bei Ausbau - etwaige Zusatzgeräte - Ihre Firmenanschrift mit Telefon-Nr. - Unterschrift des verantwortlichen Fachmannes Alle ausgebauten Messgeräte sind spätestens nach 3 Werktagen mit einem vom Installateur unterschriebenen Inbetriebsetzungsantrag inkl. der Angaben für Zählerausbau bei einem Netzcenter der Hansewerk AG, Hamburg Netz GmbH oder der Schleswig-Holstein Netz AG abzugeben bzw. dorthin zu senden. Stromzähler sind ausschließlich an die Schleswig-Holstein Netz AG zu übergeben. Die Pakete bitte nicht unfrei versenden und dies ggf. in der eigenen Kalkulation berücksichtigen. Beim Transport/Versand von Gaszählern sind u.a. die Angaben in der TRGI und die Vorgaben der ADR zu beachten. Formulare: Das Anmeldeformular für einen Gasanschluss bzw. das Anmelde- und Inbetriebsetzungsformular für einen Stromanschluss erhalten Sie im Internet unter: HanseWerk AG - Gasanmeldung: https://www.hansewerk.com/cps/rde/xchg/hansewerk/hs.xsl/70.htm Hamburg Netz GmbH Gasanmeldung: https://www.hh-netz.com/cps/rde/xchg/hamburg-netz/hs.xsl/117.htm Schleswig-Holstein Netz AG - Gasanmeldung: https://www.sh-netz.com/cps/rde/xchg/sh-netz/hs.xsl/3122.htm Schleswig-Holstein Netz AG - Stromanmeldung: https://www.sh-netz.com/cps/rde/xchg/sh-netz/hs.xsl/397.htm 17/18