Ediktsdatei, Listen et al. Stand: 3. April 2012 www.brz.gv.at Wir bauen nicht nur Häuser wir bauen eine Stadt Rechtsgrundlagen RIS http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ Ediktsdatei Impressumsdaten (Rechtsgrundlagen für Veröffentlichungen in Ediktsdatei) 04.06.2012 2
Edikte Erfassung in der VJ/FB Insolvenzdatei* (1.1.00) Ediktalzustellungen der Firmenbuchgerichte* (1.1.00) Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte* (1.1.02) 04.06.2012 3 Edikte Erfassung bei Gericht in Notes (1) Edikte aus Strafverfahren (1.1.03) Strafrechtliches Verwertungsverfahren* (1.1.10) Zustellverständigungen im Strafverfahren* (1.1.10) Gerichtliche Verst. von beweglichen Sachen* (1.3.03) Kuratoren und Ediktalzustellungen (1.1.05) Kraftloserklärungen (1.1.05) Todeserklärungen / Beweisführung des Todes (1.1.05) Edikte im Verlassenschaftsverfahren (1.1.05) Edikte nach dem Verwahrungs- und Einziehungsgesetz* (1.5.11) Patientenanwälte gem. 13 UbG *(1.7.10) Bewohnervertreter gem. 8 HeimAufG (1.7.05) Edikte der Grundbuchsgerichte (1.5.07) 04.06.2012 4
Edikte Erfassung bei Gericht in Notes (2) Gerichtliche Zwangsverwaltungen* (1.7.08) Ediktalzustellungen an juristische Personen*(1.7.11) Einstellungen von Ermittlungsverfahren*(1.9.11) 04.06.2012 5 Edikte Erfassung bei Gericht in Notes und bei Externen Gerichtliche Versteigerungen von Liegenschaften (1.1.02) Datenanlieferung durch Sachverständige Verkäufe und Verpachtungen im Insolvenzverfahren * (1.7.02) Veröffentlichungen durch Insolvenzverwalter 04.06.2012 6
Edikte Erfassung durch Externe Freiwillige Feilbietungen* (1.1.09) Veröffentlichung durch Notare Veröffentlichungen von Unternehmen: Veröffentlichungen Verschmelzungsverträge und Spaltungspläne* (18.7.11) Veröffentlichung durch Notare Veröffentlichungen durch Rechtsanwälte Last but not least: Homepage* (1.1.00) 04.06.2012 7 Edikte Suchen im Jahr 2007 Insolvenzdatei: 9.500.000 Liegenschaften: 8.200.000 Bewegliche Sachen: 2.700.000 Verkäufe und Verpachtungen: 1.170.000 Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte: 390.000 Bedenklichkeitsverfahren: 310.000 Verlassenschaftsverfahren: 200.000 Todeserklärungen: 165.000 Kuratoren: 155.000 Kraftloserklärungen: 105.000 Ediktalzustellungen: 100.000 Heimaufenthaltsgesetz: 62.000 Edikte der Grundbuchsgerichte: 52.000 04.06.2012 8
Edikte Suchen im Jahr 2011 Insolvenzdatei 17.600.000 Liegenschaften: 9.500.000 Bewegliche Sachen: 1.500.000 Verkäufe und Verpachtungen: 1.100.000 Bekanntmachungen der Firmenbuchgerichte: 700.000 Bedenklichkeitsverfahren: 230.000 Verlassenschaftsverfahren: 250.000 Zwangsverwaltungen: 250.000 Todeserklärungen: 205.000 Kuratoren: 185.000 Ediktalzustellungen: 155.000 Kraftloserklärungen: 150.000 Heimaufenthaltsgesetz: 105.000 Edikte der Grundbuchsgerichte: 50.000 04.06.2012 9 Kundmachungen der Justiz Erfassung durch BMJ: Satzungen nach 35 Abs 3 VerwGesG 2005 * (26.1.06) Anerkannte Schuldenberatungsstellen * (22.12.06) 04.06.2012 10
Kundmachungen der Justiz Erfassung durch BJ-Team (1) Homepage* (1.10.05) Kundmachung des Bundesministeriums für Justiz gemäß 2a Abs. 5 GUG* (28.1.10) Grundbuch-neu - ERV & Produkt-Abgabe (1.04.09) Verrechnungs- und Übermittlungsstellen der Justiz* (1.10.05) Umstellung d. Urkundensammlung d. Firmenbuchgerichte* (1.10.05) Umstellung d. Urkundensammlung der Grundbuchgerichte* (1.10.05) Gerichtliche Auktionshallen* (1.10.05) Vermögensverzeichnis* (1.10.05) 04.06.2012 11 Kundmachungen der Justiz Erfassung durch BJ-Team (2) Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)* (26.1.06) Firmenbuch-Rückerfassung: E-Mail-Adressen und Bankverb.* (20.12.06) Justizsignatur* (22.12.06) Schnittstellenbeschreibung gem. 2 Abs 1 Urkundenarchivverordnung 2007 - UAV 2007* (19.11.09) Zugangspunkte für Verschmelungsaufträge und Spaltungspläne* (1.8.11) Vorabinformationen - Elektronischer Rechtsverkehr (ERV) *(8.11.11) 04.06.2012 12
Edikte und Kundmachungen Erfassung bei Gericht im Justiz-Intranet Echtbetrieb Schulungssystem Leitfäden siehe Schulung & Wissen» Lehr- und Lernbehelfe» IT- Dokumentationen» Leitfäden - Ediktsdatei Berechtigungskonzept: Jeder in einer Dienststelle kann alle Edikte seiner Dienststelle bearbeiten. Bearbeitung ohne Notes-Client möglich 04.06.2012 13 Listen Insolvenzverwalterliste* (1.7.02) Sachverständigen- und Dolmetschergesetzliste (1.1.04) Zwangsverwalterliste* (1.7.04) intern (ohne Web-Auftritt): Liste der Notare durch das BMJ betrieben: Mediatorenliste (1.5.04) 04.06.2012 14
Listen Erfassung beim Landesgericht im Justiz- Intranet Sachverständigen und Dolmetscher (1.2.05) Verwaltung beim Präsidium des Oberlandesgerichts Linz Insolvenzverwalter Zwangsverwalter Verwaltung durch BJ-Team Notare 04.06.2012 15 Listen und Edikte Landing Pages für Externe Einstieg für Sachverständige und Dolmetscher Selbstwartung (1.5.05) Beibringen von Gutachten (1.1.02) Einstieg für Insolvenzverwalter (1.7.02) Selbstwartung Veröffentlichen von Bekanntmachungen Einstieg für Zwangsverwalter (1.7.08) Selbstwartung Einstieg für Notare (1.1.09) Selbstwartung (wird nicht veröffentlicht) Veröffentlichung von Freiwilligen Feilbietungen Veröffentlichung von Verschmelzung (18.7.11) 04.06.2012 16
Listen Suchen im Jahr 2011 SDG-Liste: 3.100.000 Insolvenzverwalterliste: 185.000 Mediatorenliste: 140.000 Zwangsverwalter: 8.500 04.06.2012 17 et al. DokumentenEinbringungsService (1.10.2010) Sachverständige und Dolmetscher, die in der SDG-Liste eingetragen sind, können mit Hilfe ihres SDG-Ausweises Dokumente an die Verfahrensautomation Justiz übermitteln in den ersten 7 Monaten: mehr als 1.000 Sendungen von rund 50 Sachverständigen 04.06.2012 18
Dokumenteneinbringungsservice DES 19 Lobbying- und Interessenvertretungs- Transparenz-Gesetz LobbyG 1 mögliche neue Anwendung im Bundesministerium für Justiz Anwendungsbereich 1. (1) Dieses Bundesgesetz regelt Verhaltens- und Registrierungspflichten bei Tätigkeiten, mit denen auf bestimmte Entscheidungsprozesse in der Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Gemeindeverbände unmittelbar Einfluss genommen werden soll. (2) Dieses Bundesgesetz ist auf die Interessenvertretung durch die Sozialpartner und kollektiv-vertragsfähigen Einrichtungen mit Ausnahme der Registrierungspflichten nach den 9 und 12 nicht anzuwenden. Auf die Interessenvertretung durch sonstige Selbstverwaltungskörper und Interessenverbände ist es mit Ausnahme der Verhaltenspflichten nach 6 und der Registrierungspflichten nach den 9 und 12 nicht anzuwenden. (3) Auf politische Parteien, auf gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften, die gesetzlichen Sozialversicherungsträger und deren Hauptverband sowie auf Interessenverbände, die keine Dienstnehmer als Interessenvertreter beschäftigen, ist dieses Bundesgesetz nicht anzuwenden. 20
Lobbying- und Interessenvertretungs- Transparenz-Gesetz LobbyG 2 Register mit vier Abteilungen Lobbying- und Interessenvertretungs-Register 9. (1) Die Bundesministerin für Justiz führt automationsunterstützt ein LobbyingundInteressenvertretungs-Register, in das 1. Lobbying-Unternehmen (Abteilung A1) sowie deren Aufträge (Abteilung A2), 2. Unternehmen, die Unternehmenslobbyisten beschäftigen (Abteilung B), sowie 3. Selbstverwaltungskörper (Abteilung C) und 4. Interessenverbände (Abteilung D) einzutragen sind. Entscheidung noch offen und politisch in Diskussion, aber wenn es beschlossen wird, muss es sofort fertig sein... 21 Bekanntmachungen des Kartellgerichts neue Anwendung für das OLG Wien Entscheidungsveröffentlichung 37. Das Kartellgericht hat rechtskräftige Entscheidungen über die Abstellung einer Zuwiderhandlung, die Feststellung einer Zuwiderhandlung, die Verhängung einer Geldbuße oder über Anträge nach den 11 und 16 durch Aufnahme in die Ediktsdatei ( 89j GOG) zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt unter Angabe der Beteiligten und des wesentlichen Inhalts der Entscheidung einschließlich der verhängten Sanktionen. Sie muss einem berechtigten Interesse der Unternehmen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse Rechnung tragen; ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Produktivsetzung mit 1.7.2012 22
Bekanntmachungen des Kartellgerichts neue Anwendung für das OLG Wien Entscheidungsveröffentlichung 37. Das Kartellgericht hat rechtskräftige Entscheidungen über die Abstellung einer Zuwiderhandlung, die Feststellung einer Zuwiderhandlung, die Verhängung einer Geldbuße oder über Anträge nach den 11 und 16 durch Aufnahme in die Ediktsdatei ( 89j GOG) zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt unter Angabe der Beteiligten und des wesentlichen Inhalts der Entscheidung einschließlich der verhängten Sanktionen. Sie muss einem berechtigten Interesse der Unternehmen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse Rechnung tragen; ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Produktivsetzung mit 1.7.2012 23 Verderbliche Güter neue Anwendung für die Strafgerichte 115e. (1) Unterliegen sichergestellte ( 110 Abs. 1 Z 3) oder beschlag-nahmte ( 115 Abs. 1 Z 3) Gegenstände oder Vermögenswerte einem raschem Verderben oder einer erheblichen Wertminderung oder lassen sie sich nur mit unverhältnismäßigen Kosten aufbewahren, so hat das Gericht diese auf Antrag der Staatsanwaltschaft auf die im 377 angeordnete Weise zu veräußern. Die Verwertung hat jedoch solange zu unterbleiben, als die Gegenstände für Beweiszwecke benötigt werden ( 110 Abs. 4). Produktivsetzung mit 1.9.2012 24
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