DER WEG ZUM TABAKTRAFIKANTEN



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Transkript:

DER WEG ZUM TABAKTRAFIKANTEN 01.01.2015 Infobroschüre des KOBV Wien, NÖ und Bgld. für Trafikwerber Tabaktrafiken sind Geschäfte, in denen der Kleinhandel mit Tabakerzeugnissen betrieben wird. Inhaber von Tabaktrafiken sind Tabaktrafikanten. In dieser Broschüre informieren wir Sie über die Voraussetzungen zur Bestellung zum Tabaktrafikanten, über rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen zum Betrieb einer Tabaktrafik, über die Möglichkeiten der Vergabe von Tabaktrafiken sowie über die Ausbildung zum Tabaktrafikanten. Lange Gasse 53, 1080 Wien

Der Weg zum Tabaktrafikanten D E R W E G I N D I E S E L B S T Ä N D I G K E I T 1. Voraussetzungen zum Betrieb einer Tabaktrafik 2. Voraussetzungen zur Bestellung zum Tabaktrafikanten nach 27 TabMG 3. Möglichkeiten der Vergabe einer Tabaktrafik 4. Die Ausbildung zum Tabaktrafikanten 5. Checklist 6. Serviceangebot des KOBV und der KOBV Schulungs GmbH 1. Rechtliche und wirtschaftliche Voraussetzungen zum Betrieb einer Tabaktrafik Bei der Tätigkeit als Tabaktrafikant handelt es sich um eine selbständige Tätigkeit und um den selbständigen Betrieb eines Unternehmens. Als Einzelunternehmer ist man heutzutage immer häufiger mit unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen konfrontiert und auch die Anforderungen im kaufmännischen Bereich haben sich wesentlich erweitert. Der Tabaktrafikant muss sich zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz im Alltag u.a. folgenden Entscheidungen und Fragen stellen: Ist die Umsatzentwicklung positiv, um Lieferanten und eventuelle Kreditgeber bezahlen zu können? Reicht der Umsatz nach Abzug der eingesetzten Kosten zur Befriedigung meiner persönlichen Lebensbedürfnisse? Soll zusätzliches Personal aufgenommen werden? Reichen meine vorhandenen liquiden Mittel zur Bezahlung der Gehälter? Habe ich die zu zahlenden Steuern berücksichtigt? Benötige ich einen Steuerberater? Kenne ich mich mit Warenwirtschaft und im speziellen mit Tabakprodukten aus? Welche speziellen gewerberechtlichen Voraussetzungen habe ich noch zu berücksichtigen? Sind der Standort meiner Tabaktrafik noch lukrativ oder die Miete zu hoch? Die Entscheidung zur Führung einer Tabaktrafik ist daher komplex und muss grundlegend und gründlich überdacht werden. Des Weiteren stellt sich bei der Übernahme einer Tabaktrafik auch die Frage der Finanzierung. Bei der Übernahme einer bereits vorhandenen Tabaktrafik ist regelmäßig eine Ablösezahlung in nicht unbeträchtlicher Höhe an den Abgeber zu leisten (beispielweise für Einrichtung, Warenbestände udgl.). Die Ablösehöhe richtet sich nach dem Tabakumsatz und beträgt in etwa 10 bis 15 % desselben. Die Finanzierungsentscheidung ist somit eine wesentliche, auch im Hinblick auf in Zukunft anfallende Kreditraten, die es zu berücksichtigen gilt. 1

2. Voraussetzungen zur Bestellung zum Tabaktrafikanten nach 27 TabMG Nach 27 TabMG (Tabakmonopolgesetz) muss der angehende Tabaktrafikant sowohl persönliche als auch wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich kann jeder österreichische Staatsbürger oder Staatsbürger einer Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes zum Tabaktrafikanten bestellt werden, welcher voll geschäftsfähig ist, über ein zum Betrieb der Tabaktrafik geeignetes Lokal verfügt, über die zum Betrieb der Tabaktrafik erforderlichen Geldmittel verfügt, über einen erfolgreichen Abschluss der Akademie der Tabakfachhändler, welcher eine befriedigende Führung der Tabaktrafik erwarten lässt. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann sich der Interessierte schriftlich bei der Monopolverwaltungs GmbH (MVG) bewerben (vgl. hiezu 5. Checklist). Der geeignetste Bewerber wird durch eine Besetzungskommission bzw. eine Besetzungsoberkommission ausgewählt. Danach erfolgt durch die MVG die endgültige Vergabe einer Tabaktrafik bzw. die Bestellung zum Tabaktrafikanten. Wie erfolgt die Auswahl unter mehreren Bewerbern? Sofern sich mehrere geeignete Personen um eine Tabaktrafik bewerben, werden Personen mit Vorzugsrecht vorrangig berücksichtigt. Unter mehreren Vorzugsberechtigten entscheidet das Ausmaß der Bedürftigkeit. Hierbei werden Einkommens- und Familienverhältnisse, Unterhalts- und Sorgepflichten sowie die Vermittelbarkeit am freien Arbeitsmarkt berücksichtigt. Die Vorzugsberechtigung kann sich ergeben aus: Inhaber einer Amtsbescheinigung oder eines Opferausweises nach 4 des Opferfürsorge-Gesetzes Empfänger einer Beschädigtenrente nach dem KOVG oder HVG, sofern ihre Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 % gemindert ist Empfänger einer Witwen- oder Witwerrente nach dem Opferfürsorgegesetz, dem Kriegsopferversorgungsgesetz oder Heeresversorgungsgesetz Begünstige Behinderte im Sinne des BEinstG (Behinderteneinstellungsgesetzes Grad der Behinderung von mind. 50 %) Seit 1. Januar 2013 ist auch die Absolvierung einer theoretischen sowie praktischen Ausbildung zum Tabaktrafikanten Voraussetzung für die Bestellung (vgl. 4. Die Ausbildung zum Tabaktrafikanten). 2

3. Möglichkeiten der Vergabe einer Tabaktrafik Voraussetzung zur Bestellung zum Tabaktrafikanten ist das Vorhandensein einer geeigneten Verkaufsräumlichkeit. Hierbei ergeben sich für den Trafikwerber zwei Möglichkeiten, eine bereits vorhandene Tabaktrafik zu übernehmen. 3.1 Öffentliche Ausschreibung der MVG Tabaktrafiken, die auf öffentlichen Grundstücken stehen (z.b. ÖBB, Wr. Linien, Bahnhöfe im Allgemeinen) oder in öffentlichen Gebäuden untergebracht sind (z.b. Gemeindeämter) werden von der MVG öffentlich ausgeschrieben. Hier kommt unter mehreren Bewerbern der bedürftigste Bewerber zum Zug, wenn er alle Kriterien erfüllt. Die öffentliche Ausschreibung findet 3mal jährlich statt und dauert einen Monat. Interessenten können sich in diesem Zeitraum schriftlich bewerben. Bewerbungen nach dem Stichtag werden nicht mehr berücksichtigt. 3.2 Freihandvergabe Wenn ein vorzugsberechtigter Interessent mit einem Tabaktrafikanten überein kommt, dessen vorhandene Tabaktrafik zu übernehmen, kann eine Vergabe nach Ausschreibung unterbleiben. Hierbei einigen sich Interessent sowie Alt-Trafikant vertraglich auf die Übernahmekriterien (Ablöse, Zeitpunkt usw.) und nur dieser eine Interessent wird der Besetzungskommission als Bewerber vorgeschlagen. Sofern die anderen allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Bestellung zum Tabaktrafikanten. ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG Tabaktrafiken in öffentlichen Bereichen Bewerbung innerhalb der Ausschreibungsfrist Bestellung nach dem Kriterium der Bedürftigkeit FREIHANDVERGABE Nur ein Interessent Vertragliche Einigung mit Alt-Trafikant Bestellung bei Vorliegen der Voraussetzungen TABAKTRAFIK Um das wirtschaftliche Potential eines bestehenden Betriebes beurteilen zu können, besteht die Möglichkeit, Einsicht in die Bilanzen der letzten 3 Jahre zu nehmen und diese von der Wohlfahrtseinrichtung der Tabaktrafikanten Österreichs prüfen zu lassen. 3

Sofern eine endgültige Vergabe erfolgt ist, ist eine Nebenerwerbstätigkeit grundsätzlich untersagt. Ausnahmsweise besteht mit Genehmigung die Möglichkeit, innerhalb von 6 Monaten nach Übernahme die Altbeschäftigung schrittweise aufzugeben. 4. Die Ausbildung zum Tabaktrafikanten Zur endgültigen Bestellung zum Tabaktrafikanten ist die Absolvierung der Trafikakademie Voraussetzung. Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen sowie einen praktischen Teil und wird von der KOBV SchulungsGmbH organisiert. Mehrmals jährlich werden einwöchige Seminare angeboten, in welchen branchenkundige Vortragende den KursteilnehmerInnen die wichtigsten Grundlagen in den Bereichen Warenkunde, Verkaufstraining, Mitarbeiterführung sowie wirtschaftliche und kaufmännische Grundkenntnisse vermitteln. Inhalte sind u.a. auch: Arbeitsrecht Tabakmonopolgesetz, Standesregeln Zeitungsvertrieb Kassensysteme Rohtabakschulung Anschließend erwarten die Bewerber 5 Praxistage, an denen erste praktische Erfahrungen gesammelt werden können (beispielsweise Bestellvorgang, Lagerwirtschaft, Kassenbedienung). Diese Praxistage sind zum einen in einer Schulungstrafik der KOBV Schulungs GmbH zu absolvieren, zum anderen bei einem Trafikanten, der sich zur Ausbildung bereit erklärt hat. Die Kurskosten sind von den KursteilnehmerInnen selbst zu tragen. Förderungen durch das Arbeitsmarktservice sowie das SMS sind individuell möglich. Bevor jedoch die Zulassung als Kursteilnehmer erfolgen kann, muss sich der Bewerber noch einem Aufnahmegespräch stellen, in welchem allgemeine Verständnisfragen oder wirtschaftliche Basiskenntnisse abgefragt werden, die als Grundlage für den Betrieb eines Handelsunternehmens gelten. Die Ausbildung zum Tabaktrafikanten Anmeldung zum Eignungstest Positive Absolvierung des Eignungstest Kursteilnahme Absolvierung von 5 Praxistagen Abschlussprüfung 4

Für Interessierte, die erste Einblicke in den Betrieb einer Tabaktrafik sammeln möchten, besteht die Möglichkeit, unentgeltlich für eine Woche in einer Tabaktrafik der KOBV Schulungs GmbH mitzuarbeiten ( Learning by doing ). Anmeldungen zum Eignungstest: MVG für Wien, NÖ und Burgenland; Porzellangasse 47, 1090 Wien Anmeldungen zu Learning by doing : KOBV Schulungs GmbH, Lange Gasse 53, 01 406 15 80 13. 5. Checklist 1. Erfülle ich die persönlichen Voraussetzungen? 2. Habe ich die Ausbildung zum Tabakfachhändler positiv absolviert? 3. Habe ich die notwendigen finanziellen Ressourcen? Gesetzliche Voraussetzungen? Vorzugsrecht? Wirtschaftliche Kompetenz? Theoriekurs sowie Praxistage Ablösezahlung? 4. Für welche Trafik entscheide ich mich? Öffentliche Ausschreibung? Freihandvergabe? 5. Benötige ich weiteres Personal? 6. Benötige ich einen Steuerberater oder Buchhalter? Ansuchen für die Bewerbung um eine Tabaktrafik sind an die Monopolverwaltungsgesellschaft (MVG) für Wien, NÖ und Burgenland Porzellangasse 47, 1090 Wien zu richten. Sprechtag: Jeden Mittwoch von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr (tel. Anmeldung unter 01 319 00 30) Folgende Unterlagen sind dem Ansuchen beizulegen: Geburtsurkunde Staatsbürgerschaftsnachweis Wohnanschrift Amtliche Bestätigungen für Vorzugsrechte (Behindertenpass) Aktueller Strafregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) 5

6. Serviceangebot des KOBV für Wien, NÖ und Bgld. und der KOBV Schulungs GmbH Der Kriegsopfer- und Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland bietet seinen Mitgliedern umfassende Serviceleistungen. Im Bereich Tabaktrafiken und Trafikenvergabe führt der KOBV für die Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland eine Trafikbörse, in welcher nachzubesetzende Trafiken angeboten werden. Unsere Leistungen für Mitglieder des KOBV: Beratung für Trafikinteressierte Führen und regelmäßiges Aussenden von zu vergebenden Trafiken ( Trafikbörse ) Regelmäßiges Aussenden von öffentlichen Ausschreibungen der MVG Unterstützung bei der Bewerbung als Tabaktrafikant usw. Die KOBV Schulungs GmbH betreibt bundesweit 11 Schulungstrafiken in 10 Bundesländern zu Ausbildungszwecken. Ein Teil der verpflichtend zu absolvierenden Praxis erfolgt in einer unserer Schulungstrafiken. Kontaktmöglichkeiten: KOBV für Wien, NÖ und Bgld. Lange Gasse 53, 1080 Wien Tel.: 01 406 80 15 13 trafikreferat@kobv.at 6