Entwicklung der Liberalisierung des Energiemarktes in Deutschland



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Transkript:

Entwicklung der Liberalisierung des Energiemarktes in Deutschland Annegret Groebel, Bundesnetzagentur, Abteilungsleiterin Internationales / Regulierung Post Workshop Energieregulierung im Lichte des 3. Richtlinienpakets Münster, 18. November 2010-1 -

Die Bundesnetzagentur Aufgabe: Regulierung von Netzindustrien Tätigkeitsfelder: Telekommunikation Post Energie (Strom und Gas) Eisenbahnen Aufnahme der Tätigkeit am 1.1 1998 (als Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post) Umbenennung in Bundesnetzagentur am 13. Juli 2005 mit Übernahme der Regulierung des Strom- und Gasmarktes, seit 1.1. 2006 auch zuständig für die Regulierung des Schienennetzes Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des BMWi Da Regulierungsrahmen stark durch europäische Richtlinien vorgegeben, enge Kooperation mit Regulierungsbehörden in den EU-Mitgliedstaaten zur Entwicklung des Binnenmarkts - 2 -

Organization chart (1) President Vice President Vice President Management Office President's Chamber (Ruling Chamber 1) Ruling Chambers 2 3 4 Information Technology and Security Human Resource Accounting Dep. Department for Economic Regulation Telecoms incl. numbering Department for Legal Telecoms Regulation Frequency Management Department for International Coordination & Postal Regulation Department for Energy Regulation 5 6 7 Technical Telecoms Regulation incl. standardisation Department for Railway Regulation 8 9 Regional Offices of BNetzA - 3 -

Organisation chart (2), Energy regulation Ruling chambers Ruling Chambers BK BK 4 Investment Budgets, Individual Electricity Network Charges, Pipe-to-pipe competition BK 6 Electricity Network Access BK 7 Gas Network Access BK 8 Electricity Network Charges BK 9 Gas Network Charges - 4 -

10 Landesenergieregulierungsbehörden Hamburg Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Brandenburg Sachsen-Anhalt Sachsen Saarland Baden-Württemberg Bayern - 5 -

Besonderheiten von Netzwirtschaften Skalen, Verbund- und Dichtevorteile Hohe versunkene Kosten beim Ausbau Geringe marginale Zusatzkosten bei Zuwachs der Nutzer Netzwerkeffekte Zeitabhängige Nachfragespitzen Hochgradig eingeschränkte Duplizierbarkeit (Bottlenecks) Regulierung soll eine ökonomisch sinnvolle Netznutzung ermöglichen, die Wettbewerb bei den Diensten und den Endkundenangeboten schafft und ermöglicht, damit der Nutzer profitiert. Regulierungsinstrumente: Netzzugang (diskriminierungsfreien), Entgeltregulierung (Kostenorientierung), Entflechtung (von Netz und Vertrieb) Für die Schaffung funktionsfähigen Wettbewerbs ist die Liberalisierung des Marktes alleine nicht ausreichend. Wettbewerbsrechtliche Aufsicht alleine nicht ausreichend, Eingriff muss im Vorhinein erfolgen, um Wettbewerb anzustoßen Erfordernis einer ökonomischen Absicherung der rechtlichen Marktöffnung durch Regulierung. - 6 -

Wozu Regulierung? Regulierung dient (allgemein) der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs und des diskriminierungsfreien Zugangs zu Netzen nach der Öffnung der Märkte Voraussetzung (bei der Öffnung von ehemaligen Monopolen) Level-playing field : Sicherstellung von fairen und preislich angemessenen Zugangsbedingungen Verhinderung des Missbrauchs von Marktmacht Universaldienst / Grundversorgung In Monopolmärkten funktioniert der Wettbewerbsanreiz nicht Regulierung substituiert den Wettbewerb bzw. ermöglicht ihn - 7 -

Regulierung in der Energiewirtschaft Die Energiewirtschaft war bis zum Beginn der Liberalisierung ein Geflecht staatlich garantierter Monopole (Gebietsmonopole) Darüber hinaus stellen die Energienetze allerdings auch natürliche Monopole dar Die Kosten für die Errichtung der Netze und die dafür notwendige Zeit stellen sehr hohe Markteintrittsbarrieren dar (nicht oder nur schwer duplizierbar) Netzbasierte Sektoren zeichnen sich durch klassische Bottlenecks aus Gleichzeitig ist mehr als eine Leitung pro Kunde technisch nicht erforderlich - 8 -

Regulierung in der Energie-Wertschöpfungskette wettbewerbliche wettbewerbliche Teilmärkte Teilmärkte Keine Keine Regulierung Regulierung Beschaffung Großhandel Transport - und Verteilnetze Vertrieb Natürliche Natürliche Monopole Monopole Regulierung Regulierung Reguliert werden die Netze Ziel: wirksamer Wettbewerb auf den Produktmärkten - 9 -

Energiewirtschaftsgesetz 1998 19. Dezember 1996: Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie 96/92/EG Ziel: Ausdehnung des europäischen Binnenmarkts auf die Elektrizitätsversorgung 29. April 1998: Umsetzung durch Inkrafttreten der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Öffnung des Wettbewerbs Verhandelter Netzzugang Buchhalterische Entflechtung Keine behördliche Regulierung der Netzentgelte Aufsicht durch Bundeskartellamt - 10 -

Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 13. Juli 2005 Umsetzung des 2003 Richtlinien-Pakets (Elektrizitäts- und Gasrichtlinie) Ziele - Sicherstellung von Wettbewerb, - sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung, - langfristig zuverlässiger, leistungsfähiger Netzbetrieb Sicherstellung eines effizienten und ausreichenden Netzausbaus Alle Netzbetreiber unterliegen der Regulierung Energiewirtschaftsgesetz 2005 Entflechtung von Erzeugungs-, Vertriebs- und Netzinteressen Gewährleistung eines diskriminierungsfreien und angemessenen Netzzugangs (regulierter Netzzugang) Ex-ante-Kontrolle der Höhe der Netzentgelte (Genehmigungspflicht) Aufsicht geht auf Regulierungsbehörde (= BNetzA) über, da Ex-ante- Befugnisse eingeführt werden - 11 -

Netzentgelt-Regulierung Zunächst wurden die Netzentgelte der Strom- und Gasnetzbetreiber in zwei Entgeltgenehmigungsrunden überprüft und zum Teil erheblich abgesenkt gemäß dem Maßstab der Kosten eines effizienten und strukturell vergleichbaren Netzbetreibers Seit 2009 ist die Anreizregulierung in Kraft, die Unternehmen individuelle, effizienzbasierte Erlösobergrenzen statt kostenorientierter Entgelte vorgibt Anreiz zur Effizienzsteigerung durch Erreichen und Übertreffen der Vorgaben! Weitergabe der so erreichten Effizienzverbesserung an die Netzkunden in Form niedrigerer Netznutzungsentgelte. Vorteile für Netzbetreiber und Netznutzer! - 12 -

Anreizregulierung in Deutschland (1) 1. Jeder Netzbetreiber erhält eine Erlösobergrenze = Summe der maximal erlaubten Einnahmen zur Deckung aller Ausgaben inklusive angemessener Eigenkapitalverzinsung (= 9,29%) 2. Weil die Erlösobergrenze für fünf Jahre fest ist, müssen Netzbetreiber für notwendige neue Investitionen diese nach oben anpassen können: sogenannte Investitionsbudgets für Kapitalkosten. 3. Dies gilt für ÜNB und auch VNB, die u. a. aufgrund der Integration von EEG-Anlagen erhebliche Strukturmaßnahmen vornehmen müssen. Planung der Netze muss aus bestehender Erlösobergrenze erfolgen Für erforderliche Erweiterungsinvestitionen ist Erhöhung um Kapitalkosten möglich - 13 -

Anreizregulierung (2) Anfängliche und finale Kostenprüfung Erlöse Kosten Entkopplung von Erlösen und Kosten: Netzbetreiber darf Kostensenkungen unterhalb der Erlösobergrenze (z.b. durch Effizienzsteigerungen) innerhalb der Regulierungsperiode einbehalten Regulierungsperiode Jahr 0 Regulierungsperiode Jahr 5 Neufestsetzung der Kosten (4 Jahre bei Gas) - 14 -

Entwicklung der Netzinvestitionen Investment in Transmission and Distribution (Million Euro) 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 Start of BNetzA s activities 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 * 2010 2011 * * Source: BDEW (2010) * planned investment in spring 2009-15 -

Netzentgelte Strom 2006-09 Entwicklung der Netzentgelte 2006 bis 2009 (mengengewichtete Mittelwerte) in ct/kwh 8,00 7,30 7,00 6,00 5,00 6,34 5,92 5,80 6,37 5,49 5,08 4,99 4,00 3,00 2,00 1,65 1,51 1,46 1,43 1,00 0,00 Haushaltskunden (Grundversorgung) Gewerbekunden (Stromsteuer- Regelsatz) Industriekunden (ermäßigter Stromsteuersatz) 01.04.2006 01.04.2007 01.04.2008 01.04.2009

Einzelhandelspreisniveau im Strom Aufteilung des Einzelhandelspreisniveaus für Haushaltskunden (Grundversorgung) zum 01.04.2009 22,8% 37,6% 0,6% 1,6% 1,0% 5,2% 6,4% Netzentgelt inklusive Abrechnung Entgelt für Messstellenbetrieb Konzessionsabgabe KWKG- Umlage 24,8% Entgelt für Messung Steuern EEG- Umlage Energiebeschaffung und Vertrieb - 17 -

Zusammensetzung des Strompreises HH-Kunden 2006 2009 38% 38% 37,40% 25% 24% 37,60% Netz Strombezug Steuern und Abgaben - 18 -

Entwicklung der Strom-Großhandelspreise 2008-09 Preisentwicklung EEX Phelix-Base/Peak-Year Futures 140 120 100 Euro/MWh 80 60 40 20 0 Jan. 07 Apr. 07 Jul. 07 Okt. 07 Jan. 08 Apr. 08 Jul. 08 Okt. 08 Jan. 09 Apr. 09 Jul. 09 Okt. 09 F1PY Jan-2010 F1PY Jan-2009 F1PY Jan-2008 F1BY Jan-2010 F1BY Jan-2009 F1BY Jan-2008-19 -

Sinkende Beschaffungspreise für Stromversorger Entwicklung Elektrizitätsbeschaffung 2006 bis 2010 (mengengewichtete Mittelwerte) in ct/kwh 8,00 7,00 6,13 6,97 7,09 6,33 6,10 6,38 6,43 6,25 6,00 5,00 5,30 5,36 4,31 4,28 4,75 5,14 5,42 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 Elektrizitätsbeschaffung für Haushaltskunden (Mittelwert) in ct/kwh Elektrizitätsbeschaffung für Haushaltskunden durch den Grundversorger in ct/kwh Elektrizitätsbeschaffung für Haushaltskunden durch neue Anbieter in ct/kwh 2006 2007 2008 2009 2010-20 -

Effekt auf Haushaltskunden-Preise? ct/kwh 25 20 Entwicklung der Haushaltskundenpreise 2006 bis 2010 (mengengewichtete Mittelwerte) 23,87 23,18 23,10 21,60 20,12 19,94 21,04 22,42 19,94 20,86 21,97 22,92 18,89 18,89 18,89 15 10 5 0 Haushaltskunden (Grundversorgung) Haushaltskunden (Vertragswechsel) Haushaltskunden (Lieferantenwechsel) 1. April 2006 1. April 2007 1. April 2008 1. April 2009 1. April 2010-21 -

Electricity Transmission System Operators (ÜNB) 1 EnBW Transportnetz 2 Tennet (früher E.ON Netz, acquired by Dutch TSO) 3 Amprion (früher RWE Transportnetz Strom) 4 50Hz (früher Vattenfall Europe Transmission. aquired by Belgian TSO Elia) 4 Regelzonen - 22 -

Wechselmöglichkeiten für Haushaltskunden in 2008 Ca. 855 Verteilnetzbetreiber

Lieferantenwechsel im Strom 2006-08 Anzahl Lieferantenwechsel von Letztverbrauchern 2.500.000 2.000.000 142.949 304.698 1.500.000 113.197 220.219 1.000.000 500.000 119.140 678.423 1.133.821 1.805.785 0 2006 2007 2008 Haushaltskunden Haushaltskunden bei Einzug Weitere Letztverbraucher - 24 -

Lieferantenwechsel im Gas 2006-08 Anzahl 400.000 350.000 300.000 Gesamt 384.138 30.678 15.626 250.000 200.000 150.000 100.000 Gesamt 132.953 32.234 3.875 337.834 50.000 Gesamt 5.688 96.844 0 2006 2007 2008 Haushaltkunden Haushaltkunden bei Einzug Weitere Letztverbraucher

Zusammensetzung des Gaspreises HH-Kunden Zusammensetzung des Gaspreises Haushaltskunden 2009-26 - Bundesnetzagentur 2010 Jahresbericht 2009 26

Etwa 750 Gasnetzbetreiber in Deutschland 18 TSOs, u.a. E.ON Gastransport, Gasunie, Wingas Transport, Ontras, Thyssengas, GRT, Eni, Dong, Statoil, 730 DSOs - 27 -

Gas: Der Gasmarkt im Wandel Markttrends Aktivitäten der BNetzA Förderung von unkonventionellen Quellen und LNG-Schwemme haben Gaspreise unter Druck gesetzt Ölpreisindexierte langfristige Beschaffung zunehmend unattraktiv Umsetzung des Zweivertragsmodells Reduzierung der Zahl der Marktgebiete von anfangs 19 auf nun sechs Marktorientiertes Bilanzierungsregime Lieferantenwechselprozesse Angebotsüberhang als Ausgangssituation für die Entwicklung wettbewerblicher Gasmärkte günstig Zahl der Marktteilnehmer und Handelsvolumina in Deutschland sind stark gestiegen - 28 -

Intelligentes Marktmodell Gas Kapazitätsmanagement (1) Befund: Physikalische Engpässe sind selten Netzzugang wird meistens durch vertragliche Engpässe erschwert Ziele der BNetzA: Effiziente Kapazitätsnutzung zur Verringerung vertraglicher Engpässe Steigerung der Liquidität der Gasmärkte: Sanfte Erweiterung des Marktgeschehens Flexibilität des Marktes insgesamt soll steigen was die Einschränkung der Flexibilität einzelner Marktteilnehmer erfordern mag - 29 -

Intelligentes Marktmodell Gas Kapazitätsmanagement (2) Verfahrenseinleitung durch die BNetzA am 9. Februar 2009: Standardisierung von Kapazitäten verringert Fragmentierung des Kapazitätsmarktes Gebündelte Kapazitäten zwischen Marktgebieten und an den Grenzen Day-Ahead Vermarktung ungenutzter Kapazitäten erfordert eine vorsichtige Einschränkung der Renominierungsrechte der neue Vorschlag der BNetzA trägt den vorgetragenen Bedenken Rechnung Konkretisierung der Details von Kapazitätsversteigerungen - 30 -

Die Bundesnetzagentur unterstützt die Verbesserung der Liquidität der Gasmärkte: 3 benannte Marktgebiete H-Gas Marktgebiete - Neue GasNZV sieht weitere Reduzierung vor Gaspool (Dong, Gasunie, Ontras, StatoilHydro, Wingas) - Konsultation der BNetzA zu qualitätsübergreifenden Zusammenlegungen Thyssengas H-Gas Neuordnung der Kapazitätsbewirtschaftung - Stärkung des Day-Ahead Kapazitätsmarktes - Bündelung von Aus- und Einspeise-kapazitäten Stand 01.10.2009 Net Connect Germany (bayernets, ENI, EGT, GRTgaz, GVS) - 31 -

Gas-Marktgebiete - 32 -

3 Marktgebiete für H-Gas (1.10.2009) 3 Marktgebiete für L-Gas (seit 1.4.2009) GASPOOL Aequamus NetConnect Germany (NCG) Fortschritte seit 1.4.09: EWE + EGM + GUD (L-Gas) ab 1.10.09: GUD + Ontras + Wingas ab 1.10.09: NCG, GVS/ENI, GRT Weiterhin offen RWE-H, RWE-L, EGT-L

Wettbewerbssituation im Gasmarkt Entwicklung 2005 2008-34 - Bundesnetzagentur 2010 Jahresbericht 2009 34

34,00 32,00 30,00 28,00 26,00 24,00 22,00 20,00 18,00 16,00 14,00 12,00 10,00 8,00 6,00 Entwicklung der Großhandelspreise im Gas versus Grenzübergangspreise 2008-09 Gashandelspreise im Spotmarktgeschäft 2008-2009: - 35 - EUR/MWh 21.01.08 04.02.08 18.02.08 03.03.08 17.03.08 02.04.08 16.04.08 30.04.08 16.05.08 30.05.08 13.06.08 27.06.08 11.07.08 25.07.08 08.08.08 22.08.08 05.09.08 19.09.08 06.10.08 20.10.08 03.11.08 17.11.08 01.12.08 15.12.08 05.01.09 19.01.09 02.02.09 16.02.09 02.03.09 16.03.09 30.03.09 15.04.09 29.04.09 14.05.09 29.05.09 15.06.09 29.06.09 13.07.09 27.07.09 10.08.09 24.08.09 07.09.09 21.09.09 05.10.09 19.10.09 02.11.09 16.11.09 30.11.09 14.12.09 30.12.09 NCG EEX Settlement Price GPL EEX Settlement Price GPL OTC NCG OTC Grenzübergangspreis

Förderung Erneuerbare Energien National Die Herausforderung: Leitungsbau National Interessenausgleich Regional Kostentragung über Netzentgelte National Regional Genehmigungsrecht Emissionshandel Europäisch Europäisch Europäisch Physikalischer Stromfluss Klimaziele - 36 -

Anforderungen an Netze der Zukunft (1) - Investitionen in die bestehende Netzinfrastruktur und Netzausbau sind notwenig, um die gute Versorgungsqualität zu erhalten Deutschland ist Europameister: neuer SAIDI-Wert 19,25 Minuten, Wert aus 2006 somit wird noch unterschritten Thomasstahl- und Graugusssanierung ist notwendig Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Binnenmärkte zu schaffen Zunehmende grenzüberschreitende Strom- und Gasflüsse müssen ermöglicht werden Zunehmender Gasbedarf muss gedeckt werden Marktgebiete müssen zusammenwachsen Engpässe zu vermeiden Offshore-Integration verlangt neue Leitungen Neue Kraftwerke und Biogasanlagen müssen angeschlossen werden Aufgrund des Auseinanderfallens von Verbrauchs- und Produktionszentren nimmt die Transportdistanz zu - 37 -

Anforderungen an Netze der Zukunft (2) Die Übertragungsnetze sind bereits enorm belastet und müssen dem Bedarf von morgen angepasst werden Rot = hoher Grad der Belastung Quelle: Institute for Power Systems and Power Economics, RWTH Aachen University, 2005-38 -

Veränderung der Lastzentren Wesentlich mehr Verbrauch von Strom in Süden und Mitte Deutschlands Trend zu mehr Erzeugung in Norden/Mitte da - zunehmende Wind-Kraftwerke, OnShore und ab 2010 OffShore - neue konventionelle Kraftwerke am Meer oder entlang Rhein/Ruhr wegen einfacherem Brennstofftransport und höherer Effizienz durch bessere Kühlung Mehr Stromtransporte durch Deutschland, weil Strom zu einer normalen Handelsware auf einem europäischen Markt wird Gutachten für BNetzA 2008 empfiehlt: Einheitliche Preiszone ohne Engpässe muss durch Netzausbau erhalten bleiben! Stand März 2009-39 -

Hoher Investitionsbedarf aufgrund der Integration von Offshore Wind Genehmigte OWP Projekte in der Nordsee Mehr als 18 GW geplante OWP Kapazität - 40 -

Investitionsbudgets Investitionsbudgets machen Investitionen langfristig planbar und sicher Beantragung von Investitionsbudgets für konkrete Projekte Budgets ausschließlich für Kapitalkosten Genehmigung im Vorfeld Gültigkeit als nicht beeinflussbare Kosten bis Szenarienbedingungen eintreten Seit Mitte 2008 wurden ca. 300 Anträge gestellt Beantragtes Gesamtvolumen über 9 Mrd. (2007 2009) 8,1 Mrd. entfallen auf den Strombereich Investitionen im Gasbereich sind bislang sehr moderat Erste Genehmigungen sind erfolgt mit Auflagen, die sicherstellen, dass Investitionsprojekt auch durchgeführt wird Zukünftig weitere Verfahrensbeschleunigung möglich Lange Genehmigungsdauern aufgrund unvollständiger Anträge, obwohl die Antragsgrundlagen bekannt sind - 41 -

Novellierung des EnWG 2010/2011 Nach Verabschiedung de 3. Energiebinnenmarktpakets am 13. Juli 2009 durch EP und Rat muss die Umsetzung in nationales Recht bis 3. März 2011 erfolgen Novellierung des EnWG steht an Eckpunkte am 2. November 2010 veröffentlicht Neue Entflechtungsbestimmungen Vorgaben bezüglich europäischen und nationalem 10-Jahres- Netzentwicklungsplans (Leitungsausbau für Versorgungssicherheit) Neue Monitoring- und Berichtsaufgaben für BNetzA Verbraucherschutzrechte verbessert Beginn 2011: Referentenentwurf geplant Gründung der ACER Agency for the Cooperation of Energy Regulators: BNetzA Mitglied; Förderung Binnenmarktentwicklung - 42 -

Fazit (1) Die mit Marktöffnung (Liberalisierung) und Schaffung von Wettbewerb durch Regulierung verfolgten Ziele haben sich in weiten Teilen realisiert. Auf den geöffneten Märkten ist ein hohes Maß an Innovation, verbunden mit Effizienzsteigerungen und Preissenkungen, feststellbar. Die bisherige Entwicklung hat gezeigt, dass verlässliche und transparente Regulierungsentscheidungen die richtigen Investitionsanreize gesetzt und Verbrauchern mehr Auswahl gebracht (steigende Wechselquoten) haben. Es bleibt auch weiterhin herausragendes Ziel der Bundesnetzagentur, den Wettbewerb zu sichern und voranzutreiben sowie effiziente Investitionen und Innovationen zu fördern. Je weniger strikt die Trennung zwischen Netz und Betrieb ist, umso schlagkräftiger muss die Regulierung sein. Ein selbsttragender Wettbewerb macht Regulierung überflüssig Wo Netzmonopole selbsttragenden Wettbewerb verhindern, ist Regulierung notwendig - 43 -

Der regulatorische Rahmen stimmt: Fazit (2) Der Gasmarkt befindet sich in tiefgreifendem Wandel zu mehr Wettbewerb und die Bundesnetzagentur unterstützt diesen Wandel (Reduzierung der Marktgebiete) Die Anreizregulierung ist geeignet, den großen Herausforderungen eines sich wandelnden Energiemarktes zu begegnen Die Einbindung erneuerbarer Energien ist eine Herausforderung für Markt und Regulierer Die Bundesnetzagentur fördert die Entwicklung eines Smart Market Design In den verschiedenen Sektoren ist eine unterschiedliche Intensität an Wettbewerb feststellbar. Um hier weitere Wohlfahrtsgewinne zu erreichen, sind ggf. die gesetzlichen Grundlagen zu ändern bzw. anzupassen: TKG- und EnWG- Novellierung zur Umsetzung der neuen Richtlinien laufen - 44 -

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Annegret Groebel Bundesnetzagentur Internationale Koordinierung Energie Tulpenfeld 4 D-53113 Bonn 0228/14-2000 annegret.groebel@bnetza.de - 45 -