Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE SSIGA SGWA W10 029 d Ausgabe Juli 2015 INFORMATION Merkblatt Radon in der Wasserversorgung (Präventions- und Schutzmassnahmen) SVGW, Grütlistrasse 44, Postfach 2110, 8027 Zürich Telefon 044 288 33 33, Fax 044 202 16 33, www.svgw.ch
Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association W10 029 d SVGW SSIGE SSIGA SGWA Ausgabe Juli 2015 IN FOR M ATION Merkblatt Radon in der Wasserversorgung (Präventions- und Schutzmassnahmen) Copyright by SVGW, Zürich Satz: Multicolor Print AG, Baar Ausgabe Juli 2015 Nachdruck verboten Bezug bei der Geschäftsstelle des SVGW (support@svgw.ch) SVGW, Grütlistrasse 44, Postfach 2110, 8027 Zürich Telefon 044 288 33 33, Fax 044 202 16 33, www.svgw.ch
INHALTSVERZEICHNIS 1 Einleitung 5 2 Abklärung der Belastungssituation 5 2.1 Geologische Gegebenheiten 5 2.2 Aufenthaltszeit 5 2.3 Radonmessungen 5 3 Präventions- und Schutzmassnahmen 6 3.1 Abdichten 6 3.2 Lüften 6 3.3 Entgasen 6 3.4 Luftfilterwechsel 6 3.5 Organisatorische Massnahmen 6 3.6 Abdichten des Gebäudes (Radon aus dem Boden) 7
1 Einleitung Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas. Es entsteht als Zerfallsprodukt aus Uran, das im Boden vorhanden ist. Die Radonzerfallsprodukte sind ebenfalls radioaktiv und haften an Schwebeteilchen in der Luft. Radon wie auch seine Zerfallsprodukte sind geruch- und farblos und können mit der Luft inhaliert werden. In der Lunge schädigen sie das Gewebe und können Lungenkrebs verursachen. In diesem Merkblatt wird für Versorgungen eine Vorgehensweise zum Umgang mit Radonbelastungen aufgezeigt. Um gesundheitsschädigende Situationen zu vermeiden und die Arbeitssicherheit zu gewähren, sollten Wasserversorgungsbetriebe eine Risikoabklärung durchführen und gegebenenfalls Abhilfemassnahmen ergreifen. Die kantonalen Labors und die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva können fachtechnische Unterstützung bieten. 2 Abklärung der Belastungssituation Bei Wasserversorgungsanlagen gelangt Radon vor allem durch Quell- und Grundwasser ins Innere der Gebäude und dort durch Entgasung in die Luft, wo es zu einer hohen Anreicherung des Edelgases und seiner Zerfallsprodukte kommen kann. Oberflächengewässer enthalten keine nennenswerte Radonkonzentrationen, sodass Seewasserwerke nicht betroffen sind. 2.1 Geologische Gegebenheiten Massgebend für die Radonkonzentration im Wasser sind der Urangehalt des Untergrundes und die Kontaktzeit des Wassers mit dem Untergrund. Die vom Bundesamt für Gesundheit publizierte Radonkarte der Schweiz basiert primär auf Raumluftmessungen in Wohnhäusern und ermöglicht keine zuverlässige Einstufung der Belastung in den Wasserversorgungsanlagen. Entsprechend ist zur Risikoabschätzung weniger die Radonkarte von Bedeutung, sondern allfällig bereits vorhandene Messresultate aus dem Objekt oder vom hydrogeologischen Herkunftsort des Wassers. Die kantonalen Labors sind häufig im Besitz von sachdienlichen Informationen. 2.2 Aufenthaltszeit Die Belastung der Wasserversorgungsmitarbeiter hängt nicht nur von der Radonkonzentration, sondern auch von der Aufenthaltszeit in potenziell betroffenen Anlagen ab. Hält sich ein Mitarbeiter weniger als eine Stunde pro Woche in einer Anlage auf, besteht aufgrund der bisher in der Schweiz gemessenen Radonhöchstkonzentrationen keine Gesundheitsgefährdung. Der Grenzwert für Radon in Arbeitsräumen liegt in der Schweiz bei einer auf einen Monat bezogenen durchschnittlichen Belastung von 3000 Bq/m 3. Der Entwurf zur neuen Strahlenschutzverordnung sieht einen Wert von 1000 Bq/m 3 vor. 2.3 Radonmessungen Beträgt die Aufenthaltsdauer mehr als eine Stunde pro Woche und liegen noch keine Daten zur Radonbelastung vor, sollte die Wasserversorgung in den entsprechenden Quell- und Grundwasseranlagen Messungen durchführen. Radondosimeter erlauben eine Messung in den Versorgungsanlagen, können aber auch von Mit arbeitern getragen werden, um die persönliche Belastung zu erfassen. Sie können bei einer anerkannten Radonmessstelle (www.ch-radon.ch) oder bei der Suva bezogen werden. Die kantonalen Labors und die Suva können zur Durchführung von Messungen und der Beurteilung der Resultate fachliche Unterstützung bieten. W10 029 d, Ausgabe Juli 2015 5/7
3 Präventions- und Schutzmassnahmen Liegt die durchschnittliche monatliche Belastung in Wasserversorgungsanlagen über 3000 Bq/m 3 und halten sich Mitarbeiter regelmässig für längere Zeit in ihnen auf, müssen geeignete Präventions- und Schutzmassnahmen ergriffen werden. (Es empfiehlt sich, bereits bei 1000 Bq/m 3 Massnahmen zu prüfen. Denn für die neue Strahlenschutzverordnung wird ein Grenzwert von 1000 Bq/m 3 vorgeschlagen [Stand 2015]): 3.1 Abdichten 3.2 Lüften Luftdicht abgeschlossene Räume verhindern, dass das aus dem Wasser austretende Radon in weitere Räume der Versorgungsanlage vordringt. Diese Situation trifft auf viele Reservoirs zu. Die Wasseroberfläche wird luftdicht abgedeckt, sodass kein Radon in den umliegenden Raum entweicht. Die radonhaltige Luft wird direkt nach aussen geleitet. Lüften durch Öffnen der Türen: Als Minimalmassnahme kann durch einfaches Durchlüften die Radonkonzentration vor dem Eintritt verringert werden. Lüften mit Ventilatoren: Die radonhaltige Luft wir vor dem Eintritt mit Ventilatoren ausgetauscht. Als Faustregel gilt, dass das Volumen 5 Mal ausgetauscht wird. Mit dieser Massnahme kann eine Absenkung des Radonpegels bis zu einer Stunde erreicht werden. 3.3 Entgasen Theoretisch kann das Ausgasen des Radons auch provoziert werden durch Beimischen von Luft oder mechanisch bedingtes Sprudeln. Diese Entgasung würde in einem sepa raten Raumbehältnis mit separater Entlüftung nach aussen erfolgen. 3.4 Luftfilterwechsel In Filtern von Entlüftungs- und Entfeuchtungsanlagen können sich Radon und seine Zerfallsprodukte ansammeln. In belasteten Anlagen sollten für den Umgang mit Filtern folgende Vorsichtsmassnahmen befolgt werden: Arbeit an Filtern nur mit Personenschutzausrüstung ausführen (Handschuhe und Atemschutzmaske der Klasse FFP-3 tragen) Gebrauchte Filter beim Wechseln nicht schütteln, direkt in den Abfallsack legen und diesen dicht verschliessen (gebrauchter Filter kann als normaler Hausabfall entsorgt werden) 3.5 Organisatorische Massnahmen Lässt sich eine zu hohe Radonbelastung nicht durch bauliche Massnahmen oder Lüftung beheben, sollen organisatorische Massnahmen ergriffen werden: Aufenthaltszeit verringern Arbeit auf mehrere Personen verteilen 6/7 W10 029 d, Ausgabe Juli 2015
3.6 Abdichten des Gebäudes (Radon aus dem Boden): Stammt das Radon in einer übermässig belasteten Versorgungsanlage nicht aus dem Wasser, sondern aus Boden rund um die Anlage, sollte das Gebäude gegen Radon mithilfe folgender Massnahmen isoliert werden: Beseitigung von Rissen und Brüchen in Fussböden und Wänden, die im Kontakt mit dem Untergrund sind Durchgangslöcher für durch den Untergrund eintretende Leitungen schliessen W10 029 d, Ausgabe Juli 2015 7/7