Mittelstandsrichtlinie des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA)



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Transkript:

Zusammengestellt durch Wirtschaftsförderung Stadt Cswig Mittelstandsrichtlinie des Sächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) Überblick (Vr)Gründungsberatung Zuwendungsempfänger sind Persnen mit Ziel einer Gründung der Übernahme Gefördert werden Beratungsleistungen für allgemeine Fragen vn Existenzgründern im Vrgründungsbereich Keine erstmalige Erstellung des Gründungs- der Unternehmensknzeptes, dieses muss vrliegen, aber durchaus Überarbeitung und Weiterentwicklung dessen, Vrbereitung Vertriebs- und Marketingknzept, Finanzierung, Standrtsuche Keine Rechts-, Steuer, Versicherungs- und Patentberatung Prüfung der Schlüssigkeit/Tragfähigkeit muss Teil der Beratung sein Grße Kreisstadt Cswig Wirtschaftsförderung Karrasstraße 2 01640 Cswig Mail: nasr@stadt.cswig.de www.cswig.de

Zusammengestellt durch Wirtschaftsförderung Stadt Cswig Beratung nur durch bei der KfW-Mittelstandsbank gelistete Berater für Gründercaching Gewerbeanmeldung erst nach Abschluss der Beratung Zuschuss zu den Beratungsksten, 75% vn max. 600 EUR/Tagewerk (TW), mindestens 2 TW, maximal 10 TW, nur eine Beratung innerhalb vn 5 Jahren Eine Beratungsempfehlung vn den Kammern ist Vraussetzung für die Beantragung der Mittel, Beantragung max. 2 Mnate nach einer Empfehlung der Kammern Antrag an Sächsische Aufbaubank (SAB), Antrag vr Beratungsbeginn und Unternehmensgründung/Anmeldung Auszahlung durch SAB nach Abschluss der Beratung und Vrlage des Beratervertrages, eines Berichtes, der Rechnung und Überweisung Die Maßnahmendauer sllte 6 Mnate nach Zuwendungsbescheid nicht überschreiten Nach Gründung kann das Gründercaching der KfW genutzt werden Gründung aus der Arbeitslsigkeit innerhalb des ersten Jahres: Max. 90 % des Beraterhnrars, das förderfähige Gesamthnrar ist auf 4.000,00 Eur begrenzt, die maximale Förderung beträgt 3.600,00 Eur bei einem maximalen Beratertagessatz vn 800,00 Eur Junges Klein- und Mittelständisches Unternehmen bis zu 5 Jahren nach Gründung: Max. 75 % des Beraterhnrars in den neuen Bundesländern und Phasing Out-Reginen. Das förderfähige Gesamthnrar ist auf 6.000,00 Eur begrenzt, die maximale Förderung beträgt 4.500,00 Eur in den neuen Bundesländern und 3.000,00 in den alten Bundesländern bei einem maximalen Beratertagessatz vn 800,00 Eur Intensivberatung/Caching/Außenwirtschaftberatung Gefördert werden Beratungen für KMU zu u.a. Unternehmensführung, Wachstum, Markterschließung, Außenwirtschaft Innvatinen, Risikmanagement, Przessptimierung Existenzsicherung (Organisatin, Finanzierung, Persnalentwicklung) Unternehmensnachflge Umweltberatungen (Energiemanagement/-effizienz, regenerative Energien) Keine QM-, Steuer- und Rechtsberatung der Vertragsausarbeitung, keine regelmäßigen Beratungen, keine Unterstützung bei Verlagerungen an einen Standrt außerhalb Sachsens Gefördert werden KMU hne Brancheneinschränkung, bei Nachflgeberatung auch natürliche Persnen, die ein Unternehmen übernehmen wllen Junge Unternehmen in den ersten 5 Jahren nach Gründung können die Förderung nur in Anspruch nehmen, wenn sie ein Gründercaching erhalten haben Mindestdauer der Beratung sind 5 Beratertage, maximal 20 TW/Jahr Grße Kreisstadt Cswig Wirtschaftsförderung Karrasstraße 2 01640 Cswig Mail: nasr@stadt.cswig.de www.cswig.de Seite 2 vn 7

Zusammengestellt durch Wirtschaftsförderung Stadt Cswig Im Bereich der Außenwirtschaftsberatung und Unternehmensnachflge können 20 zusätzliche TW beantragt werden Bemessungsgrundlage max. 700 EUR/TW nett, bei Hnrar über 900 /TW keine Förderung Förderung vn gelisteten Beratern (KfW-Beraterbörse), wahlweise mit der hne Qualitätssicherer, der Beratungsleistungen dem Bedarf entsprechend vermittelt (RKW der Ellipsis) Zuschuss vn 40% bei Beratung hne Qualitätssicherer, 50% bei Beratung mit Qualitätssicherer, wbei der Qualitätssicherer auch Ksten verursacht, die gefördert werden können Abstimmung des zu beratenden Unternehmens mit dem Qualitätssicherer, RKW www.rkw-sachsen.de der Ellipsis http://www.ellipsis.de/; Bedarf und Aufgaben der Beratung klären Beantragung der Förderung beim Qualitätssicherer durch zu beratendes Unternehmen. Weiterleitung durch Qualitätssicherer an die SAB. Nach Förderzusage beauftragt der Qualitätssicherer ein Beratungsunternehmen, Vrschläge durch Antragssteller Alternativ direkt Beantragung bei der SAB hne Qualitätssicherer (Berater sllte in KfW- Beraterbörse gelistet werden) Der Zuwendungsbescheid kann nur erlassen werden, wenn ein Kurzbericht mit einer Situatinsbeschreibung, einer Schwachstellenanalyse und einem Beratungsplan vrliegt Abschlussbericht zur Auszahlung der Förderung ist erfrderlich. Umweltmanagement Gefördert werden KMU hne Brancheneinschränkung Gefördert werden Beratungen, Wrkshps und Prüfungen im Zusammenhang mit flgenden Maßnahmen: Validierung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verrdnung, Förderung bis 8.000 EUR, max. 50% der Ksten Zertifizierung eines Umweltmanagementsystems, z.b. DIN EN ISO 14001, Förderung bis 8.000 EUR, max. 50% der Ksten Einführung eines snstigen Umweltmanagementansatzes, z.b. Ökprfit, Qualitätsverbund umweltbewusster Betrieb (QuB), Förderung bis 50% der Ausgaben, bei Beratung und Wrkshps max. 350 EUR Förderung pr TW Gruppenprjekte unter Beteiligung mehrerer KMU, Förderung bis 30.000 EUR, max. 50% der Ksten, Anträge auch durch Kammern und Gebietskörperschaften. Antragstellung an die SAB. Grße Kreisstadt Cswig Wirtschaftsförderung Karrasstraße 2 01640 Cswig Mail: nasr@stadt.cswig.de www.cswig.de Seite 3 vn 7

Zusammengestellt durch Wirtschaftsförderung Stadt Cswig Förderung Einführung Elektrnischer Geschäftsverkehr E-Business Gefördert werden Vrhaben zur Einführung des elektrnischen Geschäftsverkehrs in Unternehmen: kmmerzielle Nutzung vn Infrmatins- und Kmmunikatinstechnlgien Entwicklung, Einführung und Integratin unternehmensspezifischer interner und externer IT-Przesse, einschließlich entsprechender Sicherheitslösungen IT-gestützte Optimierung betrieblicher und unternehmensübergreifender Wertschöpfungsprzesse IT-gestützte Umsetzung vn neuen Geschäftsmdellen und hybriden Prdukten Gefördert werden KMU im prduzierenden Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen (außer Beratungs- und Finanzunternehmen), Beherbergungsgewerbe mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen Zuschuss zu den förderfähigen Ksten in Höhe vn 40%, max. 40.000 EUR Mindestinvestitinsvlumen 10.000 EUR Die Prjektlaufzeit sllte neun Mnate nicht überschreiten. Zuwendungsfähige Ksten für: Planung, Knzipierung und Vrbereitung vn E-Business-Prjekten, bis zu 5 TW externer Beratungsleistung technische Realisierung der E-Business-Prjekte Investitinen in vrhabensspezifische Sftware, bis zu einer Höhe vn 60% der insgesamt zuwendungsfähigen Ksten Einführung der entwickelten Lösungen in die betriebliche Praxis einschließlich Schulung der Nutzer Nicht förderfähig sind: Ksten für Hardware und Standardsftware; als Standardsftware werden vn der SAB Prgramme wie MS Wrd der Excel angesehen, ERP-Prgramme, z.b. vn SAP wie SAP ERP der BusinessOne und deren Anpassung sind förderfähig islierte Internet-Präsentatinen hne Anbindung an interne IT-Przesse wie z.b. Warenwirtschaftslager Lösungen für Geschäftsverbindungen im Rahmen einer Einzelhandelstätigkeit wie Online-Shps der Inf-Plattfrmen, nur b2b-ebene Betriebsksten Vraussetzung für die Förderung ist die Inanspruchnahme vn qualifizierten IT- Dienstleistern vrzugsweise mit Sitz im Freistaat Sachsen. Qualifizierte IT-Dienstleister sind zum Beispiel IT-Systemhäuser, die ihre Eignung durch Referenzen für vergleichba- Grße Kreisstadt Cswig Wirtschaftsförderung Karrasstraße 2 01640 Cswig Mail: nasr@stadt.cswig.de www.cswig.de Seite 4 vn 7

Zusammengestellt durch Wirtschaftsförderung Stadt Cswig re Prjekte, durch Autrisierung für den Einsatz entsprechender Prdukte und durch ein prfessinelles Prjektmanagement nachweisen können Förderfähig sind ausschließlich Vrhaben, deren Gesamtfinanzierung belegbar gesichert ist Die Prüfung des Förderantrags erflgt auf der Grundlage eines Angebts in Frm eines vm Dienstleister unterzeichneten Pflichtenhefts (Original) Die Auszahlung der Fördermittel erflgt spätestens acht Wchen nach Einreichung des vllständigen Verwendungsnachweises bei der SAB. In begründeten Ausnahmefällen können Zuwendungsempfänger auf Vrlage vn Originalrechnungen und - zahlungsbelegen einen Abschlag in Höhe vn bis zu 50% der bewilligten Zuwendung erhalten Markteinführung innvativer Prdukte und Prduktdesign Gefördert werden KMU hne Branchenbeschränkungen mit Sitz in Sachsen Vraussetzung ist ein schlüssiger Planungsstand für die Markteinführung vn neuen der weiterentwickelten Prdukten der Dienstleistungen, die auf Innvatinen beruhen und auf dem jeweils relevanten Markt nch nicht verwertet werden. Förderung nur bei innvativen Prdukten, die durch eigene Frschungs- und Entwicklungsleistungen der in Zusammenarbeit mit Frschungspartner erarbeitet wurden, swie einer geplanten Serienfertigung im Freistaat Sachsen. Förderung bis 100.000 EUR, Fördersatz 50%, Dauer der Förderung bis zu 2 Jahren, beihilfefreier Anteil. Förderfähige Maßnahmen können sein: Prduktdesign swie unterstützende Gestaltungsleistungen Herstellung eines marktfähigen Serienmusters/Nullserie, nicht zum Verkauf Vrbereitung des Markteintritts, z.b. Nrmierungen/Zertifizierungen Entwicklung einer prduktbezgenen Vertriebs/Marketingknzeptin durch eigenes, zu diesem Zweck neu angestelltes Persnal -> Marketing-, Vertriebsder Designassistent, Fachhchschulabschluss wird gefrdert, bei Designassistent bis zu 120.000 EUR Erstellung prduktbezgener Werbematerialien, bis zu 50.000 EUR förderfähige Ksten Förderfähige Ksten sind: Persnalksten bei neuen Mitarbeitern incl. AG-Anteil Fremdleistungen Sachausgaben, z.b. Material zur Herstellung eines Serienmusters Rechercheksten, Patente (!), Lizenzen, Nrmierungen. Grße Kreisstadt Cswig Wirtschaftsförderung Karrasstraße 2 01640 Cswig Mail: nasr@stadt.cswig.de www.cswig.de Seite 5 vn 7

Zusammengestellt durch Wirtschaftsförderung Stadt Cswig Messeförderung Gefördert werden KMU hne Branchenbeschränkungen Gefördert wird: die Teilnahme an Auslandsmessen und internatinalen Messen in Deutschland, Messen in Deutschland müssen im AUMA-Katalg als Internatinal gelistet -> www.auma.de der als Ausnahme definiert sein bei Auslandsmessen ist die AUMA-Listung nicht zwingend; es ist erfrderlich, dass es sich um eine bedeutsame Messe handelt, die dem Unternehmen neue Märkte erschließen sll die Teilnahme an Prduktpräsentatinen vn Gebietskörperschaften, Kammern, Verbänden der snstigen Organisatinen hne Erwerbscharakter die Teilnahme an der Erschließung ausländischer Märkte dienender Sympsien die Erstellung vn Machbarkeitsstudien der begleitender Studien über öklgische und technische Fragen des Ziellandes. 5 Messeteilnahmen pr Jahr swie 4-mal die gleiche Messe sind förderfähig. Förderhöhe: 50% der förderfähigen Ksten, zuwendungsfähige Ausgaben max. 25.000 EUR pr Maßnahme, min. 2.000 EUR, bei Studien bis zu max. 75.000 EUR Gefördert werden: die Miete der Ausstellungsfläche der Auf- und Abbau der Miete des Standes durch Dritte, keine Eigenleistungen, kein Erwerb eines Messestandes der Betrieb des Standes, Transprt vn Ausstellungsgütern, Dlmetscher, Werbematerialien etc. die Ksten für den Betrieb des Standes (incl. Präsentatinsmaterial), diese können nur bis zur Höhe der Ausgaben für die Standmiete und den Standbau gefördert werden bei Sympsien die Teilnahmegebühr keine Reise- und Htelksten bei Studien das Hnrar des Auftragnehmers. Anträge müssen vr der verbindlichen Anmeldung zur Messe gestellt werden! Beantragung bei der SAB Grße Kreisstadt Cswig Wirtschaftsförderung Karrasstraße 2 01640 Cswig Mail: nasr@stadt.cswig.de www.cswig.de Seite 6 vn 7

Zusammengestellt durch Wirtschaftsförderung Stadt Cswig Kperatinen Gefördert werden KMU hne Branchenbeschränkungen, Landkreise, Kammern, Verbände, Organisatinen der Wirtschaft hne Erwerbscharakter, Technlgie- und Gründerzentren Gefördert wird die Vrbereitung, Organisatin und das Marketing vn Beschaffungs-, Prduktins-, Entwicklungs- und Vertriebskperatinen Förderdauer ist maximal 2 Jahre Förderfähige Maßnahmen: Machbarkeitsstudien und snstige begleitende Studien zu öknmischen und technischen Fragen der Prjektdurchführung, 50% Förderung, max. 75.000 EUR zuwendungsfähige Ksten Prjektmanagement (intern/extern), Arbeitskreise, etc., Prjektmanagement bis zu 200 TW; 350 EUR/TW für interne Prjektmanager, 650 EUR/TW für externe Prjektmanager, bei Arbeitskreisen 70 EUR/Teilnehmer, max. 400 EUR/Referent, 50% Förderung Industrielle Frschung und vrwettbewerbliche Entwicklung, FuE-Ksten hne eigenes Persnal, 50% Förderung, max. 75.000 EUR zuwendungsfähige Ksten Entwicklung einer Marketingknzeptin für das Netzwerk, Anschub der Umsetzung, 50% Förderung, max. 75.000 EUR zuwendungsfähige Ksten Vraussetzungen sind: die Teilnahme vn min. 3 KMU, im Einzelfall auch 2 KMU und ein weiterer Partner ein Knzept zur Frtführung der Kperatin nach Auslaufen der Förderung, wenn externes Prjektmanagement gefördert werden sll Für Rückfragen und kstenfreie Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung Grße Kreisstadt Cswig Wirtschaftsförderung Osman Nasr Karrasstr. 2, 0160 Cswig Tel.: 03523 66 160 Fax: 03523 66 169 E-Mail: nasr@stadt.cswig.de Internet: www.cswig.de Grße Kreisstadt Cswig Wirtschaftsförderung Karrasstraße 2 01640 Cswig Mail: nasr@stadt.cswig.de www.cswig.de Seite 7 vn 7