Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Farben. Uwe Schubert, Dipl.-Ing.Chem. Leiter des BZR Institutes Bonn. www. bzr-institut.de



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Uwe Schubert, Dipl.-Ing.Chem. ö.b.u.v. Sachverständiger, ib-prüf- und Überwachungsbeauftragter Bei der FHH amtl.akkr. für Asbestmessungen ( 1,2 ) Leiter des BZR Institutes Bonn 53229 Bonn, Siebenmorgenweg 2-4 Tel.0228 / 469589 Fax: 0228/471497 www. bzr-institut.de

Asbest in Putzen Buntsteinputze ( kunstharzgebundene bunte Gesteinskörnung) Brandschutzputze Dekorputze 1) wie z.b. Reibeputz, Münchner Rauputz Wärmedämmende Isoliermassen 1) Nach Schäffner 17. Forum Asbest, 2008 Essen

Schäffner berichtet über zunehmende Fundstellen asbesthaltiger Putze Mit freundlicher Genehmigung durch das Labor Dr. Schäffner Solingen, FORUM Asbest 2008

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Asbest in Spachtelmassen und Klebern Boden-, Wand- und Deckenspachtel - reaktionsharzgebunden ( EP; PU; MMA ) - hydraulisch gebunden ggfs. kunstharzvergütet (Betonspachtel) - teer-/und oder bitumengebunden - gipsgebunden z.b. Moltofill Dünnbettkleber nach DIN 18156 Bitumenkleber für Flexplatten

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Asbesthaltige Bodenspachtelmassen 1 asbesthaltige Bodenplatten und asbesthaltiger Bitumenkleber 2 3 4 bituminöser Spachtel asbesthaltig ca. 5 mm Vlies ( asbesthaltige Wollfilzpappe ) Stahlbetondecke

Liste asbesthaltiger Beschichtungsstoffe Hersteller Stoff Produkt Asbest Gehalt Duncker Teer AS 366 ca. 0,5 M% 1981 2) Tenax EP-Teer Tenaxon Produkte ca. 1 1983 2) Lechler /Sika Bitumen Inertol 49 W dick ca. 10 Lechler /Sika Teer Inertol Produkte ca. 0,2 M% - 15 M% 1997 2) Lechler /Sika EP-Teer Inertol Poxitar Produkte ca. 0,1 M% - 4 M% 1981 2) Weserland EP-Teer Epiter Produkte ca.1 n.b. BüFa EP-Teer Stetcol 340-00 n.b. 1981 2) Goldschmidt EP-Teer Prototex N n.b. 1981 2) Merckens EP-Teer MerckensST (638.21) n.b. n.b. VDW EP VDW 105 / 108 / u.a. 0,5 M% 1,0 M% 1982 M% M% M% 1,8 M% hergestellt bis 1972 2) 2) 2) 2) Auszug aus Leitfaden für die Entschichtung Asbest-bzw. PAK-haltiger Altanstrichen im Stahlwasserbau und Betonbauwerken des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung.

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Asbesthaltige Farben / Korrosionsschutzfarben Mit freundlicher Genehmigung AB-Dr. Berg GmbH, Hamburg Trapezblechbeschichtung mit einer etwa 1mm dicken SpritzasbestBeschichtung als Haftbrücke unter der Beschichtung als Dach und Fassadenverkleidung in Wuppertal Asbesthaltige Korrosionsschutzfarben;

Risikobewertung Instrumente der Risikobewertung 1. Nutzung : Die technische Baubestimmung Asbest ( Asbestrichtlinie ) 1.1 Ggf. Faserfreisetzungspotential unter Nutzungsbedingungen Status quo Messungen ( VDI 3492 ) oder Kontaktproben abgelagerter Faserstäube ( VDI 3877 E ) 2. Tätigkeiten am Produkt : Gefahrstoffverordnung / Gefährdungsbeurteilung

Risikobewertung Zu 1. Nutzung : Die technische Baubestimmung Asbest ( Asbestrichtlinie ) Bewertungsgrundlage ist die Rohdichte ( < 1000 kg / m3 ) Das Vorhandensein schwach gebundener Asbestprodukte in Innenräumen bedeutet nach einheitlicher Einschätzung eine konkrete Gesundheitsgefahr für die Nutzer der Räume, wenn entweder -permanent hohe Asbestfaserkonzentrationen der kritischen Geometrien (L 5µm, D < 3µm; L/D > 3:1) -oder eine Spitzenkonzentration, auch kurzzeitig, auftritt oder auftreten kann. Auf die vorliegend diskutierten Produkte ist dies vielfach nicht anwendbar, da die Rohdichten > 1000 kg/m3 oder die Bindemittelmatrix eine Faserfreisetzung unter üblichen Nutzungsbedingungen nicht zulässt.

Risikobewertung Zu 1. Nutzung : Die technische Baubestimmung Asbest ( Asbestrichtlinie ) Rohdichte über 1000 kg/m³ und doch schwach gebunden

Risikobewertung Zu 1. ) Nutzung : Die technische Baubestimmung Asbest ( Asbestrichtlinie ) Rohdichte über 1000 kg/m³ und doch schwach gebunden Das Verhalten schwach gebundener asbesthaltiger Produkte wird in Amerika mit crumbling oder friable, d.h. zerbröckelbar/zerbröselbar beschrieben und scheint für das Verständnis um die Eigenschaft solcher Produkte sehr viel besser geeignet zu sein. Demnach sollte der Zustand schwach gebunden nicht zwingend an die Rohdichteschranke geknüpft sein. Grundlage : Von der Asbestrichtlinie darf abgewichen werden, wenn dies sachverständig begründet wird.

Risikobewertung Zu 1. Nutzung : Die technische Baubestimmung Asbest ( Asbestrichtlinie ) Die Rohdichten liegen zumeist zwischen etwa 1250 kg/m3 und etwa 1400 kg/m3 In Zeile 3 des Formblattes werden asbesthaltige Putze ausdrücklich benannt! Die Asbestrichtlinie ist also juristisch für Putze / Beschichtungen anwendbar. Unzweifelhaft sind die meisten Putze auch zerbröselbar Spachtelmassen werden in Anlage 1 der Asbestrichtlinie ausdrücklich benannt. Spachtelmassen sind mit wenigen Ausnahmen auch zerbröselbar Farben sind Beschichtungen und fallen daher auch unter die Asbestrichtlinie (vgl. Asbesthandbuch, Bossenmayer, Schumm, Tepasse, Rdn.1070 Erläuterungen zur Richtlinie, Erich Schmidt Verlag )

Risikobewertung Zu 1. ) Nutzung : Die technische Baubestimmung Asbest ( Asbestrichtlinie ) Die Anwendung des Formblattverfahrens erfordert auch Kenntnisse über die Tragkonstruktion. Auf Gipskarton Untergründen z.b. sind asbesthaltige Spachtel auch einem Pumpeffekt ausgesetzt. Zumeist sind diese asbesthaltigen Spachtel über den Plattenstößen gerissen. Gruppe III führt bei Putzen und Spachtelmassen häufig zu Irritationen.

Risikobewertung Zu 1. Nutzung : Die technische Baubestimmung Asbest ( Asbestrichtlinie ) Andere Beurteilungsmöglichen bergen Probleme. z.b. Staubkontaktproben VDI 3877 (Messen von abgelagerten Faserstäuben auf Oberflächen) lassen keinen Rückschluss auf den Zustand des zu bewertenden Produktes zu. Luftmessungen nach VDI 3492 (Messen anorganischer faserförmiger Partikel Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren) beschreiben nur einen momentanen Zustand. Fehlende Rechtssicherheit? ( 2.13 TRGS 519 Faserfreisetzungspotenzial vergleichend bewerten.)

Risikobewertung Zu 1. Nutzung : Die technische Baubestimmung Asbest ( Asbestrichtlinie ) Die Bedeutung einer Risikobewertung beinhaltet : Nachvollziehbarkeit / Plausibilität der Bewertungspunkte Vertretbarkeit der daraus resultierenden Gesamtpunktzahl Konsequenzen, die mit der Gesamtpunktzahl verbunden sein können.

Risikobewertung Tätigkeiten am Produkt : Grundlage ist die Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 Mehr als 3.500 neue Berufserkrankungen durch Asbest verzeichneten die Berufsgenossenschaften im Jahre 2003. Einschließlich älterer Fälle waren die Berufsgenossenschaften in insgesamt 24.000 Fällen leistungspflichtig. Gestiegen ist abermals auch die Zahl der Todesfälle durch asbestverursachte Berufskrankheiten: 1.068 Todesfälle wurden 2003 verzeichnet, ein Jahr zuvor waren es 1.009. Europaweit werden jährlich mehr als 30.000 neue asbestbedingte Erkrankungen registriert.

Risikobewertung Tätigkeiten am Produkt : Grundlage ist die Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 Chemikalienverbotsverordnung In Verkehr bringen Nach Nr. 1 des Anhangs zu 1 der Chemikalien-Verbotsverordnung dürfen nicht in Verkehr gebracht werden: Asbest (faserige Struktur), Zubereitungen mit einem Massengehalt von mehr als 0,1%, Erzeugnisse, die Asbest oder die genannten asbesthaltigen Zubereitungen enthalten.

Risikobewertung Tätigkeiten am Produkt : Grundlage ist die Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 In der Gefahrstoffverordnung ( 23.12.2004 / Korrigiert in 06.06 ) ist das Expositionsverbot für Asbest nicht mehr ausdrücklich beschrieben. Damit war die Grundlage geschaffen, Stoffe in denen bis zu 0,1 M% Asbest enthalten sein können, weiter zu verwenden. Die Anwendung der Arbeitsschutzregel TRGS 519 gilt für solche asbesthaltigen Bauprodukte mit Asbestgehalten > 0,1 M%.

Risikobewertung Tätigkeiten am Produkt : Grundlage ist die Gefahrstoffverordnung, TRGS 519 Ist die Kenntnis des Massengehaltes an Asbest in einem Bauprodukt eine geeignete Grundlage zur Risikobewertung / Gefährdungsbeurteilung? Verfahren zur analytischen Bestimmung geringer Massengehalte von Asbestfasern in Pulvern, Pudern und Stäuben mit REM/EDX BIA-Arbeitsmappe Messung von Gefahrstoffen Kennzahl 7487

Risikobewertung Tätigkeiten am Produkt : Grundlagen: Gefahrstoffverordnung und TRGS 519

Risikobewertung Tätigkeiten am Produkt : Grundlagen: Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 Asbestgehalt < 0,1 M% ist nicht mit einer geringen Gefährdung gleichzusetzen Tätigkeiten mit geringer Exposition ( < 15.000 F/m3 ) ist nicht eine geringe Gefährdung im Sinne der GefStoffV. Zu Putzen, Spachtelmassen und Farben gibt es keine veröffentlichten Arbeitsverfahren mit geringer Exposition. Nur zu Klebern für Flexplatten. Auch bei Einhaltung der Asbestfaserkonzentrationen bei Tätigkeiten mit geringer Exposition am Arbeitsplatz besteht noch ein Krebsrisiko. Weitergehende Maßnahmen zur Minimierung der Asbestfaserkonzentration sind daher anzustreben.

Risikobewertung Tätigkeiten am Produkt : Grundlagen: Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 Das in der TRGS 519 bereitstehende Formblatt bietet eine rechtssichere und einfache Möglichkeit zur Risikobewertung bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Bauprodukten

Risikobewertung Tätigkeiten am Produkt : Grundlagen: Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 Ausnahme : Instandhaltungsarbeiten Streng genommen ist ein Anstrich oder eine Beschichtung auf einem asbesthaltigen Bauprodukt ( Putz oder Farbe ) eine Asbestsanierung im Sinne der Asbestrichtlinie ( Beschichtung ). Unter arbeitsschutzrechtlichen Betrachtungen lassen sich diese Tätigkeiten als Instandhaltungsmaßnahmen definieren.

Risikobewertung Tätigkeiten am Produkt : Grundlagen: Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 Der Begriff der Sanierung nach 2.2 der TRGS 519 ist eine Maßnahme um die Gefahr des ungewollten (relevanten) Faserfreisetzens zu beseitigen. Diese Maßnahme muss objektiv geboten sein. Bei den hier diskutierten Produkten ist dies im Sinne des 3 der MBO jedoch nicht zwingend der Fall, d.h. die Faserfreisetzungspotentiale sind gering, so dass Instandhaltungsmaßnahmen definiert als : Maßnahmen zur Bewahrung und Wiederherstellung des Sollzustandes sowie Feststellung und Beurteilung des Ist - Zustandes von technischen Mitteln eines Systems. zulässig sind.

Sanierung Tätigkeiten am Produkt : Faserfreisetzung, Schutzmassnahmen,Verfahren Arbeitsverfahren werden ausschließlich durch die Asbestrichtlinie festgelegt. Dies sind im Einzelnen : Entfernen Beschichten räumliche Trennung. Unter diesem Aspekt stehen auch die Tätigkeiten mit geringer Exposition. Der Verzicht auf Schutzmaßnahmen im Sinne der TRGS 519 Pkt. 2.8 bedarf in jedem Einzelfall eines Nachweises nach Pkt. 2.10 der TRGS 519.

Sanierung Tätigkeiten am Produkt : Faserfreisetzung, Schutzmassnahmen,Verfahren Entfernen Mechanisch z.b. durch Strahlen x106 - z.b. Feuchtstrahlen - z.b. Hochdruckwasserstrahlen chemisches Entschichten thermisches Entschichten Asbestfasern / m³ - z.b. Trockenstrahlen 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 Trockenstrahlen Feuchtstrahlen HD-Wasser Strahlen

Sanierung Tätigkeiten am Produkt : Faserfreisetzung, Schutzmassnahmen,Verfahren Strahlen / Fräsen Nach Anhang IV Nr.1 der GefStoffV sind Arbeiten, die zu einem Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten führen, wie zum Beispiel Abschleifen, Druckreinigen oder Abbürsten verboten, es sei denn, es handelt sich um emissionsarme Verfahren, die behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannt sind! Aus diesem Grund muss für solche Arbeiten bei der zuständigen Bezirksregierung eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Bislang sind nur für das Entfernen von Antifoulingfarben im Schiffsbau, solche Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Beim Abfräsen asbesthaltiger Putze oder Spachtelmassen hat Berg bis 1.000.000 F/m³ gemessen.

Sanierung Tätigkeiten am Produkt : Faserfreisetzung, Schutzmassnahmen,Verfahren Strahlen Berg ( AB-Dr.Berg GmbH, Hamburg ) beschreibt in Die Behandlung von Gefahrstoffen im Korrosionsschutz Forum Asbest 2007, Vergleichende Messungen im Elbtunnel und die anschließende Überprüfung der Arbeitnehmer über drei Jahre bei den Trockenstrahlarbeiten haben gezeigt, dass Trockenstrahlen im Vergleich zu Feuchtstrahlarbeiten nicht zu einer erhöhten Belastung der Arbeitnehmer mit Asbest oder PAK führte Bei mineralischen Putzen und Spachtelmassen ist der händische Abbruch unter den Schutzbestimmungen der TRGS 519 die emissionsärmste Methode und unter dem Aspekt des Minimierungsgebotes dem Strahlen vorzuziehen.

Sanierung Tätigkeiten am Produkt : Faserfreisetzung, Schutzmassnahmen,Verfahren Chemische Entschichtung Geeignet für organische Beschichtungen auf allen Untergründen. Je nach Wirkungsstoff ( z.b. Dichlormethan ) aufwändige Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen erforderlich Für dickere Schichten ungeeignet, daher nur eingeschränkt einsetzbar. Ab 2012 dürfen dichlormethanhaltige Entschichter nicht mehr verwendet werden. Auch bei dichlormethanfreien Entschichtsstoffen wird z.zt. das Tragen von Atemschutz durch die BG empfohlen. ( Quelle Gisbau )

Sanierung Für asbesthaltige Lacke und Anstriche sowie für kunstharzgebunde dünnlagige Putze ist zukünftig möglicherweise mit einem Arbeitsverfahren nach BGI 664 durch eine chemische Entschichtung zu rechnen. Ob hiermit auch Wasserglas gebundene Brandschutzanstriche behandelt werden können bleibt zu hoffen.

Sanierung Tätigkeiten am Produkt : Faserfreisetzung, Schutzmassnahmen,Verfahren Thermische Entschichtung Geeignet nur bei organischen Beschichtungen auf metallischen Untergründen. Für kunst- und reaktionsharzgebundene asbesthaltige Bauprodukte. Keine partikelförmigen Emissionen. Kostengünstig je m² o Keine hohen Arbeitsleistungen möglich o Gehnehmigungen als zugelassenes Arbeitsverfahren liegen noch nicht vor

Sanierung Tätigkeiten am Produkt : Faserfreisetzung, Schutzmassnahmen,Verfahren Arbeitsverfahren mit geringer Exposition Spachtelmassen/Dünnestriche Bodenspachtelmassen sind fachlich auch als Dünnestriche definiert, so dass für deren Sanierung ( Entfernen ) das Arbeitsverfahren BT 18 nach BGI 664 als Tätigkeit mit geringer Exposition ( < 15.000 F/m3 ) angewendet werden kann. Auf diese Weise kann man auf einen großen Teil an Schutzmaßnahmen ( z.b. staubdichte Abschottung, ggfs. das Tragen von Masken u.a.m. ) sowie auf eine Freigabemessung ( gem. Pkt. 14.4 der TRGS 519 ) als auch auf eine Erfolgskontrollmessung gem. Asbestrichtlinie ( vgl. TRGS 519 Pkt. 14.3 ) verzichten.

Sanierung Tätigkeiten am Produkt : Faserfreisetzung, Schutzmassnahmen,Verfahren Arbeitsverfahren mit geringer Exposition Bodenbeschichtungen/Kleber Für asbesthaltige Kunstharzbodenbeschichtungen, asbesthaltige Dünnbettmörtel unter Fliesenbelägen sowie asbesthaltige Kleber unter Flexplatten gilt v.g. für das Arbeitsverfahren BT 17 nach BGI 664. Im übrigen ist es zulässig die bereits bestehenden geprüften Arbeitsverfahren mit geringer Exposition gem. BGI 664, auch auf andere prinzipiell vergleichbare Tätigkeiten zu übertragen und anzuwenden. Nachfolgend je ein Auszug zu den Arbeitsverfahren BT 17 und BT 18 der BGI 664.

Kleine Schlussbetrachtung zum Angstthema Asbest Im April diesen Jahres berichtete der Spiegel über ein deutsches Babypuder der Firma Mapa welches in China verkauft wird. In diesem Babypuder wurde Asbest festgestellt. Asbest ist häufiges Begleitmineral in Talkum.

Kleine Schlussbetrachtung zum Angstthema Asbest Enthält ein mineralischer Rohstoff, wie z.b. Talkum eine Menge von nur 0,09 M% Asbest, so ist das Produkt nicht kennzeichnungsppflichtig. Eine Gefährdung ist also so ohne weiteres nicht ableitbar. 0,09 M% Asbest in 100 gr Talkumpuder entsprechen einer Menge von 0,09 gr Asbest. Dies sind 90 mg Asbest. Vorausgesetzt, dass 90 mg Asbest als Fasern im Bereich der WHO Geometrie vorliegen ( z.b. einer Länge von 30 µm und einem Durchmesser von 1µm ), so entspräche eine Faser einer Masse von etwa 1,27 x 10-7 gr. Auf 90 mg bezogen entspräche dies einer theoretischen Faserkonzentration von rd. 710.000 Fasern. Luftmessungen an Talkumarbeitsplätzen mit max. 0,1 M % Asbest ergaben Konzentrationen von etwa 10.000 F/m³.

Kleine Schlussbetrachtung zum Angstthema Asbest In einem Raum von 10 m x 10 m Grundfläche und einer Raumhöhe von 3 m dürfen nach einer erfolgreichen Sanierung, 500 F/m3 x 300 m3 = 150.000 Asbestfasern mit den typischen kanzerogenen Geometrien enthalten sein!