Prof. Dr. Michael Jasch 1
ARD-Sender: Die Akte Zschäpe 2
Seit Mitte der 1980er Jahre verstärktes Bemühen um Opferinteressen Ziele: Ø Vermeidung Sekundärviktimisierung, Ø Bessere Position im Strafverfahren Ø Mediation, Wiedergutmachung, Ø Prävention Kriminologische Stichworte: Viktimologie, Restorative Justice 3
Ø Ø Kritik: Strafrecht ist kein Privatrecht der Opfer Fairness des Verfahrens bedroht, Unschuldsvermutung 4
Information Aktive Beteiligung Schutz der Persönlichkeit Unterstützung im Verfahren 5
406 d StPO - Auskunft über den Stand des Verfahrens (1) Dem Verletzten sind auf Antrag die Einstellung des Verfahrens und der Ausgang des gerichtlichen Verfahrens mitzuteilen, soweit es ihn betrifft. (2) Dem Verletzten ist auf Antrag mitzuteilen, ob (...) - Kontaktverbot erlassen wurde - ob Haft angeordnet wurde - ob es Hafturlaub, -lockerungen gibt 6
Informationsrechte. 406 e StPO Akteneinsicht, Auskunft (1) Für den Verletzten kann ein Rechtsanwalt die Akten (...) einsehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke besichtigen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. In den in 395 genannten Fällen bedarf es der Darlegung eines berechtigten Interesses nicht. Schwere Straftaten, die zur Nebenklage berechtigen (2) Die Einsicht in die Akten ist zu versagen, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten oder anderer Personen entgegenstehen. Entscheidung trifft StA! (Abs. 4) 7
Informationsrechte. 406 h StPO Frühe AuLlärung über Rechte! Verletzte sind möglichst frühzeitig, regelmäßig schriftlich und soweit möglich in einer für sie verständlichen Sprache auf ihre aus den 406d bis 406g folgenden Befugnisse und insbesondere auch darauf hinzuweisen, dass sie... - Kontaktverbot beantragt werden kann - Anwalt bestellt werden kann - Opferentschädigungsgesetz Merkblatt aushändigen! 8
Informationsrechte. 9
395 StPO - Nebenklage (1) Der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschließen, wer verletzt ist durch eine rechtswidrige Tat nach (...) - Möglich bei: Sexual- und Tötungsdelikten, - Körperverletzung, Nachstellung (Stalking) - 4 GewaltSchG (Verstoß Näherungsverbot) - Raub nur bei schweren Folgen (Nr.3) Folgen der Nebenklage - Volle Beteiligung im Strafprozess ( 397, 400) - Anschlusserklärung auch vor Anklage möglich ( 396) - bei schweren Delikten => Opferanwalt 397 a 10
Aktive Beteiligung. 397 a StPO Opferanwalt auf Staatskosten (1) Dem Nebenkläger ist auf seinen Antrag ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen, wenn er (...) (Lesen Sie die Nr. 1 bis 6 sowie Abs. 3!) - Möglich nur bei schweren Delikten! - z.b.: Stalking, Raub nur, wenn das bei ihm zu schweren körperlichen oder seelischen Schäden geführt hat oder voraussichtlich führen wird. (Abs. 1 Nr. 3) - Entscheidung beim Gericht! (Abs. 3) 11
Aktive Beteiligung. 403 StPO Adhäsionsverfahren Der Verletzte oder sein Erbe kann gegen den Beschuldigten einen aus der Straftat erwachsenen vermögensrechtlichen Anspruch, der zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte gehört und noch nicht anderweit gerichtlich anhängig gemacht ist, im Strafverfahren geltend machen, (..) - Möglich bei Prozessen wegen jedes Strafdeliktes! Folgen des Adhäsionsantrages des Verletzen - Über zivilrechtlichen Schadenersatz / Schmerzensgeld wird gleichzeitig im Strafurteil entschieden! - Antrag bis zum Ende des Prozesses möglich! - Entscheidung: Gericht! Verfahren: 404 ff. StPO 12
Aktive Beteiligung. 155 a StPO Täter-Opfer-Ausgleich Die StA und das Gericht sollen in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeiten prüfen, einen Ausgleich zwischen Beschuldigtem und Verletztem zu erreichen. (...) Gegen den ausdrücklichen Willen des Verletzten darf die Eignung nicht angenommen werden. TOA - Entscheidung: Gericht! Verfahren: 404 ff. StPO 13
397 a StPO Opferanwalt (1) Der erhobenen öffentlichen Klage oder dem Antrag im Sicherungsverfahren kann sich mit der Nebenklage anschließen, wer verletzt ist durch eine rechtswidrige Tat nach (...) - Möglich bei: Sexual- und Tötungsdelikten, - Körperverletzung, Nachstellung (Stalking) - 4 GewaltSchG (Verstoß Näherungsverbot) - Raub nur bei schweren Folgen (Nr.3) Zudem: 406 f Verletztenbeistand! 14
68, 68a StPO; Nr. 19 a RiStBV: Mit Zeugen, insbesondere Verletzten, ist schonend bei Befragungen umzugehen! 171 b, 172 GVG: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Öffentlichkeit vom Strafprozess ausgeschlossen werden 15
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Neu durch geplantes 3. OpferRRG 6. 158 StPO Strafanzeige, Strafantrag NEU geplant ab 2016: (3. OpferRRG) Abs.1 Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten. Abs.4: Recht auf Dolmetscher schon bei Anzeigeerstattung! 18
Neu durch geplantes 3. OpferRRG 6. 406 g StPO Psychosoziale Prozessbegleitung NEU geplant ab 2016: (3. OpferRRG) Abs.1 Zweck: Nicht rechtliche Unterstützung der besonders schutzbedürftigen Verletzten während des Prozesses Abs.3: Kostenlose Beiordnung bei schweren Straftaten i. S. von 397 a Nr. 1 bis 3 - Gerichtliche Entscheidung schon vor dem Prozess möglich (Ermittlungsverfahren!) 19
Information 406 d StPO: Ausgang des Verfahrens 406 e StPO: Akteneinsicht, Auskunft 406 h StPO: Frühe Auilärung ( 406 i Entwurf: Umfassende Auilärung) Schutz der Persönlichkeit 68, 68a StPO: Schonende Fragen Nr. 19 a RiStBV 171 b, 172 GVG: Ausschluss d. Öffentlichkeit Aktive Beteiligung 395 ff. StPO: Nebenklage 403 ff. StPO: Adhäsion 155 a StPO, 46a StGB; 45, 47 JGG: Täter-Opfer-Ausgleich Unterstützung im Verfahren 406 f StPO: Verletztenbeistand 397 a StPO: Opferanwalt 406 h Nr.5: Opferhilfeeinrichtungen ( 406 g Entwurf: Psycho-soziale Prozessbegleitung) ( 158 Entwurf: Bestätigung der Anzeige) 20