Gestaltung von IP-VPN Verträgen. Dr. Volker A. Schumacher



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Transkript:

Gestaltung von IP-VPN Verträgen Dr. Volker A. Schumacher Herbstakademie 2006

Was sind IP-VPN (1)? VPN sind Daten-Netzwerke zwischen verschiedenen Standorten eines Unternehmens und damit eine Spielart der WAN. VPN-Anbieter schließen einzelne Kunden an eine gemeinsame Netzinfrastruktur an. Die Datenkommunikation bleibt privat, da der VPN-Anbieter den Datenverkehr virtuell trennt. Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-2

Was sind IP-VPN (2)? Der Anbieter markiert die Datenpakete am Standort des Kunden, damit die Router und Switches wissen, an welche Adresse die Daten geleitet werden sollen. Zusätzlich bieten VPN-Provider auch Sicherheitslösungen (IP Sec, SSL) an. VPN kann man damit definieren als: Ein Netzwerk, das ein anderes öffentliches Netzwerk nutzt, um private Daten zu transportieren. Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-3

Was sind IP-VPN (3)? IP bedeutet Internet Protocol basierte Übertragungstechnik. - Bei IP basierten Übertragungen werden Daten in Pakete zerlegt und auf unterschiedlichen Wegen durch die Infrastruktur zum Empfänger geleitet. - Hiermit werden leitungsgebundene Übertragungstechniken wie Frame Relay oder ATM (Asychronous Transfer Mode) abgelöst. Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-4

Vorteile von IP-VPN? Erhebliche Kosteneinsparungen (Very Profitable Networks) - Früher teure Festverbindungen. Mobilität und Flexibilität der einzelnen Clients (Remote Access Anbindungen) - Ermöglicht ein modernes Arbeitsumfeld. Konvergenz der Netzte - Angebot von integrierten Sprachlösungen ist attraktiv. Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-5

Marktentwicklung für IP-VPN-Services (Europa) 9 45 8 40 Umsatz in Milliarden Euro 7 6 5 4 3 2 35 30 25 20 15 10 Umsatzwachstumsrate in % 1 5 0 0 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Quelle: Frost & Sullivan Analyse B471 (11/04) Umsatz Umsatzw achstum in % Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-6

Was ist ein VPN-Vertrag? (1) Das Bestimmen des Vertragstyps ist wichtig für: - AGB-Kontrolle. - Füllen von Lücken im Vertrag. Ein VPN-Vertrag ist einem Outsourcing-Vertrag ähnlich. Ein VPN-Vertrag lässt sich in zwei verschiede Teile gliedern: - Einrichten des VPN. - Betreiben des VPN. Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-7

Was ist ein VPN-Vertrag? (2) Einrichten des VPN = Werkvertrag - Parallele zu Softwareerstellungsverträgen. Betreiben des VPN ist umstritten, richtigerweise Dienstvertrag - Werkvertrag: Abnahme und Nacherfüllungsrecht passen nicht. - Mietvertrag: VPN Vertrag ist tätigkeits- und nicht sachbezogen. - Vertrag sui generis: Entbindet nicht von der Frage nach BGB- Vertragstyp. Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-8

SLA (1) Wozu SLA Die Parteien müssen festlegen, welche Qualität die Leistungen haben müssen. - Ohne Vereinbarung muss der Anbieter nach 243 BGB nur eine Leistung mittlerer Art und Güte erbringen, damit ist dem Kunden nicht gedient! - Der Kunde braucht für sein Unternehmen maßgeschneiderte Leistungen. Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-9

SLA (2) Wichtige SLA Availability (Verfügbarkeit) Round Trip Delay (Rundlaufzeit) Packet Loss Ratio (Verlustrate) Jitter (Verzögerungslatenz) Guaranteed Time to Repair (Problemlösungszeit) Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-10

SLA (3) Verfügbarkeit Die Werte liegen in der Regel um die 99,5 %. Auf den Bezugszeitraum achten: i. d. R. Monat. Maximum Downtime regeln. Auf Bezugsverbindung achten: - Nur eine echte End-To-End-Verfügbarkeit ist für den Kunden sinnvoll. Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-11

SLA (4) End-to-End Verfügbarkeit Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-12

SLA (4) Regelungen zu den Sanktionen Gesetzliche Gewährleistungsregeln helfen nicht. Service Level Credits = Minderungspauschalen für das Unterschreiten der Service Level. Kündigungsrecht regeln, wenn wichtiger Service Level (Verfügbarkeit) mehrmals (zwei Monate) hintereinander erheblich unterschritten wird. Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-13

Haftung Auf Abstimmung mit den Vereinbarungen in den SLA achten. - Unklarheiten lassen Argumentationsspielräume. Haftungsregelungen sind oft AGB und als solche unwirksam. - Wegen Rechtsklarheit ist es besser die Haftung zu verhandeln (insbesondere ist die Anwendung der Haftungsbeschränkung aus 7 Abs. 2 TKV (ev. 44a TKG n.f.) risikoreich). Streitpunkt: Ausschluss indirekter Schäden. - Kompromiss: kein Ausschluss, aber Haftungsbegrenzung auf jährlichen Umsatz. Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-14

Laufzeit und Kündigung Laufzeit des VPN-Vertrags zwischen zwei und fünf Jahren. Atmungsbandbreite vereinbaren. - Geschäftsbetrieb muss flexible bleiben. Soweit keine MRG vorgesehen, meist Kündigungsmöglichkeit von 30 % der einzelnen Services. Auf Co-Terminus aller Services achten. - Vereinfacht den Vertragsabschluss mit neuem Provider. Migrationsunterstützung vereinbaren. - Zwar aus 242 abzuleiten, Konkretisierung der Pflichten aber sinnvoll. Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-15

Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit In preislicher Hinsicht: In technischer Hinsicht: Benchmarkklauseln Technology Refresh Regelungen - Preistreiber, aber gutes Druckmittel. Automatische Weitergabe von Preisreduktionen - etwa 5 % pro Jahr. - Informationspflichten. - Verpflichtung, auf dem neuesten Stand der Technik zu bleiben. - Verpflichtung, neue Services anzubieten. Dr. Volker A. Schumacher Gestaltung von IP-VPN Verträgen Herbstakademie 2006-16