Kfz Rahmenvereinbarung für Mitglieder des ÖVI (Österr. Verband der Immobilientreuhänder) gültig ab 1.7.2010 Seite 1 von 6 Seite(n)
INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemeines... 3 2 Annahmebestimmungen für den gesamten KFZ-Bereich... 3 2.1 Risken, welche von dieser Rahmenvereinbarung nicht umfasst sind:... 3 2.2 Risken, welche nur unter bestimmten Voraussetzungen gezeichnet werden. 4 2.2.1 Haftpflicht und Kasko... 4 3 PRÄMIENKONDITIONEN... 5 3.1 Kfz-Haftpflicht-Versicherungssumme... 5 3.1.1 Prämie... 5 Pauschalprämien pro Fahrzeug und Jahr inkl. 11% Vers.Steuer... 5 3.2 KFZ-Kasko... 5 3.2.1 PKW/Kombi... 5 3.3 KFZ-Kasko -Allgemein... 5 3.3.1 Listenpreis... 5 3.3.2 Sonderausstattung... 5 3.3.3 Pluspaket... 6 3.3.4 Elektronikpaket... 6 3.3.5 Leasingklausel... 6 4 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN... 6 5 Laufzeit... 6 Seite 2 von 6 Seite(n)
1 Allgemeines Für den Abschluss von KFZ-Versicherungen werden mit CONSECURA Versicherungsmakler und beratungs Ges.m.b.H. die nachfolgenden Vereinbarungen getroffen: Die mit dieser Vereinbarung fixierten Konditionen gelten bis auf Widerruf. Anbote dürfen nur mit einer Bindungsfrist von maximal 6 Wochen erstellt werden. Alle bisherige Vereinbarungen, Zusagen, Spezialtarifierungen etc. verlieren hiermit ihre Gültigkeit. Prinzipiell kommen für den Abschluss von KFZ Versicherungen die jeweils gültigen Unternehmenstarife (mit den darin enthaltenen Produkten, Selbstbehalten, Fahrzeugmarken etc) und Versicherungs-Bedingungen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Annahmerichtlinien, soweit im Nachfolgenden nichts anderes vereinbart ist, zur Anwendung. Die jeweiligen Unternehmenstarife sowie die jeweiligen Allgemeinen Bedingungen werden CONSECURA Versicherungsmakler und beratungs Ges.m.b.H jeweils zur Verfügung gestellt bzw können jederzeit angefordert werden. Sämtliche Verträge werden mit der Kundennummer 7627 erfasst. Diese Rahmenvereinbarung gilt für Mitglieder des ÖVI bzw. im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten/Lebensgefährten und Kinder. Ein Nachweis über die Mitgliedschaft muss dem Versicherungsantrag beigelegt werden. Für die Annahme von KFZ-Risken gelten die Annahmerichtlinien der DONAU, welche Teil dieser Rahmenvereinbarung sind: 2 Annahmebestimmungen für den gesamten KFZ-Bereich 2.1 Risken, welche von dieser Rahmenvereinbarung nicht umfasst sind: Verträge, welche vom Vorversicherer gekündigt oder wegen negativen Schadenverlaufes einvernehmlich gelöst wurden bzw. bestehende Verträge der Vienna Insurance Group Malusverträge ab Stufe 12 sind anfragepflichtig Selbstfahrervermietfahrzeuge Botendienste (gewerblich genutzte PKW und LKW für Zustelldienste) Fahrzeuge von Neukunden, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern bestimmt sind. Bestehende Frächterverbindungen sind aus Anlaß eines Neuzuganges bzw. Fahrzeugwechsels auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen. Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung gefährlicher Güter bestimmt sind Seite 3 von 6 Seite(n)
2.2 Risken, welche nur unter bestimmten Voraussetzungen gezeichnet werden 2.2.1 Haftpflicht und Kasko Überstellungskennzeichen Kfz mit ausländischem Kennzeichen Kurzfristige Versicherungen Nur gemäß der Verbandsregelung (Turnusplan); Anfrage Zentrale Fachabteilung Anfrage Zentrale Fachabteilung Die Annahmerichtlinien können jederzeit den aktuellen Erfordernisse angepasst werden. Seite 4 von 6 Seite(n)
3 PRÄMIENKONDITIONEN Es gilt der Verzicht auf Unterjährigkeitszuschlag - unabhängig von der Zahlweise - als vereinbart. 3.1 Kfz-Haftpflicht-Versicherungssumme Pauschalversicherungssumme generell EUR 15 Mio. Die Verträge unterliegen der Tarifanpassung. 3.1.1 Prämie Pauschalprämien pro Fahrzeug und Jahr inkl. 11% Vers.Steuer Pauschalprämien pro Jahr und Fahrzeug inklusive 11% Versicherungssteuer, aber ohne motorbezogener Versicherungssteuer. PKW/KOMBI, zu keiner besonderen Verwendung EUR 222,-- LKW bis 1,5 to NL, Werksverkehr bzw. zu keiner besonderen Verwendung EUR 444,-- 3.2 KFZ-Kasko Die Verträge unterliegen der Tarifanpassung. 3.2.1 PKW/Kombi Folgende Prämiensätze (inkl. 11% Vers.Steuer) gelten als vereinbart: Premium Kasko SB 290: 1,8 % 3.3 KFZ-Kasko -Allgemein 3.3.1 Listenpreis Für Fahrzeuge, deren Listenpreis EUR 100.000,-- übersteigt, bedarf es der Übernahme einer vorläufigen Deckung bei der Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group sowie gesonderter Prämienabsprache. 3.3.2 Sonderausstattung Sonderausstattung bis 2.500,-- ist prämienfrei mitversichert. Nachträglich angeschaffte Sonderausstattung ist ebenfalls bis 2.500,-- mitversichert. Seite 5 von 6 Seite(n)
3.3.3 Pluspaket Die Klausel KPP gilt für PKW/Kombi und LKW bis 1,5 to NL prämienfrei mitversichert. 3.3.4 Elektronikpaket Gegen eine Prämie von EUR 49,-- ist die Klausel KEL (Elektronikpaket) eingeschlossen. 3.3.5 Leasingklausel Die Klausel KLG gilt für PKW/Kombi und LKW bis 1,5 to NL prämienfrei mitversichert. 4 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB 2007) bzw. die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kollisionskasko- Versicherung (AKKB 2009). Die jeweils aktuellen Unternehmenstarife sowie allgemeinen Vertragsunterlagen (Bedingungen) werden auf Anfrage ausgehändigt. 5 Laufzeit Diese Rahmenvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem der Vertragspartner unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich (mittels Einschreibebriefes) aufgekündigt werden. DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group CONSECURA Versicherungsmakler und beratungs Ges.m.b.H. Ort, Datum Ort, Datum Seite 6 von 6 Seite(n)