E_Grundsätze des Fortbildungsmanagements Verabschiedet durch den Schulvorstand am 2. Juni 2010
2 Leitbild und Leitgedanken Wir sind eine lernende Schule Die systematische Fortbildung der Lehrkräfte und Mitarbeiter ist ein zentrales Element des Schulprogramms des Berufsschulzentrums am Westerberg in Osnabrück. Vorrangiges Ziel jeder Fortbildung ist dabei eine kontinuierliche Verbesserung der Unterrichtsqualität an unserer Schule. Wir unterstützen den Prozess lebenslangen Lernens durch die Vermittlung zukunftsorientierter, beruflicher Kompetenzen. Die nachfolgenden Leitsätze konkretisieren diese Zielvorgaben für eine systematische Lehrerfortbildung im Sinne einer dauerhaften Stärkung der Leistungsfähigkeit unserer Schule: Wir halten Fort- und Weiterbildung für jedes Mitglied des Kollegiums für eine unabdingbare Voraussetzung im Sinne eines professionellen Selbstverständnisses. Wir erstellen mit Hilfe der Fortbildungsbeauftragten und der Schulleitung einen transparenten Über- blick über die Fortbildungsnotwendigkeiten und Fortbildungsbedürfnisse des Kollegiums. Die fachliche und pädagogische Weiterbildung der Lehrkräfte und Mitarbeiter erfolgt planmäßig und bedarfsorientiert. Wir leben eine intensive Zusammenarbeit mit allen an der Ausbildung Beteiligten und nutzen Lehrerbetriebspraktika als Weiterbildungsmöglichkeit. Wir erwerben sozial- und sonderpädagogische Kompetenzen, damit wir angemessen auf Verhaltensweisen der Schülerinnen und Schüler reagieren können. Wir sorgen für einen beständigen und kalkulierbaren Unterrichtseinsatz, der auf die besonderen Qualifikationen und Kompetenzen der Lehrkräfte abgestimmt ist. 01 Ermittlung des Fortbildungsbedarfs Die Ermittlung des Fortbildungsbedarfs erfolgt im Rahmen eines systematischen Prozesses grundsätzlich durch die Fortbildungsbeauftragten der einzelnen Fachgruppen bzw. Lehrerteams. Darüber hinaus finden aber auch die individuellen Fortbildungswünsche einzelner Kolleginnen und Kollegen sowie der Fortbildungsbedarf der Gesamtbelegschaft Berücksichtigung. Jedes Team meldet auf der Grundlage der aktuellen Arbeitsvorhaben und Zielvereinbarungen eigenverantwortlich den Fortbildungsbedarf für das nachfolgende Schulhalbjahr. Die Entscheidung darüber, wie viele Teammitglieder an einer Fortbildung teilnehmen, sollte dabei von den einzelnen Teams unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des finanziellen Einsatzes, der Unterrichtssicherung sowie der Möglichkeit, Fortbildungsinhalte zu multiplizieren, getroffen werden. Auch die Auswahl der teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen findet im Team mit Blick auf den gegenwärtigen bzw. zukünftigen Unterrichtseinsatz sowie mögliche Vernetzungen in andere Teams
3 statt. Weitere Kriterien werden in Eigenverantwortung von den jeweiligen Teams entwickelt. Im Vordergrund steht bei jedem Fortbildungsanliegen die Verbesserung der Unterrichtsqualität. Grundsätzlich muss deshalb bei jeder Fortbildung eine sinnvolle Unterrichtsversorgung gewährleistet sein. 02 Erstellung des Fortbildungsplans Die zuständigen Koordinatoren sichten die eingegangenen Bedarfsmeldungen ihrer Teams unter fachlichen und schulorganisatorischen Aspekten und leiten den ermittelten Fortbildungsbedarf ihres Koordinationsbereichs an die gesamtschulische Fortbildungsbeauftragte weiter. Die Erstellung des Fortbildungsplans erfolgt im Anschluss an die Bedarfsermittlung durch die gesamtschulische Fortbildungsbeauftragte in Abstimmung mit der Schulleitung und den schulfachlichen Koordinatoren. Die Fortbildungsplanung umfasst dabei jeweils den Zeitraum von einem Schulhalbjahr (01.08. bis 31.01. und 01.02. bis 31.07.). Die gesamtschulische Fortbildungsbeauftragte veröffentlicht den aktuellen Fortbildungsplan jeweils zu Beginn des Schulhalbjahres. Der Fortbildungsplan gewährleistet einen umfassenden Überblick über alle im folgenden Schulhalbjahr geplanten Fortbildungsaktivitäten am BSZW und leistet somit der gewünschten Transparenz von schulischen Entwicklungsprozessen Vorschub. Gleichzeitig bietet der Fortbildungsplan die Möglichkeit, Fortbildungsvorhaben einzelner Kolleginnen und Kollegen sowie Teams zu vernetzen und weist darüber hinaus Kolleginnen und Kollegen als Ansprechpartner für eigene (Fortbildungs-)Vorhaben aus. 03 Zusammensetzung und Verwendung des Fortbildungsbudgets Das Fortbildungsbudget setzt sich zusammen aus den Zuweisungen des Landes Niedersachsen für die Lehrerfort- und Weiterbildung und den Umschulungsentgelten gem. 54 NSchG. Es wird jeweils schulhalbjährlich zum 01. August sowie zum 01. Februar von der gesamtschulischen Fortbildungsbeauftragten in Abstimmung mit der Schulleitung und den schulfachlichen Koordinatoren festgeschrieben. Bei der Verwendung des Fortbildungsbudgets erfolgt keine gesonderte Aufteilung der finanziellen Mittel auf die einzelnen Lehrerteams und weitere schulische Handlungsfelder. Diese Vorgehensweise resultiert aus der Erfahrung, dass sich ein Fortbildungsbedarf häufig aus schulorganisatorischen Notwendigkeiten ergibt, die in keinem unmittelbarem Zusammenhang mit der Größe eines Teams oder der Zahl der zu unterrichtenden Schüler stehen. Die gesamtschulische Fortbildungsbeauftragte legt der erweiterten Schulleitung eine Budgetplanung vor, die neben den im Fortbildungsplan konkret benannten Fortbildungen auch den angemeldeten Bedarf sowie kurzfristig eintreffende Fortbildungsangebote, für die noch kein Bedarf angemeldet wurde, berücksichtigt. 04 Genehmigung von Fortbildungen Lehrkräfte und Mitarbeiter, die an einer Fortbildungsmaßnahme teilnehmen wollen, beantragen dies auf einem besonderen Formblatt über die gesamtschulische Fortbildungsbeauftragte beim jeweiligen schulfachlichen Koordinator und der Schulleitung. Ein entsprechendes Fortbildungsangebot bzw. eine
4 Einladung ist diesem Formular beizufügen, da nur so der Inhalt der Fortbildungsveranstaltung deutlich wird und die voraussichtliche Kostenaufstellung nachvollzogen werden kann. Aufgabe der gesamtschulischen Fortbildungsbeauftragten ist es dabei, den gesamtschulischen Fortbildungsprozess insbesondere im Hinblick auf mögliche inhaltliche oder personelle Vernetzungen sowie die Ausschöpfung des Fortbildungsbudgets im Blick zu haben. Gleichzeit erfolgt von dieser Stelle aus ein Hinweis darauf, ob die gewünschte Fortbildung bereits Bestandteil des aktuellen Fortbildungsplanes ist. Unter Berücksichtigung der begrenzten finanziellen Mittel für Fortbildungswünsche wird die Möglichkeit von Kolleginnen und Kollegen, an Fortbildungen teilzunehmen, für die kein Bedarf angemeldet wurde und die somit nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit den aktuellen Arbeitsvorhaben der Teams stehen, mit Beginn des Schuljahrs 2009/2010 auf eine Fortbildung je Kollegin/Kollege begrenzt. In begründeten Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. Die zuständigen Koordinatoren prüfen die Befürwortung der Fortbildungsanträge unter fachlichen und schulorganisatorischen Aspekten und legen diese anschließend der Schulleitung zur Genehmigung vor. Grundsätzlich werden Fortbildungen dann befürwortet und genehmigt, wenn die beantragten Fortbildungen mit dem Fortbildungsbedarf der Lehrerteams übereinstimmen und mit den jeweiligen Arbeitsvorhaben und Zielvereinbarungen der Teams korrespondieren. die beantragte Fortbildung der Personal- bzw. Organisationsentwicklung dient. die Kosten-Nutzen-Relation der beantragten Fortbildung stimmig ist und in einem angemessenen Verhältnis zum Gesamtbudget steht. keine schulinterne Lehrerfortbildung mit dem entsprechenden Inhalt angeboten werden kann. die Fortbildung in einem sinnvollen zeitlichen Rahmen stattfindet und der Unterrichtsausfall zu vertreten ist. die Bereitschaft zur Evaluation und Multiplikation besteht. 05 Evaluation von Fortbildungsveranstaltungen Im Anschluss an eine externe Fortbildungsmaßnahme beurteilen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Qualität dieser Fortbildungsmaßnahme mithilfe eines Evaluationsbogens, der dem Antrag auf Kostenübernahme für eine Fortbildung beizufügen ist. Die Auswertung dieser Evaluationsbögen durch die gesamtschulische Fortbildungsbeauftragte verdichtet die Aussagen von Kolleginnen und Kollegen über die Qualität von Fortbildungsveranstaltungen und anbietern und weist gleichzeitig einen möglichen Handlungsbedarf im Hinblick auf daraus resultierende Konsequenzen aus. 06 Multiplikation von Fortbildungsinhalten Wesentlicher Bestandteil des Fortbildungsprozesses am Berufsschulzentrum am Westerberg ist die Multiplikation von Fortbildungsinhalten. Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen setzt grundsätzlich voraus, dass seitens der teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen die Bereitschaft besteht, in
5 geeigneter Weise über die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zu informieren und die entsprechenden Materialien zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen eines festen Tagesordnungspunktes Fortbildungsmaßnahmen werden in den einzelnen Lehrerteams Absprachen darüber getroffen, in welcher Weise der jeweilige Wissenstransfer in den Teams erfolgt. Abhängig von den jeweiligen Inhalten der Fortbildungsveranstaltung ist dabei ein Transfer durch das Erstellen eines Protokolls über die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der Fortbildung, oder die Dokumentation von Fortbildungsinhalten in der Form, dass alle Teammitglieder darauf Zugriff haben, oder einen mündlichen Bericht im Rahmen von Teamsitzungen oder Fach-/Gesamtkonferenzen, oder die Teilnahme an einem von der gesamtschulischen Fortbildungsbeauftragten initiierten Marktplatz, auf dem mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Fortbildungsveranstaltungen gemeinsam dem Kollegium die Möglichkeit bieten, sich zu informieren, oder einen fachbereichsinternen Workshop, den mehrere Kolleginnen und Kollegen aus einem Fachbereich als Kurzveranstaltung gemeinsam anbieten, oder durch die Durchführung einer schulinternen Lehrerfortbildung denkbar. 07 Anwendung der erworbenen Kompetenzen Damit Fortbildungen die schulische Arbeit der Lehrerteams wirksam unterstützen, sind bereits im Vorfeld Überlegungen und Vereinbarungen zum Transfer der erworbenen Kompetenzen in die unterrichtliche Praxis notwendig. Die Lehrerteams prüfen, ob diese mit den besuchten Fortbildungen verbundene gewünschte Verbesserung der Unterrichtsqualität eingetreten ist und lassen diese Erkenntnisse in die nächste Fortbildungsplanung einfließen. 08 Evaluations- und Optimierungsprozess im Rahmen des Fortbildungsmanagements Die Arbeit mit dem Fortbildungskonzept unterliegt einer regelmäßigen Evaluation. Dabei wird überprüft, welche Grundsätze des Fortbildungsmanagements sich bewährt haben und welche Veränderungen im Fortbildungsprozess im Zuge eines kontinuierlichen Verbesserungs- und Optimierungsprozesses im Fortbildungskonzept fortgeschrieben werden sollten. Stand: 10.12.2009 Susanne Evertz-Biener Gesamtschulische Fortbildungsbeauftragte [ Fortbildungsmanagement am Berufsschulzentrum am Westerberg