Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architektenverträgen mit Verbrauchern AKBW Juli 2014 1
Architekt: Thomas Fabrinsky, Karlsruhe, Foto: Stephan Baumann, bild_raum AKBW Juli 2014 2
Architektenkammer Baden-Württemberg Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Rechtsanwälte Alfred Morlock Reinhard Weng Telefon: 0711/2196-0 Telefax: 0711/2196-121 morlock@akbw.de weng@akbw.de AKBW Juli 2014 3
I. In Kraft seit 13.06.2014 Änderung im BGB und im EGBGB Vgl. Merkblatt Nr. 410 der AKBW Architekten: Oberschelp Architekten, Friedrichshafen, Foto: Oliver Jung AKBW Juli 2014 4
II. Ziel: Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie vom 25.10.2011 mit EU-einheitlichen Unternehmerpflichten und Verbraucherrechten im Rahmen von Vertragsabschlüssen mit Verbrauchern Verbraucherschutz AKBW Juli 2014 5
Architekten: kauer architekten Ralf Kauer, Langenau, Foto: Fotodesign Robert Spaniol AKBW Juli 2014 6
III. Inhalt: Vorvertragliche Informationspflichten des Unternehmers Widerrufsrecht des Verbrauchers AKBW Juli 2014 7
IV. Gilt für alle Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern Ausnahmen in 312 BGB Unternehmer: Jeder natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt ( 14 Abs. 1 BGB) Architekten sind Unternehmer AKBW Juli 2014 8
Verbraucher: Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können ( 13 BGB) Privater Bauherr ist Verbraucher AKBW Juli 2014 9
V. 1. Differenzierung Vertragsabschluss innerhalb von Geschäftsräumen außerhalb von Geschäftsräumen Nur hier gibt es ein Widerrufsrecht des Verbrauchers AKBW Juli 2014 10
Außerhalb von Geschäftsräumen, 312 b BGB Bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit von Verbraucher und Unternehmer an einem Ort außerhalb der Geschäftsräume oder Unternehmer spricht Verbraucher persönlich außerhalb der Geschäftsräumen an und der Vertrag erfolgt unmittelbar danach in den Geschäftsräumen Beweislast: Bauherr AKBW Juli 2014 11
2. Innerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge Vorvertragliche allgemeine Informationspflichten des Unternehmers ( 312 a Abs. 2 BGB i. V. m. Art. 246 EGBGB): Identität des Unternehmers Wesentliche Eigenschaften der Dienstleistung Art der Preisberechnung Zahlungs- und Leistungsbedingungen sowie Termine AKBW Juli 2014 12
Architekten: Schneider Architekten BDA, St. Georgen, Foto: Thomas Riedel AKBW Juli 2014 13
Zurverfügungstellung der vorvertraglichen Informationen in klarer und verständlicher Weise Rechtsfolgen bei Verstoß gegen vorvertragliche Informationspflichten: - Schadensersatz - fraglich - Abmahnung nach UWG AKBW Juli 2014 14
3. Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge Erweiterter Verbraucherschutz Vorvertragliche Informationspflichten wie unter Ziffer 2. ergänzt um besondere, weitere Informationspflichten ( 312 d BGB i. V. m. Art. 246 a EGBGB): Hinweis auf finanzielle Sicherheiten, die der Unternehmer verlangen kann Hinweis auf mögliche außergerichtliche Beschwerdeund Rechtsbehelfsverfahren AKBW Juli 2014 15
Zurverfügungstellung der vorvertraglichen Informationen in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger (wenn der Verbraucher zustimmt) Art. 246 a 4 Abs. 2 EGBGB Rechtsfolgen bei Verstoß gegen vorvertragliche Informationspflichten: wie Ziffer 2. Nachvertragliche Zurverfügungstellung von Vertragsdokumenten in Papierform oder auf einem dauerhaften Datenträger (wenn der Verbraucher zustimmt). 312 f BGB. AKBW Juli 2014 16
Architekt: Kai Dongus, Ludwigsburg, Foto: Oliver Rieger AKBW Juli 2014 17
Die in Erfüllung der Informationspflicht gemachten Angaben des Unternehmers werden Vertragsinhalt, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes ( 312 d Abs. 1 Satz 2 BGB) Abrechnung von Nebenkosten nur bei vorvertraglicher Information hierüber möglich ( 312 e BGB) AKBW Juli 2014 18
Vorvertragliche Widerrufsbelehrung durch Unternehmer/ Widerrufsrecht des Verbrauchers Vorvertragliche förmliche Widerrufsbelehrung (Formular) In Textform zu übermitteln Ergänzt um ein Widerrufsformular für die Widerrufserklärung Widerrufsfrist 14 Tage ab Vertragsabschluss. Bei fehlender Widerrufsbelehrung 12 Monate und 14 Tage ( 356 Abs. 3 BGB). AKBW Juli 2014 19
Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (hier ist der Name, die Anschrift und soweit verfügbar die Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse einzutragen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass mit den Leistungen während der Widerrufsfrist begonnen werden soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. (Ort und Datum) (Unterschrift Auftraggeber) In Kenntnis der obigen Widerrufsbelehrung verlange ich ausdrücklich, dass der Architekt mit seiner Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer mein Widerrufsrecht verliere. AKBW Juli 2014 20
Widerruft der Verbraucher seine Vertragserklärung innerhalb der Widerrufsfrist, steht dem Unternehmer für bereits erbrachte Leistungen u. U. kein Wertersatz/Honorar zu! Empfehlung: Verbraucherverträge nicht außerhalb der eigenen Geschäftsräume abschließen! AKBW Juli 2014 21
Architekt: Peter W. Schmidt Architekt BDA, Pforzheim, Foto: Stefan Müller Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit AKBW Juli 2014 22