D DIENSTLEISTUNG TELETIKET



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proles-login. Inhalt [Dokument: L / v1.0 vom ]

Transkript:

TELETIKET Regeln und Bedingungen für einen telefonischen Verkauf von Fahrausweisen des Typs etiket mittels des Kontaktzentrums der ČD DIENSTLEISTUNG TELETIKET (Stand zum 4.3. 2014) Der Verkauf von Fahrausweisen, von Platzkarten, von Betten und Liegen mittels der Dienstleistung TeleTiket wird durch einen Operator (Telefondienstmitarbeiter) des Kontaktzentrums der Tschechischen Bahnen (ČD) gewährleistet. Für die Nutzung dieser Fahrausweise bzw. Belege gelten das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV), die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Eisenbahnbeförderung von Personen (GCC-CIV/PRR), die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für NRT (SCIC-NRT), die Besonderen Internationalen Beförderungsbedingungen für IRT (SCIC-IRT) und das Sonderübereinkommen der Tschechischen Bahnen für den internationalen Verkehr (ZUJ), die Vertraglichen Beförderungsbedingungen der Tschechischen Bahnen für den öffentlichen Personenbahnverkehr (SPPO) und der Tarif der Tschechischen Bahnen für die Beförderung von Reisenden und Gepäck im Inland (Tarif TR 10). 1. Sicherheit und Schutz von Informationen Der Betreiber erklärt, dass sämtliche personenbezogenen Daten als vertraulich erachtet werden, dass diese nur für interne Belange verwendet werden, diese nicht veröffentlicht werden, nicht an einen Dritten weiter gegeben werden (mit Ausnahme der Bank ČSOB, die den Zahlungsverkehr gewährleistet, und der Polizei der Tschechischen Republik bei der Untersuchung einer Straftat oder eines Deliktes) oder anderweitig missbraucht werden. Personenbezogene Daten werden zum Zwecke der Gewährleistung eines telefonischen Verkaufs von Fahrausweisen und Reservierungsbelegen gesammelt. Bei der Verfügung über die personenbezogenen Daten richten sich die Tschechischen Bahnen nach dem (tschechischen) Gesetz Nr. 101/2000 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten. Der Kunde gibt bei der telefonischen Bestellung eine Zustimmung zu der Erfassung und Verarbeitung einer bestimmten Kategorie an personenbezogenen Daten. Angefordert werden nur die unbedingt erforderlichen Informationen (Name und Zuname des Inhabers der Kreditkarte, Name und Zuname des Reisenden, Nummer eines Ausweises (Ermäßigungsausweis der ČD oder ein durch eine staatliche Verwaltungsbehörde ausgegebener Ausweis), Nummer der Kreditkarte, Gültigkeit der Kreditkarte, CVC (CVV(CAV)) Code der Kreditkarte, elektronische Adresse des Reisenden oder des Inhabers der Kreditkarte). Der Kunde hat das Recht, eine Löschung oder eine Korrektur von personenbezogenen Daten (deren Änderung oder Liquidierung) zu fordern und er hat ein Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten. Ein solcher Antrag muss stets schriftlich oder per elektronischer Post gestellt werden. Daten über telefonische Bestellungen werden zum Zwecke einer Erledigung eines geltend gemachten Rechtes aus dem Beförderungsvertrag und für die Belange einer Kontrolle gesammelt. Informationen über den Kunden und seine Einkäufe werden in

einer gesicherten Datenbank gespeichert und werden mit den im einführenden Absatz angeführten Ausnahmen nicht an Dritte weitergegeben. 2. Telefonische Bestellung Fahrausweise bzw. Belege können gekauft werden frühestens 60 Tage und spätestens: zum Zeitpunkt der Abfahrt des Zuges vom Startbahnhof des Reisenden, falls es sich um einen Fahrausweis bzw. Beleg für den Inlandsverkehr handelt, 2 Stunden vor der Abfahrt des Zuges von dessen Ausgangsbahnhof, falls es sich um einen Schlafplatz- oder Liegeplatzzuschlag für den Inlandsverkehr handelt, 3 Tage vor der Abfahrt, falls es sich um einen Fahrausweis bzw. Beleg in das Ausland handelt - First Minute Europa (Včasná jízdenka Evropa), SparNight oder etwaige weitere bekannt gegebene Akquisitionsangebote. 15 Minuten vor der Abfahrt bei einer Bestellung einer internationalen Fahrkarte des Typs NRT. Der Fahrausweis bzw. Beleg ist nicht übertragbar und gilt nur mit dem Identitätsdokument, das der Reisende angeführt hat, und dies nur in einem bestimmten Zug (Zügen), auf dem Streckenabschnitt und an dem Tag (Zeitraum), für den er gekauft wurde. Die Anzahl der Fahrausweise des Typs First Minute Europa (Včasná jízdenka Evropa) oder SparNight ist durch ein Kontingent bis zu dessen Ausverkauf eingeschränkt. Die Bezahlung von Fahrausweisen bzw. Belegen mit einer Kreditkarte kann gemäß den vertraglichen Bedingungen der Bank nur der Inhaber der Kreditkarte vornehmen, mit der die Bezahlung vorgenommen wird. Falls sich der Name des die Fahrausweise bzw. Belege bestellenden Kunden nicht mit dem Namen des Inhabers der Karte bei der Bezahlung der Fahrausweise bzw. Belege deckt, wird die Bestellung abgelehnt werden. Falls mit einer telefonischen Bestellung mehrere Fahrausweise bzw. Belege für den gleichen Zug bestellt werden, teilt das Reservierungssystem diesen automatisch benachbarte Plätze zu, sofern solche frei sind. Die Tschechischen Bahnen garantieren nicht, dass zwei oder mehr Mitreisenden nebeneinander gelegene Sitzplätze zugeteilt werden. Eine telefonische Bestellung von Fahrausweisen bzw. Belegen ist fast 24 Stunden täglich möglich (das Telefonat ist gebührenpflichtig), mit Ausnahme regelmäßiger Pausen zur Wartung des Systems im Zeitraum von 1:00 2:00 Uhr. Für die Ausfertigung des Fahrausweises bzw. Beleges ist der Kunde verpflichtet folgende Angaben mitzuteilen: Name und Zuname des Reisenden Nummer eines Ausweises: Ermäßigungsausweis der ČD (z.b. eine In Karta oder ein Ausweis für einen Rentner etc.) oder durch eine staatliche Verwaltungsbehörde ausgegebene Ausweise (Personalausweis, Führerschein, Reisepass etc.), die neben dem Namen und dem Zunamen

noch das Geburtsdatum, die Nr. des Ausweises und eine Fotografie umfassen. Für die Bezahlung eines Fahrausweises bzw. Beleges und dessen Übersendung an den festgelegten Ort werden vom Kunden folgende Angaben angefordert: Name und Zuname des Käufers (d.h. des Inhabers der Kreditkarte) der festgelegte Ort, an den der Fahrausweis bzw. Beleg übersendet werden soll (d.h. ein ausgewählter Bahnhof oder eine E-Mail-Adresse des Bestellenden oder des Reisenden), Nummer der Kreditkarte Gültigkeit der Kreditkarte CVC (CVV(CAV)) Code der Kreditkarte. Eine Stornierung einer telefonischen Bestellung ist möglich bis zum Zeitpunkt der Bezahlung. Der minimale Gesamtpreis von Fahrausweisen bzw. Belegen einer telefonischen Bestellung beträgt 15 CZK, der Höchstpreis beträgt 30.000 CZK. Bei der Bestätigung der Bezahlung einer Bestellung teilt der Mitarbeiter des Kontaktzentrums der ČD dem Reisenden die Nummer der Bestellung mit, die wir empfehlen, sich für die Regelung etwaiger außerordentlicher Umstände und für eine Beschleunigung der Abfertigung für den Fall zu vermerken, dass sich der Reisende den Fahrausweis bzw. Beleg auf einem ausgewählten Bahnhof abholen wird. Eine telefonische Bestellung von Fahrausweisen bzw. Belegen ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr ist im Tarif TR 10 angeführt. Auf die Gebühr und deren Höhe wird der Kunde durch den Operator des Kontaktzentrums der ČD hingewiesen. 3. Zahlung Für einen Einkauf können nur sog. embossierte Kreditkarten (mit Hochprägung) der Gesellschaften VISA, MasterCard, DinersClub und American Express verwendet werden. Ob eine Kreditkarte für die Bezahlung einer telefonischen Bestellung verwendet werden kann, teilt die Bank mit, die die Kreditkarte ausgegeben hat. Eine telefonische Bestellung auf eine fremde Kreditkarte ist verboten und gilt gemäß der in der Tschechischen Republik geltenden rechtlichen Regelung als Straftat. 4. Fahrausweis Der Fahrausweis bzw. Beleg wird als sog. etiket in Form eines Dokumentes im Format PDF generiert und wird dem Kunden stets an die E-Mail-Adresse übersandt, die dieser bei dem Kauf angegeben hat. Dieses Dokument druckt sich der Kunde selbst aus. Der Kunde kann auch eine Telefonnummer angeben, an die ihm die grundlegenden Informationen über die Fahrkarte einschließlich des Transaktionscodes mitgeteilt werden, mit dem er sich bei einer Beförderung im Inland im Zug ausweisen kann. Ein Fahrausweis bzw. Beleg für den Inlandsverkehr kann zur Kontrolle im Format A4

ausgedruckt vorgelegt werden, er kann auf dem Monitor/Display eines mobilen elektronischen Gerätes abgebildet werden, er kann Bestandteil einer In Karta sein bzw. es genügt eine Mitteilung des Transaktionscodes. Bei einem Ausfall des Gerätes (z.b. wegen einer entladenen Batterie etc.) bezahlt der Reisende im Zug einen Fahrpreis, auf den er einen Anspruch nachweist, einschließlich eines Bearbeitungsaufpreises. Fahrausweise für den Inlandsverkehr oder für den Auslandsverkehr, die eine Liegeplatz- oder eine Schlafplatzreservierung umfassen, und sonstige internationale Fahrausweise legt der Kunde im Zug stets ausgedruckt vor. Falls sich der Reisende den Fahrausweis bzw. Beleg selbst ausdruckt, haftet er für eine hinreichende Qualität des Drucks. Die Qualität des Drucks kann mittels eines Musters geprüft werden, das unter www.cd.cz zur Verfügung steht. Gedruckte Fahrausweise bzw. Belege für den Inlandsverkehr und für den Auslandsverkehr müssen stets auf Papier der Größe A4, und zwar in unveränderter Form, vorliegen. Auf dem Fahrausweis bzw. Beleg wird ein 2D-Code generiert, der nicht beschädigt, verändert oder geknickt werden darf. Internationale Fahrausweise bzw. Belege für einen Autozug werden nicht in Form eines TeleTikets verkauft. Sind Bestandteil einer telefonischen Bestellung mehrere Fahrausweise bzw. Belege, sind diese Bestandteil einer PDF-Datei. 5. Verwendung des Fahrausweises Der Fahrausweis bzw. Beleg ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit dem Ausweis, dessen Nummer auf dem Fahrausweis bzw. Beleg angeführt ist. Diesen Ausweis hat der Reisende bei einer Kontrolle der Fahrausweise vorzulegen. Falls sich der Reisende eine Fahrkarte für einen Sonderfahrpreis kauft (Kinder, Rentner, Inhaber eines Schwerbehindertenausweises (ZTP, ZTP/P), Schüler und Studenten mit einem Schülerausweis und andere), muss bei der Kontrolle der Fahrausweise ein Anspruch auf eine Ermäßigung durch einen gültigen Ausweis gemäß Tarif TR 10 nachgewiesen werden. Ein allein reisendes Kind im Alter von bis zu 10 Jahren weist sich mit einem Ausweis der Tschechischen Bahnen (Schülerausweis oder Ausweis auf eine Ermäßigung) oder einem Reisepass aus. Falls ein Kind im Alter von bis zu 10 Jahren durch einen Reisenden mit einem eigenen Ausweis begleitet wird, kann für den Fahrausweis bzw. Beleg des Kindes die gleiche Ausweisnummer wie für die begleitende Person verwendet werden. Auf einem Fahrausweis bzw. Beleg mit einer Gruppenermäßigung werden der Name und die Nummer des Ausweises eines der Reisenden aus der Gruppe angeführt, der unbedingt mit reisen muss. Die gleiche Regel gilt für Wochenend-Gruppentickets (Skupinové víkendové jízdenky). Falls der Reisende keinen Ausweis vorlegt oder falls sich die Ausweisnummer nicht mit der Nummer auf dem Fahrausweis bzw. Beleg deckt oder falls der Fahrausweis für einen anderen Tag ausgestellt wurde, wird dieser als ungültig erachtet. Als ungültig wird auch ein Fahrausweis bzw. Beleg erachtet, der beschädigt ist, der unlesbare Angaben aufweist, der einen nicht lesbaren 2D-Code hat oder bei dem die auf ihm angeführten Angaben verändert wurden. Bei Fahrausweisen für den Inlandsverkehr können an dem gleichen Tag für die selbe Strecke auch andere Verbindungen als jene verwendet werden, die auf dem Fahrplan auf dem Fahrausweis angeführt sind, bei Fahrausweisen für den Auslandsverkehr ist die

grenzüberschreitende Verbindung einzuhalten, die auf dem Fahrausweis aufgedruckt ist. Falls der Reisende eine Hin- und Rückfahrkarte in das Ausland gekauft hat, ist er verpflichtet, diese bei der Hinfahrt durch das Zugbegleitpersonal der Tschechischen Bahnen entwerten zu lassen. Falls erforderlich hat der Reisende die Verpflichtung das Zugbegleitpersonal der Tschechischen Bahnen selbst aktiv aufzusuchen und sich den Fahrausweis entwerten zu lassen. Anderenfalls ist der Fahrausweis ungültig! Abweichend hiervon findet diese Regelung keine Anwendung bei Fahrausweisen nach/aus Deutschland und im Fall von Nachtzügen auch aus der/in die Schweiz, aus den/in die Niederlande und aus/nach Dänemark. Aus den oben angeführten Ländern können auch einfache Fahrkarten ausgestellt werden, im Falle Dänemarks nur für eine Nachtverbindung. Falls der Reisende keinen gültigen Fahrausweis bzw. Beleg gemäß den vorherigen Bedingungen hat, gilt er als Reisender ohne einen gültigen Fahrausweis im Sinne der Vertraglichen Beförderungsbedingungen der Tschechischen Bahnen für den öffentlichen Personenbahnverkehr (SPPO), im internationalen Verkehr im Sinne des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF), der Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV) und dem Sonderübereinkommen der Tschechischen Bahnen für den internationalen Verkehr (ZUJ). 6. Geltendmachung eines Rechtes aus dem Beförderungsvertrag Auf die Geltendmachung eines Rechtes aus dem Beförderungsvertrag bei Fahrausweisen bzw. Belegen für den Inlandsverkehr finden allgemein wie auch bei einem sog. etiket die entsprechenden Bestimmungen der Regeln für einen Einkauf im eshop der ČD Anwendung, die bei Fahrausweisen für den Inlandsverkehr von den Vertraglichen Beförderungsbedingungen der Tschechischen Bahnen für den öffentlichen Personenbahnverkehr (SPPO) und bei Fahrausweisen für den Auslandsverkehr vom Sonderübereinkommen der Tschechischen Bahnen für den internationalen Verkehr (ZUJ) ausgehen. Ein Recht aus dem Beförderungsvertrag kann ausschließlich über den eshop der ČD mittels der Option Rückgabe eines Fahrausweises ( Vrácení dokladu ) (empfehlen wir) oder durch eine direkte Übersendung an die E-Mail-Adresse eshopbox@cd.cz geltend gemacht werden. Ein Recht aus dem Beförderungsvertrag muss spätestens vor der fahrplanmäßigen Abfahrt des Zuges vom Startbahnhof des Reisenden gemäß dem gültigen Fahrplan geltend gemacht werden. Maßgeblich für die Beurteilung des Anspruchs auf eine Erstattung sind der Eintrag des Datums und der Uhrzeit, der durch einen Bahnhofsstempel auf der Reklamationsanmeldung oder auf dem Fahrausweis bzw. Beleg bestätigt wurde, der Zeitpunkt der Versendung der E-Mail (des Formulars) mit der Geltendmachung eines Rechtes aus dem Beförderungsvertrag, bzw. gegebenenfalls der Zeitpunkt des Telefonates mit dem Kontaktzentrum der ČD.

Eine Fahrkarte und eine Platzkarte können in einigen Fällen gemeinsam auf einem Beleg ausgedruckt werden, bei der Erledigung eines Rechtes aus dem Beförderungsvertrag, das aus Gründen auf Seiten des Reisenden geltend gemacht wird, wird ein Abzug von Fahrkarten und von Platzkarten jedoch gesondert berechnet. Erstattungsbeträge werden nach einem Abzug gemäß den Vertraglichen Beförderungsbedingungen der Tschechischen Bahnen für den öffentlichen Personenbahnverkehr (SPPO) ausschließlich durch eine bargeldlose Überweisung auf das Konto ausbezahlt, das mit der Kreditkarte verbunden ist, mit dem die Bezahlung der telefonischen Bestellung vorgenommen wurde. Die Gesellschaft ČD, a.s. (die Tschechischen Bahnen) ist verpflichtet binnen drei Monaten ab dem Tag der Zustellung des Antrages denselben zu erledigen und den Berechtigten über die Anerkennung oder die Ablehnung seiner Forderung in Kenntnis zu setzen. Nach Kauf eines Fahrausweises des Typs First Minute Europa (Včasná jízdenka Evropa) oder SparNight in das Ausland ist aus Gründen auf Seiten des Reisenden keine Möglichkeit einer Rückgabe, einer Änderung oder eines Umtauschs dieses Fahrausweises gegeben (der Fahrausweis verfällt ohne Anspruch auf Ersatz). Für die Geltendmachung eines Rechtes aus dem Beförderungsvertrag im Fall von Betten und Liegen gelten die folgenden Bedingungen: Bei einer Rückgabe von gesonderten Schlafplatz- und Liegeplatzreservierungen bei einer Beförderung durch die Tschechischen Bahnen ČD und die slowakische Eisenbahngesellschaft ZSSK spätestens einen Tag vor der Abfahrt des Zuges beträgt der Abzug auf den Zuschlag 10%, mindestens jedoch 1 EUR pro Platz und Nacht. Falls die Liege oder das Bett am Tag der Abfahrt abgesagt wurde, spätestens jedoch 2 Stunden vor der fahrplanmäßigen Abfahrt des Zuges, beträgt der Abzug auf den Zuschlag 50%, mindestens jedoch 1 EUR pro Platz und Nacht. Im Fall einer späteren Absage entsteht, abweichend vom Sonderübereinkommen der Tschechischen Bahnen für den internationalen Verkehr (ZUJ), kein Anspruch auf einen Erstattungsbetrag. Bei sonstigen gesondert ausgegebenen Schlafplatz- und Liegeplatzreservierungen muss deren Rückgabe spätestens einen Tag vor der Abfahrt des Zuges vorgenommen werden, und zwar mit einem Abzug auf den Zuschlag von 10%, mindestens jedoch 3 EUR pro Platz und Nacht. Falls die Liege oder das Bett am Tag der Abfahrt abgesagt wurde, spätestens jedoch 2 Stunden vor der fahrplanmäßigen Abfahrt des Zuges, beträgt der Abzug auf den Zuschlag 50%, mindestens jedoch 3 EUR pro Platz und Nacht. Im Fall einer späteren Absage entsteht, abweichend vom Sonderübereinkommen der Tschechischen Bahnen für den internationalen Verkehr (ZUJ), kein Anspruch auf einen Erstattungsbetrag. Für die Geltendmachung eines Rechtes aus dem Beförderungsvertrag im Fall von Fahrkarten des Typs NRT gelten die folgenden Bedingungen: Abweichend vom Sonderübereinkommen der Tschechischen Bahnen für den internationalen Verkehr (ZUJ) können Fahrkarten des Typs NRT bis zu 1 Tag vor dem ersten Tag der Gültigkeit mit einem Abzug von 10%, mindestens jedoch 3, zurückgegeben werden, am 1. Tag der Gültigkeit mit einem Abzug von 50%,

mindestens jedoch 3. Nach Ablauf des 1. Tages der Gültigkeit beträgt die Stornogebühr bei zurückgegebenen internationalen Fahrkarten des Typs NRT etiket 100%. Der Reisende haftet für die Korrektheit der telefonisch dem Operator (Telefondienstmitarbeiter) des Kontaktzentrums der ČD mitgeteilten Angaben, eine spätere Reklamation oder Geltendmachung eines Rechtes aus dem Beförderungsvertrag kann nicht berücksichtigt werden. 7. Kontaktangaben Kontaktzentrum der Tschechischen Bahnen, Tel. (00420) 840 112 113, oder info@cd.cz.