Impulse für Unternehmen und Beschäftigte. ESF-kofinanzierte Landesarbeitspolitik in der Region Köln



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Transkript:

Impulse für Unternehmen und Beschäftigte ESF-kofinanzierte Landesarbeitspolitik in der Region Köln

Neue Impulse für Unternehmen durch Potentialberatung Bildungsscheck

Potentialberatung -Ziele- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Sicherung oder Ausbau von Arbeitsplätzen Modernisierungsmöglichkeiten erkennen Veränderungsprozesse einleiten

Potentialberatung - Weg: Mit Hilfe externer Beratungskompetenz und unter Beteiligung Ihrer Beschäftigten sollen Potentiale ermittelt, Handlungspläne erarbeitet und erste Umsetzungsschritte begleitet werden. Potentialberatung - Grundsätze: aktive Beteiligung der Beschäftigten Entwicklung vorhandener Kompetenzen Transparenz und Verbindlichkeit

Potentialberatung -Inhalt- Bearbeitung mindestens eines der 7 Handlungsfelder: Arbeitsorganisation Arbeitszeit Arbeit-und Gesundheit Personalentwicklung Qualifizierungsbedarf Altersstruktur Fachkräftebedarf Entwicklung eines Handlungsplans zur Verbesserung der Geschäftsprozesse Begleitung abgestimmter Umsetzungsschritte

Potentialberatung Was ist von der Förderung ausgeschlossen? Rechts- Versicherungs- und Steuerberatung Architekten und Ingenieurleistungen Beratungen zu Personalabbau fachspezifische Beratungen ohne Berücksichtigung eines der 7 Handlungsfelder Beratungen durch Unternehmensangehörige oder mit dem Unternehmen verbundene Personen Existenzgründungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Akquisetätigkeiten, Zertifizierungsverfahren, Insolvenzabwehr- und Beschäftigtentransferberatung

Potentialberatung -Förderung im Einzelnen- Zuwendungsempfänger: Unternehmen (KMU), mind. 5 Jahre nach Neugründung, mit 1-249 sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, Sitz und Arbeitsstätte in NRW flexible Vereinbarung zwischen 1 15 Beratungstagen Durchführungszeitraum und Antragstellung 9 Monate Möglichkeit einer 2. Beratungsphase gefördert werden 50 % der Beratungskosten bis max. 500,00 pro Beratungstag erneute Förderung frühestens 36 Monate nach Bewilligung

Potentialberatung - Voraussetzung/Beratungsscheck Kurzbeschreibung des Unternehmens Beschreibung des Handlungsbedarfs Ziele Angebot eines Unternehmensberaters gehen an eine regionale Beratungsstelle, d.h. Regionalagentur, Kammern, Wirtschaftsförderer

Potentialberatung - Beratungsstellen im R-E-K Regionalagentur Region Köln c/o Stadt Köln Amt für Wirtschaftsförderung Hohe Straße 160 168 50667 Köln Claudia Rettschlag 0221 35501188 claudia.rettschlag@ra-region-koeln.de Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Alexa Dreyer 02271 9949913 adr@wfg-rhein-erft.de Industrie- und Handelskammer zu Köln Zweigstelle Rhein-Erft Bahnstraße 1 50126 Bergheim Petra Maskow 02271 8376184 Petra.maskow@koeln.ihk.de

Potentialberatung - Beratungsscheck / Antrag / Bewilligung - Beratungsgespräch mit Beratungsstelle und Unternehmensberater im Unternehmen wenn die Voraussetzungen erfüllt: Ausstellung des Beratungsschecks Durchführung der kompletten Beratung und vollständige Bezahlung der Potentialberatung Rückerstattung von 50 % der Kosten (max. 500,- je Tagewerk) durch die Bezirksregierung nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen

Sonderprogramm Bildungsscheck NRW 2013 2015 Weiterbildung eine Investition in Ihre Zukunft! gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen, aber auch berufliche Neuausrichtungen z.b. Sprach- und EDV- Schulungen, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Lern- und Arbeitstechniken, Nachholen eines Berufsabschlusses, Nachqualifizierung für die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifizierungen Weiterbildungskosten in Höhe von 50 %, max. 2.000 pro Weiterbildungsmaßnahme werden durch das Land und die EU gefördert.

Bildungsscheck - Förderung im Einzelnen- Zuwendungsempfänger: im betrieblichen Zugang: KMU in NRW mit < 250 Beschäftigten individuellen Zugang: Beschäftigte wohnhaft in NRW oder in NRW beschäftigt auch in Unternehmen > 250 Beschäftigte mit Ausnahme des öffentlichen Dienstes ausschließlich über eine Bildungsscheck-Beratung durch zugelassene und zur Neutralität verpflichtete Weiterbildungsberatungsstellen (Kammer, Wirtschaftsförderer, Volkshochschulen) nach dortiger Überprüfung der Voraussetzungen (geeignete Weiterbildungsinhalte, Auswahl der Weiterbildungsanbieter)

Bildungsscheck - Beratungsstellen im R-E-K - Volkshochschule Bergheim Bethlehemer Straße 25 50126 Bergheim Dr. Ute Bermann-Klein 02271 476019 Dr. Eva Marcowitz 02271 476017 Volkshochschule Rhein-Erft An der Synagoge 2 50321 Brühl Barbara Braun 02232 9450724 Eckard Dahlke 02232 9450721 Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH nur betrieblicher Zugang! Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Alexa Dreyer 02271 9949913

Krisen meistert man am besten, indem man ihnen zuvorkommt Walt Whitman Rostow