Montenegro. Wilde Schönheit. Höhepunkte an der Südlichen Adria. Kultur- Studien und Erlebnisreise. Reisetermin:
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- Joachim Peters
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1 Montenego Wilde Schönheit Kultu- Studien und Elebniseise Höhepunkte an de Südlichen Adia Möglichkeit zu einem fakultativen Ausflug nach Dubovnik Pele de Adia & Faht mit Titos Gebigsbahn Reisetemin: BUCHUNG UND INFORMATION beim -als Vemittle- Keisveband Olpe In Zusammenabeit mit X E O - TOURS Ih kompetente Patne fü exklusive Feneisen CDU Keisgeschäftsstelle Olpe Matinst. 49, Olpe Anspechpatne: Hubet Bill Tel Fax: cdu-olpe@t-online.de
2 Willkommen in Montenego - Kistallklaes Wasse, weiß leuchtende Felsen, wundeschöne Stände, beeinduckende Begmassive, Gipfel, die den Himmel beühen, faszinieende Seen und Flüsse, atembeaubende Canyons und unbeühte Natu - das alles und noch viel meh findet man in Montenego! Es ist ein kleines Land - abe wie ein fabenpächtiges Mosaik setzen sich die vielen faszinieenden Facetten zu einem stahlenden Gesamtbild zusammen. Diekt an de Adia gelegen, dem kleinen Mee, abe gleichzeitig dem goßen To Euopas. Auf und 300 Küstenkilometen findet man eine heliche Kombinationen aus Sonne, Mee und Land mit kleinen und gößeen Buchten. Jede Küstenstadt hat ihe eigene Geschichte: Koto, gelegen an de gleichnamigen Bucht, dem einzigen Fijod des Mittelmees, die Stadt de Baumeiste, Wissenschaftle und de Museen. Die Bucht und die Stadt sind als UNESCO Weltkultu- und Natuebe anekannt. Budva, die Theate- und Festspielbühne mit wundeschönen Ständen und munteem Nachtleben; Jedes Städtchen hat ih eigenes Flai und ist das ganze Jah übe einen Besuch wet. Feuen Sie sich auf eine gut ausgestattete Reise mit vielen Höhepunkten und eine hezlichen Gastfeundschaft. Wenn Sie möchten, haben Sie Gelegenheit einen Tagesausflug zu Pele de Adia nach Dubovnik und eine Zugfaht mit Titos Gebigsbahn zu untenehmen. PROGRAMMABLAUF 01. Tag, Sa., : Düsseldof - Podgoica - Budva (A) Flug mit Montenego Ailines nach Podgoica. Hie ewatet Sie beeits Ih Bus und Ihe deutschspechende Reiseleitung. Faht nach Budva zu Ihem schönen 4-Stene Hotel, welches inmitten von Budva gelegen ist. Hie sind Sie zu einem Welcome-Dink im Hotel eingeladen. Gemeinsames Abendessen im Hotel. 02. Tag, So., : Halbtagesausflug Budva mit Bootsfaht & Recevici (F/A) Nach dem Fühstück staten Sie mit einem Stadtspaziegang in Budva, welches auf eine kleinen Halbinsel liegt und von den Venezianen als auch von den Habsbugen egiet wude. Heute päsentiet sich Budva in schönem, neuem Glanz. Danach untenehmen Sie eine entspannte Bootsfaht zu Insel Sveti Nikolaus und Sveti Stefan. Mit dem Bus fahen Sie anschließend die Küstenstaße entlang und legen einen Fotostopp nahe von Sveti Stefan ein. Ganz in de Nähe besuchen Sie das sebisch-othodoxe Kloste Recevici. Hie leben neben einem gauhaaigen Abt noch zwei Mönche mittleen Altes und einige weltliche Helfe. Im Mittelalte hat hie schon eine Kiche gestanden, an de Reisenden mit Essen und Tinken vesogt wuden. Aus diese Tadition heaus entstand das Kloste von Recevici. Rückfaht zu Ihem Hotel und gemeinsames Abendessen. Danach Faht in das Dof Njegusi, eine spektakuläen Begstaße entlang des Lovcen Nationalpak folgend. Hie ewatet Sie eine Vekostung des beühmten Rohschinken. Hausgemachtes Bot daf ebenso wenig fehlen. Anschließend fahen Sie übe die schöne K&K Sepentinenstasse hinunte nach Koto und weite nach Peast. Untewegs eöffnen sich imme wiede fantastische Ausblicke auf die wundeschöne Fjodlandschaft. Von Peast nehmen Sie ein Schiff und setzen übe zu Klosteinsel Maia am Felsen. Mit dem Bus geht es dann weite zu UNESCO-Stadt Koto, bis 1918 unte dem östeeichisch-italienischen Namen Cattao bekannt. Vollständig von eine imposanten Maue umgeben, konnte die Stadt ih mittelalteliches Ambiente wahen. Auch ihe Lage ist spektakulä: Auf de einen Seite dängt sich mit de Bucht von Koto, dem längsten Fjod Südeuopas, die Adia bis unmittelba vo ihe Toe, auf de andeen Seite tümt sich abupt das dunkle Begmassiv des Lovcen auf. Dicht zusammengedängt wikt dahe das Zentum, jede Quadatmete wid dem Umland abgetotzt. Wi besichtigen unte andeem die Kathedale Sv. Tifun. V on Koto fahen Sie zuück zu Ihem Hotel. Gemeinsames Abendessen im Hotel. 04. Tag, Di., : Optional Ausflug Dubovnik Pele de Adia (F/A) Fühstück im Hotel. Diese Tag steht zu feien Vefügung ode Sie nehmen an einem fakultativen Tagesausflug nach Dubovnik im benachbaten Koatien teil. Abfaht um die Mittagszeit. 03. Tag, Mo., : Tagesausflug Cetinje Njegusi inkl. Mittagssnack sowie Panoamafaht mit Ausblicken auf die Bucht von Koto Peast mit Bootsfaht (F/Snack/A) Sie velassen Ih Hotel an de Küste, um auf eine de spektakulästen Staßen des Landes den Blick auf die Begwelt Montenegos schweifen zu lassen. Imme wiede entdecken Sie aus de Vogelpespektive kleine Buchten mit taumhaften Ständen. Schließlich eeichen Sie die alte Hauptstadt des Landes, Cetinje. Alte Botschaftsgebäude ezählen noch die Geschichte de Metopole eines Staates, de einst als ämstes Königeich Euopas galt. Sie besuchen die ehemalige königliche Residenz, welche viele Oiginalgegenstände, Bilde und Einichtungen behebegt. Auf dem Weg nach Dubovnik, halten Sie beim neuen Teffpunkt de Reichen, dem Yachthafen Poto Montenego. Weitefaht zu Pele de Adia Dubovnik, welches zu den schönsten Oten de Welt zählt. Eine fast 2 km lange und beeinduckende Stadtmaue (Begehung gegen Zusatzkosten vo Ot zu zahlen) aus dem 15. Jahhundet umgibt den histoischen Altstadtken, de zum UNESCO Weltkultuebe gehöt. Bei einem Rundgang duch diemaleischen Altstadtgassen sehen Sie wundeschöne Paläste und imposante Kichen. Wie in einem Feilichtmuseum entdecken Sie wundeschöne Gebäude, wie z.b. das Fanziskanekloste
3 mit de alten Apotheke. Ein individuelle Bummel auf de Stadun, de Flaniemeile de Stadt unden Ihen Besuch ab. Anschließend velassen Sie die Stadt und fahen zu einem schönen Aussichtspunkt, von welchem sich ein fantstische Blick auf das beleuchtete Dubovnik eöffnet. Faht zum Konvale Tal, wo Sie in eine alten Mühle ein köstliches dalmatinisches Abedessen ewatet. Ankunft in Ihem Hotel am späteen Abend. 05. Tag, Mi., : Ganztagesausflug Kloste Ostog und Skutaisee inkl. Bootsfaht (F/A) Fühstück im Hotel. Mogens Faht zum Kloste Ostog, die letzte Ruhestätte des Hl. Vasilije, einem de wichtigsten Heiligen de sebisch-othodoxen Kiche. Wie ein Vogelnest in die Felsen gebaut, ewatet Sie eine de imposantesten Sakalbauten des Landes. Das Kloste liegt am Abhang des Pekonica-Gebiges zu Ebene des Flusses Zeta. Mit dem Minibus geht es übe kuvige Staßen hinauf zum Kloste. Bei eine Fühung entdecken Sie unzählige Schätze des Mittelaltes und haben einen gandiosen Blick auf das unten liegende Tal. Danach geht es zum gößten See des Balkans dem Skutaisee. Spaziegang duch die Klosteanlage Rückfaht mit dem Bus nach Budva entlang des imposanten Moaca Canyon. Gemeinsames Abendessen im Hotel. 07. Tag, F., : Ganztagesausflug Ba Ulcinj Ada Bojana (F/A) Nach dem Fühstück fahen Sie zunächst in den Süden, zu Stadt Ba. Die Altstadt duckt sich im Schutz eine auf einem Felsen des Rumija Gebiges thonenden Bug. Hiehe ins Hinteland waen die uspünglich an de Küste lebenden Bewohne aus Angst vo Piateneinfällen gezogen. Est im 19. Jhdt. entwickelte sich dann aus diese velassenen Siedlung de neue Stadtteil Novi Gad. Besichtigung de histoischen Stadt Stai-Ba. Anschließend statten Sie de südlichsten Stadt Montenegos, Ulcinj, einen Besuch ab. Hie, einstmals unte osmanische Heschaft, gab es einen beüchtigten Sklavenmakt - eine de bekanntesten Sklaven wa de spanische Dichte Miguel Cevantes. Zum Abschluss des Tages Besuch de Flussmündungsinsel Ada Bojana, die auch die Genze zu Albanien dastellt. Rückfaht zum Hotel und letztes gemeinsames Abendessen im Hotel. Hie untenehmen Sie eine Schifffaht und sehen unte andeem das Alkataz von Montenego, eine velassene Gefängnisinsel. Das Seebecken ist ein sensibles Ökosystem, welches übe 20 endemischen Tie- und Pflanzenaten eine Heimat bietet. De Skutai-Wassefosch, de in de ganzen näheen Region vokommt, wude nach dem See benannt. Wichtig ist de Skutaisee als Rast- und Butplatz fü Zugvögel aus Nodeuopa. Sie übewinten am See ode nutzen ihn im Fühjah auf ihem Zug als Rastplatz. De Kauskopfpelikan nistet seit 2014 wiede am Skutaisee. De monteneginische Teil des Skutaisees wude 1983 zum Nationalpak eklät und 1996 in die intenationale Ramsa-Liste schützenswete Feuchtgebiete aufgenommen. Wähend de Bootsfaht weden Sie mit lokalen Snacks und Getänken an Bod vewöhnt. Rückfaht zum Hotel und gemeinsames Abendessen. 06. Tag, Do., : Feizeit zum Bummeln in Budva ode Ausflug Zugfaht mit Titos Gebigsbahn inkl. Stop in Kolasin & im Kloste Moaca (F(A) Fühstück im Hotel. Diese Tag steht zum Bummeln und schlenden in de Altstadt Budvas zu feien Vefügung. Optional: Ein Bustansfe bingt Sie zum Bahnhof von Ba, wo fü Sie de Zug (eigene Waggon) zu Abfaht beeitsteht. Die esten Kilomete folgt die Bahnstecke de Küste, bevo Sie den Sozina-Tunnel duchfahen und den Skutai-See eeichen. Gleich nach de Ausfaht aus dem Bahnhof Podgoica folgt ein weitee Höhepunkt de Bahnfaht, die Moaca-Schlucht mit dem Mala-Rijeka-Viadukt, welches sich in atembeaubende Höhe von 198 m in eine Länge von 498 m übe den Talgund esteckt. Wähend de abwechslungseichen Faht eleben Sie atembeaubende Ausblicke auf Bücken, tiefe Schluchten und eine gandiose Begwelt. Die Zugfaht endet in Kolasin, wo Sie auch eine Mittagspause einlegen weden. Auf de Rückfaht mit dem Bus nach Podgoica, besuchen Sie noch das Moaca Kloste. Es ist eines de monumentalsten othodoxen mittelaltelichen Baudenkmäle in Montenego. Nach Besichtigung und einem 08. Tag, Sa., : Rückflug von Podgoica nach Düsseldof (F) Am fühen Vomittag Tansfe zum Flughafen in Podgoica. Rückflug mit Montenego Ailines nonstop nach Düsseldof und Ende diese schönen Reise. Ändeungen vobehalten!
4 Reisetemin: REISEPREIS 1.138,- po Peson m Doppelzimme 198,- Einzelzimmezuschlag Mindestteilnehmezahl: 16 Pesonen Evtl. Ändeungen de Abgaben fü bestimmte Leistungen, wie z.b. Flughafensteuen bleiben ebenfalls vobehalten. FAKULTATIVEN Aufpeis fü Zimme mit seitl. Meeblick (7 Nächte) 67,- p.p. Tag 4: Ausflug nach Dubovnik 89,- p.p. Mindestteilnehmezahl fü den Ausflug 11 TN Tag 6: Ausflug Titos Gebigsbahn 59,- p.p. Mindestteilnehmezahl fü den Ausflug 16 TN EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN - Flüge mit Montenego Ailines ab/bis Düsseldof in de Touistenklasse, 20kg Feigepäck - Flughafensteuen und Gebühen / Stand August Übenachtungen in einem 4-Stene Hotel in Budva - 7 x Fühstück im Hotel - 7 x Buffet-Abendessen im Hotel - 1 x Dalmatinisches Abendessen in eine alten Mühle am 4. Tag (nu enthalten wenn Ausflug Dubovnik gebucht wid) - alle Tansfes und Exkusionen im pivaten Reisebus - Schifffaht in de Bucht von Budva - Eintittsgelde fü Cetinje, City Tax + Eintitt Königspalast - Njegusi, Schinkenvekostung (Snack) - Koto, Citytax + Eintitt Sv. Tifun - Schifffaht Peast Maia am Felsen-Koto - Eintitt Maia am Felsen - Eintitt N.P. Skutaisee & Schiffsfaht inkl. Snacks an Bod - Eintitt Stai Ba - qualifiziete, deutschspechende Reiseleitung vo Ot - EXO-TOURS Infomationsmateial und Reisefühe REISERÜCKTRITTSKOSTENVERSICHERUNG ohne Selbstbehalt, mit Ausnahme von ambulant behandelten Ekankungen. In diesem Fall betägt de Selbstbehalt 20% des estattungsfähigen Schadens, mind. jedoch 25,- p.p. bis EUR Reisepeis 47.- p.p. bis EUR Reisepeis 57.- p.p. Ab 10 Abschlüssen beläuft sich die Vesicheungspämie auf 2,7% vom pesönlichen Reisepeis po Peson Pemium-Schutz Ulaubsgaantie, Reisekanken-, Notfall-, Reiseunfall- und Reisegepäckvesicheung Reisedaue bis 10 Tage: 25,- p.p. FLUGÜBERSICHT Montenego Ailines Abflug Ankunft Flug N. Düsseldof - Podgoica 15:40h 17:55h YM 311 Podgoica - Düsseldof 12.30h 15:00h YM 310 Ih 4-Stene Hotel in Budva Hotel Adia Budva Neu eöffnetes Hotel: Webseite noch in Abeit Das Hotel Adia (77 Zimme) liegt seh zental in Budva und nu 1 Gehminute vom Stand entfent. Das mittelalteliche Budva eeichen Sie nach ca. 700m. Ein ideale Ausgangspunkt fü eigene Untenehmungen in de schönen Altstadt. Schlenden Sie duch die schmalen Gassen ode genießen Sie eine ausgiebige Shoppingtou in dem Einkaufszentum TQ Plaza, in dem Sie Geschäfte fü die alltäglichen Einkäufe, Souvenishops, Apotheke sowie zahleiche Cafés vofinden. Das moden eingeichtete Hotel vefügt übe Rezeption, kostenfeies WLAN (im ganzen Hotel), Lobby, Lift, Restauant, Hotelba sowie Sonnenteasse, die Ihnen einen schönen Ausblick auf die adiatische Küste bietet. Jedes Zimme ist klimatisiet und bietet einen Flachbild-TV mit Satellitenkanälen. Fühstück und Abendessen weden als Buffett im Hoteleigenen Restauant seviet. NICHT EINGESCHLOSSENE LEISTUNGEN - Tinkgelde fü Reiseleitung und Busfahe ca. 25,- p.p - Gepäcktägegebühen - Ausgaben pesönliche At - Reisevesicheungen Es gelten die Geschäftsbedingungen des Reiseveanstaltes EXO- TOURS, Adamsweg 3, Much. E XO - TOURS Ih kompetente Patne fü exklusive Feneisen
5 REISEANMELDUNG MONTENEGRO REISEPREIS Peson A Peson B 1.138,- po Peson im Doppelzimme 198,- Einzelzimmezuschlag Mindestteilnehmezahl 16 Pesonen Optional Aufpeis fü Zimme mit seitl. Meeblick (7 Nächte) 67,- p.p. Optional Tag 4: Ausflug nach Dubovnik 89,- p.p (mind. 11 TN) Optional Tag 6: Ausflug Titos Gebigsbahn und Kloste Moaca 59,- p.p. (mind. 16 TN) Optionale Reisevesicheungen (Kosten siehe Peisteil) Reiseücktittskostenvesicheung Pemium-Schutz Buchung und Infomation bei: CDU-Keisgeschäftsstelle Olpe Matinst. 49, Olpe Anspechpatne: Hubet Bill Tel Fax: cdu-olpe@t-online.de Hiemit melde ich folgende Pesonen zu o.g. Reise vebindlich an. (Fü die Eineise benötigen Sie einen gültigen Pesonalausweis ode Reisepass. Bitte scheiben Sie Ihe Namen gemäß Reisedokument, welches Sie auf die Reise mitnehmen weden) Peson A Peson B Name laut Pass: Voname laut Pass: Geb.-Datum: Staße: PLZ und Ot: Telefon: Reisepass gültig bis: Bei Buchung eines halben Doppelzimmes weden wi uns bemühen, einen geeigneten Zimmepatne fü Sie zu finden. Falls dies nicht möglich sein sollte, müssen wi Ihnen den Einzelzimmezuschlag in Rechnung stellen. Dies gilt auch, falls Ih Zimmepatne kuzfistig ausfällt. Nach Eingang Ihe schiftlichen Anmeldung ehalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung. Mit de Reisebestätigung und gegen Aushändigung eines Sicheungsscheins wid eine Anzahlung von 120,00 p.p. fällig. Die Restzahlung muss bis spätestens an den CDU-Keisveband Olpe bezahlt sein. Diese Reiseanmeldung wid duch meine Unteschift vebindlich. Die allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen des Veanstaltes (siehe Rückseite) habe ich zu Kenntnis genommen und ekenne diese an. Fü den Abschluss von Reisevesicheungen gelten die Konditionen de Hanse Meku. Ot, Datum... Unteschift... Hiemit ekläe ich, dass ich fü die Vepflichtungen de von mi gemeldeten Reiseteilnehme gegenübe dem Reiseveanstalte wie fü meine eigenen einstehen wede. Ot, Datum... Unteschift... Reiseveanstalte: EXO-TOURS, Adamsweg 3, Much
6 REISEBEDINGUNGEN / ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. Abschluss des Reisevetages Mit de Anmeldung bietet de Kunde dem Reiseveanstalte den Abschluss eines Reisevetages vebindlich an. Gundlage dieses Angebots sind die Reiseausscheibung und die egänzenden Infomationen des Reiseveanstaltes fü die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden voliegen. Reisevemittle und Leistungstäge sind vom Reiseveanstalte nicht bevollmächtigt, Veeinbaungen zu teffen, Auskünfte zu geben ode Zusicheungen zu machen, die den veeinbaten Inhalt des Reisevetages abänden, übe die vetaglich zugesagten Leistungen des Reiseveanstaltes hinausgehen ode im Widespuch zu Reiseausscheibung stehen. Ots- und Hotelpospekte, die nicht vom Reiseveanstalte heausgegeben weden, sind fü den Reiseveanstalte und dessen Leistungspflicht nicht vebindlich, soweit sie nicht duch ausdückliche Veeinbaung mit dem Reisenden zum Gegenstand de Reiseausscheibung ode zum Inhalt de Leistungspflicht des Reiseveanstaltes gemacht wuden. Die Buchung kann mündlich, schiftlich, telefonisch, pe Fax ode auf elektonischem Weg efolgen. Bei elektonischen Buchungen bestätigt de Reiseveanstalte den Eingang de Buchung unvezüglich auf elektonischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung de Annahme des Buchungsauftags da. De Kunde hat fü alle Vetagsvepflichtungen von Miteisenden, fü die e die Buchung vonimmt, wie fü seine eigenen einzustehen, sofen e diese Vepflichtung duch ausdückliche und gesondete Ekläung übenommen hat. De Vetag kommt mit dem Zugang de Annahmeekläung des Reiseveanstaltes zustande. Sie bedaf keine bestimmten Fom. Nach Vetagsschluss wid de Reiseveanstalte dem Kunden eine schiftlichen Reisebestätigung übemitteln. Hiezu ist e nicht vepflichtet, wenn die Buchung duch den Kunden wenige als 7 Wektage vo Reisebeginn efolgt. 2. Pass-, Visa- und Gesundheitsvoschiften De Reiseveanstalte wid Staatsangehöige des Staates, in dem die Reise angeboten wid, übe Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvoschiften vo Vetagsabschluss sowie übe deen eventuelle Ändeungen vo Reiseantitt unteichten. Fü Angehöige andee Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wid untestellt, dass keine Besondeheiten in de Peson des Kunden und eventuelle Miteisende (z.b. Doppel-Staatsbügeschaft, Staatenlosigkeit, fühee Eintagungen im Pass usw.) voliegen. De Reiseveanstalte haftet nicht fü die echtzeitige Eteilung und den Zugang notwendige Visa duch die jeweilige diplomatische Vetetung, wenn de Kunde den Reiseveanstalte mit de Besogung beauftagt hat, es sei denn, dass de Reiseveanstalte eigene Pflichten schuldhaft veletzt hat. De Kunde ist veantwotlich fü das Beschaffen und Mitfühen de notwendigen Reisedokumente, eventuell efodeliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvoschiften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen diese Voschiften ewachsen, z.b. die Zahlung von Rücktittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn de Reiseveanstalte schuldhaft nicht, unzueichend ode falsch infomiet hat. 3. Bezahlung a) Reiseveanstalte und Reisevemittle düfen Zahlungen auf den Reisepeis vo Beendigung de Reise nu gegen Aushändigung eines Sicheungsscheines foden ode annehmen. b) Spätestens 14 Tage nach Ehalt de Bestätigung und des Sicheungsscheins ist eine Anzahlung von 10% des Reisepeises, max. EUR 260,00 po Peson, zu leisten. Sie wid auf den Reisepeis angeechnet. c) Die Restzahlung wid bei Aushändigung ode Zugang de Reiseuntelagen fällig, sofen de Sicheungsschein übegeben ist und die Reise nicht meh aus den in Ziffe 10 genannten Günden abgesagt weden kann. Die Reiseuntelagen weden dem Kunden unvezüglich nach Eingang de Restzahlung bei dem Veanstalte zugesandt. De Reiseveanstalte ist bis zu vollständigen Zahlung des Reisepeises beechtigt, jegliche Leistung zuückzuhalten. 4. Leistungsändeungen Ändeungen wesentliche Reiseleistungen von dem veeinbaten Inhalt des Reisevetages, die nach Vetagsschluss notwendig weden und vom Reiseveanstalte nicht wide Teu und Glauben hebeigefüht wuden, sind nu gestattet, soweit die Ändeungen nicht eheblich sind und den Gesamtzuschnitt de Reise nicht beeintächtigen. Eventuelle Gewähleistungsanspüche bleiben unbeüht, soweit die geändeten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. De Reiseveanstalte vepflichtet sich, den Kunden übe wesentliche Leistungsändeungen unvezüglich nach Kenntnis von dem Ändeungsgund zu infomieen. Im Falle eine eheblichen Ändeung eine wesentlichen Reiseleistung ist de Kunde beechtigt, unentgeltlich vom Reisevetag zuückzuteten ode die Teilnahme an eine mindestens gleichwetigen Reise zu velangen, wenn de Reiseveanstalte in de Lage ist, eine solche Reise ohne Mehpeis fü den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. De Kunde hat diese Rechte unvezüglich nach de Ekläung des Reiseveanstaltes übe die Ändeung de Reiseleistung ode die Absage de Reise diesem gegenübe geltend zu machen. 5. Peisändeungen a) De Reiseveanstalte kann vie Monate nach Vetagsschluss Peisehöhungen bis zu 5 % des Gesamtpeises velangen, wenn nachweisba und est nach Vetagsabschluss konket eintetend eine Ehöhung de Befödeungskosten, de Abgaben fü bestimmte Leistungen, wie Hafen- ode Flughafengebühen, ode eine Ändeung de fü die beteffende Reise geltenden Wechselkuse Rechnung getagen wid. Auf den genannten Umständen beuhende Peisehöhungen sind nu insoweit zulässig, wie sich die Ehöhung ausgehend vom Befödeungs-, Abgaben und Wechselkusanteil konket beechnet auf den Reisepeis auswikt. b) Eine Peisehöhung kann nu bis zum 21. Tag vo dem veeinbaten Abeisetemin velangt weden. Eine nach Ziffe 5. a) zulässige Peisändeung hat de Reiseveanstalte dem Reisenden unvezüglich nach Kenntnis vom Peisehöhungsgund zu ekläen. c) Bei Peisehöhungen nach Vetagsschluss um meh als 5 % des Gesamtpeises kann de Reisende kostenlos zuückteten ode stattdessen die Teilnahme an eine andeen mindestens gleichwetigen Reise velangen, wenn de Veanstalte in de Lage ist, eine solche Reise ohne Mehpeis fü den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. d) Die Rechte nach Ziffe 5. c) hat de Reisende unvezüglich nach de Ekläung des Reiseveanstaltes diesem gegenübe geltend zu machen. 6. Teil- ode Gesamtücktitt des Kunden vom Reisevetag De Kunde kann jedezeit vo Reisebeginn von de Reise zuückteten. Maßgeblich ist de Zugang de Rücktittsekläung beim Reiseveanstalte. Dem Kunden wid aus Beweisgünden empfohlen, den Rücktitt schiftlich zu ekläen. Titt de Kunde vo Reisebeginn zuück ode titt e die Reise nicht an, so veliet de Reiseveanstalte den Anspuch auf den Reisepeis. Stattdessen kann de Reiseveanstalte, soweit de Rücktitt nicht von ihm zu veteten ist ode ein Fall höhee Gewalt voliegt, eine angemessene Entschädigung fü die bis zum Rücktitt getoffenen Reisevokehungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepeis velangen. De Reiseveanstalte hat diesen Entschädigungsanspuch zeitlich gestaffelt und bei de Beechnung de Entschädigung gewöhnlich espate Aufwendungen und gewöhnlich mögliche andeweitige Vewendungen de Reiseleistungen beücksichtigt. Die Entschädigung wid nach dem Zeitpunkt des Zugangs de Rücktittsekläung des Kunden wie folgt beechnet: 1. Absage bis 65 Tage vo Reisebeginn 10% vom Reisepeis 2. Absage bis 30 Tage vo Reisebeginn 25% vom Reisepeis 3. Absage bis 14 Tage vo Reisebeginn 50% vom Reisepeis 4. Absage bis 7 Tage vo Reisebeginn 65 % vom Reisepeis 5. Spätee Absage ode Nichtantitt de Reise 80 % vom Reisepeis Bitte beachten Sie, dass daneben de Peis zusätzlich vemittelte Leistungen (z.b. Vesicheungen, Visa, Eintittskaten fü Veanstaltungen, u.ä.) in volle Höhe anfallen kann. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveanstalte nachzuweisen, dass diesem übehaupt kein ode ein wesentlich niedigee Schaden entstanden ist, als die von ihm gefodete Pauschale. De Reiseveanstalte behält sich vo, in Abweichung von den vostehenden Pauschalen eine höhee, konkete Entschädigung zu foden. In diesem Fall ist de Reiseveanstalte vepflichtet, die gefodete Entschädigung unte Beücksichtigung de espaten Aufwendungen und eine etwaigen, andeweitigen Vewendung de Reiseleistungen konket zu beziffen und zu belegen. 7. Umbuchungen, Esatzpeson Ein Anspuch des Kunden nach Vetagsabschluss auf Ändeungen hinsichtlich des Reisetemins, des Reiseziels, des Otes des Reiseantitts, de Untekunft ode de Befödeungsat (Umbuchung) besteht nicht. Wid auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vogenommen, kann de Reiseveanstalte ein Umbuchungsentgeld po Kunde eheben. Bis zum Reisebeginn (unte Beücksichtigung des fü die Oganisation efodelichen Zeitaums) kann de Reisende velangen, dass statt seine Peson ein Ditte in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevetag eintitt. De Reiseveanstalte kann dem Eintitt des Ditten widespechen, wenn diese den besondeen Reiseefodenissen nicht genügt ode seine Teilnahme gesetzliche Voschiften ode behödliche Anodnungen entgegenstehen. Titt eine ditte Peson in den Vetag ein, so haften diese und de Reisende (Anmelde) gegenübe dem Reiseveanstalte als Gesamtschuldne fü den Reisepeis und die duch den Eintitt des Ditten entstehenden Mehkosten. 8. Nicht in Anspuch genommene Leistungen Nimmt de Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm odnungsgemäß angeboten wuden, nicht in Anspuch aus Günden, die ihm zuzuechnen sind (z.b. wegen vozeitige Rückeise ode aus sonstigen zwingenden Günden), hat e keinen Anspuch auf anteilige Estattung des Reisepeises. De Reiseveanstalte wid sich um Estattung de espaten Aufwendungen duch die Leistungstäge bemühen. Diese Vepflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unehebliche Leistungen handelt ode wenn eine Estattung gesetzliche ode behödliche Bestimmungen entgegenstehen. 9. Kündigung aus vehaltensbedingten Günden De Reiseveanstalte kann den Reisevetag ohne Einhaltung eine Fist kündigen, wenn de Kunde ungeachtet eine Abmahnung des Reiseveanstalte nachhaltig stöt ode wenn e sich in solchem Maße vetagswidig vehält, dass die sofotige Aufhebung des Vetages geechtfetigt ist. Kündigt de Reiseveanstalte, so behält e den Anspuch auf den Reisepeis, e muss sich jedoch den Wet de espaten Aufwendungen sowie diejenigen Voteile anechnen lassen, die e aus eine andeweitigen Vewendung de nicht in Anspuch genommenen Leistung elangt, einschließlich de ihm von den Leistungstägen gut gebachten Betäge. 10. Rücktitt wegen Nichteeichens de Mindestteilnehmezahl De Reiseveanstalte kann wegen Nichteeichens de Mindestteilnehmezahl bis 31 Tage vo Reiseantitt vom Reisevetag zuückteten, wenn e in de jeweiligen Reiseausscheibung die Mindestteilnehmezahl beziffet hat. Wid die Reise aus diesem Gund nicht duchgefüht, ehält de Kunde auf den Reisepeis geleistete Zahlungen unvezüglich zuück. 11. Höhee Gewalt 651 j: (1) Wid die Reise infolge bei Vetagsabschluss nicht vohesehbae höhee Gewalt (z.b. duch Kieg, innee Unuhen, Natukatastophen usw.) eheblich eschwet, gefähdet ode beeintächtigt, so können sowohl de Reiseveanstalte als auch de Reisende den Vetag kündigen. Die Rechtsfolgen egeben sich aus dem Gesetz 651 e Abs. 3 BGB. Danach kann de Reiseveanstalte fü ebachte ode noch zu ebingende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung velangen. De Reiseveanstalte ist vepflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu teffen, insbesondee, falls de Vetag die Rückbefödeung umfasst, den Reisegast zuückzubeföden. Die Mehkosten fü diese Rückbefödeung sind von den Pateien je zu Hälfte zu tagen. Im übigen fallen die Mehkosten dem Reisenden zu Last. 12. Haftung, Beschänkung de Haftung Die vetagliche Haftung des Reiseveanstaltes fü Schäden, die nicht Köpeschäden sind, ist auf den deifachen Reisepeis beschänkt, a) soweit ein Schaden des Kunden wede vosätzlich noch gob fahlässig hebeigefüht wid ode b) soweit de Reiseveanstalte fü einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Veschuldens eines Leistungstäges veantwotlich ist. Die deliktische Haftung des Reiseveanstaltes fü Sachschäden, die nicht auf Vosatz ode gobe Fahlässigkeit beuhen, ist auf den deifachen Reisepeis beschänkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicheweise daübe hinausgehende Anspüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Monteale Übeeinkommen bleiben von de Beschänkung unbeüht. De Reiseveanstalte haftet nicht fü Leistungsstöungen, Pesonen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Femdleistungen lediglich vemittelt weden (z.b. Ausflüge, Spotveanstaltungen,Theatebesuche, Ausstellungen, Befödeungsleistungen von und zum ausgeschiebenen Ausgangsund Zielot), wenn diese Leistungen in de Reiseausscheibung und de Buchungsbestätigung ausdücklich und unte Angabe des vemittelten Vetagspatnes als Femdleistungen so eindeutig gekennzeichnet weden, dass sie fü den Kunden ekennba nicht Bestandteil de Reiseleistungen des Reiseveanstaltes sind. De Reiseveanstalte haftet jedoch a) fü Leistungen, welche die Befödeung des Kunden vom ausgeschiebenen Ausgangsot de Reise zum ausgeschiebenen Zielot, Zwischenbefödeungen wähend de Reise und die Untebingung wähend de Reise beinhalten. b) wenn und insoweit fü einen Schaden des Kunden die Veletzung von Hinweis-, Aufkläungs- ode Oganisationspflichten des Reiseveanstaltes usächlich gewoden ist. 13. Obliegenheiten des Kunden a) Mängelanzeige Wid die Reise nicht vetagsgemäß ebacht, so kann de Kunde Abhilfe velangen. De Kunde ist abe vepflichtet, dem Reiseveanstalte einen aufgetetenen Reisemangel unvezüglich anzuzeigen. Untelässt e dies schuldhaft, titt eine Mindeung des Reisepeises nicht ein. Dies gilt nu dann nicht, wenn die Anzeige ekennba aussichtslos ist ode aus andeen Günden unzumutba ist. De Kunde ist vepflichtet, seine Mängelanzeige unvezüglich de Reiseleitung am Ulaubsot zu Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Ulaubsot nicht vohanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveanstalte an dessen Sitz zu Kenntnis zu geben. Übe die Eeichbakeit de Reiseleitung bzw. des Reiseveanstaltes wid de Kunde in de Leistungsbescheibung, spätestens jedoch mit den Reiseuntelagen, unteichtet. Die Reiseleitung ist beauftagt, fü Abhilfe zu sogen, sofen dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Anspüche des Kunden anzuekennen. b) Fistsetzung vo Kündigung Will ein Kunde den Reisevetag wegen eines Reisemangels de in 615 c BGB bezeichneten At nach 615 e BGB ode aus wichtigem, dem Reiseveanstalte ekennbaen Gund wegen Unzumutbakeit kündigen, hat e dem Reiseveanstalte zuvo eine angemessene Fist zu Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nu dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist ode vom Reiseveanstalte veweiget wid ode wenn die sofotige Kündigung des Vetages duch ein besondees, dem Reiseveanstalte ekennbaes Inteesse des Kunden geechtfetigt wid. c) Gepäckvelust und Gepäckvespätung Schäden ode Zustellungsvezögeungen bei Flugeisen empfiehlt de Veanstalte, dingend unvezüglich an Ot und Stelle mittels Schadenanzeige (P.I.R.) de zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in de Regel Estattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt woden ist. Die Schadenanzeige ist bei Gepäckvelust binnen 7 Tagen, bei Vespätungen innehalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu estatten. Im Übigen ist de Velust, die Beschädigung ode die Fehlleitung von Reisegepäck de Reiseleitung ode de ötlichen Vetetung des Veanstaltes anzuzeigen. d) Reiseuntelagen De Kunde hat den Reiseveanstalte zu infomieen, wenn e die efodelichen Reiseuntelagen (z.b. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innehalb de vom Reiseveanstalte mitgeteilten Fist ehält. e) Schadensmindeungspflicht De Kunde hat den Eintitt eines Schadens möglichst zu vehinden und eingetetene Schäden geing zu halten. Insbesondee hat e den Reiseveanstalte auf die Gefah eines Schadens aufmeksam zu machen. 14. Ausschluss von Anspüchen und Vejähung a) Anspüche wegen nicht vetagsgemäße Ebingung de Reise hat de Kunde innehalb eines Monats nach dem vetaglich vogesehenen Zeitpunkt de Beendigung de Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fistwahend nu gegenübe dem Reiseveanstalte unte de angegebenen Anschift efolgen. Nach Ablauf de Fist kann de Kunde Anspüche nu geltend machen, wenn e ohne Veschulden an de Einhaltung de Fist vehindet woden ist. Dies gilt jedoch nicht fü die Fist zu Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsvezögeungen bei Gepäck ode Gepäckvelust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffe 13 c. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckvelust, binnen 21 Tagen bei Gepäckvespätung nach Aushändigung, zu melden. b) Anspüche des Kunden nach den 651 c bis 651 f BGB vejähen in einem Jah. Die Vejähung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vetag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveanstalte Vehandlungen übe den Anspuch ode die den Anspuch begündenden Umstände, so ist die Vejähung gehemmt, bis de Kunde ode de Reiseveanstalte die Fotsetzung de Vehandlungen veweiget. Die Vejähung titt fühestens 3 Monate nach dem Ende de Hemmung ein. 15. Infomationspflichten übe die Identität des ausfühenden Luftfahtuntenehmens Die EU-Veodnung zu Unteichtung von Fluggästen übe die Identität des ausfühenden Luftfahtuntenehmens vepflichtet den Reiseveanstalte, den Kunden übe die Identität de ausfühenden Fluggesellschaft sämtliche im Rahmen de gebuchten Reise zu ebingenden Flugbefödeungsleistungen bei de Buchung zu infomieen. Steht bei de Buchung die ausfühende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist de Reiseveanstalte vepflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft/en zu nennen, die wahscheinlich den Flug duchfühen wid/weden. Sobald de Reiseveanstalte weiß, welche Fluggesellschaft den Flug duchfühen wid, muss e den Kunden infomieen. Wechselt die dem Kunden als ausfühende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss de Reiseveanstalte den Kunden übe den Wechsel infomieen. E muss unvezüglich alle angemessenen Schitte einleiten, um sichezustellen, dass de Kunde so asch wie möglich übe den Wechsel unteichtet wid. 16. Rechtswahl Auf das Vetagsvehältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveanstalte findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch fü das gesamte Rechtsvehältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveanstalte im Ausland fü die Haftung des Reiseveanstaltes dem Gunde nach nicht deutsches Recht angewendet wid, findet bezüglich de Rechtsfolgen, insbesondee hinsichtlich At, Umfang und Höhe von Anspüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 17. Unwiksamkeit einzelne Bestimmungen Die Unwiksamkeit einzelne Bestimmungen des Reisevetages hat nicht die Unwiksamkeit des gesamten Vetages zu Folge. 18. Geichtsstand De Kunde kann den Reiseveanstalte nu an dessen Sitz veklagen. Fü Klagen des Reiseveanstaltes gegen den Kunden ist de Wohnsitz des Kunden maßgebend. Fü Klagen gegen Kunden bzw. Vetagspatne des Reisevetages, die Kaufleute, juistische Pesonen des öffentlichen ode pivaten Rechts ode Pesonen sind, die ihen Wohnsitz ode gewöhnlichen Aufenthaltsot im Ausland haben, ode deen Wohnsitz ode gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt de Klageehebung nicht bekannt ist, wid als Geichtsstand de Sitz des Reiseveanstaltes veeinbat. 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