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<IDXTRAY>Geschäftspapier</IDXTRAY> <IDXSESSION></IDXSESSION> <IDX1006>VACS0000RET0300</IDX1006> <IDX1008>Pemsel</IDX1008> <IDX1009>PEMSELK</IDX1009> <IDX1010>SVertrieb</IDX1010> <IDX1011>2000</IDX1011> <IDX1012></IDX1012> <IDX1013></IDX1013> <IDX1014>Stadtwerke <IDX1015></IDX1015> <IDX1016>99427</IDX1016> <IDX1017>Weimar</IDX1017> <IDX1018>Industriestr. <IDX1019>210000717</IDX1019> <IDX1020>Gabriela <IDX1021>01</IDX1021> <IDX1022>05</IDX1022> <IDX1023>2013</IDX1023> <IDX1024>30</IDX1024> <IDX1025>04</IDX1025> <IDX1026>2014</IDX1026> <IDX1027>19.05.2014</IDX1027> <IDX1028></IDX1028> <IDX1029></IDX1029> <IDX1030></IDX1030> <IDX1031>77851 <IDX1032>22.05.2014</IDX1032> <IDX1033></IDX1033> <IDX1034>Schwanseestr. <IDX1035>99423 2000-ARV-2014-31883</IDX1031> Weimar</IDX1035> Zierfuß</IDX1020> 14</IDX1018> 77</IDX1034> Stadtversorgungs- GmbH</IDX1014> $$99423$$$$Gabriela Zierfuß$$Schwanseestr.$$77$$Geschäftspapier$$2000$$$$$$ Die Jahresverbrauchsabrechnung der Stadtwerke Weimar Um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen, möchten wir Ihnen die wichtigsten Bestandteile einer Jahresverbrauchsabrechnung erläutern. Für die Jahresabrechnung (Strom und Gas) findet die Ablesung einmal jährlich durch die ENWG Energienetze Weimar GmbH & Co. KG statt. Die Zählerstände werden uns dann zur Verfügung gestellt. Die 1. Seite ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Rechnungsdaten. Herr Bitte stets angeben! Max Mustermann Kundennummer 210123456-123456 Musterstr. 1 Rechnungsdatum 22.05.2014 99999 Musterhausen Fälligkeitsdatum 10.06.2014 Rechnungsnummer 2000-ARV-2014-1234 Rechnung über Energieverbrauch für die Zeit vom 01.05.2013 bis 30.04.2014 Ansprechpartner Telefon Frau Deile 4341-244 Verbrauchsstelle: Mustermann, Max Musterhausen, Musterstr. 1 Sehr geehrter Herr Mustermann, für den oben genannten Abrechnungszeitraum stellen wir Ihnen folgendes in Rechnung: Versorgungsart Nettobetrag Umsatzsteuer Bruttobetrag % Strom 589,51 19,00 112,01 701,52 Gesamtbetrag 589,51 112,01 701,52 abzüglich der bezahlten Abschläge -574,83-109,17-684,00 Rechnungsbetrag 14,68 2,84 17,52 zuzüglich bestehender Forderung 0,00 noch zu zahlender Betrag 17,52 Diesen Betrag werden wir zur Fälligkeit 10.06.2014 von folgendem Konto abbuchen: IBAN: DE01820510001234567890, Sparkasse Mittelthüringen, BIC: HELADEF1WEM Mandatsreferenz-Nr.: SEPA0210001234G0000012345 Gläubiger-Identifikationsnr.: DE46ZZZ00000010393 Aus den abgerechneten Verbrauchsmengen und den aktuellen Preisen ergeben sich für das künftige Abrechnungsjahr folgende Abschlagsbeträge: Fälligkeitstermine Versorgungsart Nettobetrag Umsatzsteuer Bruttobetrag % 31.07.2014, 31.08.2014, 30.09.2014, Gesamtabschlag 80,67 15,33 96,00 31.10.2014, 30.11.2014 Strom 80,67 19,00 15,33 96,00 Fällt die Fälligkeit auf ein Wochenende oder gesetzl. Feiertag, erfolgt die Abbuchung am folgenden Bankarbeitstag. Die detaillierte Ermittlung des Rechnungsbetrages finden Sie auf den Folgeseiten. Freundliche Grüße Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH

$$$$$$Gabriela Zierfuß$$Schwanseestr.$$77$$Geschäftspapier$$2000$$$$$$ Auf dieser Seite finden Sie aus unserer Sicht und vom Gesetzgeber vorgegebene Informationen. Diese werden bei Bedarf aktualisiert. Zu Ihrer Information Seite: 2 Außergerichtliche Streitbeilegung (nur für Haushaltskunden) Die SWW wird Beschwerden innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich oder in Textform beantworten. Sollte der Beschwerde nicht abgeholfen werden, besteht die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle nach 111b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) anzurufen (Schlichtungsstelle Energie e.v., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de) Weitere Informationen zu Beschwerden bzw. zur Streitbeilegung sowie Informationen über das geltende Recht und die Rechte der Haushaltskunden sind beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de, www.bnetza.de, erhältlich. Unterjährige Abrechnung (zu 12, 13 StromGVV/GasGVV) Die Abrechnung des Energieverbrauches wird auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung angeboten. Die der SWW durch die unterjährige Abrechnung entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Kalendermonats aufgenommen werden. Der Wunsch nach einer unterjährigen Abrechnung ist der SWW in Textform spätestens einen Monat vor dem gewünschten Anfangsdatum mitzuteilen. Es sind folgende Angaben notwendig: Kundenangaben (Firma, Familienname, Vorname, Adresse, Kundennummer); die Zählernummer, die Angaben zum Messstellenbetreiber (falls der Messstellenbetrieb nicht durch den Netzbetreiber durchgeführt wird); der Zeitraum der gewünschten unterjährigen Abrechnung (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich); das gewünschte Anfangsdatum der unterjährigen Abrechnung. Die SWW wird innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung ein Angebot für eine Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung zusenden. Energieeinsparung Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.bfee-online.de. Wichtige Information! Wir stellen die Jahresverbrauchsabrechnung um! Die Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH rechnet zukünftig zum 31.12. eines Jahres ab, das heißt, in diesem Jahr erhalten Sie zwei Verbrauchsabrechnungen von uns. Was bedeutet das? Abschlagsterminplan Der in dieser Verbrauchsabrechnung neu ermittelte Abschlagsterminplan wird bis zum 30.11.2014 begrenzt. Die letzte Abschlagsfälligkeit ist somit der 30.11.2014. Ablesung der Zählerstände Die Ablesung der Zählerstände erfolgt in diesem Jahr nochmals für die Abrechnung zum 31.12.2014 durch die ENWG Energienetze Weimar GmbH und Co. KG. Die zum 31.12.2014 ermittelten Zählerstände werden auf Grundlage der tatsächlich abgelesenen Zählerstände abgerechnet. Die abgelesenen Zählerstände werden informativ auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Neuer Abschlagsterminplan ab 2015 Mit der Verbrauchsabrechnung zum 31.12.2014 werden die Abschlagsfälligkeiten auf monatlich 10 Fälligkeiten umgestellt (28.02./31.03./30.04./31.05./30.06./31.07./31.08./30.09./31.10./30.11.). Bitte beachten Sie, dass Überweisungsträger zu den Abschlagsfälligkeiten nicht zugesandt werden. Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des Abschlagsbetrages Strom bis 30.11.2014 (Bruttopreise) Grundlage für die Abschlagsberechnung sind - der erwartete Jahresverbrauch (Basis dafür ist der abgerechnete Verbrauch der letzten Abrechnung) - die aktuellen Preise Beispielverbrauch 1200 kwh/jahr 1. Ermittlung des monatlichen Verbrauchs 1200 kwh/jahr : 12 Monate = 100 kwh/monat 2. Ermittlung Verbrauch für 8 Monate (Mai Dez. 2014) 100 kwh/monat x 8 Monate = 800 kwh 3. Ermittlung des Betrages für den Verbrauch von Mai - Dez. 2014 800 kwh x 27,00 Cent/kWh = 216,00 Euro 4. Ermittlung monatlicher Grundpreis/Basispreis 52,93 Euro/Jahr : 12 Monate = 4,41 Euro/Monat 5. Ermittlung Grundpreis /Basispreis für 8 Monate (Mai - Dez. 2014) 4,41 Euro/Monat x 8 Monate = 35,28 Euro 6. Betrag für Energielieferung von Mai - Dez. 2014 216,00 Euro + 35,28 Euro = 251,28 Euro 7. Ermittlung des neuen Abschlagsbetrages für 5 Fälligkeiten bis 30.11.2014 251,28 Euro : 5 = 50,26 Euro - neuer Abschlagsbetrag 50,00 Euro

<IDXTRAY>Blankopapier</IDXTRAY> $$$$$$Gabriela Zierfuß$$Schwanseestr.$$77$$Blankopapier$$2000$$$$$$ Einzelaufstellung Ihrer Abrechnung vom 22.05.2014 für den Zeitraum vom 01.05.2013 bis 30.04.2014 Seite: 3 Kundennummer 210123456-123456 Rechnungsdatum 22.05.2014 Die detaillierte Ermittlung des Rechnungsbetrages finden Sie auf diesen Seiten. Rechnungsnummer 2000-ARV-2014-1234 Strom Vertragsnummer: 1234 Vertragsgegenstand: WeimarStrom ab 2.200 kwh/jahr Verbrauchsstelle: D 99999 Musterhausen, Musterstr. 1 Zählpunkt: DE0007399942701000000000000012345 Vertragsende zum: 31.12.2014 Kündigungsfrist von 1 Monat. Vertragsverlängerung um 1 Monat. Code- / Identifikationsnummer Netzbetreiber: 9900739000001 Zählernummer: 1234567 Messart: Eintarif Zählerstand am: 30.04.2013 36.970,4 kwh Zählerstand am: 30.09.2013 38.034,4 kwh Hochrechnung System Differenz: 1.064,0 kwh x Zählerfaktor 1 = 1.064,0 kwh Zählerstand am: 01.10.2013 38.034,4 kwh Zählerstand am: 31.12.2013 38.674,2 kwh Hochrechnung System Differenz: 639,8 kwh x Zählerfaktor 1 = 639,8 kwh Zählerstand am: 01.01.2014 38.674,2 kwh Zählerstand am: 30.04.2014 39.508,6 kwh Hochrechnung EVU Differenz: 834,4 kwh x Zählerfaktor 1 = 834,4 kwh Ablesung(en) vor Hochrechnung: Zählernummer: 1234567 Ablesedatum: 24.04.2014 Zählerstand: 39.467,0 kwh Gesamtverbrauch: letzte Abrechnung aktuelle Abrechnung ET/HT Zählwerk 2.480 kwh 2.538 kwh Bezeichnung Zeitraum : 01.05.2013-30.09.2013 Arbeitspreis ab 2.200 bis 4.000 kwh/jahr Anz. Tage Menge Einzelpreis Netto WeimarStrom ab 2.200 kwh/jahr 153 1.064,0 kwh 18,5778 Ct / kwh Nettobetrag 197,67 19,00 Basispreis Familienstrom 113,79 * 153 Tag(e) / 365 Tage 47,70 19,00 Umsatzsteuer % Bruttobetrag Zeitraum : 01.10.2013-31.12.2013 Arbeitspreis ab 2.200 bis 4.000 kwh/jahr WeimarStrom ab 2.200 kwh/jahr 92 639,8 kwh 18,5778 Ct / kwh 118,86 19,00 Basispreis Familienstrom 113,79 * 92 Tag(e) / 365 Tage 28,68 19,00 Zeitraum : 01.01.2014-30.04.2014 Arbeitspreis ab 2.200 bis 4.000 kwh/jahr WeimarStrom ab 2.200 kwh/jahr 120 834,4 kwh 19,0778 Ct / kwh 159,19 19,00 Basispreis Familienstrom 113,79 * 120 Tag(e) / 365 Tage 37,41 19,00 Beträge: 589,51 19,00 112,01 701,52 Fortsetzung auf Seite: 4

$$$$$$Gabriela Zierfuß$$Schwanseestr.$$77$$Blankopapier$$2000$$$$$$ Einzelaufstellung Ihrer Abrechnung vom 22.05.2014 für den Zeitraum vom 01.05.2013 bis 30.04.2014 Seite: 4 Kundennummer 210123456-123456 Rechnungsdatum 22.05.2014 Rechnungsnummer 2000-ARV-2014-1234 Enthaltene Netznutzung u. gesetz.abgaben Arbeitspreis Netz netto in Euro 124,82 + Grundpreis Netz netto in Euro 15,00 + Messstellenbetrieb Netz netto in Euro 8,21 + Messung Netz netto in Euro 0,61 + Abrechnung Netz netto in Euro 2,87 + Konzessionsabgabe Netz netto in Euro 40,36 + KWK Netz netto in Euro 3,63 + Umlage 19 NEV Netz netto in Euro 6,37 + Umlage 17 f EnWG Netz netto in Euro 6,35 + Umlage 18 AbLaV Netz netto in Euro 0,08 = Netzentgelt gesamt netto in Euro 208,30 Stromsteuer netto in Euro 52,04 EEG Abgabe netto in Euro 141,98 Ihr Stromverbrauch im Vergleich zu durchschnittlichen Haushaltsverbräuchen in Deutschland: Ihr Haushalt: 1-Personen-Haushalt: 2-Personen-Haushalt: 3-Personen-Haushalt: 4-Personen-Haushalt 5-Personen-Haushalt: 2.538 kwh 2.000 kwh 3.100 kwh 3.908 kwh 4.503 kwh 5.257 kwh gezahlte Abschläge im Abrechnungszeitraum Zahlungsart Vertragsnummer Fälligkeit Betrag (brutto) Abschlag vom 31.07.2013 1234 31.07.2013 Abschlag vom 31.08.2013 1234 31.08.2013 Abschlag vom 30.09.2013 1234 30.09.2013 Abschlag vom 31.10.2013 1234 31.10.2013 Abschlag vom 30.11.2013 1234 30.11.2013 Abschlag vom 31.12.2013 1234 31.12.2013 Abschlag vom 31.01.2014 1234 31.01.2014 Abschlag vom 28.02.2014 1234 28.02.2014 Abschlag vom 31.03.2014 1234 31.03.2014 Gesamt Abschläge 684,00 Zahlungen sind bis zum 30.04.2014 berücksichtigt. Fortsetzung auf Seite: 5

<IDXTRAY>Blankopapier</IDXTRAY> $$$$$$Gabriela Zierfuß$$Schwanseestr.$$77$$Blankopapier$$2000$$$$$$ Seite: 5 test Fortsetzung auf Seite: 6

$$$$$$Gabriela Zierfuß$$Schwanseestr.$$77$$Blankopapier$$2000$$$$$$ Seite: 6 Ergänzende Bedingungen Strom der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH (SWW) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung-StromGVV) vom 26.10.2006 1. Haftung ( 6 StromGVV) Die SWW haftet nicht für Schäden bei einer Unterbrechung oder Unregelmäßigkeit der Stromversorgung, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt. Diese Schadenersatzansprüche sind gegen den Netzbetreiber geltend zu machen. 2. Die Ablesung (zu 11 StromGVV) Vom Kunden abgelesene Zählerdaten kommen nur dann zur Abrechnung, wenn zwischen Ablesetermin und Übermittlung der abgelesenen Daten nicht mehr als 7 Kalendertage liegen. 3. Abrechnung und Abschlagszahlungen (zu 12, 13 StromGVV) Die SWW erhebt i.d.r. 5 Abschlagszahlungen (2-monatlich), danach erfolgt zum 30.04. eines Jahres eine Jahresverbrauchsabrechnung und die Anpassung der Abschlagsbeträge. 4. Unterjährige Abrechnung (zu 12, 13 StromGVV) Die Abrechnung des Stromverbrauches wird auch monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich auf der Grundlage einer gesonderten Vereinbarung angeboten. Die der SWW durch die unterjährige Abrechnung entstehenden Kosten sind vom Kunden zu tragen. Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Kalendermonats aufgenommen werden. Der Wunsch nach einer unterjährigen Abrechnung ist der SWW vom Kunden in Textform spätestens einen Monat vor dem gewünschten Anfangsdatum mitzuteilen. Es sind folgende Angaben notwendig: Kundenangaben (Firma, Familienname, Vorname, Adresse, Kundennummer); die Zählernummer, die Angaben zum Messstellenbetreiber (falls der Messstellenbetrieb nicht durch den Netzbetreiber durchgeführt wird); der Zeitraum der gewünschten unterjährigen Abrechnung (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich); das gewünschte Anfangsdatum der unterjährigen Abrechnung. Die SWW wird dem Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags auf unterjährige Abrechnung ein Angebot für eine Vereinbarung über eine unterjährige Abrechnung unter Angabe der dadurch zusätzlich entstehenden Kosten zusenden. 5. Zahlungsweise/Zahlungsverzug (zu 16, 17 StromGVV) Die fälligen Zahlungen können vom Kunden wahlweise im Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung oder als Überweisung geleistet werden. Folgende Bankverbindung steht dafür zur Verfügung: Sparkasse Mittelthüringen, BÎC HELADEF1WEM, IBAN DE71 8205 1000 0301 0104 20 Die durch die Banken berechneten Rücklastgebühren bei Nichteinlösung einer Lastschrift werden entsprechend an den Kunden weiterberechnet. Ein Anspruch auf Bareinzahlung besteht nicht. 6. Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung ( 17, 19 StromGVV) Die Kosten aufgrund eines Zahlungsverzugs, einer Unterbrechung sowie der Wiederherstellung der Versorgung sind vom Kunden nach den im Preisblatt der SWW veröffentlichten Pauschalsätzen zu ersetzen. Sofern diese Pauschalen aufgrund besonderer Umstände oder des Aufwandes nicht anwendbar sind, sind die Kosten vom Kunden nach tatsächlichem Aufwand zu ersetzen. Die Regelung in 19 Abs. 4 Satz 5 StromGVV bleibt unberührt. 7. Kündigung (zu 20 StromGVV) Eine Kündigung des Kunden bedarf der Textform (Brief, Fax oder E-Mail). Die Kündigung soll mindestens Kunden- oder Vertragsnummer, Zählernummer, Zählerstand, Datum des Auszuges bzw. Versorgerwechsels, Rechnungsanschrift für die Schlussrechnung, Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters enthalten. 8. Datenverarbeitung Die Daten des Kunden werden durch die SWW im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes auch in elektronischer Form verarbeitet, gespeichert und genutzt. Falls erforderlich, werden die Daten an die an der Abwicklung des Vertrages beteiligten Unternehmen (z. B. zur Durchleitung und Abrechnung) weitergegeben. 9. Außergerichtliche Streitbeilegung Die SWW wird Beschwerden des Kunden innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich oder in Textform beantworten. Sollte der Beschwerde nicht abgeholfen werden, hat der Kunde zur Beilegung der Streitigkeit die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle nach 111b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) anzurufen (Schlichtungsstelle Energie e.v., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: 030 2757240-0, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de, www.schlichtungsstelle-energie.de). Weitere Informationen zu Beschwerden bzw. zur Streitbeilegung sowie Informationen über das geltende Recht und die Rechte der Haushaltskunden erhält der Kunde beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de, www.bnetza.de. 10. Inkrafttreten Die Ergänzenden Bedingungen treten mit Wirkung vom 01.07.2012 in Kraft. Die SWW ist berechtigt, die Ergänzenden Bedingungen nach den hierfür geltenden Bestimmungen zu ändern. Fortsetzung auf Seite: 7

<IDXTRAY>Blankopapier</IDXTRAY> <IDXCMD>END</IDXCMD> $$$$$$Gabriela Zierfuß$$Schwanseestr.$$77$$Blankopapier$$2000$$$$$$ Seite: 7 Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV und GasGVV der Stadtwerke Weimar Stadtversorgungs-GmbH (SWW) gültig ab 01.07.2012 1. Ablesung (Entgelt je Zählpunkt) Zusätzliche Ablesung auf Kundenwunsch 1,68 Euro netto 2,00 Euro brutto zuzüglich Kosten des Netzbetreibers durch den Netzbetreiber / Messdienstleister Abrechnung (Entgelt je Rechnung) Abrechnung auf Kundenwunsch mit 12,61 Euro netto 15,00 Euro brutto Ablesung durch den Kunden Rücklastschriften Weiterberechnung der Bankgebühren 2. Zahlungsverzug, Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung ( 17, 19 StromGVV/GasGVV) (Entgelt je Verbrauchsstelle) Mahnung1) 0,00 Euro 0,00 Euro Zahlungsverzug/Unterbrechung und Wiederherstellung der Versorgung 1) 28,00 Euro zuzüglich Kosten des Netzbetreibers Die Kosten des Netzbetreibers sind veröffentlicht unter www.enwg-weimar.de Alle angegebenen Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit in Höhe von 19%). 1) Das angegebene Entgelt ist umsatzsteuerfrei.. Erläuterungen zu Rechnungsbegriffen Allgemeine Begriffe Kundennummer: Jeder Kunde erhält eine persönliche Kundennummer. Bitte geben Sie bei jedem Anliegen Ihre Kundennummer an, um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten. Verbrauchsstelle: Die dort aufgeführte Adresse gibt an, wo der Energieverbrauch erfolgt. Versorgungsart: Diese Art gibt an, ob es sich in der Rechnung um Strom, Gas oder Fernwärme handelt. Gesamtabschlag: Der Gesamtabschlag wird systemtechnisch aus dem Vorjahresverbrauch, den aktuellen Preisen sowie der gewünschten Zahlungsweise (monatlich oder zweimonatlich) ermittelt. Folgende Zahlungsweisen sind möglich: monatlich (neun Abschläge) und zweimonatlich (fünf Abschläge) Zählpunkt: Der Zählpunkt gibt an, wo die Energie entnommen- oder eingespeist wird. Dieser wird vom Netzbetreiber vergeben. Der Zähler auf dem Zählpunkt kann sich ändern. Der Zählpunkt bleibt und ist eindeutig identifizierbar. Zählernummer: Der Zähler wird durch die Zählernummer identifiziert. Ein neuer Zähler übernimmt nicht die vorhergehende Zählernummer. Messart: ET = Eintarif ; HT = Hochtarif ; NT = Niedertarif (Strom) Mittels eines Mehrtarifzählers wird der Hochtarif- und Niedertarif- Verbrauch getrennt erfasst. Hochrechnung/Schätzung: Ist die Ermittlung eines Zählerstandes entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu einem bestimmten Zeitpunkt. Grundlage dafür bilden unter anderem Zählerstandsablesungen aus vorhergehenden Zeiträumen. Zählerfaktor: Mit diesem Wert ist die Zählerstandsdifferenz zu multiplizieren, um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln. Arbeitspreis: Dieser Preis wird für den Energieverbrauch je Kilowattstunde angewendet. Leistungspreis/Grundpreis: Dies ist ein pauschales Entgelt für die Bereitstellung der Leistung. Netznutzung: Für die Nutzung des regionalen Strom- und Gasnetzes werden Entgelte vom jeweiligen Netzbetreiber erhoben. Diese sind im Strom- bzw. Gaspreis enthalten. Begriffe nur aus der Gasabrechnung Die thermische Gasabrechnung erfolgt auf Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes G 685. Zustandszahl: Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als sogenannte Zustandszahl in der thermischen Verbrauchsabrechnung berücksichtigt. Brennwert: Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht. Verbrauchswert in kwh: Der Verbrauch in kwh ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes in Kubikmeter (Zählerstand neu minus Zählerstand alt) mit der Zustandszahl und dem Brennwert.