A N S U C H E N 2014



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Transkript:

vom Förderwerber auszufüllen An die Burgenländische Energieagentur Marktstraße 3 7000 Eisenstadt EINGANGSVERMERK A N S U C H E N 2014 um Gewährung eines Förderbeitrages für Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Objekt mit Wohneinheiten Gemäß den Bestimmungen des Bgld. Wohnbauförderungsgesetzes 2005 und den darauf basierenden Richtlinien der burgenländischen Landesregierung in der geltenden Fassung F Ö R D E R U N G S W E R B E R(IN) Persönliche Daten Familienname: Titel: Vorname: Geschlecht: männlich weiblich Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsbürgerschaft:... Geburtsland:... Familienstand: ledig verheiratet Lebensgemeinschaft geschieden verwitwet Tagsüber erreichbar unter ( Tel. Nr., Fax Nr.): E-Mail Adresse: Derzeitiger Hauptwohnsitz PLZ Wohnort Straße/Hausnummer Art des Wohnsitzes Haus (Eigentum) Eigentumswohnung Bei * ist eine Zustimmungserklärung des gemietetes Haus * Genossenschaftswohnung * Eigentümers für die Errichtung Mietwohnung * Gemeindewohnung * der Anlage beizulegen! Eigentümer(in) dieser Wohnung / dieses Hauses Zustelladresse (nur bei Abweichung vom Hauptwohnsitz auszufüllen) PLZ Straße / Hausnummer Wohnort Seite 1

vom Förderwerber auszufüllen B A N K V E R B I N D U N G Bankverbindung für die Anweisung im Falle einer positiven Erledigung Kreditinstitut BIC IBAN B A U V O R H A B E N (Adresse, an der die zu fördernde(n) Anlage(n) errichtet wird/werden) PLZ Ort Straße/Hausnummer Art des Bauvorhabens Haus (Eigentum) Eigentumswohnung Bei * ist eine schriftliche Zustimmungserklärung des gemietetes Haus * Genossenschaftswohnung * Eigentümers für die Errichtung Mietwohnung * Gemeindewohnung * der Anlage beizulegen! Eigentümer(in) dieser Wohnung / dieses Hauses ANGABEN zum Gebäude, in/auf dem die Alternativenergieanlage(n) errichtet wird/werden: Baujahr des Gebäudes:... Neubau Bestand Zubau Wohnnutzfläche gesamt:..m² Wohnnutzfläche Zubau:..m² ausschließlich private Nutzung: Ja Nein Fläche für sonstige Nutzung:..m² oder.% der Nutzfläche Art der sonstigen Nutzung:.. Beispiele: Landwirtschaft, Gewerbe, Fremdenzimmer, vermietete Flächen etc. Thermische Sanierung durchgeführt: Ja Nein Jahr der Sanierung:.. durchgeführte Maßnahmen im Rahmen der Thermischen Sanierung: Fenstertausch Dämmung Oberste Geschoßdecke Dämmung der Außenwände Dämmung Fußboden /Kellerdecke ANGABEN zur Anlage: Neuerrichtung einer Anlage Tausch einer bestehenden Anlage (Brennstoff bleibt gleich, z.b. alter Holzkessel wird durch neuen ersetzt). Angabe zur alten Anlage (Type und Alter/Baujahr):... Umstieg auf ein anderes Heizsystem / anderen Energieträger (z.b. alt: Ölkessel, neu: Holzkessel) Angaben zur alten Anlage (Brennstoff): Zentralheizung Einzelofen Holz Fernwärme Heizöl Gas Kohle/Koks Strom Wärmepumpe Alter/Baujahr der alten Anlage:.. ART DER ZU FÖRDERNDEN ALTERNATIVENERGIEANLAGE(N) WARMWASSERBEREITUNG 1 Warmwasserbereitungsanlage mit Wärmepumpe 2 Warmwasserbereitungsanlage mit Solarenergie HAUSZENTRALHEIZUNG 4 über Erd-Luft- oder Wasserwärmepumpe 5 über Solareinbindung 6 über Biomasse 8 Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfs auf Basis erneuerbarer Energie z.b.: Kachelofen, Heizkamin, Pelletkaminofen mit Vorratsbehälter, wassergeführter Ofen 9 Anschluss an ein Fernheizwerk auf Basis erneuerbarer Energie SONSTIGE ANLAGEN 11 Mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung 12 Regenwasser- bzw. Brunnenwassernutzungsanlage Seite 2

vom Förderwerber auszufüllen E R K L Ä R U N G 2014 -Ich (Wir) nehme(n) zur Kenntnis, dass unrichtige und unvollständige Angaben strafbar sind sowie den Verlust der Förderungswürdigkeit und die Rückzahlung der Förderung zur Folge haben. -Ich (Wir) nehme(n) zur Kenntnis, dass zu Unrecht erhaltene Förderungen zurückzuerstatten sind. -Ich (Wir) bestätige(n), dass in den vorangegangenen 15 Jahren für die im Ansuchen angeführte(n) Alternativenergieanlage(n) keine Förderung des Landes Burgenland (nicht rückzahlbare Zuschüsse durch die Wohnbauförderung oder die BEA) in Anspruch genommen wurden. -Ich (Wir) bestätige(n), dass für die im Ansuchen angeführte(n) Anlage(n) keine Mehrfachförderung in Bezug auf andere öffentliche Landes- oder Bundesförderungen in Anspruch genommen wird/wurde. -Ich (Wir) bestätige(n), dass ich (wir) die Richtlinie zur Förderung von Alternativenergieanlagen gelesen habe(n) und diese vollinhaltlich akzeptiere(n). -Ich (Wir) erkläre(n), dass meine (unsere) Angaben in diesem Ansuchen richtig und vollständig sind. Hinweis: - Ansuchen um Gewährung eines Förderbeitrages für Alternativenergieanlagen können längstens innerhalb von 12 Monaten ab Rechnungsdatum eingebracht werden. Bei Vorhaben, die erst mit der Erteilung der Benützungsfreigabe als abgeschlossen gelten, gilt die 12 Monatsfrist ab Erteilung der Benützungsfreigabe. - Der Antrag gilt als eingereicht wenn zumindest folgende Unterlagen vollständig abgegeben wurden: In Original: Ansuchen samt unterschriebener Erklärung, vom zust. Gemeindeamt ausgefüllte Gemeindebestätigung, erforderliche(s) Abnahmeprotokoll(e), In Kopie: Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e). - Fehlende Unterlagen haben eine Verlängerung der Bearbeitungszeit zur Folge und können telefonisch oder schriftlich nachgefordert werden und sind GESAMMELT innerhalb der vorgegebenen Frist nachzureichen. Werden erforderliche Unterlagen nicht innerhalb der vorgegebenen Frist nachgereicht, so wird der Antrag außer Evidenz genommen und eine Förderung der eingereichten Anlage(n) kann nicht erfolgen. - Alle eingereichten Unterlagen verbleiben bei der Förderstelle und werden nicht zurückgesendet! Ort:, am Unterschrift bzw. rechtsverbindliche Fertigung aller Förderungswerber(innen) Der Förderantrag ist per Post an die Burgenländische Energieagentur, Marktstraße 3 in 7000 Eisenstadt zu senden. Eine Persönliche Abgabe ist MO-DO von 08:00-12:00 und 13:00-16:00 sowie FR von 08:00-12:00 möglich. Unvollständige Förderansuchen können nicht angenommen werden. Die Richtlinie zur Förderung von Alternativenergieanlagen ist unter www.eabgld.at ersichtlich. Erläuterungen zur Richtlinie sind unter www.eabgld.at ersichtlich. Seite 3

vom zuständigen Gemeindeamt auszufüllen GEMEINDE 2014 Bestätigung des zuständigen Gemeindeamtes zum Förderungsansuchen um Gewährung eines Förderbeitrages für Alternativenergieanlagen: Name der Förderwerbers / der Förderwerberin:... derzeitiger Hauptwohnsitz: PLZ. Ort. Straße Hausnummer... Bauadresse / Bauvorhaben / zu förderndes Objekt: (=Adresse, unter der die zu fördernde Anlage errichtet wird) KG. Nr... EZ... Gst. Nr... Einfamilienhaus Zweifamilienhaus Objekt mit.. Wohneinheiten PLZ. Ort. Straße Hausnummer... Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen:.. Das Objekt dient ausschließlich der privaten Nutzung: ja nein Fläche für sonstige Nutzung: m² oder..% der Nutzfläche, Art der sonstigen Nutzung:.. Beispiele für sonstige Nutzung: Landwirtschaft, Gewerbe, Fremdenzimmer, vermietete Flächen etc. Das gegenständliche Bauvorhaben ist: nicht geringfügig, nicht anzeigepflichtig, nicht bewilligungspflichtig geringfügig gemäß 16 Bgld.BauG Meldung erfolgte am... anzeigepflichtig gemäß 17 Bgld.BauG Baufreigabe erteilt am... Zl.:... bewilligungspflichtig gemäß 18 Bgld.BauG Baubewilligungsbescheid vom... Zl.:... Die wasserrechtliche Bewilligung wurde am...mit Zahl:...erteilt. Unbedingt auszufüllen: (Hauptwohnsitz im zu fördernden Objekt ist verpflichtend gemäß Bgld.WBF Gesetz 2005, 41) Hauptwohnsitz Förderungswerber(in) im zu fördernden Objekt: ja nein Österreichische(r) Staatsbürger(in): ja nein Hauptwohnsitz Ehepartner(in) bzw. Partner(in) (in einer gleichen Haushaltsgemeinschaft lebend) im zu fördernden Objekt: ja nein kein(e) Partner(in) Für Neubauten und umfassende Sanierungen gilt: Falls der Hauptwohnsitz des Förderwerbers sowie ggf. des Ehepartners/Lebensgefährten zum Zeitpunkt der Ausstellung nicht im zu fördernden Objekt begründet ist, ist dem Förderantrag ein Auszug aus dem Melderegister (in original mit Stempel der Gemeinde und Unterschrift eines Befugten) beizulegen, ebenfalls ist eine Stellungnahme (=kurzes, formloses Schreiben) des Förderwerbers beizulegen, warum der Hauptwohnsitz noch nicht im zu fördernden Objekt begründet ist und wann der Hauptwohnsitz im zu fördernden Objekt begründet wird. Nach Begründung des Hauptwohnsitzes im zu fördernden Objekt ist dies unverzüglich schriftlich an die Burgenländische Energie Agentur zu melden, ansonsten muss die Förderung zurückerstattet werden. Für die Inanspruchnahme der Förderung von Alternativenergieanlagen muss der Hauptwohnsitz des Förderwerbers sowie ggf. des Ehepartners/Lebensgefährten auf jeden Fall im Burgenland begründet sein. Nur bei Feuerungsanlagen anzukreuzen (ab einer Nennwärmeleistung von mehr als 4 kw erforderlich): Das Burgenländische Luftreinhaltegesetz LHG i.d.g.f. wurde eingehalten: ja nein Das Prüfbuch für Heizungsanlagen gemäß 54 Abs. 5 LHG-VO 2000 liegt in der Gemeinde auf: ja nein Info: Falls das Prüfbuch nicht in der Gemeinde aufliegt, ist eine Kopie des Prüfbuches dem Antrag beizulegen....... Datum Der/Die (Für den/die) Bürgermeister(in) Gemeindesiegel Seite 4

1 Warmwasser-Wärmepumpe Förderungswerber(in): Standort d. Anlage: Nennvolumen des Speichers: Liter Heizleistung: kw Art der Wärmepumpe: Luft/Wasser Wasser/Wasser Sole/Wasser Direktverdampfer Sonstige... Warmwasserbereitung in der Heizperiode erfolgt mit einer Alternativenergieanlage 5 : ja nein durch (Angabe von Heizsystem und Energieträger):... Photovoltaikanlage mit mind. 1kWp vorhanden 6 : ja nein Installierte Leistung:...kWp Jahresertrag:...kWh/a HINWEIS: Die Berechnung über den Jahresertrag der Photovoltaikanlage ist dem Ansuchen in Kopie beizulegen 5 unter den Begriff Alternativenergieanlagen fallen: förderfähige Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse, die während der Heizperiode den gesamten Warmwasserbedarf decken und somit die Warmwasserwärmepumpe für diesen Zeitraum außer Betrieb genommen werden kann. 6 anerkannt werden Photovoltaik-Anlagen, die nachweislich einen Jahresertrag von mindestens 1.000 kwh Strom produzieren. Der Nachweis über den Jahresertrag (siehe Muster auf der Homepage der BEA) ist dem Ansuchen in Kopie beizulegen. Das befugte Unternehmen bestätigt gemäß der Richtlinie 1 die ordnungsgemäße Montage und Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage und die Verwendung fachgerechter Komponenten. Sämtliche Unterlagen (Originale) zur Dokumentation der Erfüllung der technischen Voraussetzungen sind 5 Jahre bei der ausführenden Firma aufzubewahren und der Förderbehörde auf deren Verlangen vorzulegen. Seite 5

2 Thermische Solaranlage für Warmwasserbereitung Förderungswerber(in): Standort d. Anlage:. Nennvolumen des Speichers: Liter Art des Speichers: Trinkwasserspeicher (Boiler mit mind. 200 Liter Volumen) Pufferspeicher mit Frischwassermodul 7 Pufferspeicher mit Glatt- oder Rippenrohrwärmetauscher 7 sonstiger Speicher: Volumen: Liter Kollektorfläche (Aperturfläche): m² Kollektorart: Flachkollektor Vakuumkollektor Warmwasserbereitung in der Heizperiode erfolgt mit einer Alternativenergieanlage 5 : ja nein durch (Angabe von Heizsystem und Energieträger):... HINWEIS: Bei Vorlage einer detaillierten Berechnung 2 und Erreichen eines bestimmten Deckungsgrades kann eine höhere Förderung erreicht werden. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der aktuellen Richtlinie 1. Der jährliche Mindestdeckungsgrad der Solaranlage beträgt gemäß Berechnung: % Verwendete Software für die Berechnung: Leistungsüberwachung gewährleistet: ja nein durch: (durch z.b. Wärmemengenzähler oder Ausgabe der erzeugten Wärmemenge durch die Steuerung) 2 Die detaillierte Berechnung ist von einem dazu befugten Unternehmen auszustellen, der Deckungsgrad für Warmwasser, bezogen auf ein Kalenderjahr, sowie sämtliche Angaben, die für die Berechnung erforderlich sind (Standort der Anlage, Größe der Kollektoren und des Speichers, Ausrichtung und Aufstellungswinkel der Kollektoren, Personenanzahl), sind auszuweisen. 5 unter den Begriff Alternativenergieanlagen fallen: förderfähige Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse, die während der Heizperiode den gesamten Warmwasserbedarf decken und somit die Warmwasserwärmepumpe für diesen Zeitraum außer Betrieb genommen werden kann. 7 Anstatt des Trinkwasserspeichers wird ein Pufferspeicher mit mindestens 500 Liter Volumen zur Speicherung der erzeugten Wärmemenge eingesetzt. Die Frischwasserbereitung (extern durch ein Frischwassermodul oder intern durch Glatt- oder Rippenrohrwärmetauscher) dient zur hygienischen Warmwasserbereitung.. Nachweis durch aufgeschlüsselte Rechnung und Kopie des Datenblattes. Das befugte Unternehmen bestätigt gemäß der Richtlinie 1 die ordnungsgemäße Montage und Inbetriebnahme der Solaranlage und die Verwendung fachgerechter Komponenten. Sämtliche Unterlagen (Originale) zur Dokumentation der Erfüllung der technischen Voraussetzungen sind 5 Jahre bei der ausführenden Firma aufzubewahren und der Förderbehörde auf deren Verlangen vorzulegen. Seite 6

v2 2014 vom ausführenden 4 Heizungswärmepumpe (Erd-Luft- oder Wasserwärmepumpe) Luft/Wasser Wasser/Wasser Sole/Wasser Direktverdampfer Sonstige... Kompressor modulierend (drehzahlgeregelt) Kompressor nicht modulierend HINWEIS: Bei Wärmepumpen mit modulierendem Kompressor ist ein Datenblatt der Wärmepumpe beizulegen! 4.1 Wärmepumpe- Heizleistung: kw Tiefenbohrung: m Erdkollektor: m ² Anmerkungen: Die Jahresarbeitszahl (JAZ) für Heizungswärmepumpen ist rechnerisch zu ermitteln (zb VDI4650) und muss mindestens 4,0 betragen außer in begründeten Ausnahmefällen (welche aus der Richtlinie zu entnehmen sind). Leistungszahlen der Wärmepumpen sind gemäß Norm EN-14511 einzusetzen. Für die Berechnung gemäß VDI 4650 sind folgende Daten vorgegeben: Referenzstandort Burgenland: HGT 3494, HT 210, Normaußentemperatur -12 C, Vorlauftemp.: 35 C bei Flächenheizungen, 40 C bei Radiatoren, Rücklauftemp.: Spreizung 5-7K bei Flächenheizung, 7-10K bei Radiatoren. Begründete Ausnahmen können berücksichtigt werden (zb Passivhaus). Heizgrenztemperaturen: Gebäude vor 1.1.2002 (Errichtung): 15 C, Gebäude ab 1.1.2002 (Errichtung): 12 C, Passivhäuser 10 C Für die Inanspruchnahme der Bonusförderung nach Kriterium 1 ist die JAZ mit dem Programm JAZcalc zu berechnen. Berechnete Jahresarbeitszahl: Wärmepumpe hat Kühl-/Klimafunktion: ja nein Warmwasserbereitung erfolgt mit dieser Anlage: ja nein, mit: Berechnung Jahresarbeitszahl nach: (z.b. VDI 4650, JAZcalc) HINWEIS: Die gesamte Berechnung der Jahresarbeitszahl sowie ein Datenblatt mit den Leistungszahlen der Wärmepumpe (gemäß EN-14511) ist dem Förderansuchen in Kopie beizulegen! Ergebnis der Heizlastberechnung für das Objekt: kw Normheizlast Berechnung der Heizlast nach: (z.b. nach ÖNORM EN 12831) Ausstellungsdatum der Heizlastberechnung: HINWEIS: Die Heizlastberechnung oder der Energieausweis (Heizlast muss ersichtlich sein) ist dem Förderansuchen in Kopie beizulegen! Anmerkung: Liegt die Nennwärmeleistung von nicht modulierenden Wärmepumpenanlagen um mehr als 10% über der Gebäudeheizlast, so ist ein Pufferspeicher mit einem Fassungsvermögen von mindestens 50 Liter je kw Nennwärmeleistung der Wärmepumpenanlage erforderlich. Pufferspeicher ist erforderlich: ja nein Nennvolumen des Pufferspeichers: Liter Leistungsüberwachung gewährleistet: ja nein durch: (durch z.b. Wärmemengenzähler oder Ausgabe der erzeugten Wärmemenge durch die Steuerung der WP) Separater Stromzähler (ausschließlich für Wärmepumpe) vorhanden: ja nein Photovoltaikanlage mit mind. 1 kwp vorhanden 6 : ja nein Installierte Leistung:... HINWEIS: Der Nachweis über den Jahresertrag 6 der Photovoltaikanlage ist dem Ansuchen in Kopie beizulegen 6 anerkannt werden Photovoltaik-Anlagen, die nachweislich einen Jahresertrag von mindestens 1.000kWh Strom produzieren. Die Berechnung über den Jahresertrag (siehe Muster auf der Homepage der BEA) ist dem Ansuchen in Kopie beizulegen. Das befugte Unternehmen bestätigt gemäß der Richtlinie 1 die ordnungsgemäße Montage und Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage und die Verwendung fachgerechter Komponenten. Sämtliche Unterlagen (Originale) zur Dokumentation der Erfüllung der technischen Voraussetzungen sind 5 Jahre bei der ausführenden Firma aufzubewahren und der Förderbehörde auf deren Verlangen vorzulegen. (Firmenstempel und Unterschrift) Seite 7

5 Thermische Solaranlage für Heizungsunterstützung Nennvolumen des Speichers: Liter Kollektorfläche (Aperturfläche): m² Kollektorart: Flachkollektor Vakuumkollektor Die Beheizung des Objektes erfolgt primär mit: Zentralheizung Etagenheizung Einzelofenheizung Energieträger: (z.b. Biomasse, Heizöl, Erdgas ) weiterer Energieträger: Niedertemperaturverteilsystem: ja nein Die Wärmeverteilung erfolgt über: Vorlauftemperatur max.: C Jährlicher Mindestdeckungsgrad des Wärmebedarfs für Raumheizung durch die Solaranlage: % (Berechnung mit geeigneter Software) Verwendete Software für die Berechnung: HINWEIS: Die Berechnung über den Mindestdeckungsgrad ist dem Förderansuchen in Kopie beizulegen! Bei Vorlage einer detaillierten Berechnung 2 und Erreichen eines bestimmten Deckungsgrades kann eine höhere Förderung erreicht werden. Informationen dazu entnehmen Sie bitte der aktuellen Richtlinie 1. Leistungsüberwachung gewährleistet: ja nein durch: (durch z.b. Wärmemengenzähler oder Ausgabe der erzeugten Wärmemenge durch die Steuerung der Solaranlage) 2 Die detaillierte Berechnung ist von einem dazu befugten Unternehmen auszustellen, der Deckungsgrad für den Wärmebedarf für Raumheizung, bezogen auf ein Kalenderjahr, sowie sämtliche Angaben, die für die Berechnung erforderlich sind (Standort der Anlage, Größe der Kollektoren und des Speichers, Ausrichtung und Aufstellungswinkel der Kollektoren, Wärmeverteilung etc.), sind auszuweisen. Das befugte Unternehmen bestätigt gemäß der Richtlinie 1 die ordnungsgemäße Montage und Inbetriebnahme der Solaranlage und die Verwendung fachgerechter Komponenten. Sämtliche Unterlagen (Originale) zur Dokumentation der Erfüllung der technischen Voraussetzungen sind 5 Jahre bei der ausführenden Firma aufzubewahren und der Förderbehörde auf deren Verlangen vorzulegen. Seite 8

6 Hauszentralheizung über Biomasse [händische Beschickung] elektronische Feuerungsregelung (Lambdasonde) vorhanden: ja nein Die Anlage verfügt über einen Feinstaubfilter: ja nein Art: Nachweis über den Einbau eines Feinstaubfilters durch aufgeschlüsselte Rechnung und Kopie des Datenblattes Nennvolumen des Pufferspeichers: Liter Anmerkung: Ein Lastausgleichsspeicher ist in jedem Fall vorzusehen. Das erforderliche Mindestspeichervolumen ist unten angeführter Tabelle zu entnehmen. Kesselnennleistung: kw Wirkungsgrad bei Volllast : % Ergebnis der Heizlastberechnung für das Objekt: kw Normheizlast Berechnung der Heizlast nach: (z.b. ÖNORM EN 12831) Ausstellungsdatum der Heizlastberechnung: HINWEIS: Die Heizlastberechnung oder der Energieausweis (Heizlast muss ersichtlich sein) ist dem Förderansuchen in Kopie beizulegen! Kesselnennleistung: bis 10 kw über 10 bis 15 kw über 15 bis 20 kw über 20 bis 25 kw über 25 bis 30 kw über 30 kw erforderliches Mindest-Pufferspeichervolumen: 500 Liter 800 Liter 1.000 Liter 1.200 Liter 1.500 Liter 2.000 Liter Das befugte Unternehmen bestätigt gemäß der Richtlinie 1 die ordnungsgemäße Montage und Inbetriebnahme der Biomasseheizungsanlage und die Verwendung fachgerechter Komponenten. Sämtliche Unterlagen (Originale) zur Dokumentation der Erfüllung der technischen Voraussetzungen sind 5 Jahre bei der ausführenden Firma aufzubewahren und der Förderbehörde auf deren Verlangen vorzulegen. Seite 9

6 Hauszentralheizung über Biomasse [automatische Beschickung] Art der Anlage: Pellets Hackschnitzel elektronische Feuerungsregelung (Lambdasonde) vorhanden: ja nein Die Anlage verfügt über einen Feinstaubfilter: ja nein Art: Nachweis über den Einbau eines Feinstaubfilters durch aufgeschlüsselte Rechnung und Kopie des Datenblattes Kesselnennleistung: kw Heizleistung modulierend von bis kw Wirkungsgrad bei Volllast: % Ergebnis der Heizlastberechnung für das Objekt: kw Normheizlast Berechnung der Heizlast nach: (z.b. ÖNORM EN 12831) Ausstellungsdatum der Heizlastberechnung: HINWEIS: Die Heizlastberechnung oder der Energieausweis (Heizlast muss ersichtlich sein) ist dem Förderansuchen in Kopie beizulegen! Formel zur Berechnung ob ein Pufferspeicher erforderlich ist: Gebäudeheizlast*0,6 = kleiner als die kleinste Teilleistung des Kessels: Pufferspeicher erforderlich Gebäudeheizlast*0,6 = größer/gleich als die kleinste Teilleistung des Kessels: Pufferspeicher nicht erforderlich Beispiel: Pelletskessel mit modulierender Heizleistung von 5 kw bis 15 kw: Nennleistung = 15 kw, kleinste Teilleistung = 5kW, Gebäudeheizlast: 8k W Formel: 8 kw*0,6 = 4,8 kw -> Das Ergebnis der Berechnung ist kleiner als die kleinste Teilleistung des Kessels > daher ist ein Pufferspeicher mit mindestens 500 Litern erforderlich. Pufferspeicher mit mindestens 500 Liter ist laut Formel erforderlich: ja nein Pufferspeicher wurde installiert: ja nein Volumen: Liter Das befugte Unternehmen bestätigt gemäß der Richtlinie 1 die ordnungsgemäße Montage und Inbetriebnahme der Biomasseheizungsanlage und die Verwendung fachgerechter Komponenten. Sämtliche Unterlagen (Originale) zur Dokumentation der Erfüllung der technischen Voraussetzungen sind 5 Jahre bei der ausführenden Firma aufzubewahren und der Förderbehörde auf deren Verlangen vorzulegen. Seite 10

8 Sonstige Anlagen zur Abdeckung des Raumwärmebedarfes auf Basis Erneuerbarer Energie Art der Anlage: (z.b. Kachelofen, Pelletkaminofen, ) Die Anlage verfügt über einen Feinstaubfilter: ja nein Art: Nachweis über den Einbau eines Feinstaubfilters durch aufgeschlüsselte Rechnung und Kopie des Datenblattes Nennleistung: kw Nennvolumen des Speichers: Liter (mind. 500 Liter) oder Keramische Speichermasse: kg (mind. 100 kg/kw Nennleistung) oder Vorratsbehälter bei Pelletkaminöfen: kg (mind. 15 kg) Wirkungsgrad: % (mind. 80%) zusätzliches/weiteres Zentralheizungssystem ist vorhanden: ja nein Art/Type des Heizsystems: z.b. Biomasse, Strom, Erdgas, Heizöl Abdeckung der berechneten Heizlast: % (mindestens 75%) Ergebnis der Heizlastberechnung für das Objekt: kw Normheizlast Berechnung der Heizlast nach: (z.b. ÖNORM EN 12831) Ausstellungsdatum der Heizlastberechnung: HINWEIS: Die Heizlastberechnung oder der Energieausweis ist dem Förderansuchen in Kopie beizulegen! Das befugte Unternehmen bestätigt gemäß der Richtlinie 1 die ordnungsgemäße Montage und Inbetriebnahme der unter Punkt 8 angeführten Anlage und die Verwendung fachgerechter Komponenten. Sämtliche Unterlagen (Originale) zur Dokumentation der Erfüllung der technischen Voraussetzungen sind 5 Jahre bei der ausführenden Firma aufzubewahren und der Förderbehörde auf deren Verlangen vorzulegen. Seite 11

vom ausführenden 9 Fernwärmeanschluss auf Basis erneuerbarer Energie Nennleistung Übergabestation (Heizleistung): kw Nachfolgende Punkte sind von der Fernwärmegesellschaft mit einem gesonderten Schreiben zu bestätigen: Die bereitgestellte Fernwärme besteht zu einem Anteil von % aus erneuerbaren Energien (mindestens 80%) Das Fernwärmewerk erzeugt die außerhalb der Heizperiode erforderliche Menge an Warmwasser mit einer ausreichend dimensionierten thermischen Solaranlage: ja nein Das Fernwärmewerk ist außerhalb der Heizperiode außer Betrieb: ja nein Erzeugung von Strom im Fernwärmewerk mit einer Biogasanlage: ja nein jährlich erzeugte Menge an Strom in kwh/a: Nutzung von Abwärme aus der Biogasanlage zur Versorgung des Fernwärmenetzes: ja nein jährlich genutzte Menge an Abwärme in kwh/a: Das befugte Unternehmen bestätigt gemäß der Richtlinie 1 die ordnungsgemäße Montage und Inbetriebnahme des Anschlusses an ein Fernheizwerk und die Verwendung fachgerechter Komponenten. Sämtliche Unterlagen (Originale) zur Dokumentation der Erfüllung der technischen Voraussetzungen sind 5 Jahre bei der ausführenden Firma aufzubewahren und der Förderbehörde auf deren Verlangen vorzulegen. Seite 12

11 Komfortlüftung (mechanisch kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung) Wärmerückgewinnungsgrad der Anlage: % (Datenblatt ist in Kopie beizulegen) Energiebrunnen vorhanden: ja nein (Erdkollektor oder Solekreis zur Erwärmung der Frischluft) Mit der Anlage wird die gesamte zu Wohnzwecken dienende Fläche versorgt: ja nein die Luftdichte des Gebäudes entspricht den Bestimmungen der Burgenländischen Bauordnung: ja nein Ergebnis Luftdichtemessung: h -1 (Blower Door Test, n50 Test) (derzeit ist der Wert aus der OIB Richtlinie 6 gültig: für Neubau: n50 muss kleiner 1,50 pro Stunde sein, bei Passivhäusern <0,6/h) HINWEIS: Das Gutachten über die Luftdichte der Gebäudehülle ist dem Förderansuchen in Kopie beizulegen! Elektrowiderstandsheizung vorhanden: ja nein (wenn ja angekreuzt wurde ist eine Begründung erforderlich) Begründung : Das befugte Unternehmen bestätigt gemäß der Richtlinie 1 die ordnungsgemäße Montage und Inbetriebnahme der Wohnraumlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung und die Verwendung fachgerechter Komponenten. Sämtliche Unterlagen (Originale) zur Dokumentation der Erfüllung der technischen Voraussetzungen sind 5 Jahre bei der ausführenden Firma aufzubewahren und der Förderbehörde auf deren Verlangen vorzulegen. Seite 13

12 Regenwasser- oder Brunnenwassernutzungsanlage Regenwassernutzungsanlage Brunnenwassernutzungsanlage Fassungsvermögen (nur Regenwassernutzung): Liter (mind. 4.500 Liter) elektronisches Management (nur Regenwassernutzung) vorhanden: ja nein Alle WC Anlagen angeschlossen: ja (für Inanspruchnahme der Förderung erforderlich) nein Vom Trinkwasserversorgungsnetz völlig getrennt: ja (für Inanspruchnahme der Förderung erforderlich) nein Es ist gewährleistet, dass bei der Nachspeisung (nur Regenwassernutzung)kein Brauchwasser in die Trinkwasseranlage gelangen kann: ja (für Inanspruchnahme der Förderung erforderlich) nein Entnahmestellen für Regenwasser mit geeigneten Schildern gekennzeichnet: ja (für Inanspruchnahme der Förderung erforderlich) nein Das befugte Unternehmen bestätigt gemäß der Richtlinie 1 die ordnungsgemäße Montage und Inbetriebnahme der Regenwassernutzungsanlage und die Verwendung fachgerechter Komponenten. Sämtliche Unterlagen (Originale) zur Dokumentation der Erfüllung der technischen Voraussetzungen sind 5 Jahre bei der ausführenden Firma aufzubewahren und der Förderbehörde auf deren Verlangen vorzulegen. Seite 14