Die Maturität. an der Kantonsschule Wiedikon Zürich. Eine Wegleitung zum MAR



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Transkript:

Kantonsschule Wiedikon Zürich Die Maturität an der Kantonsschule Wiedikon Zürich Eine Wegleitung zum MAR Grundlagen: Verordnung des Bundesrates/Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) vom 1.8.1995 Kantonale Vorgaben zur Maturität vom 10.3.1998 mit Änderungen vom 26.5.2008 Lehrplan der Kantonsschule Wiedikon vom 1.11.1997 mit der genehmigten Änderung vom 1.11.2004 Konventsbeschlüsse vom 9.7.2007, 30.3.2009, 25.5.2009, 23.11.2009 und 28.11.2011 Schulleitungsbeschluss vom Januar 2013

Kantonsschule Wiedikon Zürich Wegleitung zum MAR 2 Vorbemerkung Diese Wegleitung soll eine Hilfe für Lehrer und Schüler sein. Sie erhebt nicht Anspruch auf abschliessende Vollständigkeit, sondern hält die wichtigsten Bedingungen für den Erwerb des Maturitätsausweises an der KWI und Termine fest. Der einfachen Lesart halber ist für Schüler und Lehrer jeweils nur die männliche Form genannt; die weibliche ist stets mitgemeint. 1. Die Maturitätsfächer (MF) Es gibt zehn Grundlagenfächer (G), ein Schwerpunktfach (S) sowie ein Ergänzungsfach (EF) und die Maturitätsarbeit: G1 G2 Deutsch (D) Französisch oder Italienisch (F, It) G3 Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch oder Latein (E, F Gr, It, L) G4 G5 G6 G7 G8 G9 G10 Mathematik (M) Biologie (B) Chemie (C) Physik (Ph) Geschichte (Gs) Geografie (Gg) Bildnerisches Gestalten oder Musik (BG, Mu) S sprachliche Profile: Englisch, Italienisch, Latein oder Spanisch (Sp) EF MA musisches Profil: Bildnerisches Gestalten oder Musik für alle: Physik, Chemie, Biologie, Anwendungen der Mathematik, Informatik, Geschichte, Geografie, Philosophie, Religionslehre nur für sprachliche Profile: Bildnerisches Gestalten, Musik, Sport Maturitätsarbeit Auswahl: Im 2. Semester der 3. Klasse legt der Schüler fest: G10: Bildnerisches Gestalten oder Musik S: musisches Profil: Bildnerisches Gestalten oder Musik. Das gewählte Fach wird Prüfungsfach. Im 2. Semester der 5. Klasse legt der Schüler fest: G2: ob Französisch oder Italienisch G2 und damit Prüfungsfach wird, falls Französisch und Italienisch gewählt wurden. G3/S: nur sprachliche Profile: welches der Fächer Latein, Italienisch, Englisch Grundlagenfach und welches Schwerpunktfach ist.

Kantonsschule Wiedikon Zürich Wegleitung zum MAR 3 2. Die Maturitätsprüfungen Prüfungsfächer Maturitätsprüfungen finden in sechs Maturitätsfächern statt: In den Fächern G1, G2, G4 und S finden schriftliche und mündliche bzw. praktische Prüfungen statt. In den Fächergruppen G5-G7 und G8 oder G9 findet in je einem Fach nach Wahl des Schülers eine Prüfung statt. Die Schulleitung bestimmt den Modus (schriftlich/mündlich) dieser beiden Prüfungen. Mindestens eine dieser beiden Prüfungen ist schriftlich. Durchführung der Prüfungen Prüfungsdauer schriftlich: 2 Stunden: B, C, Ph, Gg, Gs 4 Stunden: D, E, F, M, L, Sp, It, Mu, BG Prüfungsdauer mündlich: 15 Minuten Die Prüfungen werden durch die Fachlehrkräfte unter Beizug von Experten abgenommen. Die Aufgaben werden im Einvernehmen mit der Schulleitung und gemäss fachinternen Richtlinien von den Fachlehrkräften gestellt. Bemerkung: Im Fach Einführung in Wirtschaft und Recht finden keine Prüfungen statt und die Note zählt nicht für das Bestehen der Maturitätsprüfungen, wird aber im Maturitätszeugnis eingetragen. 3. Die Beurteilung der Leistungen Die Maturitätsnoten (MN) setzen sich aus den Erfahrungsnoten (EN) und in Fächern, in denen Prüfungen stattfinden, zusätzlich aus den Prüfungsnoten (PN) zusammen. Die Noten werden wie folgt ermittelt: Erfahrungsnoten In allen Fächern wird eine Erfahrungsnote gebildet. Sie ist entweder die Zeugnisnote des letzten Schuljahres oder das ungerundete Mittel der Zeugnisnoten (ZN) der letzten beiden Semester, in denen das Fach erteilt wurde. Die Schulleitung bezeichnet die Semester, deren Zeugnisnoten für die Erfahrungsnoten zählen, entsprechend dem Lehrplan der Schule. Das Wahlprojekt der 6. Klasse beeinflusst die Ermittlung der Erfahrungsnote. Details siehe unter Punkt 4.

Kantonsschule Wiedikon Zürich Wegleitung zum MAR 4 Spezielles: Schwerpunktfach Bildnerisches Gestalten: Für die Erfahrungsnote Bildnerisches Gestalten zählt Wahrnehmen und Gestalten doppelt, Bewegtes Bild einfach. G10 Musik: Die Erfahrungsnote ist das ungerundete Mittel der folgenden Noten: Sprachliche Profile: die beiden Zeugnisnoten in Musikunterricht der 4. Klasse und die beiden letzten Zeugnisnoten in Instrumentalunterricht (FS 5. Klasse und HS 6. Klasse). Musisches Profil: die beiden Zeugnisnoten in Musikunterricht der 4. Klasse und die doppelte Erfahrungsnote in Instrumentalunterricht der 6. Klasse. (Gegebenenfalls wird die Zeugnisnote Musikunterricht des HS 4. Klasse durch die Note im WP Musik ersetzt). Prüfungsnoten Für die schriftlichen und mündlichen bzw. praktischen Prüfungen werden ganze und halbe Noten erteilt. Als Prüfungsnote wird das ungerundete Mittel aus den beiden Noten bezeichnet; in Fächern mit nur einer Prüfung gilt die erteilte Note als Prüfungsnote. Maturitätsnoten Das Mittel aus Erfahrungs- und Prüfungsnote wird nach der nächsten ganzen oder halben Zahl gerundet. Ist der Bruchteil des Mittels eine Viertelnote, so wird aufgerundet. Die so ermittelte Note ist die Maturitätsnote im betreffenden Fach. In Fächern, in denen keine Prüfung stattfindet, ergibt die gerundete Erfahrungsnote die Maturitätsnote.

Kantonsschule Wiedikon Zürich Wegleitung zum MAR 5 4. Die Projekte Das interdisziplinäre Projekt (IP) Das IP wird durch den Klassenlehrer organisiert und findet im FS der 5. Kl. statt. Die Bewertung der Leistungen wird im Zeugnis nach Möglichkeit berücksichtigt. Das Wahlprojekt (WP) Das Wahlprojekt wird im ersten Semester der 6. Klasse durchgeführt. Ein ausgeschriebenes Wahlprojekt ist nur dann wählbar, wenn es zu einem Fach gehört, das ein Maturitätsfach des Schülers ist. Ausschreibung Die Projekte sowie die Projektleiter des WP werden ausgeschrieben. Die Projekte werden von den Projektleitern den Schülern vorgestellt. Anmeldung Im Laufe des 2. Semesters der 5. Klasse meldet sich der Schüler mittels Wahlkarte jeweils in erster Wahl für ein bestimmtes Projekt an. Zugleich gibt er eine zweite Wahl an. Der Rektor entscheidet über das Zustandekommen der Projekte. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung zu einem bestimmten Projekt. Bewertung Die Leistungen werden bewertet, wobei die Noten im WP die Bewertung von mindestens zwei geprüften Einzelleistungen der Schüler enthalten müssen. Es werden ganze und halbe Noten gesetzt. Die Note des Wahlprojekts beeinflusst die Erfahrungsnote im entsprechenden Fach wie folgt: WP in Fächern, die in der 6. Klasse noch unterrichtet werden Die Note des WP wird zu einem Viertel mit der Note des Schwerpunkt- oder Grundlagenfachs der 6. Klasse verrechnet. WP in Fächern, die in der 6. Klasse nicht mehr unterrichtet werden Die Note des Wahlprojekts ersetzt die zweitletzte Zeugnisnote des entsprechenden Unterrichtsfachs zur Berechnung der Erfahrungsnote. Bei interdisziplinären Projekten wird die Bewertung mit den Zeugnisnoten nur eines einzigen Faches verrechnet. Dieses wird bei der Ausschreibung oder der Anmeldung festgelegt.

Kantonsschule Wiedikon Zürich Wegleitung zum MAR 6 5. Das Ergänzungsfach (EF) Im Lehrplan der Schule sind zwölf Ergänzungsfächer vorgesehen: Physik, Chemie, Biologie, Anwendungen der Mathematik, Informatik, Geschichte, Geografie, Philosophie, Religionslehre, Bildnerisches Gestalten, Musik und Sport. Die gleichzeitige Wahl eines Faches als Schwerpunkt- und Ergänzungsfach ist ausgeschlossen. Die Wahl von Musik oder Bildnerischem Gestalten als Schwerpunktfach schliesst die Wahl von Musik, Bildnerischem Gestalten und Sport als Ergänzungsfach aus; folglich können nur Schüler der sprachlichen Profile diese drei Ergänzungsfächer wählen. Es finden keine Maturitätsprüfungen statt. Die Erfahrungsnote der 6. Klasse bildet die Maturitätsnote. Ausschreibung Der Rektor bestimmt auf Antrag des Fachkreises die Lehrpersonen, welche die Fächer erteilen. Die vom Lehrplan vorgegebenen Themen sowie die Lehrpersonen werden den Schülern bekanntgegeben. Der Rektor entscheidet über das Zustandekommen der Kurse. Anmeldung Im Laufe des 2. Semesters der 5. Klasse meldet sich der Schüler mittels Wahlkarte in erster Wahl für ein Fach und in 2. Wahl für ein anderes Fach an. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung zu einem bestimmten Ergänzungsfach oder einer bestimmten Lehrperson. 6. Die Maturitätsarbeit (MA) Die Weisungen zur Maturitätsarbeit vom November 2013 sind verbindlich. Vor Ende des 2. Semesters der 5. Klasse sind Thema und Betreuer zu wählen. Im Laufe des 1. Semesters der 6. Klasse wird die Arbeit erstellt und vor Semesterende mündlich präsentiert. Die Maturitätsnote für die Maturitätsarbeit wird aufgrund der Bewertung des Arbeitsprozesses, der schriftlichen Arbeit und ihrer Präsentation gesetzt. Die Gewichtung der einzelnen Bereiche wird mit dem Betreuer gemäss den kantonalen Vorgaben und den internen Weisungen festgesetzt.

Kantonsschule Wiedikon Zürich Wegleitung zum MAR 7 7. Bestehensnormen Die Leistungen in den Maturitätsfächern werden mit ganzen und halben Noten ausgedrückt. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten unter 4 stehen für ungenügende Leistungen. Zur Maturität wird zugelassen, wer mindestens das volle letzte Schuljahr vor der Maturität an der KWI absolviert und eine Maturitätsarbeit nach den Vorschriften der Schule abgeschlossen hat. Die Maturität ist bestanden, a) wenn in den 12 Maturitätsfächern sowie der Maturitätsarbeit die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben, b) wenn nicht mehr als vier Noten unter 4 erteilt wurden Wer die Maturitätsprüfung nicht bestanden hat, kann nach Repetition des letzten Schuljahres ein zweites Mal zur Prüfung antreten. Diese Repetition fällt nicht unter die Restriktion des Promotionsreglements. Die Maturitätsarbeit kann, muss aber nicht wiederholt werden. Bei einer Wiederholung muss ein neues Thema gewählt werden. 8. Die Termine der Maturitätsprüfungen Am Ende des fünften Schuljahres werden bereits Prüfungen in den Fächern Physik, Biologie, Chemie sowie in Geografie abgelegt. Diese bilden die Prüfungsnote in den entsprechenden Fächern. Die Maturitätsnote wird in diesen Fächern das Mittel aus Erfahrungsnote (ungerundet) und Prüfungsnote sein. Die Anmeldung erfolgt mittels 'Maturkarte' in der Regel drei Monate vor dem Prüfungstermin, d.h. anfangs März in der 5. Klasse. Alle übrigen Prüfungen finden am Ende der 6. Klasse statt: die schriftlichen und praktischen Prüfungen in der Regel sieben Wochen vor den Sommerferien, die mündlichen in der Regel drei Wochen vor den Sommerferien.

Kantonsschule Wiedikon Zürich Wegleitung zum MAR 8 Abkürzungen B BG C D E EF EN F FS G Gg Gr Gs HS Inf IP Biologie Bildnerisches Gestalten Chemie Deutsch Englisch Ergänzungsfach Erfahrungsnote Französisch Frühlingssemester Grundlagenfach Geografie Griechisch Geschichte Herbstsemester Informatik Interdisziplinäres Projekt It KWI M MA MAR MF MN MPF Mu Ph PN S Sp WP W+R ZN Italienisch Kantonsschule Wiedikon Mathematik Maturitätsarbeit Maturitätsanerkennungsreglement Maturitätsfach Maturitätsnote Maturitätsprüfungsfach Musik Physik Prüfungsnote Schwerpunktfach Spanisch Wahlprojekt Einführung in Wirtschaft und Recht Zeugnisnote Zürich, Juni 2014