Reform der Psychotherapeutenausbildung Dr. phil. Helene Timmermann Mitgliederversammlung, VAKJP, 20.09.2015 Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland e.v. gegr. 1953
Der Vorstand der VAKJP setzt sich auf der Grundlage des Beschlusses des 25. Deutsche Psychotherapeutentages (DPT) dafür ein, dass ein Studium der Psychotherapie und eine anschließende Weiterbildung in Bezug auf Qualität und Struktur, die Anforderungen an eine qualitativ hochwertige kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Ausbildung abbilden. Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland e.v. gegr. 1953
Die Umsetzung einer Reform - die sich an den Strukturen anderer Heilberufe orientiert - bedeutet, die Einführung eines Hochschulstudiums mit der Möglichkeit die Approbation zu beantragen, sowie eine anschließende mehrjährige Weiterbildung zum Erlangen der Fachkunde zu absolvieren. Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland e.v. gegr. 1953
Kernforderungen und Mindestvoraussetzungen der VAKJP in Bezug auf die Reform der Psychotherapeuten- Ausbildung Qualifikationsphase I Mit Erlangen der Approbation müssen die Absolventen über ausreichend theoretische und praktische Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um auf den verantwortlichen Umgang mit Patienten vorbereitet zu sein. Dazu gehört auch, die eigenen Grenzen in Bezug auf die berufsrechtlichen Möglichkeiten einschätzen zu können. Im Hinblick auf das Hochschulstudium setzen wir uns besonders dafür ein, dass... Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten in Deutschland e.v. gegr. 1953
Qualifikationsphase I der Studiengang nicht nur an Universitäten, sondern auch an allen anderen Hochschulen eingerichtet werden kann, die die bundesrechtlich geforderten Studieninhalte anbieten können (also auch an Pädagogischen oder Medizinischen Hochschulen, die über das Promotionsrecht und eine Forschungsambulanz verfügen. Wir befürworten, dass der erste Teil des Studiums nach eigener Entscheidung der Hochschule auch im Format eines anderweitig berufsqualifizierenden Bachelor-Studiengangs angeboten werden könnte.
Qualifikationsphase I der Studiengang nicht nur an Universitäten, sondern auch an allen anderen Hochschulen eingerichtet werden kann, die die bundesrechtlich geforderten Studieninhalte anbieten können (also auch an Pädagogischen oder Medizinischen Hochschulen, die über das Promotionsrecht und eine Forschungsambulanz verfügen. Wir befürworten, dass der erste Teil des Studiums nach eigener Entscheidung der Hochschule auch im Format eines anderweitig berufsqualifizierenden Bachelor-Studiengangs angeboten werden könnte. psychologische, medizinische und auf die Lebenswelt der Patienten und deren Familien bezogene Inhalte zu angemessenen Teilen gelehrt werden (Bio-Psycho-Soziales Modell).
Qualifikationsphase I die vier Grundorientierungen der Psychotherapie theoretisch und in ihrer praktischen Anwendung gelehrt werden (psychodynamisch, verhaltenstherapeutisch, systemisch, humanistisch).
Qualifikationsphase I die vier Grundorientierungen der Psychotherapie theoretisch und in ihrer praktischen Anwendung gelehrt werden (psychodynamisch, verhaltenstherapeutisch, systemisch, humanistisch). alle Altersgruppen in der Lehre gleichermaßen berücksichtigt werden (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren).
Qualifikationsphase I die vier Grundorientierungen der Psychotherapie theoretisch und in ihrer praktischen Anwendung gelehrt werden (psychodynamisch=pa/ TP, verhaltenstherapeutisch, systemisch, humanistisch). alle Altersgruppen in der Lehre gleichermaßen berücksichtigt werden (Säuglinge, Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren). der Erwerb einer wissenschaftlichen Haltung gefördert wird, durch Grundlagenforschung, Anwendungsforschung, Effektivitätsforschung, Qualitative und Quantitative Methoden, Wechselwirkung zwischen Forschung und Praxis.
Qualifikationsphase I die vier Grundorientierungen der Psychotherapie theoretisch und in ihrer praktischen Anwendung gelehrt werden (psychodynamisch, verhaltenstherapeutisch, systemisch, humanistisch). alle Altersgruppen in der Lehre gleichermaßen berücksichtigt werden (Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Senioren). der Erwerb einer wissenschaftlichen Haltung gefördert wird, durch Grundlagenforschung, Anwendungsforschung, Effektivitätsforschung, Qualitative und Quantitative Methoden, Wechselwirkung zwischen Forschung und Praxis. der Erwerb einer psychotherapeutischen Haltung gefördert wird und die Studierenden sich im Sinne eines lernenden Subjekts verstehen.
Qualifikationsphase I Reflexion/Selbsterfahrung verbindlich in das Studium integriert ist (z. B. durch Balintgruppen, Selbsterfahrungsgruppen, Theorie-Praxis- Seminare). Die Studenten sollten Kontakt zu eigenen inneren persönlichen Voraussetzungen bekommen, um auf die Tätigkeit mit psychisch kranken Patienten vorbereitet zu sein.
Qualifikationsphase I Reflexion/Selbsterfahrung verbindlich in das Studium integriert ist (z. B. durch Balintgruppen, Selbsterfahrungsgruppen, Theorie-Praxis- Seminare). Die Studenten sollten Kontakt zu eigenen inneren persönlichen Voraussetzungen bekommen, um auf die Tätigkeit mit psychisch kranken Patienten vorbereitet zu sein (mindestens 1 ECTS=30 Stunden). das Studium einen hohen Praxisbezug aufweist und die Studierenden in den Praktika auch z. B. mit gesunden Kindern/ Jugendlichen in Kontakt kommen.
Qualifikationsphase I Reflexion/Selbsterfahrung verbindlich in das Studium integriert ist (z. B. durch Balintgruppen, Selbsterfahrungsgruppen, Theorie-Praxis- Seminare). Die Studenten sollten Kontakt zu eigenen inneren persönlichen Voraussetzungen bekommen, um auf die Tätigkeit mit psychisch kranken Patienten vorbereitet zu sein (mindestens 1 ECTS=30 Stunden). das Studium einen hohen Praxisbezug aufweist und die Studierenden in den Praktika auch z. B. mit gesunden Kindern/ Jugendlichen in Kontakt kommen. die klinisch-praktische Ausbildung von - auch bezogen auf die Altersgruppen - fachkundigen Psychotherapeuten erfolgt (die entsprechend honoriert werden).
Qualifikationsphase I Quereinstiege aus anderen Studiengängen (z. B. Psychologie, Pädagogik, Sozialwissenschaften) möglich sind, insofern die geforderten Inhalte erworben wurden.
Qualifikationsphase I Quereinstiege aus anderen Studiengängen (z. B. Psychologie, Pädagogik, Sozialwissenschaften) möglich sind, insofern die geforderten Inhalte erworben wurden. das inhaltlich und strukturell bundeseinheitlich ausgestaltete Studium, das am Ende dem akademischen Niveau eines Masterstudiengangs vergleichbar ist (EQ Level 7), mit einer bundeseinheitlichen Staatsprüfung abgeschlossen wird.
Qualifikationsphase I Quereinstiege aus anderen Studiengängen (z. B. Psychologie, Pädagogik, Sozialwissenschaften) möglich sind, insofern die geforderten Inhalte erworben wurden. das inhaltlich und strukturell bundeseinheitlich ausgestaltete Studium, das am Ende dem akademischen Niveau eines Masterstudiengangs vergleichbar ist (EQ Level 7), mit einer bundeseinheitlichen Staatsprüfung abgeschlossen wird. die abschließende Staatsprüfung ohne erneute Zulassungsbeschränkung in der Mitte des Studiums ( Flaschenhals ) erreichbar ist (s. Folie Gleiniger).
Qualifikationsphase I Quereinstiege aus anderen Studiengängen (z. B. Psychologie, Pädagogik, Sozialwissenschaften) möglich sind, insofern die geforderten Inhalte erworben wurden. das inhaltlich und strukturell bundeseinheitlich ausgestaltete Studium, das am Ende dem akademischen Niveau eines Masterstudiengangs vergleichbar ist (EQ Level 7), mit einer bundeseinheitlichen Staatsprüfung abgeschlossen wird. die abschließende Staatsprüfung ohne erneute Zulassungsbeschränkung in der Mitte des Studiums ( Flaschenhals ) erreichbar ist (s. Folie Gleiniger). ausreichend Studienplätze (ca. 2500 im Jahr) zur Verfügung gestellt werden, um die Versorgung der Bevölkerung zu sichern.
Verfassungsgemäße Struktur Direktstudium Psychotherapie Berufseinstieg (Heilberuf) Approbation Master Staatsprüfung Berufseinstieg (außer Heilberuf) Bundesrecht Landesrecht Zweitstudiu m erster Teil des Gesamtstudiums nach eigener Wahl der Hochschule ggf. auch als (um weitere Inhalte angereicherter) Bachelorstudiengang Weiterstudium RA JÖRN W. GLEINIGER WWW.GLEINIGER.DE Genuiner Direktstudiengang nach Bundesrecht numerus clausus
Qualifikationsphase II Die Weiterbildung, in der die Fachkunde in einem oder mehreren (z. B. TP/AP) Psychotherapieverfahren und für die Altersgruppe (KJ/Erw.) erworben wird, qualifiziert für die anschließende ambulante Tätigkeit und/oder für Tätigkeit in der Lehre und in Leitungsfunktionen.
Qualifikationsphase II Bisher wurde die dafür notwendige Qualifikation an staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten angeboten. Es handelt sich dabei zumeist um eine Ausbildung, die in einem Curriculum aus einer Hand angeboten wird. Zentral sind dabei die Vermittlung der (verfahrensspezifischen) Theorie, die Selbsterfahrung und die Behandlungen unter Supervision. Ausbilder sind erfahrene Therapeuten, Supervisoren und Selbsterfahrungsleiter (Lehranalytiker). Eine zukünftige Weiterbildung muss diese Qualität erhalten und in anderen Strukturen umsetzen.
Qualifikationsphase II Da die Weiterbildung in den Bundesländern durch die Kammern geregelt wird, orientiert sie sich an den Heilberufe-Kammergesetzen. Die Sektion Ausbildung der VAKJP hat sich, darauf Bezug nehmend, im Juni 2015 für eine (Gebiets-)Weiterbildung im Verfahren und der Altersgruppe ausgesprochen. Wir fordern...
Qualifikationsphase II eine angemessene Finanzierung der Weiterbildungsstätten, so dass diese in die Lage versetzt werden, den Weiterbildungsteilnehmern ein Gehalt zu zahlen, das ihrer Qualifikation entspricht.
Qualifikationsphase II eine angemessene Finanzierung der Weiterbildungsstätten, so dass diese in die Lage versetzt werden, den Weiterbildungsteilnehmern ein Gehalt zu zahlen, das ihrer Qualifikation entspricht. die Finanzierung einer ausreichenden Zahl von Klinikstellen für die Weiterbildungsteilnehmer für den klinischen Teil der Weiterbildung; klinischer Weiterbildungsteil und ambulanter Weiterbildungsteil sind aufeinander zu beziehen und zu verzahnen,
Qualifikationsphase II eine angemessene Finanzierung der Weiterbildungsstätten, so dass diese in die Lage versetzt werden, den Weiterbildungsteilnehmern ein Gehalt zu zahlen, das ihrer Qualifikation entspricht. die Finanzierung einer ausreichenden Zahl von Klinikstellen für die Weiterbildungsteilnehmer für den klinischen Teil der Weiterbildung; klinischer Weiterbildungsteil und ambulanter Weiterbildungsteil sind aufeinander zu beziehen und zu verzahnen, eine (Fachgebiets-)Weiterbildung, die sich am Verfahren und an der Altersgruppe ausrichtet.,
Qualifikationsphase II eine angemessene Finanzierung der Weiterbildungsstätten, so dass diese in die Lage versetzt werden, den Weiterbildungsteilnehmern ein Gehalt zu zahlen, das ihrer Qualifikation entspricht. die Finanzierung einer ausreichenden Zahl von Klinikstellen für die Weiterbildungsteilnehmer für den klinischen Teil der Weiterbildung; klinischer Weiterbildungsteil und ambulanter Weiterbildungsteil sind aufeinander zu beziehen und zu verzahnen, eine (Fachgebiets-)Weiterbildung, die sich am Verfahren und an der Altersgruppe ausrichtet.,
Qualifikationsphase II dass sichergestellt ist, dass neben den Ausbildungsbehandlungen ausreichend Zeit für Supervision, Dokumentation, Theoriestudium, etc. bleibt,
Qualifikationsphase II dass sichergestellt ist, dass neben den Ausbildungsbehandlungen ausreichend Zeit für Supervision, Dokumentation, Theoriestudium, etc. bleibt, dass die verfahrensspezifische Reflexion/Selbsterfahrung (z. B. Lehranalyse) möglich und finanzierbar ist,
Qualifikationsphase II dass sichergestellt ist, dass neben den Ausbildungsbehandlungen ausreichend Zeit für Supervision, Dokumentation, Theoriestudium, etc. bleibt, dass die verfahrensspezifische Reflexion/Selbsterfahrung (z. B. Lehranalyse) möglich und finanzierbar ist, in der psychoanalytischen Weiterbildung gewährleistet ist, dass Langzeittherapien durchgeführt werden können. AG Approbation/Weiterbildung und Vorstand der VAKJP, 20.09.2015
Vielen Dank!