Unfallversicherung, Kündigungsschutz und Entgeltfortzahlung insbesondere für Freiwillige im Katastrophenhilfsdienst müssen geregelt werden.

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1 Soziales; Bildung GRUENE\margret.gaiswinkler 20 Sekunden Statement Freiwilligentätigkeit dient dem gesellschaftlichen Zusammenhalt, der Solidarität und der politische Partizipation. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement sind in vielen Punkten jedoch mangelhaft oder fehlen ganz. Das von BM Hundstorfer Anfang des Jahres vorgelegt und breit diskutiert werden. Kurzzusammenfassung Die rund 3 Millionen freiwillig / ehrenamtlich Tätigen in Österreich finden sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen für ihr Engagement vor. Unfallversicherung, Kündigungsschutz und Entgeltfortzahlung insbesondere für Freiwillige im Katastrophenhilfsdienst müssen geregelt werden. Der bereits vorhandene Freiwilligenpass muss im Sinne der Anrechenbarkeit und Anerkennung der non-formal erworbenen Kompetenzen überarbeitet werden. Dies sollte jedenfalls unter Einbeziehung von Freiwilligenorganisationen, der Interessensgemeinschaft Freiwilligenzentren Österreich (IGFÖ) und Jugendorganisationen insbesondere der Bundesjugendvertretung erfolgen. Das von BM Hundstorfer seit Anfang des Jahres angekündigte Freiwilligengesetz muss endlich vorgelegt und breit diskutiert werden. Eine Maßnahme der Bundesregierung, die eine massive Verschlechterung der Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement junger Menschen bedeutet, ist die Kürzung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe auf 24 Jahre, die mit 1. Juli 2011 in Kraft trat. Jugendorganisationen protestierten und weisen darauf hin, dass durch diese Maßnahme Kinder- und Jugendarbeit, die von jungen Studierenden als JugendleiterInnen unentgeltlich geleistet wird, ernsthaft in Gefahr ist. Hintergrund / Problemaufriss Freiwilligentätigkeit ist eine Leistung, die ohne gesetzliche Verpflichtung und unbezahlt verrichtet wird und Personen außerhalb des eigenen Haushalts zugutekommt. Die Bereiche in denen Menschen freiwillig / ehrenamtlich tätig sind reichen von Kultur, Sport, Katastrophenhilfe, Religion, Soziales, Politik, Gemeinwesen, Umwelt bis hin zur Nachbarschaftshilfe.

2 Freiwilligentätigkeit ist über alle Bevölkerungsgruppen verteilt. Jene Bevölkerungsgruppen, die sozial besser gestellt sind und über andere Aktivitäten bereits in soziale Netzwerke eingebunden sind partizipieren, besonders im Bereich des formellen freiwilligen Engagements, stärker. Freiwilligentätigkeit dient dem gesellschaftlichen Zusammenhalt, der Solidarität und der politische Partizipation. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement sind in vielen Punkten jedoch mangelhaft oder fehlen ganz. Eine besondere Form der Freiwilligentätigkeit sind Freiwilligendienste die besondere Rahmenbedingungen vorfinden und brauchen und daher in einem eigenen Factsheet bearbeitet werden: Freiwillige treffen auf zum Teil sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen. Ein Beispiel für die unterschiedlichen Rahmenbedingungen ist die Unfallversicherung. Die notwendige Absicherung im Falle eines Unfalles ist für freiwillig Tätige in Blaulichtorganisationen (Rettung, Feuerwehren) durch eine Zusatzversicherung in der Unfallversicherung 1 gegeben. In anderen Bereichen sind die Freiwilligen darauf angewiesen von der Organisation in der sie tätig sind privat unfallversichert zu werden. Gerade für kleine Organisation ist dies oft nicht möglich. Im Katastrophenhilfsdienst ist die Abgeltung bei längeren Einsätzen oder Kostenübernahme bei Verdienstentgang oder Einkommensverlust nach Landesgesetzen unterschiedlich geregelt. Die österreichische Bundesregierung ist aufgerufen ein Bundesgesetz zu schaffen, damit gerade Freiwillige im Katastrophenhilfsdienst bundesweit einheitliche Bedingungen vorfinden und ihr Engagement keine Nachteile für sie bringt. Der Österreichische Rat für Freiwilligenarbeit 2 als Interessensvertretung der Freiwilligen und der Freiwilligenorganisationen, hat bereits 2004 eine Reihe von Empfehlungen für verbesserte Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement abgegeben. Als Grundlage für die Erarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen für Freiwilligenarbeit empfiehlt der Österreichische Rat für Freiwilligenarbeit eine differenzierte Definition des Begriffs Ebenso empfiehlt der Freiwilligenrat die Einrichtung von Freiwilligenagenturen in den Ballungszentren Österreichs mit professionellen Freiwilligen-KoordinatorInnen. Auch die Anrechnung länger dauernder freiwilliger Tätigkeit für die Pension, als Beitragszeit bei Weiterversicherung oder als Ersatzzeit wird angeregt, sowie die Ausdehnung der 1 Der Bundesminister für Gesundheit kann auf Antrag der jeweiligen in 176 Abs.1 Z 7 lit. a ASVG genannten Körperschaft durch Verordnung diese in die Zusatzversicherung in der Unfallversicherung einbeziehen, sofern die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Angehörigen dieser Körperschaft einen zusätzlichen Versicherungsschutz erfordern. In: BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Hg.): 1. Bericht zum freiwilligen Engagement in Österreich. Wien, Juni Der Österreichische Rat für Freiwilligenarbeit hat gemäß Ministerratsbeschluss einerseits die Funktion einer Interessensvertretung der Freiwilligen und der Freiwilligenorganisationen und andererseits eine Beratungsfunktion in Angelegenheiten der Freiwilligenarbeit gegenüber der österreichischen Bundesregierung. Konstituierende Sitzung: 28. Oktober 2003

3 steuerrechtlichen Erleichterungen, wie derzeit für ehrenamtlich Tätige Vereinsfunktionäre 3, auf Freiwilligenarbeit generell und das Einsetzen einer ExpertInnen-Arbeitsgruppe zur Frage der Absicherung freiwillig Tätiger im Falle eines Haftungsschadens. Das Dienstnehmerhaftpflichtrecht ist auf ArbeitnehmerInnen und arbeitnehmerähnliche Personen anwendbar, nicht aber auf Freiwillige. Die Gleichstellung von Freiwilligen mit ArbeitnehmerInnen im Dienstnehmerhaftpflichtrecht ist überlegenswert. Der bereits vorhandene Freiwilligenpass muss den Bedürfnissen der Freiwilligen angepasst und im Sinne der Verwendbarkeit und Anerkennung der non-formal erworbenen Kompetenzen überarbeitet werden. Dies sollte jedenfalls unter Einbeziehung von Freiwilligenorganisationen, der Interessensgemeinschaft Freiwilligenzentren Österreich (IGFÖ) und Jugendorganisationen insbesondere der Bundesjugendvertretung erfolgen. Der Freiwilligenpass sollte auch in einer zeitgemäßen online-version zur Verfügung stehen. Good-Practice Beispiele aus anderen europäischen Ländern sind in die Weiterentwicklung des österreichischen Freiwilligenpasses miteinzubeziehen. Finnland z.b. verfügt über das -formalen Lernerfahrungen gilt, online erstellt werden kann und bei 250 Institutionen als Nachweis anerkannt ist, darunter auch Polytechnikum und Universitäten. Entschließung des NR vom 15. Juni 2011 (173/E XXIV.GP): Dem Parlament ist bis spätestens Ende des Jahres 2011 eine Regierungsvorlage über Maßnahmen zur Förderung des Freiwilligen Engagements zur Beschlussfassung vorzulegen. In der Anfragebeantwortung vom bmask (8556/AB XXIV.GP-NR 22. Juli 2011) wird auf derzeit laufende Vorbereitungsarbeiten für ein Freiwilligengesetz hingewiesen. Zu diesem Gesetz liegt uns ein unveröffentlichter Entwurf vor. Grüne Position Grüne Forderungen Verlässliche Absicherung aller freiwillig Tätigen im Falle eines Unfalles, d.h. gesetzliche Vorsorge in Bereich der Unfallversicherung ausweiten. Entgeltfortzahlung bzw. Ersatz von Verdienstentgang oder Einkommensverlust durch freiwilliges Engagement (insbesondere im Katastrophenhilfsdienst): Bundesgesetzliche Regelung anknüpfend an vorhandene landesgesetzliche Regelungen Kündigungsschutz insbesondere für freiwillig Tätige in im Katastrophenhilfsdienst Vereinfachte Freistellungsmöglichkeiten für freiwillig Tätige Weiterentwicklung und Aktualisierung des Freiwilligenpasses unter Einbeziehung von Freiwilligenorganisationen, der Interessensgemeinschaft Freiwilligenzentren 3 Ehrenamtlich Tätige Vereinsfunktionäre sind durch einen Erlass des BM für Finanzen bei Aufwandsentschädigungen bis zu 75 Euro pro Monat von der Steuerpflicht befreit.

4 Österreichs (IGFÖ) und Jugendorganisationen, insbesondere der Bundesjugendvertretung und damit Anerkennung und Anrechenbarkeit nicht-formal erworbener Kompetenzen im Rahmen einschlägiger Ausbildungen bzw. über ETCS Punkte für einschlägige Studienfächer bzw. Ausbildungen Toleranzsemester für Studierende die freiwillig/ehrenamtlich tätig sind Studien und Begleitforschung zu Freiwilligenpolitik auch mit der Schwerpunktsetzung - Begleitende pädagogische Maßnahmen sowie Supervison und Weiterbildungsmaßnahmen für alle freiwillig Engagierte Förderung von PR Maßnahmen von Freiwilligenorganisationen Aufwertung und regelmäßige Einberufung des Österreichischen Freiwilligenrates (ÖFR) Position der SPÖ BM Hundstorfer: "Es gibt ein Bündel von Fragen, die wir in einen gewissen Rechtsrahmen bringen wollen." 4 Laut Ankündigung sollen Fragen wie Lohnfortzahlung, Urlaub und Haftpflicht noch in diesem Jahr geklärt werden. Ebenso kündigt Hundstorfer an, dass noch 2011 ein im Parlament beschlossen werden soll. Position der ÖVP Position der FPÖ Antrag Abg. Ing. Norbert Hofer, Koll. betreffend die Berücksichtigung der freiwilligen Mitglieder von Blaulichtorganisationen in der Schwerarbeiterregelung, behandelt im Sozialausschuss 11. O vertagt Position des BZÖ Freiwillige sollen bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst bevorzugt werden. Sozialrechtliche Absicherung freiwilliger Helfer während eines Einsatzes soll geregelt werden : Mündliche Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner (BZÖ) an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer betreffend Maßnahmen zur sozial- und arbeitsrechtlichen Absicherung von freiwilligen Helfern/innen Welche konkreten Maßnahmen zur sozial- und arbeitsrechtlichen Absicherung von freiwilligen Helferinnen und Helfern werden Sie umsetzen, damit die Freiwilligenarbeit jene Wertschätzung bekommt, die sie auch verdient? Andere Positionen ASBÖ-Präsident Franz Schnabl fordert anlässlich des Tages des Ehrenamts am 5. Dezember 2010 einheitliche Regelungen für Haftpflicht- und Unfallversicherung für freiwillige MitarbeiterInnen. Schnabl fordert auch die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen im 4 Pressekonferenz 21. Jänner 2011

5 Zusammenhang mit der Freiwilligenarbeit, sowie Anrechnung freiwilliger Tätigkeit für bestimmte Ausbildungslehrgänge. Gemeindebundpräsident Mödlhammer regt den Erlass des Eintritts in Schwimmbäder und Vorteile bei der Wohnungsvergabe als Anreizsystem für Freiwillige an. Harte Fakten Rund drei Millionen freiwillig Tätige ab dem 15. Lebensjahr leisten in Österreich wöchentlich 14,7 Millionen Arbeitsstunden. Dies sind 43,8% der österreichischen Gesamtbevölkerung und entspricht einem Arbeitsvolumen von rund 13 Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen. 5 Österreich liegt damit im EU-Spitzenfeld was die Beteiligung an freiwilligem Engagement betrifft. Während im EU-Durchschnitt rund 23 Prozent der Europäer ab 15 Jahren ehrenamtlich tätig sind, sind es in Österreich 43,8 Prozent. Fallbeispiel Karin B. ist 24 Jahre alt. Sie ist Studentin und Jugendleiterin bei der Katholischen Jungschar. Sie leitet wöchentliche Treffen und begleitet Kinder und Jugendliche auf Ferienlager. Durch die Kürzung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe auf 24 Jahre gerät sie unter vermehrten finanziellen Druck. Sie muss sich einen zusätzlichen Job suchen. Die wöchentlichen Treffen betreut sie weiter. Auf das Ferienlager kann sie ihre Kids nicht begleiten, weil sie im Sommer nun, durch den Verlust der Familienbeihilfe mehr arbeiten muss. Anmerkungen Im Regierungsprogramm , Gedenk- Förderung des Ehrenamtes und des Freiwilligen Engagements in Zusammenarbeit mit den österreichischen Frei Im Ergebnis der Regierungsklausur Mai 2011 dem kommt Freiwilligenpolitik nicht vor. Letzte Änderung von pxp Inhaltlich zuständige_r Referent_in: GRUENE\margret.gaiswinkler Inhaltlich zuständige_r Abgeordnete_r: GRUENE\tanja.windbuechler 5 Statistik Austria Mikrozensus Zusatzerhebung (2006) In: BMASK (Hg.) Freiwilliges Engagement in Österreich. 1. Bericht zum freiwilligen Engagement in Österreich, Juni 2009

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