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Transkript:

6. Jahrgang Ausgabe 8 August 2006 Unsere Themen Vorsicht Taschenspieler Wie Senioren ausgenommen werden Buchbesprechung Vorsorgen mit Verstand von Volker Spiegel Kinderunfallversicherung Achtung! Schulanfänger wieder unterwegs Krankenkassenbeiträge rauf So kann gespart werden Sehr geehrter Herr Mustermann Die einen verteilen die Lasten, die anderen müssen sie tragen. Der Weg, der von den großen Versicherungsgesellschafen mit den bekannten Namen eingeschlagen wird, ist nicht gerecht. Er ist weder menschen- noch verbraucherfreundlich. Seit Jahrzehnten werden Menschen von Menschen zur Jagd auf den Menschen abgerichtet. Sie werden von Obermenschen auf Anweisung von Oberobermenschen sehr sorgfältig konditioniert, um andere, einfache Menschen möglichst kostengünstig zur Strecke zu bringen. Menschen werden gezwungen, andere Menschen zu jagen und auszunehmen, um selbst überleben zu können. Das ist das Gesetz des Dschungels: Fressen und gefressen werden. Ein Gesetz, das unsere Gesellschaft nicht verdient hat und sich im Grunde auch nicht mehr leisten kann. Man muss schon mehr als nur ein paar Jahre in der Versicherungsbranche sein, um die Perversion des Systems bis in die letzten Feinheiten zu begreifen und nachvollziehen zu können. Und selbst dann steht man immer wieder mit ungläubigem Staunen vor dem, was da eigentlich abläuft. Die Kreativität einiger, zugegeben nicht aller, Vorstände ist erschreckend. Wenn Konzernzahlen stimmend gemacht werden sollen oder stimmend gemacht werden müssen, ist ihnen fast jedes Mittel recht. VMV Verband marktorientierter Verbraucher e. V. 1

Vorsicht Taschenspieler Wie Senioren ausgenommen werden. Hans K. hat seit Jahrzehnten eine Unfallversicherung bei der S. Nun besuchte ihn vor ein paar Monaten ein Außendienstmitarbeiter der S. Er schlug ihm vor, seine Unfallversicherung auf den Seniorentarif umzustellen und machte ihm seinen Vorschlag mit diversen Vorteilen schmackhaft, die er und seine Frau in Zukunft haben würden. Hans K. vertraute seinem Vertreter, den er schon seit Jahren kannte und unterschrieb den Umstellungsantrag mehr oder weniger blind ohne sich um die Einzelheiten zu kümmern. Erst eine Überprüfung seines Vertrages durch einen Fachmann vom Verband marktorientierter Verbraucher e. V. machte die Falle offenkundig, in die Hans K. vertrauensselig getappt war. Der Vertreter hatte nicht den alten Vertrag umgesellt, wie er es versprochen hatte. Vielmehr hatte er, um seine Provision zu sichern, Herrn K. einen neuen Antrag unterschreiben lassen. Im Antrag wurde auch eine Gesundheitsfrage gestellt: Bestehen oder bestanden erhebliche Krankheiten oder dauernde schwere Pflegebedürftigkeit? Ohne Hans K. überhaupt zu fragen, hatte der Vertreter die Frage mit einem Nein beantwortet. Frau K. aber lag zu dieser Zeit zum wiederholten Mal wegen ihrer künstliche Hüfte im Krankenhaus und Hans K. war inzwischen auf einem Auge fast blind. Die Frage konnte also auch bei wohlwollendster Betrachtung nicht verneint werden. Der Versicherungsschein wurde selbstverständlich ausgefertigt, denn die Gesellschaft hatte von den offensichtlich falschen Angaben keine Ahnung. Somit war, zumindest aus Sicht von Hans K., nicht einmal das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurde. Der Versicherer kann sich in einem Schadenfall jederzeit auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht berufen und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Er kann zumindest behaupten, dass der diesen Vertrag in genauer Kenntnis alle Umstände nicht angenommen hätte. Er wird selbst dann noch von der Leistung frei, wenn der Unfall nicht das Geringste mit den falschen oder auch unterlassenen Angaben zu tun hätte. Nicht einmal die bezahlten Beiträge würde Herr K. zurückbekommen. Die Gesellschaft bekommt ihre Beiträge, der Mitarbeiter hat seine Provision gesichert, nur der Kunde geht wieder einmal leer aus. Der Vorgang ist sicherlich kein Einzelfall, aber es ist immer wieder erstaunlich, festzustellen, wie leichtfertig sich gerade Senioren über den Tisch ziehen lassen. Sie unterschreiben ohne Prüfung fast alles, was ihnen von mehr oder weniger qualifizierten Außen- VMV Verband marktorientierter Verbraucher e. V. 2

dienstmitarbeitern, die unter Produktionsdruck stehen und überleben wollen, vorgelegt wird. Mangelnde Qualifikation beweist auch das nächste Beispiel, das sich Jahr für Jahr tausendfach wiederholt. Edmund W., Jahrgang 1940, ist Schlosser, besser gesagt, er war Schlosser, den er ist schon seit acht Jahren in Rente. Seit mehr als 30 Jahr hat Edmund W. seine Unfallversicherung bei der D. und als vorsichtiger Mann wollte er auch im Alter für den Fall eines Unfalls vorsorgen. In seinem aktiven Berufsleben war Edmund W. auf Grund seiner körperlichen Tätigkeit in die teure Tarifgruppe B eingestuft worden, wie das bei den meisten Gesellschaften durchaus üblich ist. Als Rentner aber ist er keinen besonderen Gefahren mehr ausgesetzt und hätte somit in die wesentliche günstigere Gefahrengruppe eingestuft werden müssen. Nur hat ihm das leider niemand gesagt, und auch sein Vertreter hatte es wohl nicht der Mühe wert gehalten, ihn darüber einmal zu informieren, obwohl er den Sachverhalt genau kannte. Warum hätte er es denn auch tun sollen, denn er hätte damit einen Teil seiner Bestandsprovision verloren? Da nahm der Vertreter wohl viel lieber in Kauf, dass Edmund W. Monat für Monat 15 mehr als nötig bezahlte, Da kam im Lauf von 8 Jahren ein ganz schöner Betrag zusammen. Immerhin 1440 waren es, die die Gesellschaft Herrn W. ohne jegliche Gegenleistung und völlig ohne Risiko aus der Tasche gezogen hatte. Edmund K. sollte es zumindest versuchen, ob er von der Gesellschaft nicht wenigstens einen Teil der zuviel gezahlten Beiträge zurückbekommt, denn die Gesellschaft muss sich das falsche oder auf jeden Fall nachlässige Verhalten ihres Generalagenten anrechnen lassen. Wenn mehr Verbraucher wie Edmund W, sich gegen solche Praktiken wehren würden, könnte sie sogar etwas ändern. Es kann doch nicht angehen, dass die Gesellschaften in vielen Versicherungsbereichen Millionenbeträge für Risiken einsacken, die sie nicht mehr tragen, nur weil sie nicht bereit sind, ihre Kunden entsprechend zu informieren. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann es sogar ohne Risiko versuchen, wenigstens einen Teil der zuviel gezahlten Beiträge zurück zu bekommen und damit klare Fakten zu schaffen. VMV Verband marktorientierter Verbraucher e. V. 3

Buchbesprechung Vorsorgen mit Verstand Vorschläge für intelligente Verbraucher Investieren Sie 24,00 in Ihre Zukunft? Private oder gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche oder private Renten-versicherung, Unfallversicherung, Kraftfahrtversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegeversicherung, Pflegezusatzversicherung, Gebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung, und, und... Im Laufe seines Lebens gibt jeder Deutsche - zugegeben, nicht immer freiwillig viele hunderttausend Euro für Versicherungen und Vorsorge aus. Viel zu viel und viel zu teuer, meinen die Fachleute. Gleichwohl weigern sich die meisten Verbraucher noch immer, sich etwas eingehender mit dem unbeliebten Thema Versicherungen und Vorsorge zu beschäftigen. Sie ziehen es meist aus Bequemlichkeit vor, die Beiträge ohne zu prüfen zu bezahlen, die gerade von Ihnen gefordert werden. Sie werden damit zum mitschuldigen Opfer von ein paar hundert mehr oder weniger erfolgreichen Versicherungsgesellschaften mit mehr oder weniger bekannten Namen und von ein paar hunderttausend immer hungrigen Policenverkäufern, von denen sie mehr oder weniger gekonnt, aber fast immer gnadenlos, über den Tisch gezogen werden. Volker Spiegel, Vorstand des VMV, Verband marktorientierter Verbraucher e.v. gibt nach 40 Jahren Tätigkeit in der Assekuranz einen schonungslos offenen, für viele sicherlich unbequemen Einblick in die Versicherungsbranche und macht umsetzbare Vorschläge für intelligente Verbraucher. Auf 660 Seiten erfahren interessierte Leser in einer lockeren, teilweise bissigen Form was sie in der Vergangenheit bei Versicherungen und Vorsorge falsch gemacht haben und was sie in Zukunft vielleicht besser oder zumindest anders machen könnten, damit sie mehr Sicherheit und bessere Leistungen für weniger Geld bekommen. Halbieren Sie die Kosten Ihrer Versicherungen, und Sie haben mit Sicherheit mehr vom Leben, rät Volker Spiegel, Vorstand des VMV, Verband marktorientierter Verbraucher e.v., denn der Slogan des Verbandes ließe sich in vielen Millionen Haushalten problemlos umsetzen, wenn alle Verbraucher nur ein bisschen mitrechnen und die Preise vergleichen würden. VMV Verband marktorientierter Verbraucher e. V. 4

Der Durchschnittshaushalt in Deutschland könnte allein bei seinen privaten Versicherungen satte 1.000 im Jahr sparen, denn die Beitragsunterschiede können in einigen Versicherungsbereichen durchaus mehrere hundert Prozent betragen. Aus 1.000 im Jahr aber werden langfristig angelegt, versteht sich in 30 Jahren 100.000, die auch Ihnen, spätestens bei der Altersversorgung, fehlen werden. Der weniger intelligente, in der Regel auch noch schlecht informierte Verbraucher wird diese einmalige Investition von 24 scheuen. Wozu eine solch unnötige Ausgabe? Er würde sich, selbst wenn er das Buch geschenkt bekäme, ohnehin kaum die Zeit nehmen, ein Buch von 660 Seiten von Anfang bis zu Ende zu lesen. Das hat er in seinem Leben vielleicht noch nie gemacht. Warum sollte er es dann ausgerechnet jetzt tun? Es geht doch nur um seine eigene, sichere Zukunft. Statt sich einmal eingehend informieren zu lassen und mitzurechnen, nimmt er, der weniger Intelligente, doch lieber in Kauf, ein Leben lang ohne Prüfung jeden Versicherungsbeitrag zu bezahlen, der gerade von ihm gefordert wird. Pech, wenn dann am Schluss unterm Strich nichts mehr für ihn selbst übrig bleibt. Bestellfax an 0221-12 20 29 VMV Verband marktorientierter Verbraucher Christophstr. 20-22 50670 Köln Hiermit bestelle ich Vorsorgen mit Verstand Vorschläge für intelligente Verbraucher Preis 24,00 Versandkostenpauschale 5,00 Den Rechnungsbetrag in Höhe von 29,00 werde ich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des Buches und der Rechnung an den VMV überweisen. Vorname /Name Str./Nr. PLZ/Ort Datum/Unterschrift Und wie entscheiden Sie sich? Investieren Sie 24,00 in Ihre Zukunft? Sie erhalten für diese kleine Investition die wahrscheinlich beste Kapitalanlage Ihres Lebens, sicherlich mit der höchsten Rendite. VMV Verband marktorientierter Verbraucher e. V. 5

Kinderunfallversicherung Achtung! Schulanfänger wieder unterwegs Mit Ende der Sommerferien 2006 machen sich wieder mehr als 800.000 Erstklässler in ganz Deutschland auf ihren täglichen Weg zur Schule. Trotz meist guter Vorbereitung bleibt bei vielen Müttern und Vätern die Angst: Wird mein Kind den Schulweg wohlbehalten meistern? Unbegründet sind diese Ängste nicht, denn lt. Statistik geschieht alle 14 Minuten ein Verkehrsunfall, bei dem ein Kind betroffen ist. Kinder verunglücken zu 50% häufiger als Erwachsene; Jungen sind dabei gefährdeter als Mädchen. Zwar bleiben die meisten Unfälle ohne große Folgen, doch kommt es zu größeren Verletzungen, stellen sich bleibende Folgen ein, die das Kind oft ein Leben lang beeinträchtigen. Nicht nur die körperlichen Blessuren sondern auch die plötzlich auftretenden Kosten für rechtzeitige Rehamaßnahmen, den behindertengerechten Umbau der gesamten Wohnung oder Kosten für private Kinderbetreuung können zur Existenzfrage für die gesamte Familie werden. Außerdem kommt hinzu, dass nur 19 % aller Kinderunfälle in der Schule o- der auf dem Schulweg passieren und damit die restliche Zeit durch die Schüler-Unfallversicherung nicht abgedeckt ist. Laut Studie der Medizinischen Hochschule Hannover leiden ca. 30 % aller Kinder, die einen schweren Unfall erlitten haben, noch nach zehn Jahre an so schweren Folgen, dass finanzielle Aufwendungen für Rehamaßnahmen oder Hilfsmittel weiter getragen werden müssen. Verlässt man sich da auf die niedrige gesetzliche Rente, führt die finanzielle Belastung u.a. zur Notlage für die ganze Familie. Eine gute private Kinderunfallversicherung kann dieses Risiko abfangen. Wichtig ist dabei die Höhe der Versicherungssumme: Sie sollte so hoch sein, dass daraus im Falle einer dauernden Invalidität zumindest zu einem gewissen Teil der Lebensunterhalt bestritten werden kann. Empfohlen werden mindestens 150.000 Euro, um möglichst lange eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Gut beraten sind alle, die eine Progression vereinbaren. So können gerade bei hohen Invaliditätsgraden, wenn Hilfe besonders nötig ist, hohe Auszahlungssummen erreicht werden. Es existiert zwar eine gesetzlich vorgeschriebene Schüler-Unfallversicherung, doch trägt das Kind bleibende Schäden und damit eine Invalidität davon, lassen sich mit der gesetzlichen Grundversorgung große Investitionen oder zeitliche befristete Mehrkosten kaum bestreiten (siehe Tabelle). VMV Verband marktorientierter Verbraucher e. V. 6

Renten in der gesetzlichen Schülerunfallversicherung 2006 Grad monatliche Rente der Invalidität alte neue Alter des Verletzten in % Bundesländer Bundesländer bis zum 100 408,33 EUR 344,17 EUR 6. Lebensjahr 50 204,17 EUR 172,08 EUR 35 142,92 EUR 120,46 EUR 20 81, 67 EUR 68,83 EUR 0-19 0 EUR 0 EUR ab dem 7. 100 544,44 EUR 458,89 EUR bis einschl. 50 272,22 EUR 229,44 EUR 14. Lebensj. 35 190,56 EUR 160,61 EUR 20 108,89 EUR 91,78 EUR 0-19 0 EUR 0 EUR ab dem 100 653,33 EUR 550,67 EUR 15. Lebensjahr 50 326,67 EUR 275,33 EUR bis einschl. 35 228,67 EUR 192,73 EUR 17. Lebensjahr 20 130,67 EUR 110,13 EUR 0-19 0 EUR 0 EUR ab dem 100 980,00 EUR 826,00EUR 18. Lebensjahr 50 490,00 EUR 413,00 EUR 35 343,00 EUR 289,10 EUR 20 196,00 EUR 165,20 EUR 0-19 0 EUR 0 EUR VMV Verband marktorientierter Verbraucher e. V. 7

Krankenkassenbeiträge rauf: So kann gespart werden Bis Ende August kündigen ab November neu versichert Hatte nicht Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vor Jahr und Tag versprochen, dass die gesetzlichen Krankenkassen billiger würden? Nichts ist daraus geworden. Im Gegenteil: Zum 1. Juli haben wieder mehrere Krankenkassen fast unbeachtet während der Fußball-WM - die Beiträge angehoben, darunter die mit 4 Millionen Mitgliedern große Techniker Krankenkasse (TK). Da fragt es sich: Kann es sich lohnen, nach günstigeren Alternativen Ausschau zu halten? Das kommt darauf an. Wer deutlich mehr als 13 Prozent Beitrag zahlt, so die Stiftung Warentest, sollte einen Kassenwechsel ernsthaft in Erwägung ziehen. Denn, so die Stiftung: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nahezu identisch. Die Beitragssätze unterscheiden sich jedoch enorm. So gehört die TK trotz der Beitragserhöhung von 12,8 auf 13,2 Prozent noch nicht zu den teuren Krankenkassen. Eher schon die GEK, die von bisher 12,8 gleich auf 13,6 Prozent erhöhen musste. Hier erhöht sich der Beitrag für gut verdienende Mitglieder um bis zu 170 Euro im Jahr (für den Arbeitgeber in gleichem Umfang). Bei der TK wirkt sich die Erhöhung halb so hoch aus. Welcher Beitragssatz für die eigene Krankenkasse gilt, lässt sich leicht durch Rückfrage dort oder im Internet unter Finanztest unter der Rubrik Versicherungen, in der die Beitragssätze sämtlicher gesetzlichen Krankenkassen aufgelistet sind. Die Aufstellung ist gegen eine geringe Gebühr abrufbar. Die Information kann auch über die (gebührenpflichtige) Fax-Abrufnummer 0900-1/5100108639 abgerufen werden. Wer zu einer anderen Krankenkasse wechseln will, der hat ein Sonderkündigungsrecht, wenn die bisherige Kasse den Beitrag (auch nur geringfügig) erhöht hat. Die Kündigung kann noch im Laufe des Monats, von dem an der erhöhte Beitrag fällig wird, und im folgenden Monat ausgesprochen werden und das dann mit zweimonatiger Frist. Wer noch im Juli 2006 kündigt, der kann zum 1. Oktober 2006 einer anderen Krankenkasse angehören. Eine Kündigung, die im August 2006 bei der bisherigen Kasse eingeht, wirkt zum 1. November 2006. Ansonsten kann ein Kassenwechsel erst nach 18monatiger Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse vorgenommen werden. Dem Arbeitgeber muss die Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse spätestens am letzten Tag vor dem Wechseltermin vorliegen. Nur dann darf er seinen Mitarbeiter ummelden. Ist das nicht der Fall, dann bleibt die Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse bestehen; ein Kündigungsrisiko besteht also nicht. VMV Verband marktorientierter Verbraucher e. V. 8

Ein Kassenwechsel etwa zu einer Betriebskrankenkasse erfordert oft Flexibilität der Versicherten. Denn viele Kassen haben am Wohnort oder in der näheren Umgebung keine Geschäftsstelle. Mit ihnen wird per Brief, Telefon oder elektronisch korrespondiert. Und einen Wechsel ausschließlich an der Beitragshöhe auszurichten, könnte schon mal wehtun. Denn etliche Krankenkassen bieten spezielle Programme für spezielle Krankheiten. Die Kündigungsfrist bringt ausreichend Zeit, sich danach zu erkundigen und auch die Leistungsseite in die Überlegungen einzubeziehen Generell gilt: Gesundheitsprüfungen sind ebenso wenig erforderlich wie die Frage nach dem Alter und die Zahl der mitversicherten Familienangehörigen. Privat Krankenversicherte können im Regelfall nur dann zu einer gesetzlichen Krankenkasse übergehen, wenn wegen Arbeitslosigkeit oder sinkenden Gehalts wieder einbezogen werden können. Ab 55 ist der Wechsel allerdings wiederum von Ausnahmen abgesehen nicht mehr möglich. Wolfgang Büser Impressum TOP-IQ Geldwerte Informationen für intelligente Verbraucher erscheint monatlich im Internet und wird einem festen Kreis ausgewählter Abonnenten kostenlos per E-Mail zugestellt. Herausgeber: Verband marktorientierter Verbraucher e.v. Christophstr. 20-22 50670 Köln Tel. 0221-122020 Fax 0221-122029 Schriftleitung: Volker Spiegel (V.i.S.d.P.) Martina Papmahl VMV Verband marktorientierter Verbraucher e. V. 9