c. Materielle Gegenstände, Infrastruktur- oder Bauvorhaben mit mehr als insgesamt 500 000 EUR Fördermitteln:

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Transkript:

Anlage zum Zuwendungsbescheid des Förderprgramms: PR-Verpflichtungen (vrläufiges Infblatt) Förderprgramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwhl (FAKT) Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL) Nachhaltige Waldwirtschaft (NWW) Umweltzulage Wald (UZW) Beratung landwirtschaftlicher Betriebe Zusammenarbeit / Eurpäische Innvatinspartnerschaft (EIP) Bildung und Qualifizierung in der Landwirtschaft Agrarinvestitinsförderungsprgramm (AFP) Diversifizierung Marktstrukturverbesserung Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) / Flurneurdnung Naturparkförderung Innvative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF) LEADER Stand: 18.02.2015 im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) Verpflichtungen der Begünstigten bezüglich Infrmatinsund PR-Maßnahmen bei Vrhaben nach dem MEPL III Die Begünstigten vn MEPL III-Förderprgrammen zur Förderung vn Investitinen müssen Auflagen bezüglich der Infrmatin und Öffentlichkeitsarbeit (PR) einhalten. Ziel der Infrmatins- und PR-Maßnahmen ist, den Beitrag der Eurpäischen Unin zur Förderung des Vrhabens bekannt zu machen. Gemäß (Artikel 13 und Anhang III) der Verrdnung (EU) Nr. 808/2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verrdnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der Entwicklung des Ländlichen Raums durch den Eurpäischen Landwirtschaftsfnds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) gelten zur Gewährleistung der Infrmatin und Öffentlichkeitsarbeit (PR) flgende Bestimmungen: 1. Internetseite Gilt für alle Vrhaben bzw. Förderprgramme Wenn eine für gewerbliche Zwecke genutzte Internetseite besteht, hat der Begünstigte während der Durchführung eines Vrhabens die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ELER auf der Internetseite zu infrmieren. Die Infrmatin enthält eine Beschreibung des Vrhabens vm Begünstigen, bei der auf die Ziele und Ergebnisse eingegangen wird, mit Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Eurpäische Unin. Zudem ist ein Link (Hyperlink) zur Website der Kmmissin, die den ELER betrifft (http://ec.eurpa.eu/agriculture/ruraldevelpment-2014-2020/index_de.htm) einzurichten. 2. Infrmatins- und Kmmunikatinsmaterial Gilt für alle Vrhaben bzw. Förderprgramme Bei allen Infrmatins- und Kmmunikatinsmaßnahmen des vm ELER kfinanzierten Vrhabens (Brschüren, Faltblätter, Flyer, Mitteilungsblätter, Plakate und Werbeartikel) hat die/der Begünstigte auf der Titelseite auf die Unterstützung des Vrhabens aus dem ELER hinzuweisen. Hierzu müssen die Technischen Merkmale unter Ziffer 4 eingehalten werden. Dies gilt auch für nline bereitgestellten Infrmatinen der bei audivisuellem Material. 3. Pster / Erläuterungstafeln a. Vrhaben mit insgesamt mehr als 10.000 Eur Fördermitteln: Gilt für alle Vrhaben bzw. Förderprgramme, auch bei Flächenmaßnahmen (FAKT, LPR-A, AZL, UZW) mit einer Fördersumme vn mehr als 10.000 Eur pr Jahr aus einem der mehreren der Förderprgramme Während der Durchführung eines Vrhabens, das mit mehr als 10.000 EUR öffentlich unterstützt wird, infrmiert der Begünstigte die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ELER durch Anbringen mindestens eines Psters (Mindest- Vrläufiges Infblatt

größe A3) nach den Technischen Merkmalen unter Ziffer 4 und den Mustervrlagen unter Ziffer 6, an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort, beispielsweise im Eingangsbereich eines Gebäudes. Ein Pster wird auch bei Vrhaben im Rahmen vn LEADER und in den Räumlichkeiten finanzierten lkalen Aktinsgruppen vn LEADER angebracht. Bei Flächenmaßnahmen ist auf dem Pster der der Erläuterungstafel bei "Bezeichnung des Vrhabens" einzutragen: "Flächenprgramme des Gemeinsamen Antrags". b. Vrhaben, Investitin mit insgesamt mehr als 50 000 EUR Fördermitteln: (z. B. in einem landwirtschaftlichen Betrieb der Lebensmittelbetrieb) Gilt für alle Investitinsvrhaben Während der Durchführung eines Vrhabens, das mit mehr als 50.000 EUR öffentlich unterstützt wird, infrmiert die/der Begünstigte die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ELER durch Anbringen mindestens einer Erläuterungstafel mit Infrmatinen über das Prjekt (Mindestgröße A3, laminiert) nach den Technischen Merkmalen unter Ziffer 4 und den Mustervrlagen unter Ziffer 6 an einem für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Ort, beispielsweise im Eingangsbereich eines Gebäudes. Eine Erläuterungstafel wird auch bei Vrhaben im Rahmen vn LEADER und in den Räumlichkeiten finanzierten lkalen Aktinsgruppen vn LEADER angebracht. c. Materielle Gegenstände, Infrastruktur- der Bauvrhaben mit mehr als insgesamt 500 000 EUR Fördermitteln: Gilt für alle Investitins- Infrastruktur- und Bauvrhaben Während der Durchführung des Vrhabens infrmiert die/der Begünstigte die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem ELER durch das Anbringen einer Erläuterungstafel wie unter Buchstabe b beschrieben. Nach Abschluss der Durchführung des Vrhabens (spätestens drei Mnate danach) bringt die/der Begünstigte an einer gut sichtbaren Stelle, beispielsweise im Eingangsbereich eines Gebäudes, auf Dauer eine feste Erläuterungstafel nach den Technischen Merkmalen unter Ziffer 4 und den Mustervrlagen unter Ziffer 6 vn beträchtlicher Größe (Mindestgröße A3) an. Die Erläuterungstafel gibt Aufschluss über die Bezeichnung und das Hauptziel des Vrhabens und hebt die finanzielle Unterstützung durch die Eurpäische Unin hervr. 4. Technische Merkmale Gilt für alle Vrhaben bzw. Förderprgramme Infrmatins- und Kmmunikatinsmaterial und Hinweisschilder / Erläuterungstafeln müssen flgende Merkmale erfüllen: Bezeichnung / Hauptziel des Vrhaben, bei EU-kfinanzierten Vrhaben das Lg der Eurpäischen Unin entsprechend den unter Ziffer 5 aufgeführten Vrgaben zusammen mit einer Erläuterung der Rlle der Unin mittels flgender Angabe: "Eurpäischer Landwirtschaftsfnds für die Entwicklung des ländlichen Raums: Hier investiert Eurpa in die ländlichen Gebiete", das Lg des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, das Lg des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei Vrhaben, die aus den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)" kfinanziert sind, für die im Rahmen vn LEADER finanzierten Aktinen und Maßnahmen ist zusätzlich das LEADER-Lg zu verwenden, für die im Rahmen der Ltterie-Glücksspirale finanzierten Aktinen und Maßnahmen ist zusätzlich das Glücksspiral- Lg zu verwenden. Die Bezeichnung des Vrhabens und das Lg der Eurpäischen Unin mit der Erläuterung zur Rlle der Eurpäischen Unin nehmen mindestens 25 % der Fläche auf den Hinweisschildern / Erläuterungstafeln ein (siehe Mustervrlagen, Ziffer 6). Vrläufiges Infblatt

5. Lgs Ausschließlich die/der Begünstigte hat im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden- Württemberg 2014-2020 (MEPL III) die Genehmigung zur Verwendung der Lgs auf der Interseite, den Infrmatins- und Kmmunikatinsmaterialien und den Pstern / Erläuterungstafeln. Lg der Eurpäischen Unin Bei farbiger Gestaltung sind für die Eurpaflagge die Farben für die Rechteckfläche: PANTONE REFLEX BLUE (100 % Cyan / 80 % Magenta) und für die Sterne: PANTONE YELLOW (100 % Yellw) zu verwenden. Bei einfarbiger Reprduktin ist das Rechteck mit einer schwarzen Linie zu umgeben. Die Sterne sind schwarz auf weißem Untergrund einzusetzen. Wenn Blau die einzige Farbe ist, sllte sie zu 100 % als Hintergrundfarbe verwendet werden. Die Sterne erscheinen im Negativverfahren weiß. Das Emblem sllte nach Möglichkeit auf weißem Hintergrund abgebildet werden. Vn einem mehrfarbigen Hintergrund ist abzuraten, insbesndere wenn er nicht mit Blau harmniert. Ist ein mehrfarbiger Hintergrund nicht zu vermeiden, wird das Rechteck durch einen weißen Rand umgeben, dessen Breite 1/25 der Rechteckhöhe entsprechen sllte. Bundesministerium Lg des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Ministerium Lg des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Es ist zu beachten, dass die Verwendung des Landeswappens Baden-Württemberg im Rahmen des MLR-Lgs genehmigungspflichtig ist. Für die Begünstigten im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) liegt die Genehmigung des Innenministeriums Baden- Württemberg vr. Gestattet ist eine Abbildung und Verwendung, versehen mit einem deutlichen Hinweis auf die Förderung durch das Land, ausschließlich für den geförderten Zweck und im Zusammenhang mit der vm Land Baden-Württemberg geförderten Maßnahme (im Rahmen der Verpflichtungen der Begünstigten bezüglich der Infrmatins- und PR-Maßnahmen gemäß des Eurpäischen Landwirtschaftsfnds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER)). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den für das Wappenrecht zuständigen Ansprechpartner im Innenministerium Baden-Württemberg. (Marc-Oliver.Stuempflen@im.bwl.de, 0711/231-3156 der pststelle@im.bwl.de) LEADER LEADER-Lg Ltterie Glücksspirale Glücksspiral-Lg Vrläufiges Infblatt

6. Muster Muster 1 für Hinweisschilder / Erläuterungstafeln: (bei EU-kfinanzierten Vrhaben mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) (Bezeichnung des Vrhabens) Eurpäischer Landwirtschaftsfnds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Eurpa in die ländlichen Gebiete Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) unter Beteiligung des Landes Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) Die Bezeichnung des Vrhabens und das Lg der Eurpäischen Unin mit der Erläuterung zur Rlle der Eurpäischen Unin nehmen mindestens 25 % der Fläche auf den Hinweisschildern / Erläuterungstafeln ein.

Muster 2 für Hinweisschilder / Erläuterungstafeln: (bei EU-kfinanzierten Vrhaben hne Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) (Bezeichnung des Vrhabens) Eurpäischer Landwirtschaftsfnds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Eurpa in die ländlichen Gebiete Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) unter Beteiligung des Landes Baden-Württemberg Die Bezeichnung des Vrhabens und das Lg der Eurpäischen Unin mit der Erläuterung zur Rlle der Eurpäischen Unin nehmen mindestens 25 % der Fläche auf den Hinweisschildern / Erläuterungstafeln ein.

Muster 3 für Hinweisschilder / Erläuterungstafeln: (Vrhaben mit Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes hne EU- Kfinanzierung) (Bezeichnung des Vrhabens) Dieses Vrhaben wird unter Beteiligung des Landes Baden-Württemberg und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" durchgeführt.

Muster 4 für Hinweisschilder / Erläuterungstafeln: (bei EU-kfinanzierten Vrhaben hne Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes im Rahmen vn LEADER) (Bezeichnung des Vrhabens) Eurpäischer Landwirtschaftsfnds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Eurpa in die ländlichen Gebiete Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) unter Beteiligung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen vn LEADER Die Bezeichnung des Vrhabens und das Lg der Eurpäischen Unin mit der Erläuterung zur Rlle der Eurpäischen Unin nehmen mindestens 25 % der Fläche auf den Hinweisschildern / Erläuterungstafeln ein.

Muster 5 für Hinweisschilder / Erläuterungstafeln: (bei EU-kfinanzierten Vrhaben hne Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes mit Mitteln der Glücksspirale im Rahmen der Naturparkförderung) (Bezeichnung des Vrhabens) Eurpäischer Landwirtschaftsfnds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Eurpa in die ländlichen Gebiete Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) unter Beteiligung des Landes Baden-Württemberg und der Ltterie Glücksspirale im Rahmen der Naturparkförderung Die Bezeichnung des Vrhabens und das Lg der Eurpäischen Unin mit der Erläuterung zur Rlle der Eurpäischen Unin nehmen mindestens 25 % der Fläche auf den Hinweisschildern / Erläuterungstafeln ein.