Handreichung zum Bildungs- und Teilhabepaket. Kurzinformationen für EinrichtungsleiterInnen / sozialpädagogische Fachkräfte Stand April 2011



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Handreichung zum Bildungs- und Teilhabepaket Kurzinformationen für EinrichtungsleiterInnen / sozialpädagogische Fachkräfte Stand April 2011

Liebe LeserInnen, mit dieser Arbeitshilfe möchten wir Sie - unsere Akteure vor Ort - unterstützen, dass die neuen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zum Wohl der Kinder möglichst erfolgreich umgesetzt werden können. Die Ausarbeitungen entsprechen unserem Kenntnisstand April 2011 und erheben kennen Anspruch auf Vollständigkeit. Gemäß der gesetzlichen Leistungsinanspruchnahme nach SGB II und SGB XII vom 29.03.2011, haben Kinder/Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II (Hartz IV) und BezieherInnen von Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Sozialhilfe, Anspruch. Leistungen für Bildung Schul- und Kita-Ausflüge Mehrtägige Ausflüge/Klassenfahrten [Kosten werden in voller Höhe erstattet] Eintägige Ausflüge [Kosten werden in voller Höhe erstattet] Hinweis: Taschengelder und zusätzliche Ausgaben des Ausflugs müssen aus dem Regelbedarf finanziert werden. Die Bewilligung soll für das Schulhalbjahr erfolgen Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule (z.b. Bus /Bahn) Fahrtkostenerstattung bei Erfüllung der Voraussetzungen: Niemand anderes ( z.b. Land, Kommune, Wohlfahrtsverband, Verwandte, Freunde) übernimmt diese Fahrtkosten Es kann dem/der SchülerIn die Fahrtkostenübernahme nicht zugemutet werden. Hinweis: Wird die Schule frei gewählt und der Standort ist weiter als die nächstgelegene Schule, werden nur die Fahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule erstattet. Zumutbarkeitsfestsetzung 1 : SchülerInnen von 6 bis 13 hren= 14,00 ; 14-17 hre = 12,62. Wenn die Karte auch privat nutzbar ist, sollen diese Beträge in der Regel für die Fahrtkosten eingesetzt werden. Nur Fahrtkosten, die darüber hinausgehen werden bezuschusst. Außerschulische Lernförderung / Nachhilfe bei Versetzungsgefährdung Zunächst müssen schulische Lernangebote genutzt werden! Außerschulische Lernförderung /Nachhilfe muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein (Lernziele der schulrechtlich festgelegten Bestimmungen sollen erreicht werden) Eine Bestätigung der Schule ist notwendig Hinweis: Klassenwiederholung oder Schulwechsel werden nicht gefördert. 1 Gesetzesbegründung Regelbedarf für Verkehr 2

Zuschuss zu den Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung - Kita / Schule / Kindertagespflege Der Zuschuss errechnet sich aus der tatsächlichen Höhe der Kosten des Mittagessens abzüglich eines Eigenanteils von 1,00 je Mittagessen. Zuschuss in Schule: wird monatlich für alle Schultage gezahlt Zuschuss Kita/Kindertagespflege: für die tatsächliche Inanspruchnahme Hinweis: Bei SchülerInnen wird der Zuschuss nur gewährt, wenn die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird. Bis 31.12.2013 wird der Zuschuss auch für Hortkinder gewährt (SGB VIII 22) Persönlicher Schulbedarf (wie nach bisheriger Rechtslage) Zuschuss einer jährlichen Pauschale in Höhe von 100,00 (auch bei Einschulung und nach dem 15. Lebensjahr, wenn der junge Mensch weiter eine Schule besucht) Achtung: Beginnend ab 2011/2012 Zahlung von 2 halbjährlichen Raten - Für Kinder /Jugendliche im SGB II Bezug= 70,00 zum 1.8.+ 30,00 zum 1.2. Antragstellung nicht erforderlich 2, gilt mit Beantragung von ALG II bzw. Sozialgeld! - Für Kinder/Jugendliche im SGB XII: 1.Rate in Höhe von 70,00 für den Monat, in dem der erste Schultag des Schuljahres liegt 2. Rate in Höhe von 30,00 für den Monat, in dem das zweite Schulhalbjahr beginnt. - Kinder/Jugendliche die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen bekommen die Zuschuss nach SGB II müssen diese Leistung beantragen 3 Leistungen zur Teilhabe Bei Kindern /Jugendlichen wird bis zur Vollendung ihrs 18. Lebensjahres ein Bedarf in Höhe von bis zu 10,00 monatlich für folgende Kosten der Teilhabe anerkannt: Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und in den Bereichen Spiel, Kultur und Geselligkeit Unterricht in künstlerischen Fächern (z.b. Musikunterricht, in Volkshochschulen oder bei Privatpersonen) und vergleichbaren angeleiteten Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.b. museumspädagogische Angebote, Theaterworkshops, Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz) Teilnahme an Ferienfreizeiten Die Gutscheine sollen jeweils für den Bewilligungszeitraum (in der Regel 6 Monate) gewährt werden. Hinweis: Kinoveranstaltungen werden nicht anerkannt 2 SGB II 37 Abs.1 3 BKGG 9 Abs.3 3

Leistungserbringung Die Ausstattung mit Schulbedarf und Schülerbeförderung werden als Geldleistungen erbracht. Die übrigen Leistungen sind Sach- und Dienstleistungen, diese werden in Form von personalisierten Gutscheine oder Direktzahlungen an die Anbieter erbracht. Achtung! In welcher Form von Sach- und Dienstleistung die einzelne Leistung konkret erbracht wird, entscheidet der zuständige Leistungsträger vor Ort. Eine Pauschalabrechnung ist auch möglich. Anspruchsberechtigte Leistungen für Bildung erhalten Kinder/Jugendliche, wenn sie: unter 25 hre alt sind eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten Die Leistungen werden gewährt, wenn folgende Leistungen bezogen werden: Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II nach SGB II (vgl. 28f.SBGII) Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (vgl. 34f. SGB XII) Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach SGB XII (vgl. 41,42 Nr.3 SGB XII) Kinderzuschlag ( 6b Nr.1 BKGG) oder Wohngeld ( 6bS.1 Nr.2 BKGG). Hinweis: Haushalte ohne ausreichendes Einkommen, die jedoch keine Leistungen (s. o.) beziehen, werden Leistungen für Bildung extra bewährt ( 7 Abs. 2 S.3 SGB II, 34a Abs. 1 S.2 SGB XII) Leistungen für Teilhabe erhalten Kinder/Jugendliche bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres, wenn sie (ihre Eltern) folgende Leistungen beziehen: Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II nach SGB II (vgl. 28f.SBGII) Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (vgl. 34f. SGB XII) Kinderzuschlag ( 6b Nr.1 BKGG) oder Wohngeld ( 6bS.1 Nr.2 BKGG). Hinweis: Haushalte ohne ausreichendes Einkommen, die jedoch keine Leistungen (s. o.) beziehen, werden Leistungen für Bildung extra bewährt ( 7 Abs. 2 S.3 SGB II, 34a Abs. 1 S.2 SGB XII) Achtung! Keine Leistungen erhalten Personen mit Grundsicherung /Erwerbsminderung, weil sie immer über der Altersgrenze von 18 hren liegen. 4

Beantragung der Leistungen Schulbedarf Ausflüge Klassenfahrt SGB II Nein SGB XII - HLU Nein Kinder- Zuschlag Wohngeld Mehrtägige Ausflüge Klassenfahrten Mittagessen Schülerbeförderung Teilhabe- leistungen Wo ist der Antrag zu stellen? Hier bitten wir sich vor Ort zu erkundigen. Antragstellung ist möglich bei: Jobcenter, Arbeitsagentur, Kommunalebeschäftigungsagentur (Koba), Sozialamt, Kindergeldstelle, Wohngeldstelle. Welche Leistungen werden Rückwirkend zum 1.1.2011 gewährt? Schul- Kita-Ausflüge Wer seit 1.1.2011 an Schul Kita-Ausflüge teilgenommen hat und die entsprechenden Kosten nachweisen kann, bekommt diese auf Antrag in Geld erstattet. ( 77 Abs.9 SGB II) Mehrtätige Klassenfahrten Da hier die alten Regelungen greifen, dürfte es zu keiner Erstattung kommen Lernförderung /Nachhilfe Wer seit 1.1.2011 erforderliche Nachhilfestunden genommen hat und die Kosten nachweisen kann, bekommt diese auf Antrag in Geld erstattet ( 77 Abs. 9 SGB II) Mittagessen Für gemeinschaftliche Mittagverpflegung wird für die Zeit seit 1.1.2011 ein Zuschuss in Höhe von 26,00 monatlich als Geldleistung auf Antrag gewährt ( 77 Abs. 11 SGB II). Schülerbeförderung Wer seit dem 1.1.2011 erstattungsfähige Kosten (Bus/Bahn) hat, bekommt diese im o.g. Umfang auf Antrag erstattet. Teilhabeleistungen Für die Leistungen wird für die Zeit seit 1.1.2011 ein Betrag von 10 monatlich als Geldleistung nachträglich gewährt ( 77 Abs. 11 SGB II) Anlagen: - Kurzinformation für Eltern - Kontakte in den Landkreisen zur Antragstellung des Bildungspaketes 5

Kurzinformation zum Bildungs- und Teilhabepaket Sehr geehrte Eltern, gemäß der gesetzlichen Leistungsinanspruchnahme nach SGB II und SGB XII, haben Kinder/Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II (Hartz IV) und BezieherInnen von Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Sozialhilfe, Anspruch auf nachfolgende Leistungen. Hierzu müssen in der Regel Anträge gestellt werden. Frau /Herr..hilft Ihnen hier zu gern. Persönlicher Schulbedarf (wie nach bisheriger Rechtslage) Zuschuss einer jährlichen Pauschale in Höhe von 100,00 Achtung: Beginnend ab 2011/2012 Zahlung von 2 halbjährlichen Raten Für Kinder /Jugendliche im SGB II Bezug= 70,00 zum 1.8.+ 30,00 zum 1.2. Antragstellung nicht erforderlich, gilt mit Beantragung von ALG II bzw. Sozialgeld! Für Kinder/Jugendliche im SGB XII: 1.Rate in Höhe von 70,00 für den Monat, in dem der erste Schultag des Schuljahres liegt 2. Rate in Höhe von 30,00 für den Monat, in dem das zweite Schulhalbjahr beginnt. Kinder/Jugendliche, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, bekommen die Zuschuss nach SGB II diese Leistung müssen Sie beantragen Antragstellung notwendig! Außerschulische Lernförderung / Nachhilfe bei Versetzungsgefährdung Bitte achten Sie bei der Auswahl einer außerschulischen Lernförderung /Nachhilfe, dass diese für Ihr Kind geeignet ist. Antragstellung notwendig! Schul- und Kita-Ausflüge Mehrtägige & eintägige Ausflüge/Klassenfahrten Hier werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Die Bewilligung soll für das Schulhalbjahr bzw. Kitahalbjahr erfolgen- Antragstellung notwendig! Ihr Kind hat Anspruch von bis zu 10,00 (in Gutschein) monatlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres für: - Mitgliedsbeiträge für Sportvereine; Spiel, Kultur und Geselligkeit - Zusätzlichen Unterricht in künstlerischen Fächern (z.b. Musikunterricht) - vergleichbaren angeleiteten Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.b. Theaterworkshops) - Teilnahme an Ferienfreizeiten Die Gutscheine sollen jeweils für den Bewilligungszeitraum (in der Regel 6 Monate) gewährt werden Antragstellung notwendig! Zuschuss zu den Kosten der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung Kita / Schule/ Kindertagespflege Der Zuschuss errechnet sich aus der tatsächlichen Höhe der Kosten des Mittagessens abzüglich eines Eigenanteils von 1,00 je Mittagessen. Antragstellung notwendig! Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule Voraussetzungen für Fahrtkostenerstattung: - Niemand anderes ( z.b. Land, Kommune, Wohlfahrtsverband, Verwandte, Freunde) übernimmt diese Fahrtkosten - Es kann dem/der SchülerIn die Fahrtkostenübernahme nicht zugemutet werden. Eine Antragstellung ist möglich für: Alle BezieherInnen von SGB II (Hartz IV) Leistungen im Jobcenter WohngeldbezieherInnen, BezieherInnen von Sozialhilfe und Kinderzuschlag im Sozialamt 6

Welche Leistungen werden Rückwirkend zum 1.1.2011 gewährt? Schul- Kita-Ausflüge Wer seit 1.1.2011 an Schul Kita-Ausflüge teilgenommen hat und die entsprechenden Kosten nachweisen kann, bekommt diese auf Antrag in Geld erstattet. ( 77 Abs.9 SGB II) Mehrtägige ge Klassenfahrten Da hier die alten Regelungen greifen, dürfte es zu keiner Erstattung kommen Lernförderung /Nachhilfe Wer seit 1.1.2011 erforderliche Nachhilfestunden genommen hat und die Kosten nachweisen kann, bekommt diese auf Antrag in Geld erstattet ( 77 Abs. 9 SGB II) Mittagessen Für gemeinschaftliche Mittagverpflegung wird für die Zeit seit 1.1.2011 ein Zuschuss in Höhe von 26,00 monatlich als Geldleistung auf Antrag gewährt ( 77 Abs. 11 SGB II). Schülerbeförderung Wer seit dem 1.1.2011 erstattungsfähige Kosten (Bus/Bahn) hat, bekommt diese im o.g. Umfang auf Antrag erstattet. Teilhabeleistungen Für die Leistungen Mitgliedsbeiträge für Sportvereine; Spiel, Kultur und Geselligkeit; zusätzlichen Unterricht in künstlerischen Fächern (z.b. Musikunterricht); vergleichbaren angeleiteten Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.b. Theaterworkshops); Teilnahme an Ferienfreizeiten wird für die Zeit seit 1.1.2011 ein Betrag von 10 monatlich als Geldleistung nachträglich gewährt ( 77 Abs. 11 SGB II) Möglichkeiten für weitere Recherche unter: www.harald-thome.de/download.html Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. 7

Kontakte in den Landkreisen zur Antragstellung des Bildungspaketes Stadt Magdeburg www.magdeburg.de Unter dieser E-Mail Adresse findet man unter Soziales und Gesundheit Infos zum Bildungspaket. Bildung und Teilhabe (BuT) Ab dem 30.03.2011 können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf der Leistungen nach dem SGB II und SGB XII auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten. Diese Förderung gibt es zudem rückwirkend zum 01.01.2011. Außerdem können diese Leistungen jetzt auch Bezieher von Wohngeld und Kindergeldzuschlag in Anspruch nehmen. Die zusätzlichen Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden im Einzelnen für folgende Leistungen erbracht: Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler, Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler, Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die entsprechenden Informationen finden Sie hier: Formulare: Antrag Hinweise zum Antrag Bestätigung der Schule Merkblätter: Allgemeine Informationen Lernförderung Mittagsverpflegung Soziale und kulturelle Teilhabe Schülerbeförderung Schulbedarf Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten Flyer: Allgemeine Informationen Lernförderung Mittagsverpflegung Soziale und kulturelle Teilhabe Schülerbeförderung 8

Schulbedarf Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten oder auf der Internetseite des Jobcenters Landeshauptstadt Magdeburg unter: www.jobcenter-landeshauptstadt-magdeburg.de Als Leistungsbezieher von Leistungen nach dem SGB XII sowie von Wohngeld und Kindergeldzuschlag (KiZ) stellen Sie Ihre Anträge bitte im Sozial- und Wohnungsamt Eingangs- und Servicebereich Wilhelm-Höpfner-Ring 4 39116 Magdeburg Kontakt: Tel.: 0391/ 5 40 34 83 Fax: 0391/ 5 40 36 55 E-Mail: www.sozial-und-wohnungsamt@magdeburg.de Unserer Sprechzeiten: Montag: Dienstag: Mittwoch: 09:00 12:00 Uhr 09:00 12:00 Uhr und 14:00 17:30 Uhr geschlossen Donnerstag: 09:00 12:00 Uhr und 14:00 17:30 Uhr Freitag: 09:00 12:00 Uhr Als Leistungsbezieher von Leistungen nach dem SGB II stellen Sie Ihre Anträge bitte im Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg Eingangsbereich Otto-von-Guericke-Str. 12 a 39104 Magdeburg Kontakt: Tel.: 0391/ 5 62 17 77 E-Mail: www.jobcenter-landeshauptstadt-magdeburg.de Detailansicht Kinderbeauftragte.. Katrin Thäger Alter Markt 6 39104 Magdeburg Telefon: 03 91/ 540 28 57 FAX: 03 91/ 540 27 28 E-Mail: thaeger@jga.magdeburg.de 9

Aktuelles: Kinder Jugendliche Familie Links Veröffentlichungen/ Publikationen hresbericht der Kinderbeauftragten 2009 hresbericht der Kinderbeauftragten 2008 Die Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt Magdeburg: ist zentrale Anlaufstelle für Kinder und Familien im Rathaus der Landeshauptstadt Magdeburg versteht sich als direkte Ansprechpartnerin für Kinder, Jugendliche und Familien informiert über Angebote und Leistungen der Landeshauptstadt Magdeburg für Familien vertritt die Interessen von Kindern und Familien gegenüber dem Stadtrat und der Verwaltung initiiert und organisiert Projekte und Veranstaltungen mit und für Kinder und Familien koordiniert das Lokale Bündnis für Familie, die Arbeitsgemeinschaft "Spielraum Stadt" und unterstützt das Jugendforum Magdeburg arbeitet mit Akteuren der lokalen Kinder- und Familienpolitik partnerschaftlich zusammen organisiert eine breite Öffentlichkeitsarbeit Sprechzeiten: Mo, Di und Do: nach Vereinbarung mittwochs: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr freitags: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 10

Stadt Halle www.halle.de Unter dem Unterpunkt Digitales Rathaus findet man die notwendigen Infos zum Bildungspaket. Bildungs- und Teilhabepaket, Antrag auf Leistungen Beschreibung der Dienstleistung Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche können Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII Empfänger/-innen von Leistungen nach 2 Asylbewerberleistungsgesetz Wohngeldempfänger und Kinderzuschlagsempfänger beantragen. Zu den Leistungen gehören: Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen in Schulen und Kindertageseinrichtungen ( 28 Abs. 2 SGB II/ 34 Abs. 2 SGB XII) Zuschüsse zum persönlichen Schulbedarf (Schulranzen/-rucksack, Sportzeug, für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmte Gegenstände wie Füller, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Bastelmaterial u. Ä.) zum Beginn des Schulhalbjahres. 70,00 Euro erstmals im August 2011 und zum 1. Februar des jeweiligen Folgejahres weitere 30,00 Euro ( 28 Abs. 3 SGB II/ 34 Abs. 3 SGB XII). Schülerbeförderungskosten, soweit diese nicht andersweitig übernommen werden ( 28 Abs. 4 SGB II/ 34 Abs. 4 SGB XII). Kosten einer Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen ( 28 Abs. 5 SGB II/ 24 Abs. 5 SGB XII). Zuschüsse zum Mittagsessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Eltern müssen nur noch einen Eigenbeitrag von 1,00 Euro leisten ( 28 Abs. 6 SGB II/ 34 Abs. 6 SGB XII). Bis zu 10,00 Euro monatlich können übernommen werden für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Gemeinschaft sowie für Unterricht in künstlerischen Fächern und zur Beteiligung an Freizeiten. Dieser Bedarf wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt ( 28 Abs. 7 SGB II/ 34 Abs. 7 SGB XII). Gebühr kostenlos Bearbeitung Bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen erfolgt die Bearbeitung in längstens 4 bis 6 Wochen. Erforderliche Unterlagen ausgefüllter Antrag je Kind (siehe unter Punkt Formulare) Bankverbindung ausgefüllte Nachweise der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wie Bescheinigung von Kita / Schule / Vereine / Einrichtungen (siehe unter Punkt Formulare) Zusätzliche Hinweise Empfänger von Leistungen nach dem SGB II stellen ihren Antrag beim Jobcenter Halle (Saale), Neustädter Passage 6, 06122 Halle (Saale). 11

Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung), Wohngeld und Kinderzuschlag sowie Empfänger von Leistungen gemäß 2 AsylbLG beantragen die Leistungen beim Sozialamt der Stadt Halle (Saale), Südpromenade 30, 06128 Halle (Saale) Wichtig ist, dass die neuen Leistungen bis 30.06.2011 rückwirkend ab 01.01.2011 beantragt werden können. Dies bedeutet, dass für eine rückwirkende Leistungsgewährung der Antrag bis 30.06.2011 beim Jobcenter oder beim Sozialamt vorliegen muss. Formulare, Merkblätter, Satzungen Bildung und Teilhabe, Antrag auf Leistungen (EX 50-060)(272 KB) Bildung und Teilhabe - Klassenfahrten, Bestätigung der Schule oder KITA (EX 50-062)(241 KB) zuständige Stelle Team Haushalt/Controlling (50.011) Südpromenade 30 06128 Halle (Saale) zum Stadtplan Faxnummer: 0345 221-5404 Ansprechpartner Fr. Arras Sachbearbeiterin Fortbildung/Praktikantenbetreuung Zimmer: 927 Magdeburger Straße 23 06112 Halle (Saale) zum Stadtplan Telefon: 0345 221-6112 Faxnummer: 0345 221-6104 E-Mail: Fr. Arras Fr. Köckritz Sachbearbeiterin Zimmer: 414 Südpromenade 30 06128 Halle (Saale) zum Stadtplan Telefon: 0345 221-5547 Faxnummer: 0345 221-5404 E-Mail: Fr. Köckritz 12

Dessau-Rosslau www.dessau-rosslau.de unter Gesundheit und Soziales findet man alles. Leistungen für Bildung und Teilhabe Am 25. Februar 2011 hat der Bundesrat das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) verabschiedet. Das sogenannte "Bildungs-und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche" ist Bestandteil der Gesetzesänderung und soll nun in Dessau-Roßlau zügig umgesetzt werden. Anmerkung: Ein Verweis auf den beschlossenen Gesetzestext kann erst nach erfolgter Veröffentlichung durch den Gesetzgeber erfolgen. Leistungsberechtigte Anspruch auf die Leistungen der Bildung und Teilhabe haben Familien mit Kindern, die + Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II - SGB II) + der Sozialhilfe (SGB XII) + Wohngeld oder + Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen. Bedarfe für Bildung werden nur bei Personen berücksichtigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Leistungen Einzelfallbezogen können folgende Leistungen gewährt werden: Aufwendungen für Schulausflüge (eintägige Ausflüge/Wandertage) mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf (70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar eines jeden hres) Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule außerschulische Lernförderung (Nachhilfe) Mehraufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler und für Kinder die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird (Selbstbeteiligung 1 Euro pro Tag) ein Budget bis 10 Euro monatlich bzw. 120 Euro jährlich für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Das Budget zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben kann für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit Unterricht in künstlerischen Fächern (z.b. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten eingesetzt werden. Kontakt für Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II (SGB II): Jobcenter SGB II Dessau-Roßlau 13

für Leistungsempfänger von Sozialhilfe, Wohngeld und Kindergeld: Stadt Dessau-Roßlau Amt für Soziales und Integration Zerbster Straße 4 06844 Dessau-Roßlau Lage im Stadtplan Zimmer: 207 Fon: 0340 / 204 21 58 Fax: 0340 / 204 21 50 E-Mail: sozialamt@dessau-rosslau.de Öffnungszeiten Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.30 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 16.00 Uhr sowie nach Vereinbarung Formulare Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe [33 KB] Hinweise zum Ausfüllen des Antrages auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Formular für die Schulbestätigung [12 KB] [14 KB] 14

Altmarkkreis www.altmarkkreis-salzwedel.de Hier findet man unter -> Bürger -> Soziale Leistungen alle Infos. Soziale Leistungen Bildungs- und Teilhabepaket Mit Verkündung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II uns SGB XII wurde u. a. die Möglichkeit geschaffen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten können. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets liegt in der Verantwortung der Kommunen und somit hier in der Zuständigkeit des Altmarkkreises Salzwedel. Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Das Bildungs- und Teilhabepaket beinhaltet im Wesentlichen: Aufwendungen für Schulausflüge sowie mehrtätige Klassenfahrten (gilt entsprechend für Kinder in Kita); Zuschuss für Schulbedarf (70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar des hres); Aufwendungen für Schülerbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule; angemessene Lernförderung (zusätzliche Nachhilfe), wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann; Mehraufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung (Eigenanteil 1 Euro); Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (bis 10 Euro monatlich); Hierzu gehören z. B. Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikschule) sowie die Teilnahme an Freizeiten. Die Anträge auf Leistungen aus dem Bildungs B ildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier auf der Internetseite des Altmarkkreises Salzwedel. Des Weiteren sind sie im Sozialamt erhältlich. Werden Leistungen für Bildung und Teilhabe für den Zeitraum vom 1. nuar 2011 bis 31. März 2011 bis zum 30 April 2011 beantragt, so gilt dieser Antrag als zum 1. nuar 2011 gestellt. Den Anträgen sind die entsprechenden Zahlungsnachweise beizufügen (Quittungen, Kontoauszüge Rechnungen u. dgl.). Die Leistungen werden jeweils für den Bewilligungszeitraum erbracht. Sofern Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket bestehen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes des Altmarkkreises Salzwedel zur Verfügung. Des Weiteren wird auf das Hinweisblatt zum Antrag hingewiesen. Dokumente & Downloads Antrag mit Hinweisblatt SGB II (PDF 0,05 MB) (http://www.altmarkkreis- salzwedel.de/portaldata/1/resources/as_buerger/dokumente/soziales/bildungs- _und_teilhabepaket/antrag_mit_hinweisblatt_sgb_ii.pdf) 15

Antrag mit Hinweisblatt SGB XII (PDF 0,05 MB) (http://www.altmarkkreis- salzwedel.de/portaldata/1/resources/as_buerger/dokumente/soziales/bildungs- _und_teilhabepaket/antrag_mit_hinweisblatt_sgb_xii.pdf) Antrag mit Hinweisblatt Wohngeld KiZ (PDF 0,05 MB) (http://www.altmarkkreis- salzwedel.de/portaldata/1/resources/as_buerger/dokumente/soziales/bildungs- _und_teilhabepaket/antrag_mit_hinweisblatt_wohngeld_kiz.pdf) Eintägige Ausflüge Anlage SGB II Wohngeld KiZ (PDF 0,02 MB) (http://www.altmarkkreis- salzwedel.de/portaldata/1/resources/as_buerger/dokumente/soziales/bildungs- _und_teilhabepaket/eintaegige_ausfluege_anlage_sgb_ii_wohngeld_kiz.pdf) Eintägige Ausflüge Anlage SGB XII (PDF 0,02 MB) (http://www.altmarkkreis- salzwedel.de/portaldata/1/resources/as_buerger/dokumente/soziales/bildungs- _und_teilhabepaket/eintaegige_ausfluege_anlage_sgb_xii.pdf) Mehrtägige Ausflüge-Klassenfahrten Anl SGB II Wohngeld Kiz (PDF 0,03 MB) (http://www.altmarkkreis- salzwedel.de/portaldata/1/resources/as_buerger/dokumente/soziales/bildungs- _und_teilhabepaket/mehrtaegige_ausfluege-klassenfahrten_anl_sgb_ii_wohngeld_kiz_.pdf) Mehrtägige Ausflüge-Klassenfahrten Anl SGB XII (PDF 0,03 MB) (http://www.altmarkkreis- salzwedel.de/portaldata/1/resources/as_buerger/dokumente/soziales/bildungs- _und_teilhabepaket/mehrtaegige_ausfluege-klassenfahrten_anl_sgb_xii.pdf) 16

Anhalt-Bitterfeld www.anhalt-bitterfeld.de Bildungspaket Am 25. Februar 2011 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat das Bildungspaket, das rückwirkend zum 01. nuar 2011 gilt. Das Bildungspaket berechtigt Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, Leistungen für bestimmte Angelegenheiten zu beantragen. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld übernimmt das Jobcenter - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechtes für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (KomBA - ABI) die Antragsbearbeitung. Anschrift: OT Bitterfeld, Chemieparkstraße 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen Nebenstellen: Neustädter Straße 14, 06366 Köthen (Anhalt) Markt 28, 39261 Zerbst/Anhalt Antragsformulare sind auch in den Bürgerämtern des Landkreises, den Wohngeldstellen der Kommunen und in der Familienkasse erhältlich. Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen, die für die Antragstellung wichtig sind sowie die jeweiligen Antragsformulare mit den entsprechenden Hinweisen zum ausdrucken. Merkblatt Leistungen zur Bildung und Teilhabe Antagsformulare: Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Gemeinschaft Schulausflüge-Klassenfahrten-Ausflüge von Kindertagesstätten Persönlicher Schulbedarf Zusätzliche Lernförderung mit Bestätigung der Schule und Abrechnungsbogen Schülerbeförderung Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung mit Abrechnungsbogen 17

Landkreis Börde www.boerdekreis.de Auf der Internetseite des LK findet man schlecht die notwendigen Dokumente. Hier ist es günstiger sich an die zuständigen Jobcenter zu wenden. Geschäftsführer Wolfgang Schumacher Gerikestraße 3 39340 Haldensleben Kontaktdaten: Geschäftsstelle Haldensleben Geschäftsstelle Oschersleben Gerikestraße 3 39340 Haldensleben Tel.: 0180 100264050180 Fax: 03904 633170 E-Mail: Jobcenter-Boerde@jobcenter-ge.de Hackelberg 6 39387 Oschersleben Tel.: 0180 100264151786 Fax: 03949 916702 E-Mail: Jobcenter-Boerde.Geschaeftsstelle- Oschersleben @jobcenter-ge.de Geschäftsstelle Wolmirstedt Geschäftsstelle Wanzleben Julius-Bremer-Straße 10 39326 Wolmirstedt Tel.: 0180 100264051501 Fax: 039201 280130 E-Mail: Jobcenter-Boerde.Geschaeftsstelle- Wolmirstedt@ jobcenter-ge.de Öffnungszeiten: montags und dienstags von 08:00 bis 16:00 Uhr Die Lange Straße 11 39164 Wanzleben-Börde Tel.: 0180 100264150501 Fax: 039209 206111 E-Mail: Jobcenter-Boerde.Geschaeftsstelle- Wanzleben @jobcenter-ge.de donnerstags von 08:00 bis 18:00 Uhr freitags von 08:00 bis 13:00 Uhr Datum Kategorie Anzeigen 14.04.2011 Soziales Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit von Lernförderung 14.04.2011 Soziales Anlage für mehrtägige Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Jobcenter) 14.04.2011 Soziales Anlage für eintägige Ausflüge der Schule / Kindertageseinrichtung zum Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Jobcenter) 14.04.2011 Soziales Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (Jobcenter) 18

Burgenlandkreis www.burgenlandkreis.de Im Burgenlandkreis findet man alle Infos unter Gesundheit und Soziales. Umsetzung / Antragsformulare des Bildungs- und Teilhabepakets im Burgenlandkreis Das Jobcenter Burgenlandkreis und das Sozialamt des Burgenlandkreises haben sich in kürzester Zeit auf die Antragstellung vorbereitet. Folgende Leistungen kommen im Einzelfall in Betracht: eintägige Ausflüge für Schüler und Kinder von Kindertageseinrichtungen mehrtägige Klassenfahrten für Schüler und mehrtägige Fahrten für Kinder von Kindertageseinrichtungen Schülerbeförderung Ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht) Gemeinschaftliches Mittagessen für Schüler und Kinder von Kindertageseinrichtungen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten o.ä.) in der Gemeinschaft Ohne Antrag: Schulbedarfspaket Die Leistungen können ab sofort von den Hartz IV-Empfängern bei dem Jobcenter Burgenlandkreis beantragt werden. Leistungsempfänger nach SGB XII, Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenden sich an das Sozialamt des Burgenlandkreises. Unter bestimmten Voraussetzungen können bestimmte Leistungen rückwirkend zum 1. nuar 2011 erbracht werden. Ansprechpartner beim Sozialamt Burgenlandkreis: Frau Arendt Tel.: 034 45 / 73 1264 E-Mail: Arendt.Katja@blk.de Formulare: Antragsformulare für Hartz IV-Empfänger beim Jobcenter Antragsformulare für Sozialhilfeempfänger beim Sozialamt Antragsformulare für Wohngeldbezieher und Kinderzuschlagsberechtigte beim Sozialamt 19

Landkreis Harz www.kreis-hz.de Auf der Internetseite des LK ist nichts zu finden, nicht einmal ein Verweis auf die Zuständigkeit. www.koba-jobcenter-harz.de Oft lässt es die finanzielle Situation von Familien mit geringem Einkommen nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein besuchen, bei gemeinschaftlichen Aktivitäten mitmachen, am Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen dabei sind. Das Bildungs- und Teilhabepaket soll diesen Familien helfen. Welche Leistungen gibt es und wer hat Anspruch? Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche unter 25 hren, deren Familien Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Bei den Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit liegt die Altersobergrenze bei 17 hren. Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Detail Folgende Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden auf Antrag gewährt: Für das gemeinschaftliche Mittagessen in der Kindertagesstätte, der Kindertagespflege, im Hort und in der Schule sind Zuschüsse möglich. Es werden die tatsächlichen Kosten abzüglich einer Eigenbeteiligung von 1 Euro je Mittagessen übernommen. 20

Wenn eine akute Versetzungsgefährdung besteht und die Fördermöglichkeiten der Schule nicht ausreichen, ist es möglich im Rahmen der Lernförderung Nachhilfestunden zu finanzieren. In besonderen Fällen können auch Kosten der Schülerbeförderung für Schüler der 11.-13. Klassen und der Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen und Fachgymnasien erstattet werden, wenn es nicht zumutbar ist, diese aus dem Regelbetrag aufzubringen. Das Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben einen monatlichen Bedarf in Höhe von 10 Euro für Kinder und Jugendliche bis 17. hre. In diesen Bereich fallen beispielsweise Mitgliedsbeiträge von Vereinen aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Kosten für Unterricht in künstlerischen Fächern oder Aktivitäten der kulturellen Bildung sowie die Teilnahme an Freizeiten. Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten können wie bisher erstattet werden. Darüber hinaus kann nun auch die Übernahme der Kosten für eintägige Schulausflüge und ein- und mehrtägige Ausflüge von Kindertageseinrichtungen beantragt werden. Ohne Antrag wird wie bisher der Zuschuss zum persönlichen Schulbedarf gewährt. Es werden ab dem Schuljahr 2011/2012 zum Schuljahresbeginn 70 Euro und zum Schulhalbjahr 30 Euro ausgezahlt. Wie kann ich einen Antrag stellen? Das Bildungs- und Teilhabepaket ist am 29.03.2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es gilt rückwirkend zum 01.01.2011. Das Gesetz soll es Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien künftig besser ermöglichen, an gesellschaftlichen Aktivitäten teilzunehmen. Die beantragten Leistungen können auch rückwirkend gewährt werden. Soweit in der Zeit vom nuar bis März bereits Kosten für die genannten Leistungen entstanden sind und eine Antragstellung bis zum 30.6.2011 erfolgt, können diese gegen Vorlage der entsprechenden Nachweise nachgezahlt werden. Schreiben Sie einfach auf Ihren Antrag, dass Sie die Leistungen auch rückwirkend beantragen. Ab sofort können Sie unsere Anträge nutzen. Auf der Rückseite finden Sie jeweils wichtige Hinweise zur Antragstellung. Antrag Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung Antrag Schulausflüge - Klassenfahrten - Ausflüge von Kindertagesstätten Antrag Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft Antrag Zusätzliche Lernförderung Antrag Schülerbeförderung Antragsteller, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Sozialhilfe nach dem SGB XII erhalten, geben Ihren Antrag bitte beim Sozialamt ab. Für alle anderen ist die KoBa Ansprechpartner. Die Anträge können in den Regionalstellen der KoBa eingereicht werden. Wo bekomme ich weitere Informationen? Auf einem Infoblatt haben wir die wichtigsten Informationen für Sie auf einer Seite zusammengefasst. --> Infoblatt herunterladen In Kürze wird es einen umfassenden Informationsflyer zu den Angeboten des Bildungs- und Teilhabepaketes geben. Leistungsanbieter (z. B. Vereine, Träger, Essensanbieter) berät Frau Reimann, Telefon 03943/58 3235. 21

Jerichower Land www.lkjl.de Zuständig ist das Sozialamt. Derzeit können die Anträge nur telefonisch bzw. persönlich abgefordert werden. Tel. 03921/ 949-5000.Adresse: An der alten Kaserne 4 in 39281 Burg. Diese sollen aber demnächst ins Internet eingestellt werden. Landkreis Mansfeld Südharz www.mansfeldsuedharz.de 7.000 Kinder besitzen Anspruch auf Leistungen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe Kinder Antragsformulare beim Sozialamt ab sofort erhältlich - Amt verhandelt mit Leistungserbringern über direkte Abrechnung - daher keine Gutscheine Rund 7.000 Kinder und Jugendliche im Landkreis Mansfeld-Südharz haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket der Bundesregierung. Diese Zahl nannte Robert Grünewald, Leiter des Sozialamtes des Kreises. Für Kinder von Eltern, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld beziehen, setzen die Kommunen das Bildungspaket im Jobcenter um. Das betrifft die Mehrzahl der anspruchsberechtigten Kinder im Landkreis Mansfeld-Südharz. "Geld bekommt nur, wer einen Antrag stellt. Der Gesetzgeber wollte ja kein Geld direkt an die Eltern auszahlen, sondern die Leistungen den Kindern über Gutscheine oder Direktzahlungen an Anbieter bereit stellen", erklärt der Sozialamts-Leiter einen der Eckpunkte. Die Anträge auf Leistungen aus dem Bildungspaket können beim Jobcenter bereits seit geraumer Zeit gestellt werden. Eltern, die Wohngeld bzw. die Kindergeldzuschläge über die Familienkassen oder Leistungen direkt beim Sozialamt erhalten, können den Antrag für ihre Kinder beim Sozialamt des Landkreises in Sangerhausen, der Nebenstelle in Lutherstadt Eisleben bzw. über die Internet-Seite der Kreisverwaltung stellen. Dort liegen die Antragsformulare ab sofort bereit. Eltern sollten bereits vor der Beantragung bei dem Sportverein oder der Musikschule, deren Angebot ihr Kind in Anspruch nehmen will, eine Bescheinigung holen, auf der die Höhe der monatlichen Kosten, der Name des Anbieters (Sportverein, Musikschule oder andere) und dessen Bankverbindung zu ersehen sind. Zudem muss der Anbieter dem Kind bestätigen, dass dieses dort Sport treibt bzw. einen Kurs belegt hat. "Die Leistungsberechtigten bekommen nach individueller Prüfung einen Bescheid, der über drei Monate gültig ist. Der Sportverein oder die Musikschule erhält dann das Geld für das bei ihm trainierende oder übende Kind direkt überwiesen. So wie wir das bei Klassenfahrten auch praktizieren", erklärt Grünewald. Wie viele Leistungen ein Kind oder ein Jugendlicher aber tatsächlich erhält - dieser Bedarf wird für jedes einzelne Kind individuell errechnet. Je Kind stehen in dem Paket monatlich 10 Euro für das Mitmachen in Sport-, Kulturvereinen und Freizeiteinrichtungen zur Verfügung, zudem ein Zuschuss 22

für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im Hort oder einer Kindertageseinrichtung. Hinzu kommen 100 Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70 Euro im ersten, 30 Euro im zweiten Schulhalbjahr. Zuschüsse gibt es auch für die Teilnahme an Klassenfahrten. Die Politik schnürte ein komplexes Paket, was laut Bundesarbeitsministerium 1,6 Milliarden Euro für 2,5 Millionen Kinder umfasst. Aus dieser Summe müssen die Kommunen allerdings auch die Verwaltungskosten für das Bildungspaket und die Warmwasserkosten für Hartz-IV-Empfänger finanzieren. Grünewald weist alle Eltern darauf hin, dass die Anträge auf Leistungen aus dem Bildungspaket rückwirkend zum 1. nuar 2011 gestellt werden können. Diese sollten schnellstmöglich eingereicht werden. Die Bewilligung der Anträge für Kinder und Jugendliche startet - wenn das Gesetz bis dahin im Bundesanzeiger verkündet wurde - Ende März. Der Teufel liegt dabei wie so oft im Detail: So gibt es keine bundesweiten Vorgaben über die Abrechnungsmodalitäten. Grünewald verdeutlicht: "Nehmen wir an, eine Schulklasse aus Hettstedt macht eine Klassenfahrt nach Rostock. Da wäre es doch wünschenswert, dass die Kinder ihre Leistungen auch dort in Anspruch nehmen könnten. Das ist aber bisher leider noch nicht der Fall". So muss die Kreisverwaltung Einzelverträge mit den Anbietern dieser Leistungen aushandeln, auch wenn die Bundesanstalt für Arbeit bereits Vorarbeit geleistet hat. Das Sozialamt sucht derzeit nach Anbietern. "Wir werden die Anbieter von Mittagessen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen ansprechen, wie auch die Anbieter von Freizeitaktivitäten wie Sportvereine, Musikschulen und Freie Träger der Jugendhilfe. Da wir aber nicht jeden Anbieter kennen, kann ich alle Anbieter, die Leistungen für das Bildungspaket erbringen wollen, nur ermuntern, uns Leistungsangebote einzureichen", erklärt der Amtsleiter. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungspaket.bmas.de. Beschreibung (Dateigröße) Antrag mit Hinweisblatt (28 KB) Einverständniserklärung Lernförderung (8 KB) Mehrtägige Ausflüge Klassenfahrten Anlage (12 KB) Lernförderbedarf Anlage (18 KB) Eintägige Ausflüge Anlage (12 KB) Saalekreis www.saalekreis.de Das Sozialamt ist zuständig. Auf der Internetseite sind keine Vordrucke für Anlagen, sie nutzen die allgemeinen, die man im Internet unter www.bmas.de runter laden kann. 23

Landkreis Stendal www.landkreis-stendal.de Wegweiser für Fragen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe Ab dem 1. nuar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Um die Leistungen beantragen zu können, müssen Sie zuerst einmal wissen, welche Möglichkeiten Sie nutzen können. Deshalb stellen wir Ihnen entsprechende Informationen und die einzelnen Formulare hier zur Verfügung. Sie können sich auch gern an die unten genannten Ansprechpartner wenden. Wer ist antragsberechtigt? Wo ist der Antrag zu stellen? 1. Empfänger von SGB II Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) 2. Leistungsempfänger nach SGB XII (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt) 3. Wohngeldempfänger (mit Wohngeldbescheid) 4. Empfänger von Kinderzuschlag (nach Bundeskindergeldgesetz) im Jobcenter Stendal, und in den Geschäftsstellen Osterburg und Havelberg in der Kreisverwaltung des Landkreises Stendal in der Kreisverwaltung des Landkreises Stendal in der Kreisverwaltung des Landkreises Stendal Überblick welche Leistungen beantragt werden können: Leistungen Für wen? Voraussetzungen Höhe Zahlungsart A / B Tagesausflüge und Klassenfahrten C Schülerbeförderung D Lernförderung E Mittagessen Kinder und Jugendliche unter 25 hren Jugendliche ab 11. Klasse und Berufsschulen Kinder und Jugendliche unter 25 hren Kinder und Jugendliche Eintägige und mehrtägige Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen Öffentliche Verkehrsmittel zur nächstgelegenen Schule Ergänzende angemessene Lernförderung mit Bescheinigung der Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule 24 Übernahme der Kosten (kein Taschengeld) Übernahme der Kosten Übernahme der Kosten Übernahme der Kosten - Abrechnung mit Schule / Kita Auszahlung an den Antragsteller Abrechnung mit dem Leistungserbringer Abrechnung mit Essenanbieter

F Sport und Kulturangebote* G Schulbedarf unter 25 hren Kinder und Jugendliche unter 18 hren Kinder, Jugendliche unter 25 hren und Kindertageseinrichtung jedoch 1 Eigenanteil pro Essen Mitgliedsbeiträge für Vereine und kulturelle Bildung, Freizeiten Besuch einer Schule (ohne Antrag) Maximal 10 pro Monat am 1.8. = 70 am 1.2. = 30 pro hr Abrechnung mit den Leistungserbringer Auszahlung an den Antragsteller Beachten Sie: Berücksichtigt werden nur Schülerinnen und Schüler die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, sowie Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen! Für jedes Kind oder Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist ein eigener Antrag zu stellen. Wichtige Hinweise: Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. * Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ( F = Sport - und Kulturangebote) können nur für Kinder und Jugendliche beantragt werden, die noch nicht volljährig (unter 18 hre) sind. Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für: Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung, die Teilnahme an Freizeiten. Ansprechpartner zuständig für Landkreis Stendal Sozialamt Hospitalstraße 1-2 39576 Stendal 03931-607092 Landkreis Stendal Sozialamt Hospitalstraße 1-2 39576 Stendal 03931-607095 Jobcenter Stendal Stadtseeallee 71 39576 Stendal Tel: 0180 / 1002672 50 826 Jobcenter Stendal Geschäftsstelle Havelberg Empfänger von Wohngeld und Empfänger von Kinderzuschlag Empfänger von Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt SGB XII Empfänger von SGB II Leistungen und Sozialgeld Empfänger von SGB II Leistungen und 25

Lange Str. 32 39539 Havelberg Tel: 01801/ 555111 Jobcenter Stendal Geschäftsstelle Osterburg Ernst-Thälmann-Straße 1 39606 Osterburg Tel: 01801 / 555111 Sozialgeld Empfänger von SGB II Leistungen und Sozialgeld Aktuelle Informationen vom Bundesministerium: http://www.bildungspaket.bmas.de Antragsformulare zum Herunterladen: Beschreibung (Dateigröße) Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe mit Hinweisen zum Ausfüllen des Formulars (100 KB) Anlage A zum Antrag Bildung und Teilhabe - Eintägige Ausflüge (668 KB) Anlage B zum Antrag Bildung und Teilhabe - Mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten (663 KB) Anlage D zum Antrag Bildung und Teilhabe - Lernförderung (67 KB) 26

Landkreis Wittenberg www.landkreis-wittenberg.de Unter Bürgerbüro findet man alle Infos. Leistungen für Bildung- und Teilhabe im Landkreis Wittenberg Kinder und junge Erwachsene unter 25 hre, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten oder deren Eltern Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, haben einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II können die Leistungen beim Jobcenter Landkreis Wittenberg beantragen. Die Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII und Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können die Leistungen beim Fachdienst Soziales des Landkreises Wittenberg beantragen. Die Kosten für Bildung und Teilhabe werden mit Ausnahme des persönlichen Schulbedarfs sowie für die Schülerbeförderung immer direkt mit den Leistungserbringern abgerechnet. Eine Überweisung auf Ihr Konto ist nicht möglich. Bereits entstandene Kosten können unter Ausnahme der Kosten für den persönlichen Schulbedarf rückwirkend ab 1. nuar beantragt werden. Das Ende der Antragsfrist hierfür ist der 30.April 2011. Die Bildungs- und Teilhabeleistungen können erfolgen in der Übernahme der Kosten für eintägige und mehrtägige Ausflüge für Schüler/innen und Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen. Übernahme der Kosten für persönlichen Schulbedarf in Höhe von 70,00 Euro zum 1. August und in Höhe von 30,00 Euro zum 1. Februar eines jeden hres. Übernahme der Kosten der Schülerbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule. Übernahme der Kosten für eine angemessene Lernförderung. Übernahme der Mehraufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindereinrichtung unter Anrechung eines Eigenanteils von 1,00 Euro pro Tag. Übernahme von Kosten bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von 10,00 Euro monatlich zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Antrag mit Hinweisblatt SGB XII Landkreis Antrag mit Hinweisblatt SGB II Jobcenter Anlage eintägige Ausflüge SGB XII Anlage eintägige Ausflüge SGB II 27

Anlage Lernförderbedarf SGB XII Anlage Lernförderbedarf SGB II Anlage mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten senfahrten SGB XII Anlage mehrtägige Ausflüge und Klassenfahrten SGB II Teihabe Fragen und Antworten 28

Salzlandkreis www.salzlandkreis.de (Infos werden nachgereicht) 29