HANDBUCH. betreffend Meldung gemäß 121a BAO. für Parteienvertreter



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Transkript:

HANDBUCH betreffend Meldung gemäß 121a BAO für Parteienvertreter

Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis 1 ANZEIGE DER MELDUNG GEM. 121a BAO... 3 1.1 PARTNER ERFASSEN... 3 1.1.1 Liste der Partner... 5 1.2 MELDUNG GEM. 121A BAO ERFASSEN... 6 1.3 MELDUNG GEM. 121A BAO (ZUSAMMENFASSUNG) EINBRINGEN... 9 1.3.1 Eingebrachte Meldung gem. 121a BAO (Zusammenfassung) anzeigen...11 2 ABFRAGE DER MELDUNG GEM. 121a BAO... 12 3 ENTWÜRFE... 13 4 EINGEBRACHTE ANBRINGEN... 15 Stand: 22.März 2011

Seite 3 von 16 Seit 1. August 2008 wird in FinanzOnline die Funktion zur Übermittlung einer Anzeige gemäß 121a Bundesabgabenordnung (BAO) Schenkungsmeldegesetz 2008 angeboten. 1 ANZEIGE DER MELDUNG GEM. 121a BAO Unter 'Eingaben/Anträge wird durch Anklicken von Meldung gem. 121a BAO' die Funktion aufgerufen. 1.1 Partner erfassen Auf dieser Seite werden die an der Schenkung bzw. Zweckzuwendung beteiligten Personen entweder durch Eingabe eines Suchbegriffes oder der Beteiligtendaten erfasst. Stand: 22.März 2011

Seite 4 von 16 Suchbegriffe Im Eingabebereich 'Suchbegriffe' ist die Sozialversicherungsnummer (SV-NR), Firmenbuchnummer (FB-NR) oder Finanzamtsnummer/Steuernummer (FA/STNR) einzugeben. Es darf nur ein Suchbegriff ausgefüllt werden. Beteiligtendaten Wurde die beteiligte Person mit dem Suchbegriff nicht gefunden bzw. ist kein Suchbegriff bekannt, sind die Beteiligtendaten einzugeben. Die Erfassung der Beteiligtendaten ist grundsätzlich nur vorgesehen, wenn keine inländische Adresse vorliegt. Wenn einer der o.g. Suchbegriffe eingetragen wurde, dürfen keine Beteiligtendaten eingegeben werden. Schaltflächen: Erfassen: Mit der Schaltfläche 'Erfassen' werden die Daten gespeichert und es erfolgt ein automatischer Wechsel auf die Seite 'Liste der Partner', wo die Beteiligungsart auszuwählen ist.

Seite 5 von 16 1.1.1 Liste der Partner Der bereits angemerkte und gespeicherte Beteiligte wird in der 'Liste der Partner' angezeigt. Mit dem Button Partner erfassen wird erneut in die Maske Partner erfassen gewechselt, um den weiteren Beteiligten durch Eingabe eines Suchbegriffes oder Beteiligtendaten zu erfassen. Durch Erfassen des zweiten Partners erfolgt ein automatischer Wechsel auf die Seite Meldung gem. 121a BAO. Pro Meldung können jeweils nur zwei Partner erfasst werden. Wenn mehr als zwei Beteiligte vorhanden sind, sind mehrere Meldungen entsprechend der Anzahl der Beteiligten durchzuführen. Schaltflächen: Partner erfassen: Mit dieser Schaltfläche wird auf die Seite 'Partner erfassen' gewechselt. Noch nicht erfasste Beteiligte können angemerkt werden. Partner löschen: Mit der Schaltfläche 'Partner löschen' werden die Daten des ausgewählten Beteiligten gelöscht. Die Auswahl eines Beteiligten erfolgt durch Aktivierung des Optionsschalters.

Seite 6 von 16 1.2 Meldung gem. 121a BAO erfassen Auf dieser Seite werden die Angaben in den Bereichen Allgemeine Angaben, Liste der Partner und Steuerlichen Grundlagen erfasst. Es besteht die Möglichkeit die eingegeben Daten zu speichern.

Seite 7 von 16 (1) Allgemeine Angaben Der Auftrag zur Erstattung der Anzeige wurde von den Vertragsparteien erteilt. Beim Erwerb oder bei der Errichtung der Vertragsurkunde über den Erwerb erfolgte eine Mitwirkung. Eine dieser beiden Angaben muss gemacht werden. Die Bekanntgabe erfolgt durch Aktivierung des Optionsschalters. Hinweis: 121a BAO (3) - Zur Anzeige verpflichtet sind zur ungeteilten Hand der Erwerber, Geschenkgeber, Zuwendende bei freigebiger Zuwendung, Beschwerte bei Zweckzuwendung sowie Rechtsanwälte und Notare, die beim Erwerb oder bei der Errichtung der Vertragsurkunde über den Erwerb mitgewirkt haben oder die zur Erstattung der Anzeige beauftragt sind. (2) Liste der Partner Die gespeicherten Daten der Beteiligten werden in Listenform angezeigt. Die Auswahl des Partners und die Bekanntgabe 'Geschenkgeber' oder 'Erwerber' erfolgt durch Aktivierung des Optionsschalters. (3) Steuerliche Grundlagen Angehöriger gem. 25 BAO: Angehörige im Sinne der Abgabenvorschriften sind: o der Ehegatte; o die Verwandten in gerader Linie und die Verwandten zweiten, dritten und vierten Grades in der Seitenlinie, und zwar auch dann, wenn die Verwandtschaft auf einer unehelichen Geburt beruht; o die Verschwägerten in gerader Linie und die Verschwägerten zweiten Grades in der Seitenlinie, und zwar auch in Fällen unehelicher Verwandtschaft; o die Wahl-(Pflege-)Eltern und die Wahl-(Pflege-)Kinder; o Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaft leben, sowie Kinder und Enkel einer dieser Personen im Verhältnis zur anderen Person. Die durch eine Ehe begründete Eigenschaft einer Person als Angehöriger bleibt aufrecht, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht. Die Bekanntgabe erfolgt durch Aktivierung des Optionsschalters.

Seite 8 von 16 Zeitpunkt der Zuwendung: Der Zeitpunkt der Zuwendung ist in der Form 'TTMMJJJJ' einzugeben. Die Anzeige hat binnen dreier Monate ab Erwerb zu erfolgen. Wird die Anzeigepflicht durch Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe ausgelöst, ist der Erwerb für die Anzeigefrist maßgeblich, mit dem die Betragsgrenze der 121a. (1) lit. a oder b erstmals überschritten wird. Anzeigepflicht Anzeigepflicht besteht bei Schenkungen unter Lebenden ( 3 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) sowie Zweckzuwendungen unter Lebenden ( 4 Z 2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955) wenn eine Vermögensübertragung laut folgender Auflistung stattgefunden hat: o o o o o o o o Bargeld Kapitalforderung Anteile an Kapitalgesellschaften Beteiligungen als stiller Gesellschafter Anteile an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit Betriebe (Teilbetriebe), die zur Erzielung von Einkünften gem. 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) dienen Bewegliches körperliches Vermögen Immaterielle Vermögensgegenstände Beschreibung des übertragenen Vermögens Hier kann eine Beschreibung des übertragenen Vermögens eingegeben werden (240 Zeichen). Schaltflächen: Speichern: Die eingegebenen Daten werden gespeichert und es erfolgt die Bekanntgabe, dass die Meldung mit der angezeigten Meldungsnummer gespeichert wurde. Prüfen: Mit der Schaltfläche 'Prüfen' erfolgt ein automatischer Wechsel in die Maske Meldung gem. 121a BAO- Zusammenfassung. Hier werden die gespeicherten Daten zur Überprüfung nochmals angezeigt.

Seite 9 von 16 zur Druckansicht: Mit der Schaltfläche 'zur Druckansicht' werden die eingegebenen Daten für einen einheitlichen Druck aufbereitet. Die Schaltfläche wird erst nach dem Speichern angezeigt. 1.3 Meldung gem. 121a BAO (Zusammenfassung) einbringen Auf dieser Seite wird beim Vorgang Prüfen eine Zusammenfassung der bereits erfassten Daten aus der Meldung gem. 121a BAO angezeigt. In dieser Maske können Anhänge vor dem Einbringen beigefügt werden.

Seite 10 von 16 Anhänge: In diesem Abschnitt können maximal 5 Dateien mit der Endung ".pdf", ".jpg", ".jpeg" oder ".jpe" übermittelt werden. Diese können jedoch nicht bereits beim Speichern einer Meldung mitgespeichert werden sondern können aus technischen Gründen erst vor dem endgültigen Absenden der Meldung in der Zusammenfassung im Bereich 'Anhänge' beigefügt werden. Pro Meldung darf die Gesamtgröße aller übermittelten Anhänge 5 MB nicht überschreiten. Zur einfacheren Eingabe des Dateinamens wird die Schaltfläche 'Durchsuchen...' angeboten. Mit Betätigung der Schaltfläche 'Durchsuchen...' wird automatisch ein Bildschirmfenster zum Suchen der Datei geöffnet. Die zu übermittelnde Datei kann durch Anklicken aktiviert werden und wird durch nochmaliges Anklicken in das Eingabefeld 'Dateiname' übernommen. Vor dem Einbringen ist durch Aktivierung des Optionsschalters zu bestätigen, dass die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig gemacht wurden. Schaltflächen: Zurück zur Eingabe: Mit der Schaltfläche 'Zurück zur Eingabe' kommt man zur Seite Meldung gem. 121a BAO. Hier können Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden. Einbringen: Mit der Schaltfläche Einbringen' werden die eingegebenen Daten an die Finanzverwaltung übermittelt.

Seite 11 von 16 1.3.1 Eingebrachte Meldung gem. 121a BAO (Zusammenfassung) anzeigen Nach Absenden der Erklärung wird der Hinweis, dass die Meldung eingebracht wurde und die Meldungsnummer angezeigt. Gepeicherte Anhänge: Nach Senden der Meldung gem. 121a BAO an die Finanzverwaltung können in der Zusammenfassung die Anhänge, die als Beilage der Meldung hinzugefügt wurden, durch Anklicken des Links eingesehen werden. Schaltflächen: Nächster Antrag: Mit der Schaltfläche 'Nächster Antrag wird auf die Seite Partner erfassen gewechselt und eine weitere Erklärung Meldung gem. 121a BAO kann erstellt werden.

Seite 12 von 16 zur Druckansicht: Mit der Schaltfläche 'zur Druckansicht' werden die eingegebenen Daten für einen einheitlichen Druck aufbereitet. 2 ABFRAGE DER MELDUNG GEM. 121a BAO Unter 'Abfragen/Meldung gem. 121a BAO' kann die Funktion 'Abfrage Meldung gem. 121a BAO' aufgerufen werden. Es können gespeicherte und eingebrachte Meldungen gem. 121a BAO einzeln durch Eingabe der Meldungsnummer abgefragt werden. Die Meldungsnummer wird ohne Trennstriche und Leerzeichen eingegeben. Schaltflächen: Weiter: Mit der Schaltfläche 'Weiter werden die gespeicherten oder eingebrachten Meldungen angezeigt.

Seite 13 von 16 3 ENTWÜRFE Unter Eingaben/Entwürfe werden durch Aktivierung des Optionsschalters bei Meldungen gem. 121a BAO und Abfragen sämtliche gespeicherte Entwürfe in Listenform angezeigt. Eine Eingrenzung der Auswahl kann unter Benutzer und Zeitraum vorgenommen werden.

Seite 14 von 16 Durch Anklicken der gewünschten Meldung gem. 121a BAO unter Auswahl und Anzeigen wird die jeweilige Meldung zur weiteren Bearbeitung aufgerufen.

Seite 15 von 16 4 EINGEBRACHTE ANBRINGEN Unter Admin/Eingebrachte Anbringen werden durch Auswahl der Meldungen gem. 121a BAO im Drop down Menü (Anbringen) und Abfragen sämtliche eingebrachte Meldungen gem. 121a BAO in Listenform angezeigt. Eine Eingrenzung der Auswahl kann unter Benutzer und Zeitraum vorgenommen werden.

Seite 16 von 16 Durch Anklicken der gewünschten Meldung gem. 121a BAO unter Auswahl und Anzeigen wird die jeweilige Meldung aufgerufen.