Datenschutz in der Europäischen Union: Die Rolle der nationalen Datenschutzbehörden Stärkung des Grundrechtesystems in der Europäischen Union II



Ähnliche Dokumente
Eurobarometer-Umfrage*, Angaben in in Prozent der der Bevölkerung**, Europäische Union Union und und ausgewählte europäische Staaten, Ende 2005

Internetnutzung (Teil 1)

INFOS FÜR MENSCHEN AUS DEM AUSLAND WENN SIE FÜR EINEN FREIWILLIGEN-DIENST NACH DEUTSCHLAND KOMMEN WOLLEN: IN DIESEM TEXT SIND ALLE WICHTIGEN INFOS.

Mitteilungen der Juristischen Zentrale

ILNAS-EN ISO 15841:2014

Richtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway

Zweites Halbjahr 2013 verglichen mit zweitem Halbjahr 2012 Strompreise für Haushalte in der EU28 stiegen um 2,8% und Gaspreise um 1,0%

Entwicklung des realen BIP im Krisenjahr 2009

Deutsch als Fremdsprache

Der Europäische Datenschutzbeauftragte

DA Seite 1 3 bis 6 SGB IV. Gesetzestext. 3 SGB IV Persönlicher und räumlicher Geltungsbereich

EN ISO ÖNORM. Zahnheilkunde Drähte für die Kieferorthopädie. Ausgabe: (ISO 15841:2014)

Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Flash Eurobarometer 345 ZUGÄNGLICHKEIT ZUSAMMENFASSUNG

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung nach dem BQFG

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

5. Ausgaben für Bildungseinrichtungen 3 Jahre bis Schuleintritt 2009 (OECD-34)

Anhang zum Altersübergangs-Report

Die Auswirkungen der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse in der Praxis

1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 1 in Euro oder in anderen EWR- Währungen 2

Entwicklung der Beschäftigung im EU-Vergleich

Selbstständige im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz

Binnenmarktanzeiger Leistung nach Mitgliedstaat Rumänien

Busunternehmen Taxi und Autovermietung Billigfluglinien & Charter Airlines Andere

Angenommen am 14. April 2005

Selbstständigenquote im EU-Vergleich - Alle Wirtschaftszweige

FEDERATION EUROPEENNE DE LA MANUTENTION Produktgruppe. Flurförderzeuge. Kurze Anleitung zum Erkennen nicht konformer Flurförderzeuge

ÖNORM EN ISO Zahnheilkunde Künstliche Zähne für Dentalprothesen (ISO 22112:2005)

Bußgelder im Ausland. Inhalt. 1 Vorsicht es kann teuer werden

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Unternehmensbesteuerung

Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Vorsteuerrückerstattung in der EU bis 30. Juni 2007

Öffentlicher Schuldenstand*

15/ Januar Anteil innovativer Unternehmen in der Europäischen Union, (in % der Unternehmen)

Information zum deutschen Rentensystems ganz kurz

Steuerwettbewerb und Direktinvestitionen

Nutzung dieser Internetseite

s Sparkasse SEPA Lastschrift: Euro paweit und zu Hause bequem per Lastschrift bezahlen

Zulässige Geschwindigkeiten in europäischen Ländern

Nicht über uns ohne uns

ANTRAG AUF HINTERBLIEBENENRENTE

TomTom WEBFLEET neue Abonnements und Preise

Zweite Schätzung für das erste Quartal 2015 BIP im Euroraum und in der EU28 um 0,4% gestiegen +1,0% bzw. +1,5% im Vergleich zum ersten Quartal 2014

ANTRAG AUF ALTERSRENTE. Bitte reichen Sie eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit dem Rentenantrag ein. Privat - Anschrift

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

ANHANG III FINANZ- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN. Leitaktion 1 Schulbildung

Die Europäische Union

Der Schutz von Patientendaten

Information zu Auslandsreisen von SubstitutionspatientInnen

- Ort / Datum - - Unterschrift des Antragstellers -

S Sparkasse. SEPA: Letzte Umstellungen zum 1. Februar 2016 vornehmen

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht

Frei Rampe Schlachthofpreise in der EU exkl. USt. Jungrinder R3 in Euro je kg Kaltschlachtgewicht

Diese Website und das Leistungsangebot von werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

das neueste über die eu!!! Nr. 338

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

2008: Verdienste in Deutschland und Arbeitskosten im EU-Vergleich

S Sparkasse. Der Standard in Europa: IBAN und BIC.

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG GRUNDLAGEN... 2

Veranstaltung 16. Mai 2013 Frankfurter Datenschutzkreis Internationaler Datentransfer

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt schützen Wissen, was man unter personenbezogenen

Nachhaltigkeitsindex. Pensionssysteme. Presseaussendung. Quelle: Allianz Asset Management.

Delta Audit - Fragenkatalog ISO 9001:2014 DIS

American Chamber of Commerce in Italy und US-Vertretung Rom, 21. Juni Giovanni BUTTARELLI Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter

Läuft der Politik die Wählerschaft weg? Wahlenthaltung eine Herausforderung für unsere Demokratie

Auf dem Weg zu einem umfassenderen Datenschutz in Europa einschließlich Biometrie eine europäische Perspektive

DEUTSCHE NORM DIN EN ISO Gasanalyse Umrechnung von Zusammensetzungsangaben für Gasgemische (ISO 14912:2003); Deutsche Fassung EN IS :2006

DerBundesministerderFinanzen,PeerSteinbrück,sprichtsichfürdieEinführungaus.EineBörsenumsatzsteuernachbritischemVorbildkönnemehrere

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

Arbeitskostenerhebung 2012 in der EU28 Arbeitskosten im Finanz- und Versicherungsbereich. Dreimal höher als im Bereich Gastgewerbe & Gastronomie

TeilunterfreiemHimmellebenmüssen.SiegehöreneinemgrößerenKreis vonafrikanischenmigrantenan,die2011vordembürgerkriegunddemkrieg

... Don t be. V. Data Privacy Protection. Jennifer Luxshmy Harikantha, Anna Klein, Gunnar Anderson

1. Weniger Steuern zahlen

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Regelungen zur Steuerschuldumkehr in Europa

Was ist Leichte Sprache?

DEUTSCHE NORM DIN EN ISO 6143

Über dieses Buch. Nutzungsrichtlinien

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante

Ausgaben für Recht, öffentliche Ordnung und Verteidigung

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Transkript:

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) MEMO / 7. Mai 2010 Datenschutz in der Europäischen Union: Die Rolle der nationalen Datenschutzbehörden Stärkung des Grundrechtesystems in der Europäischen Union II 72 % der EU-Bürger wissen nicht, dass es in ihrem Land eine nationale Datenschutzbehörde gibt. 1 Die Menschen in der Europäischen Union sind in zunehmendem Maße besorgt um den Schutz ihrer Daten. Es muss sich einiges verbessern in Bezug auf die Unabhängigkeit, Wirksamkeit, Ressourcen und Befugnisse der Datenschutzbehörden. Das Datenschutzsystem hängt von dem Vertrauen der Öffentlichkeit ab, und dazu gehört natürlich das Wissen, dass es diese Behörden gibt. Morten Kjaerum, Direktor der FRA Nationale Datenschutzbehörden Die Europäische Union nimmt beim Schutz personenbezogener Daten eine Vorreiterrolle ein. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union nennt das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten als eigenständiges Grundrecht. In den meisten anderen internationalen Abkommen und Erklärungen zu den Menschenrechten wird das Recht auf Datenschutz lediglich als Erweiterung des Rechts auf Schutz der Privatsphäre verstanden. Trotz der fundamentalen Bedeutung und zentralen Rolle des Rechts auf Datenschutz in der EU weist das Datenschutzsystem zahlreiche Mängel auf. Die vorliegende Studie über den Datenschutz befasst sich mit diesen Mängeln in den Mitgliedstaaten. Die Datenschutzstudie bietet einen vergleichenden Überblick und eine Analyse der nationalen Datenschutzbehörden. Der vergleichende Bericht wurde auf der Grundlage der 27 nationalen Studien entwickelt, die von den Rechtsexperten des Forschungsnetzwerks FRALEX durchgeführt wurden. In dem Abschnitt über das Bewusstsein für die Rechte werden Ergebnisse aus dem Eurobarometer und anderen Studien/Erhebungen der Mitgliedstaaten dargestellt, um einen Überblick über das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Rechte im Zusammenhang mit dem Datenschutz zu geben. 1

DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE Bewusstsein für die Rechte Die Datenschutzrichtlinie regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union. Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union erkennt das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten ausdrücklich an. Datenschutzbehörden spielen eine wesentliche Rolle dabei, den Menschen in der Europäischen Union die Wahrnehmung ihres Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten zu ermöglichen. Bei einer kürzlich durchgeführten Eurobarometerumfrage 1 wussten sieben von zehn Befragten nicht, dass es in ihrem Land eine Datenschutzbehörde gibt. Die Beteiligung der Datenschutzbehörden an der Öffentlichkeitsarbeit für das Recht auf Datenschutz wirkte sich allgemein positiv aus. In Estland und Rumänien waren die Datenschutzbehörden jedoch an der Öffentlichkeitsarbeit für das Recht auf Datenschutz weniger beteiligt. In Litauen, Bulgarien und der Slowakei haben die Datenschutzbehörden noch keine benutzerfreundlichen und/oder umfassenden und aktuellen Websites eingerichtet, auf denen Bürger auf Informationen in Zusammenhang mit dem Datenschutz zugreifen können. Eingeschränkte Befugnisse Datenschutzbehörden haben oft keine umfassenden Untersuchungs- und Einwirkungsbefugnisse und nicht genügend Kapazität für die Rechtsberatung oder Klageerhebung. In Österreich, Ungarn und Polen haben die Datenschutzbehörden keine Möglichkeit, ihre Entscheidungen durchzusetzen und die Auftragsverarbeiter bzw. die für die Verarbeitung Verantwortlichen zur Beendung ihres rechtswidrigen Verhaltens zu verpflichten. In Belgien und Deutschland können die Datenschutzbehörden nicht die Sperrung, Löschung oder Vernichtung von Daten anordnen, und sie können kein vorläufiges oder endgültiges Verbot einer Verarbeitung verhängen. Im Vereinigten Königreich können die Datenschutzbehörden nicht direkt Klage erheben und/oder selbst eine Entscheidung über die Berechtigung eines Anspruchs treffen. Die Datenschutzbehörden können lediglich eine gütliche Einigung mit denjenigen aushandeln, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, sie 1 Data Protection in the European Union: Citizen s Perceptions, Analytical Report. Flash Eurobarometer Nr. 225 (Februar 2008), S. 34. 2

können jedoch kein Gerichtsverfahren einleiten, aufgrund dessen dann eine Strafe oder Entschädigung festgesetzt wird. Gute Beispiele aus der Praxis Slowenien: Die Datenschutzbehörde kann die Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften vom Verfassungsgericht prüfen lassen. Damit wird sie in ihrer Unabhängigkeit und Bedeutung gestärkt. Irland: Die irischen Rechtsvorschriften geben der nationalen Datenschutzbehörde die Befugnis, branchenspezifische Verhaltensregeln vorzuschlagen und auszuarbeiten, die, wenn sie von der Legislative angenommen werden, verbindlichen Charakter haben. Ungarn: Die Bediensteten der nationalen Datenschutzbehörde prüften 2004 in Zusammenarbeit mit der ungarischen Bürgerrechtsorganisation TASZ mehrere Gesundheitsämter, um sicherzustellen, dass HIV-Tests tatsächlich, wie angekündigt, anonym und kostenfrei durchgeführt wurden. Abb. 1: Befugnisse zur Anhörung von Ansprüchen und Klageerhebung Mitgliedstaat Anhörung und Prüfung von Ansprüchen oder Beschwerden Weiterleitung an die Polizei oder Justizbehörde Direkte Klageerhebung bei der Justizbehörde Bulgarien X X X X Direkte Entscheidung über den Anspruch Weiterleitung an nationale Parlamente Belgien X X X X X Tschechische Republik X X X X Dänemark X X X Deutschland X X X 2 X 3 X Estland X X X Griechenland X X X X Spanien X X X Frankreich X X X X Irland X X Italien X X X X Zypern X X X Lettland X X X 2 3 Dies gilt nicht für den deutschen Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sondern für die Datenschutzbehörden in den einzelnen Bundesländern. Dies gilt nicht für den deutschen Bundesbeauftragten für den Datenschutz, sondern für die Datenschutzbehörden in den einzelnen Bundesländern. 3

Litauen X X X X Luxemburg X X X X Ungarn X X X Malta X X X X X Niederlande X X X Österreich X X X Polen X X X Portugal X X X Rumänien X X X X Slowenien X X X X Slowakei X X X X Finnland X X X X X Schweden X X X Vereinigtes Königreich X X Mangelnde Einhaltung der Rechtsvorschriften In vielen Mitgliedstaaten wird die grundlegende Pflicht, sich vor Beginn von Datenverarbeitungen bei der Datenschutzbehörde anzumelden, weithin ignoriert. In Österreich, Bulgarien, Frankreich, Litauen, der Tschechischen Republik und Schweden sind in der Praxis die meisten Überwachungskameras nicht angemeldet und unterliegen somit nicht der Überwachung und Kontrolle durch Datenschutzbehörden. Mangelnde Unabhängigkeit Die mangelnde Unabhängigkeit einiger Datenschutzbehörden in der EU von der Regierung ist ein großes Problem in Bezug auf ihre Glaubwürdigkeit. In Litauen, Lettland, Estland, Irland und dem Vereinigten Königreich wurden Bedenken geäußert, ob die Bediensteten der Datenschutzbehörden ihre Aufgaben autonom wahrnehmen können. Häufig wurde dies mit dem Nominierungs-/ Ernennungsverfahren in Zusammenhang gebracht. In Irland kann die Regierung die Datenschutzbeauftragten unmittelbar ihres Amtes entheben. Durch eine Gesetzesreform zur Änderung des Nominierungs-/ Ernennungsverfahrens für Datenschutzbedienstete könnte dieses Problem der mangelnden Unabhängigkeit behoben werden. 4

Mangelnde Ausstattung mit finanziellen Mitteln und Personal In Österreich, Bulgarien, Rumänien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, den Niederlanden, Portugal und der Slowakei können die Datenschutzbehörden ihre Aufgaben nicht in vollem Umfang wahrnehmen, weil ihnen nur beschränkte finanzielle Mittel und Personal zur Verfügung stehen. Es müssen mehr finanzielle Mittel und mehr Personal für die Datenschutzbehörden bereitgestellt werden. Mangelnde Sanktionen und Entschädigung In Deutschland, Lettland, den Niederlanden, Polen, dem Vereinigten Königreich, Österreich, Frankreich und Ungarn sind die Möglichkeiten der Verfolgung und Bestrafung von Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen beschränkt. Die Entschädigung durch privatrechtliche Organisationen bei Verstößen gegen den Datenschutz ist in Finnland, Irland, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Zypern, Malta, Polen, Lettland, Estland und Schweden zwar in der Theorie vorgesehen, in der Praxis jedoch nicht vorhanden. Faktoren wie z. B. die Beweislast beim Beschwerdeführer, Schwierigkeiten bei der Quantifizierung des Schadens und die fehlende Unterstützung durch die Datenschutzbehörden machen es sehr schwer, bei Verstößen gegen den Datenschutz eine Entschädigung zu fordern. Es ist eine Gesetzesreform notwendig, um den Datenschutzbehörden eine aktive Rolle in Verfahren zu geben, die zu Sanktionen und Entschädigungen führen. Wenn die Datenschutzbehörden die entsprechenden Befugnisse haben, brauchen sie Ressourcen, um diese Befugnisse wirksam ausüben zu können. Das Entschädigungssystem muss ebenfalls vereinfacht werden, um die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten zu vereinfachen, beispielsweise durch Festlegung von Pauschalbeträgen für Entschädigungen (wobei eine Prozesspartei die Art und das Ausmaß des Schadens nicht beweisen muss, sondern nur den Verstoß gegen das geltende Recht). 5

Anmerkungen für die Redaktion Schlüsselbegriffe Datenschutzbehörde: Behörde, die dafür zuständig ist, die Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG zu überwachen. Für die Verarbeitung Verantwortlicher: Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder jede andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Datenverarbeiter: Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder jede andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet. Dieser Bericht ist Teil einer Berichtsreihe der Agentur für Grundrechte mit dem Titel Stärkung des Grundrechtesystems in der Europäischen Union. Diese fortlaufende Reihe befasst sich mit den Verfahren, die zur Bekämpfung von Verstößen gegen die Grundrechte in der EU verfügbar sind, stellt gute Beispiele aus der Praxis vor und gibt Empfehlungen zu Bereichen, in denen Verbesserungen stattfinden sollten. Weitere Berichte dieser Reihe: Nationale Menschenrechtsinstitutionen in den EU-Mitgliedstaaten - Stärkung des Grundrechtesystems in der Europäischen Union I Dritter EU-MIDIS-Bericht der Reihe Daten kurz gefasst Rechtsbewusstsein und Gleichbehandlungsstellen Stärkung des Grundrechtesystems in der Europäischen Union III Die Auswirkungen der Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse: Ansichten von Gewerkschaften und Arbeitgebern in der Europäischen Union - Stärkung des Grundrechtesystems in der Europäischen Union IV Weitere Informationen erhalten Sie beim FRA-Medienteam: E-Mail: media@fra.europa.eu Tel.: +43 1 58030-671 Mobil: +43 664 8858 1511 (Blanca Tapia) Alle Berichte der FRA sind auf der Website www.fra.europa.eu verfügbar. 6