Wir empfehlen den Versicherungsschutz bei der HVR umgehend zu beantragen.
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- Artur Lars Brandt
- vor 8 Jahren
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1 Interessenverband hauptberuflicher Versicherungsvertreter der Zürich und Deutscher Herold Gesellschaften e.v. Liebe IVZDH - Mitglieder/innen, in der gestrigen Info habt Ihr alle Informationen zur EU-Vermittlerrichtlinie in "geballter" Kraft erhalten. Heute erhaltet Ihr noch einige wichtige Hinweise: Zur Zeit habt Ihr Versicherungsschutz für Eure Vermögensschadenhaftpflicht über den IVZDH - Rahmenvertrag. Es soll einige wenige geben, die einen anderweitigen Versicherungsschutz eingedeckt haben. Für diejenigen gilt das Nachfolgende nicht. Der aktuelle IVZDH - Rahmenvertrag wird im beidseitigen Einvernehmen zum beendet werden. Jedes Mitglied erhält sein Beitragsguthaben ( ) per Gutschrift auf das Bankkonto, von dem der Beitrag im Januar 2007 abgebucht worden ist. Sollte sich Euer Bankkonto seit dem geändert haben, bitten wir um sofortige Info an unseren Schatzmeister Wilfried Schowalter. Beiliegend erhaltet Ihr einen Antrag für den neuen Rahmenvertrag mit der HVR. (Rahmenvertrag und Bedingungen können unter abgerufen werden) Diesen Vertrag haben wir in vielen harten Gesprächen für unsere Mitglieder ausgehandelt. Der Vertragsumfang ist sehr gut und geht teilweise sogar deutlich über das gesetzlich geforderte Niveau hinaus. Die Konditionen sind ebenfalls top!!! Wir empfehlen den Versicherungsschutz bei der HVR umgehend zu beantragen. Die Zurich wird auch eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht anbieten. Die Konditionen werden nicht besser sein und unsere externe Lösung über den HVR- Rahmenvertrag ist zudem noch im Schadensfall von Vorteil (siehe gestrige Info!). Wir raten daher jetzt zu handeln, den Antrag für die eigene Vermögensschadenhaftpflicht auszufüllen und am besten gleich an die HVR zu faxen. So hat jedes Mitglied schon heute den ersten wichtigen Schritt für die neuen EU-Vermittlerrichtlinien hinter sich gebracht. Die Fax-Nr. der HVR steht auf dem Antrag. Die HVR wird Euch unverzüglich eine Deckungszusage über Euren ab bestehenden Versicherungsschutz übersenden. Diese Deckungszusage benötigt Ihr sowohl für die Zurich als auch für Eure örtliche IHK, damit Ihr dort Eure Registrierung erhaltet. Bitte leitet diese Deckungszusage daher entsprechend weiter. Mit freundlichen Grüßen Der IVZDH-Vorstand
2 IVZDH e.v Highlights der Deckung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvertreter in der IVZDH (Stand: ) VN kann hiermit selber Erlaubnisträger werden und sich eigenständig registrieren lassen (Versicherungsbestätigung für die IHK). Für auf den Versicherungsnehmer reversierte Untervertreter mit eigener Erlaubnisund Registrierungspflicht gibt es preislich sehr attraktive Sonderkonditionen. Auch bei Ausscheiden aus dem Konzern besteht der Versicherungsvertrag fort. Hinsichtlich der geforderten Jahreshöchstleistung von 1,5 Mio. EUR geht der Versicherungsschutz mit zweifach über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Der Versicherungsumfang wird mit Inkrafttreten der VersVermV automatisch den dann gegebenen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Für die weiteren Finanzdienstleistungen steht eine gesonderte Versicherungssumme mit einer weiteren Mio. EUR und zweifacher Jahreshöchstleistung zur Verfügung. Mitversicherung der erlaubten und geduldeten Ventillösung. Mitversicherung der Tätigkeit im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, auch wenn der Vertreter im Pflichtenkreis des Arbeitgebers für diesen tätig wird. Die Mitversicherung von Bankprodukten wird nicht auf konzernverbundene Geldinstitute beschränkt, sondern stellt auf die individuelle agenturvertragliche Vereinbarung hierzu ab. Mitversicherung der Hausverwaltungstätigkeit bis 25 Einheiten (mit Option für höhere Volumina). Mitversicherung des Internetauftritts für vertrieblichen Zwecke (ohne Zuschlag). EWR-weite Deckung (EU-Mitgliedsstaaten + Norwegen, Island, Liechtenstein) + Schweiz. Mitversicherung der Vertretung von und durch Kollegen bis zu 3 Monate p.a.. Keine Unterscheidung der Mitversicherung von leichter und grober Fahrlässigkeit. Kein Selbstbehalt im Bereich der Versicherungsvermittlung. Kein Abzug von verdienter Provision von der Haftpflichtentschädigungssumme. Erweiterter Rahmen bei der Rechtsschutzfunktion (auch für behauptete- Tatbestände wie wissentliche Pflichtverletzung, Aussagen zu Renditen und Gewinnerwartungen und Prospekthaftungsansprüche ) HVR steht bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen der Freistellungs- und Regressverzichtserklärung unterstützend zur Seite. Bei bestehender Kundenbeziehung ist die Begleitung eines Schadens auch bei nicht selbst vermittelten Verträgen nicht von einem Ausschluss betroffen. Der Verwandtenausschluss gilt nicht für mit dem Versicherungsnehmer in gerader oder im zweiten Grade der Seitenlinie verwandte oder verschwägerte Personen, sondern nur für in häuslicher Gemeinschaft lebende. Gewährleistung des Spätschadenschutzes für fünf Jahre bei Versagung der Deckung durch Vorversicherer nach Ablauf dessen Nachhaftungsfrist 10 Jahre Spätschadenschutz bei Berufsaufgabe Optional: Erweiterung der Nachhaftung auf 30 Jahre bei Beendigung der Police aus Altersgründen (gegen Einmalzuschlag) Schadenfallkündigung / Sanierungen nur nach Einbindung des IVZDH-Vorstandes Versichererkündigung des Bausteins FDL berührt Pflichtversicherungsschutz für Versicherungsvermittlung nicht.
3 IVZDH e.v Highlights der Deckung zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Versicherungsvertreter in der IVZDH (Stand: ) VN kann hiermit selber Erlaubnisträger werden und sich eigenständig registrieren lassen (Versicherungsbestätigung für die IHK). Für auf den Versicherungsnehmer reversierte Untervertreter mit eigener Erlaubnisund Registrierungspflicht gibt es preislich sehr attraktive Sonderkonditionen. Auch bei Ausscheiden aus dem Konzern besteht der Versicherungsvertrag fort. Hinsichtlich der geforderten Jahreshöchstleistung von 1,5 Mio. EUR geht der Versicherungsschutz mit zweifach über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Der Versicherungsumfang wird mit Inkrafttreten der VersVermV automatisch den dann gegebenen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Für die weiteren Finanzdienstleistungen steht eine gesonderte Versicherungssumme mit einer weiteren Mio. EUR und zweifacher Jahreshöchstleistung zur Verfügung. Mitversicherung der erlaubten und geduldeten Ventillösung. Mitversicherung der Tätigkeit im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, auch wenn der Vertreter im Pflichtenkreis des Arbeitgebers für diesen tätig wird. Die Mitversicherung von Bankprodukten wird nicht auf konzernverbundene Geldinstitute beschränkt, sondern stellt auf die individuelle agenturvertragliche Vereinbarung hierzu ab. Mitversicherung der Hausverwaltungstätigkeit bis 25 Einheiten (mit Option für höhere Volumina). Mitversicherung des Internetauftritts für vertrieblichen Zwecke (ohne Zuschlag). EWR-weite Deckung (EU-Mitgliedsstaaten + Norwegen, Island, Liechtenstein) + Schweiz. Mitversicherung der Vertretung von und durch Kollegen bis zu 3 Monate p.a.. Keine Unterscheidung der Mitversicherung von leichter und grober Fahrlässigkeit. Kein Selbstbehalt im Bereich der Versicherungsvermittlung. Kein Abzug von verdienter Provision von der Haftpflichtentschädigungssumme. Erweiterter Rahmen bei der Rechtsschutzfunktion (auch für behauptete- Tatbestände wie wissentliche Pflichtverletzung, Aussagen zu Renditen und Gewinnerwartungen und Prospekthaftungsansprüche ) HVR steht bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen der Freistellungs- und Regressverzichtserklärung unterstützend zur Seite. Bei bestehender Kundenbeziehung ist die Begleitung eines Schadens auch bei nicht selbst vermittelten Verträgen nicht von einem Ausschluss betroffen. Der Verwandtenausschluss gilt nicht für mit dem Versicherungsnehmer in gerader oder im zweiten Grade der Seitenlinie verwandte oder verschwägerte Personen, sondern nur für in häuslicher Gemeinschaft lebende. Gewährleistung des Spätschadenschutzes für fünf Jahre bei Versagung der Deckung durch Vorversicherer nach Ablauf dessen Nachhaftungsfrist 10 Jahre Spätschadenschutz bei Berufsaufgabe Optional: Erweiterung der Nachhaftung auf 30 Jahre bei Beendigung der Police aus Altersgründen (gegen Einmalzuschlag) Schadenfallkündigung / Sanierungen nur nach Einbindung des IVZDH-Vorstandes Versichererkündigung des Bausteins FDL berührt Pflichtversicherungsschutz für Versicherungsvermittlung nicht.
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