einige von Ihnen kennen die Bernhard Assekuranzmakler GmbH bereits als unseren Partner in Sachen Versicherungen.
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- Sofia Baumhauer
- vor 8 Jahren
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1 Information Körperschaft des öffentlichen Rechts Versicherungsschutz bei Jugendreisen und -freizeiten Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige von Ihnen kennen die Bernhard Assekuranzmakler GmbH bereits als unseren Partner in Sachen Versicherungen. Wir arbeiten seit über 30 Jahren mit der Bernhard Assekuranz sehr gut zusammen. Aufgrund der Zusammenarbeit mit uns und zwischenzeitlich über Vereinen, Verbänden und anderen gemeinnützigen Organisationen, die von der Bernhard Assekuranz betreut werden, konnten Vereinbarungen mit den großen deutschen Versicherern getroffen werden, die optimale Lösungen für die versicherungstechnischen Probleme von gemeinnützigen Organisationen bieten. Dabei ist die Bernhard Assekuranz als Versicherungsmakler unabhängig von Versicherungsgesellschaften und vertritt ausschließlich die Interessen der versicherten Vereine und Verbände, d.h. Sie werden nicht nur in der Beratung und im Abschluss von Verträgen, sondern auch im Schadenfall rundum betreut. Durch den ständigen Kontakt mit der Bernhard Assekuranz können wir aktuelle Themen und Brennpunkte schnell und unkompliziert besprechen. So einen Brennpunkt stellt z. B. die Versicherung rund um das Thema Kinder- und Jugendfreizeiten sowie Jugendreisen dar. Da Sie in Ihrer täglichen Arbeit auch mit der Planung, Durchführung und Organisierung von Reisen konfrontiert sein können, ist es uns ein wichtiges Anliegen, Sie über die Risiken und die Absicherungsmöglichkeiten aufzuklären. Die Bernhard Assekuranz bietet zu diesem Thema spezielle Workshops an, in denen Sie sich ausführlich informieren können. In Kürze werden wir auch eine neu überarbeitete Broschüre zu den Versicherungen im Bereich der Jugendarbeit erstellt haben, die auch das Thema Reiseversicherungen umfasst. Heute wollen wir Ihnen aber bereits vorab einen kleinen Überblick geben. Bayerischer Jugendring Herzog-Heinrich-Straße München Fon 0 89 / Fax 0 89 / info@bjr.de
2 1.) Die Reiseversicherung Versichert sind in der Reiseversicherung die Teilnehmer einer Reise (auch Aufsichtspersonen) gegen diverse Risiken, denen Sie während einer Reise ausgesetzt sein können. So kann in der Reiseversicherung der Bernhard Assekuranz eine o Haftpflicht- (für Gliederungen des BJR in der Grundversicherung enthalten), o Unfall- (für Gliederungen des BJR in der Grundversicherung enthalten), o Kranken- (zusätzlicher Schutz für Kosten, die die allgemeine Krankenversicherung nicht abdeckt), o Reisegepäck- (z.b. bei Gepäckverlust), o Rechtsschutz-, sowie o Reiserücktrittskostenversicherung (z.b. bei Nichtantritt der Reise wegen Krankheit) vereinbart werden. Hier können sich Gruppen für Reisen im In- und Ausland, sowie auch ausländische Gruppen, die nach Deutschland kommen, absichern. Übrigens, für durch öffentliche Mittel geförderte Maßnahmen (z. B. bei Schulen) ist die Reise- Kranken, die Reise-Haftpflicht- und Unfallversicherung eine Pflichtversicherung! Bei geförderten Maßnahmen in der Jugendarbeit fragen Sie bitte beim Fördermittelgeber nach. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Krankenversicherung; vor allem wenn die Reise ins Ausland geht oder ausländische Gruppen uns in Deutschland besuchen. Innerhalb Deutschlands sind unsere deutschen Reiseteilnehmer über die gesetzliche oder private Krankenversicherung abgesichert. Im Ausland greift die gesetzliche Krankenversicherung jedoch nur im Rahmen der in Deutschland üblichen Regelsätze und nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Ob dies im Reiseland der Fall ist, kann jeweils über die eigene Krankenkasse/-versicherung abgeklärt werden. Zu beachten ist, dass die Kosten, die im Ausland für eine Behandlung entstehen, oft um ein Vielfaches höher sind, als die deutschen Regelsätze. Die in der Reiseversicherung separat vereinbarte Auslandsreisekrankenversicherung zahlt in unbegrenzter Höhe alle während des Auslandsaufenthaltes unvermeidbar und akut entstehenden Krankheitskosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Nicht versichert sind bereits bestehende Krankheiten und chronische Leiden (Vorerkrankungen). Außerdem wird auch die Rückreise im Krankheitsfall (wird von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen) bezahlt, sofern die medizinische Versorgung in dem entsprechenden Reiseland nicht gewährleistet ist; (z. B. Sie stürzen auf einer Wanderung in den Bergen der Türkei ab und erleiden schwere innere Verletzungen. Die in der Türkei behandelnden Ärzte verfügen nicht über die Seite 2
3 Technik und das nötige Wissen, um Ihre Verletzungen vollkommen behandeln zu können sie müssen via Flugzeug zurückgeflogen werden da entstehen schnell Kosten von bis zu oder mehr je nach Entfernung und ärztlichem Einsatz). Im Vergleich zu den Kosten, die bei einem Krankheitsfall im Ausland entstehen können, ist die Absicherung über die Reiseversicherung sehr günstig. Für 0,77 pro Tag und Person können Sie das komplette Paket versichern. Die reine Krankenversicherung kostet 0,23 pro Tag und Person. Zwar können diese Versicherungen auch von dem/der einzelnen Teilnehmer/in der Reise abgeschlossen werden, es ist aber mitunter vorteilhaft, die ganze Gruppe zu versichern. In diesem Fall kann man sicher sein, dass alle Teilnehmer/innen ausreichend versichert sind und der Ansprechpartner für die Schadensmeldungen und abwicklung durch die Bernhard Assekuranz in allen Fällen gewährleistet ist. Der Reiseveranstalter kann z. B. in den Teilnahmebedingungen darauf hinweisen, dass entsprechender Versicherungsschutz besteht, was zum einen die Qualitätsstandards der Reise beeinflusst und den Eltern zeigt, dass eine zusätzliche Versicherung nicht abgeschlossen werden muss; ggf. kann die Versicherungsprämie in den Reisepreis einkalkuliert werden, so dass dem Veranstalter keine Unkosten entstehen. 2.) Die Reiseveranstalter- und Vermittlerversicherung Nach dem Reisevertragsrecht haften auch alle Vereine, Verbände und sonstige Organisationen aus ihrer Tätigkeit als Reiseveranstalter für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Reiseteilnehmern entstehen. Dabei haften Sie nicht nur für selbstverschuldete Schäden, sondern auch für das Verschulden Ihrer Kooperationspartner (z.b. Busunternehmer, Hotels etc.). Reiseveranstalter ist man, sobald man für ein im vorhinein festgelegtes und ausgeschriebenes Programm mit einem einheitlichen Preis (Pauschalreiseangebot) mit folgenden Punkten anbietet: - die Reise mit Bus, Bahn, Flugzeug, Schiff etc. - den Transfer zum Reiseziel und zurück - die Unterkunft am Zielort - die Verpflegung - die Leitung einer Reisegruppe - Zusatzangebote wie Seminare, Fortbildungen, Sportkurse etc. Wie Sie sehen, sind wir also auch bei Reisen wie Ferien- oder Zeltlager (Anreise, Leitung und Unterkunft), Seminaren und Bildungsmaßnahmen (Unterkunft, Verpflegung, Angebot), Skifreizeiten oder bei Schüleraustausch als Reiseveranstalter im rechtlichen Sinne tätig, weshalb die Absicherung durch eine Reiseveranstalterhaftpflichtversicherung notwendig ist. Seite 3
4 Wenn Sie die genannten Punkte von einem Reisebüro übernehmen lassen und bieten die Reise nur in Ihrem Programm an, dann fungieren Sie als Reisevermittler, was aber eine Haftung nicht ausschließt. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige, aber durchaus zu empfehlende Versicherung. Schadenbeispiel für Sie als Reiseveranstalter: Während einer Reise nach Spanien, die Sie organisiert haben und durchführen, erleiden die Reiseteilnehmer eine Lebensmittelvergiftung durch das Essen im Hotel. Die entstehenden Behandlungskosten werden dem Reiseveranstalter in Rechnung gestellt, da dieser für die Auswahl des Hotels verantwortlich ist. Schadenbeispiel für Sie als Reisevermittler: Sie bieten die Reise, die von einem Reisebüro organisiert wird, in Ihrem Programm an. Einige vereinzelte Teilnehmer bestehen auf einer Reiserücktrittskostenversicherung. Leider vergessen Sie diese abzuschließen. Einer der Teilnehmer wird vor der Reise krank und kann nicht teilnehmen. Die Stornokosten kommen nun auf Sie als Reisevermittler zu. Die Reiseveranstalterversicherung ist eine Jahresversicherung und wird nach den Teilnehmern an von Ihnen organisierten Reiseveranstaltungen abgerechnet. Die Mindestprämie beträgt 99,00. Wobei pro Teilnehmer an Wochenendreisen oder bei Selbstfahrern 0,38 und bei Bus- oder Bahnreisen 0,54 im Jahr berechnet werden. 3.) Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter: Achtung, dies ist eine Pflichtversicherung für alle Reise-Veranstalter (Ausnahmen s. u.). Laut 651 k BGB muss ein Reiseveranstalter sicherstellen, dass die Reiseteilnehmer für folgende 2 Punkte abgesichert sind: - kein Ausfall für den Reiseteilnehmer hinsichtlich des Reisepreises - Erstattung der notwendigen Aufwendungen für die Rückreise bei Konkurs des Reiseveranstalters oder seiner Kooperationspartner Jedem Teilnehmer muss dies via Sicherungsschein vor der Reise bestätigt werden. Dieser muss die Sicherheitsleistung, den Sicherheitsgeber, die Rechtsgrundlage sowie die Maßnahmen im Schadenfall enthalten. Der Reisepreis darf erst gegen Aushändigung des Sicherungsscheines angenommen werden. Das Anbieten von Reiseveranstaltungen ohne den erforderlichen Sicherungsschein bzw. das unberechtigte Kassieren vor Reisebeginn haben sowohl zivil- Seite 4
5 rechtliche als auch ordnungsrechtliche Konsequenzen. (Ein Verstoß gegen diese Absicherungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu Euro geahndet werden kann). Von diesem Gesetz sind Reiseveranstalter befreit, die a) nur gelegentlich und außerhalb ihrer üblichen gewerblichen Tätigkeit Reisen veranstalten. (max. 2 Reisen pro Jahr) b) juristische Personen des öffentlichen Rechts sind (d.h. Kreis-, Stadt-, Markt- und Gemeindeverwaltungen, Körperschaften d. ö. R. - damit auch der BJR und seine Gliederungen) sowie staatliche, städtische und kirchliche Veranstalter und Schulen) c) Maßnahmen durchführen, die nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtungen beinhalten und weniger als 75,00 kosten Nicht von der Pflichtversicherung befreit sind damit Verbände, die als Reiseveranstalter auftreten, es sei denn, sie handeln nach den Ausnahmen a) oder c). Mit der Reise-Insolvenzversicherung sichern Sie als Reiseveranstalter die Reiseteilnehmer ab, für den Fall, dass Sie als Veranstalter oder einer Ihrer Kooperationspartner zahlungsunfähig werden. Wie Sie sehen, haben wir mit Brennpunkt nicht übertrieben. Wenn Sie dazu weitere Informationen wünschen, können Sie sich entweder für einen Workshop anmelden oder sich direkt an die Bernhard Assekuranzmakler GmbH wenden. Die Kontaktdaten fügen wir diesem Schreiben bei. Ansprechpartnerin: Michaela Karl Telefon: / Fax: / info@bernhard-assekuranz.com Seite 5
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