Chancen durch Contracting1



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1 H. Sendner2, E. Jochem3 Bei einem Dienstwagen für den Geschäftsführer oder andere verdiente Mitarbeiter ist der Vorgang ganz normal: Der Pkw wird nicht gekauft, sondern geleast. Knappe Investitionsmittel werden geschont und fließen besser in die Produktion. Eine erweiterte Art Leasing ist Contracting: Man erhält gegen Gebühr nicht nur den Wagen, sondern den Chauffeur und den Wartungsdienst dazu. Contracting ist eine neue Form der Dienstleistung, die sich bei der Energieumwandlung und -nutzung in Zukunft größere Märkte erschließen dürfte. Das Angebot reicht von der Beleuchtungsanlage in der Fabrik und im Büro bis zum kompletten Heiz-Kraftwerk. Das Problem: kein Geld, keine Zeit für Energieeffizienz Der solide Kaufmann kennt den Spruch: Jede Mark auch die von der Bank geliehene kann man nur einmal ausgeben. Und somit geht es hart her bei der Budget-Planung: Der Produktions-Chef will Millionen für leistungsstärkere Maschinen, der Vertrieb verlangt Geld für die Gründung einer Auslandstochter, die Computeranlage muss ausgebaut werden,... das Geld ist weg und der Energieverantwortliche des Betriebes hat im Wettbewerb um die knappen Investitionsmittel wieder einmal verloren. Die Maschinen laufen schließlich, Dampf ist da und hell ist es auch in den Büros. Und der Umweltschutz? Naja, das Nötigste ist getan. Mit einem neuen Dampfkessel oder einer Druckluftanlage im Betrieb lässt sich weder "Staat machen", noch lassen sich im Wettbewerb wesentliche Vorteile erzielen. Zudem liegen die Amortisationszeiten jenseits der zwei bis maximal drei Jahre, die der Finanz- Chef verlangt. Die Strom-, Dampf-, Heißwasser- und Druckluftversorgung ist ein notwendiges Übel, in der Regel ganz unten auf der Investitionsliste. Jedenfalls dann, wenn die Energiekosten nur rund zwei bis drei Prozent der Produktionskosten ausmachen, und das ist im Durchschnitt der deutschen Industrie der Fall (Statistisches Bundesamt, 1993). 1 Die Erstellung dieses Fachartikels wurde vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg im Rahmen der Initiative "Energie effizient nutzen Schwerpunkt Strom" finanziell gefördert 2 Chefredakteur der Zeitschrift Energie & Management 3 Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung, Karlsruhe

2 Dass die Energiekosten in vielen Betrieben dann doch Millionenbeträge ausmachen, die sich um 10 bis 30 % reduzieren ließen, also Hunderttausende von Mark zu verdienen wären, wen interessiert das, wenn das investierte Kapital nicht in kürzester Zeit zurückfließt. Das ist die Crux einer effizienten Energienutzung: die verschiedenen Nutzungsdauern der Investitionsoptionen werden nicht berücksichtigt. Mit fixen Amortisationszeiten verlangt man vielleicht ohne es zu wissen vom Dampfkessel eine dreifach höhere Rentabilität als von der Produktionsmaschine. Und selbst wenn der Finanz-Chef dies nicht tut und nach der internen Verzinsung die Prioritäten für die Investitionen setzt: die Betriebsleiter mittelständischer Unternehmen haben ein anderes Alltagspensum abzuarbeiten, als sich um energieeffiziente technische Lösungen zu kümmern. Und eben diese Misere im Betriebsalltag bewirkt die Chancen von Contracting. Es wird von Betreibermodellen gesprochen, im internationalen Jargon von Third-Party-Financing, von Build Own Operate (BOO), Build Operate Transfer (BOT), Build Operate Maintenance (BOM). Um englisch zu bleiben: Es geht um Outsourcing, die eigene Energieumwandlung für Dampf, Heißwasser, Licht, Kälte oder Druckluft wird ersetzt durch die Energiedienstleistung von Dritten. Die Planung, Baubetreuung, Finanzierung, Inbetriebnahme, der Betrieb und die Wartung der energiewandelnden Anlagen werden ausgelagert, und damit werden auch die wachsenden Probleme mit den Umweltschutzauflagen oder mit speziellen energie- oder regeltechnischen Spezialkenntnissen auf fremde Schultern gelegt (vgl. Abbildung 1). Auch im Hinblick auf das kommende Öko-Audit (Bestandteil ist die Energieversorgung) kann man durch Contracting bessere Chancen haben. Die Lösung: Das Contracting, in vielen Varianten gestaltbar Viele Varianten des Outsourcing energiewandelnder Anlagen sind denkbar (Kaier, 1992): Es wird innerhalb des Unternehmens und ohne Dritte ein Profit-Center gebildet, das als Energiedienstleister fungiert. Die Vorteile dabei: Die Kosten sind klar abzugrenzen; die Innovationsbereitschaft der Verantwortlichen ist höher; es kann mit angemessenen, d. h. längeren Amortisationszeiten kalkuliert werden. Die vorhandene Energiewandlungsanlage wird in eine Betreibergesellschaft eingebracht, an der das Unternehmen einen bestimmten Anteil hält (plötzlich rückt nämlich ins Bewusstsein, dass Energie ja doch der Lebensnerv des Betriebes ist, und da will man die Finger mit im Spiel haben). Die Versorgung von Strom, Wärme, Licht, Kälte oder Druckluft wird völlig in fremde Hände gegeben. Ein Beispiel dafür ist das Opel-Werk in Eisenach in Ostdeutschland: Die Automobilbauer lassen sich mit Strom, Wärme, Druckluft und Wasser von einer Betreibergesellschaft versorgen.

3 Abbildung 1: Grundkonzept des Contracting Betrieb Kälte Druckluft Nutzlicht Energiewandler Brauchwasser Wärme Energieeinsparerlöse Energiedienstleistung Strom, Brennstoffe, Fernwärme, Nahwärme Energieversorger und -Dienstleister Planer Bank Hersteller Installateur Behörde Betreiber Die Contracting-Angebote sind vielfältig: Ein Dienstleister installiert in Ihrem Betrieb energieeffiziente Beleuchtungsanlagen. Sie investieren nichts und bezahlen über die eingesparten Stromkosten ab. Ein Dienstleister installiert in Ihrem Betrieb Wärmetauscher und ein paar Wärmezähler. Sie investieren nichts und bezahlen über die eingesparten Wärmekosten ab. Energie-Controlling insgesamt wird als Contracting-Paket angeboten. Spezialisierte Unternehmen installieren eigene Geräte in Ihrem Betrieb, im Idealfall werden Messdaten über Datenfernübertragung zu der Leitwarte des Contractors geschaltet und detaillierte Energieberichte erstellt. Der Aufwand für notwendige Hardware und die Messtechnik wird aus garantierten Einsparungen gedeckt.

4 Betreibergesellschaften bauen auf Ihren Bedarf abgestimmt Blockheizkraftwerke oder Kesselanlagen, komplette Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerke (GuD-Anlagen) oder Kältemaschinen. Eine Contracting-Variante ist das gesamte Facility-Management. Eine Art "Oberhausmeister" übernimmt die gesamte Energie- und Medienversorgung von Gebäuden Putzfrau und Wach- und Schließgesellschaft inklusive. Bei den Überlegungen zur Auslagerung von Energiewandlern sollte auch immer daran gedacht werden, ob es nicht Möglichkeiten gibt, sich mit benachbarten Unternehmen von einem Contractor gemeinsam beliefern zu lassen, oder ob das unternehmenseigene "Profit- Center Energieversorgung" auch noch andere benachbarte Betriebe beliefern könnte. Da Profite am ehesten Profis auf einem Gebiet erarbeiten, liegt der Gedanke des Outsourcing nahe. Eine wachsende Zahl von Unternehmen bietet Contracting an, zunehmend auch die Energieversorgungsunternehmen, die sich damit als "Energiedienstleistungsunternehmen" profilieren. Das Heizungshandwerk steigt in dieses Geschäft ein und die Gasversorger engagieren sich, die Energieanlagenbauer selbst bieten Contracting an, und private Geldanleger versprechen sich über entsprechende Finanzierungsgesellschaften Profite durch die Dienstleistung "effiziente Energieversorgung". Voraussetzungen und Handlungshinweise zum Contracting Contracting ist demnach grundsätzlich immer dann anwendbar, wenn der Nutzer der mit der Energieeinsparinvestition zu erstellenden Anlage nicht in der Lage oder nicht bereit ist, die Investition trotz erwarteter Wirtschaftlichkeit allein durchzuführen. Wesentliche Voraussetzung für die Beteiligung Dritter an dem Projekt ist, dass der Wert der mit der Investition realisierbaren Energieeinsparung insgesamt höher eingeschätzt wird als die Summe aller mit der Investition anfallenden Kosten einschließlich einer Risikoprämie. Erfahrungen in der Bundesrepublik und aus anderen Ländern zeigen, dass sich insbesondere bei sehr großen Investitionsprojekten, wie dem Bau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (Blockheizkraftwerke u.ä.) eine spezielle Form des Contracting-Konzepts durchsetzt, bei der alle mit der Investition und dem Betrieb der Anlage im Zusammenhang stehenden Aufgaben auf eine eigens für diesen Zweck gegründete Gesellschaft übertragen werden (Niebisch 1992). Diese rechtlich selbständige "Betreibergesellschaft" schließt mit den am Projekt beteiligten Akteuren Verträge über die zu erbringenden Leistungen und deren Vergütung ab. Während der gesamten Nutzungsdauer bleibt die Anlage Eigentum der Betreibergesellschaft, an der wiederum grundsätzlich alle Akteure beteiligt sein können. Im Falle einer zu erstellenden energieumwandelnden Anlage (z. B. Blockheizkraftwerk) für eine Kommune oder ein Unternehmen wären beispielsweise folgende Leistungs- und Zahlungsströme zwischen der Betreibergesellschaft (BG) und den am Projekt Beteiligten denkbar:

5 mit dem Abnehmer der Wärme des BHKWs (Kommune, Unternehmen o.ä.), der die benötigte Wärme und die Stromlieferungen bzw. die vertraglich festgelegten Energiedienstleistungen (Betrieb der Anlage durch die BG) von der BG gegen eine Vergütung erhält, die aufgrund der eingesparten Energie niedriger ausfällt, als zuvor die betriebseigenen Wärme- und Stromkosten waren. Die Vergütung ist jedoch höher als die früheren Energiebezugskosten, da auch die Investitions- und Personalkosten des Contractors mitberechnet werden (Energiedienstleistungsvertrag); mit der Bank, die der BG das erforderliche Kapital zu vereinbarten Kreditkonditionen zur Verfügung stellt (Kreditvertrag); mit dem Anlagenhersteller, der, eventuell zusammen mit einem Ingenieurbüro, die Planung sowie den Bau des BHKWs und bis zur Fertigstellung auch die hiermit verbundenen Risiken gegen einen ausgehandelten Festpreis übernimmt (Bau- und Kaufvertrag); mit dem Brennstofflieferanten, der sich für die Dauer der Nutzung des BHKWs verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Menge an Brennstoffen zu verkaufen (Energieliefervertrag); mit dem regionalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EltVU), welches einerseits im Bedarfsfall zusätzlichen Strom bereitstellt, andererseits die Einspeisung des erzeugten und nicht benötigten Stroms in das eigene Netz vergüten soll (Stromverträge); mit Handwerksbetrieben, die (falls dies nicht vom Anlagenhersteller übernommen wird) neben der Installation auch die erforderlichen Wartungsarbeiten und eventuelle Reparaturleistungen durchführen (Installations- und Wartungsvertrag). Bisherige Erfahrungen Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das noch relativ neue unternehmerische Konzept "Contracting" in der Praxis bereits vielseitig angewendet wird und Energieeinsparinvestitionen in ganz unterschiedlichen Bereichen (Kraftwerke, Kesselanlagen, BHKW, Gebäudeleittechnik, Straßenbeleuchtung u. a.) und Leistungsgrößen der Energiewandler fördert. Die sich hieraus zwangsläufig ergebenden, von Fall zu Fall sehr heterogenen Rahmenbedingungen und Vertragspartnerkonstellationen erschweren jedoch die einheitliche Gestaltung der Energiedienstleistungsverträge und bilden damit einen der Hauptproblempunkte im Umgang mit dieser neuen Dienstleistungsform (Niebisch 1992). Die je nach Art der Investition und je nach Dienstleistungstiefe unterschiedlich lange vertragliche Bindung an den Contractor (bei großen Anlagen häufig zwischen 5 bis 8 Jahren) und der damit möglicherweise einhergehende Verlust an Flexibilität über vereinbarte Wärmebezugsmengen kann zu einem Hemmnis werden, welches potentielle Nutzer von der Inanspruchnahme des Contracting abhalten könnte (Jochem/Mannsbart 1992).

6 Guter Rat muss nicht teuer sein Der Entschluss, im Betrieb benötigte Energielieferungen oder Kälte- oder Beleuchtungsaufgaben durch Dritte besorgen zu lassen, fällt vielen Betrieben nicht einfach, weil sie diese neue Form von Dienstleistungen noch nicht kennen. Sie brauchen zunächst unabhängigen Rat, der die jeweilige Situation bewertet und weitere Schritte zur Prüfung vorschlägt und bei den Vertragsgestaltungsmöglichkeiten hilft (vgl. Beratungsvermittlung in Tabelle 1). Ein komplettes "Vademecum" zum Contracting gibt es noch nicht. Aber ein paar Beispiele, wie unterschiedlich die unternehmerische Herkunft der heutigen Contracting-Anbieter in Baden-Württemberg ist, seien genannt; wobei sich herausstellt, dass sich viele Anbieter auf einzelne Technikbereiche spezialisieren: Energieversorgungsunternehmen: Energieversorgung Schwaben (EVS), Stuttgart, (Kraft-Wärme-Kopplung); Kraftwerke Laufenburg (KWL), Donaueschingen, (Kraft- Wärme-Kopplung, Brennwertkessel), Stadtwerke Rottweil (BHKW, große Heizkessel [ab 40 KW]), Stadtwerke Biberach (BHKW), Stadtwerke Göppingen (Gasversorgung Filstal) (BHKW) Beratungs- und Engineeringunternehmen: Energieconsulting Heidelberg (Kraft-Wärme- Kopplung, Wärmerückgewinnung, Gasturbinen-Kraftwerke, BHKW); Lufttechnische GmbH (LTG), Stuttgart (Gebäudetechnik), Bomin Solar, Lörrach-Haagen (Solaranlagen), GWE-Gesellschaft für wirtschaftliche Energieversorgung, Freiburg (Dezentrale Energieversorgungssysteme [z. B. BHKW]), IBS-Energie- und Haustechnik, Ludwigsburg (BHKW), Fainest AG, Schwäbisch-Hall (BHKW, Solarwärme, Photovoltaik), Gesellschaft für Kraftwerke und öffentliche Bauten, Stuttgart (kommunale Heizkraftwerke), debis Leasing, Stuttgart (GuD-Kraftwerke), Energieberatung GmbH des Verbandes der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, Essen (kleine Heizkessel) Handwerks- und Installationsbetriebe: Verband für Wärmelieferung, Hannover (als Initiator des Wärmelieferungskonzepts des Handwerks und Siegelgeber), Südwärme GmbH, Reutlingen (Wärmelieferung, BHKW), An wen soll man sich aber wenden, wenn eine externe, herstellerneutrale Beratung als sinnvoll erscheint? Einige wesentliche Beratungsvermittlungsinstitutionen sind in der folgenden Tabelle genannt; und dazu noch ein Hinweis, dass guter Rat nur halb so teuer als gedacht sein kann: Energieeinsparberatungen werden auch mit öffentlichen Geldern gefördert: Der Zuschuss beträgt 40 % der Beratungskosten; höchstens jedoch 3200,- DM je Beratung und maximal 6400,- DM pro Antragsteller innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren. Die Beratung muss dazu bis zum 31.12.2000 begonnen werden. Rechtlich selbständige Unternehmen aus den Bereichen der gewerblichen Wirtschaft (Umsatzgrenze 30 Mio. DM) und der wirtschaftsnahen Freien Berufe (Umsatzgrenze 2 Mio. DM) können förderungsfähige Beratungen nur von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen durchführen lassen, die die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten besitzen. Näheres erfährt der Leser bei den in der Tabelle genannten Institutionen oder über das

7 Bundesamt für Wirtschaft (BAW; http://www.bawi.de), Eschborn. Auf der Internetseite des BAW findet sich auch die detaillierte Förderrichtlinie des Programms (http://www.bawi.de/downloads/beratri.pdf). Tabelle: Energieberatungs- und -vermittlungsinstitutionen in Baden-Württemberg (Auswahl; Stand Oktober 1999) Beratungsstelle Ansprechpartner Name Telefon Landesgewerbeamt Baden-Württemberg Informationszentrum Energie Herr Bouse 0711/123-2522 (Fax -2649) Willi-Bleicher-Str. 19 70174 Stuttgart Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg Herr Bunk 0721/98471-13 (Fax -20) Griesbachstr. 10 76185 Karlsruhe Landesinnungsverband der elektrotechnischen Handwerke Baden-Württemberg Herr Mayerl 0711/95590666 (Fax 551875) Voltastr. 12 70376 Stuttgart VEA Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. Geschäftsstelle Wiesbaden Herr Wörsdörfer 0611/9748-428 (Fax -100) Kreuzberger Ring 21 65205 Wiesbaden Großabnehmerverband Energie Baden-Württemberg Herr Rudolf 0711/23725-20 Breitlingstr. 35 70184 Stuttgart (Fax -99) RKW Baden-Württemberg, Rationalisierungs- Kuratorium der Deutschen Wirtschaft e. V. Herr Kowollik 0711/22998-33 (Fax -10) Königstr. 49 70173 Stuttgart Ingenieurkammer Baden-Württemberg Energie- und Umweltberatung Herr Pfaus 0711/64971-21 (Fax -55) Zellerstr. 26 70180 Stuttgart Örtliche Energieversorgungsunternehmen Industrie- und Handelskammern, örtliche Handwerkskammern Für einen finanziellen Anreiz zur Sanierung von Anlagen kommt das ERP-Energiesparprogramm in Frage: Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis zu 1 Mrd. DM. Das Vorhaben muss geeignet sein, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des Unternehmens zu steigern. Anträge, die vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden müssen, sind auf einem Formblatt über die Hausbank an die Deutsche Ausgleichsbank zu richten. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen (ein jeweils am Markt angepasster Zinssatz von z. B. 5,25 % p.a., Auszahlung: 100 %, Laufzeit: 15 Jahre mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (Stand. 20.9.1999); aktuelle Konditionen über den Faxabruf der DtA unter 0228/831-3300 oder die WEB-Seite der DtA http://www.dta.de). Die maximale Förderung beträgt 0,5 Mio. EURO pro Vorhaben.

8 Literatur Bertelmann, H., v. Braunmühl, W.: Leitfaden für Raumwärme-Contracting. Neue Betriebsformen in der Energieversorgung. Wuppertal-Institut für Klima, Umwelt, Energie, 1993 Jochem, E.; Mannsbart, W.: Contracting-Grundlagen. In: Suttor, W. (Hrsg.): Praxis Kraft- Wärme-Kopplung. Die umfassende und aktuelle Sammlung zu Technik, Umfeld und Realisierung von KWK-Anlagen. Karlsruhe: Müller 1992, Teil 7/5.1, S. 1-3. Kaier, U.: Was ist Contracting? In: Energie Spektrum (Hrsg.): Chancen mit Contracting. Finanzierung, Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen für Industrie und Kommunen. Vorträge und Diskussionen einer Tagung vom 22./23. Oktober 1992 in Düsseldorf, S. 6-19. Niebisch, W.: Das VIK Contracting Modell. Energieversorgung durch eine Betreibergesellschaft auf Basis von Lohnveredelung mit Landesbürgschaft. In: Energie Spektrum (Hrsg.): Chancen mit Contracting. Finanzierung, Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen für Industrie und Kommunen. Vorträge und Diskussionen einer Tagung vom 22./23. Oktober 1992 in Düsseldorf, S. 23-40. Pfeiffer, M.: Dienstleistungs-, Betriebsführungs- und Finanzierungs-Contracting: Zusammenarbeit zwischen Industrie und EVU bei industrieller Kraft-Wärme-Kopplung. In: Energie Spektrum (Hrsg.): Chancen mit Contracting. Finanzierung, Bau und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen für Industrie und Kommunen. Vorträge und Diskussionen einer Tagung vom 22./23. Oktober 1992 in Düsseldorf, S. 49-68.