Mietrecht. Basiswissen für Nichtjuristen. Fernlehrgang. Einstieg: Jederzeit Dauer: 13 Monate

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1 Mietrecht Fernlehrgang Ausbildungs- und Lehrgangszulassung durch Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht Einstieg: Jederzeit Dauer: 13 Monate vhw-diplom Basiswissen für Nichtjuristen Komplexe rechtliche Zusammenhänge leicht verständlich zusammengestellt klare Strukturen durch Aufbau in Lektionen Lernerfolgskontrolle durch Experten 13 Lektionen Einstieg: Jederzeit Dauer: 12 Monate Teilnahmegebühr: (1.100 für Mitglieder des vhw)

2 RiOLG Dirk Both Seit 1994 im Richterdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern, zunächst am Amtsdann am Landgericht tätig; seit September 2005 Mitglied des auch für Mietstreitigkeiten zuständigen 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock. Von 1997 bis 1999 Mitarbeit im Abordnungswege im Mietrechtsreferat des Bundesministeriums der Justiz an den Vorbereitungen zur Mietrechtsreform; u. a. Autor eines Betriebskostenlexikons und Mitautor des Mietrechtskommentars Herrlein-Kandelhard sowie des von Ulf P. Börstinghaus herausgegebenen Loseblattwerks MietPrax. RA Jens Böttcher Seit 2001 als Rechtsanwalt im Bereich des Mietrechts tätig; als Partner der Kanzlei TSP Theißen Stollhoff & Partner Vertreter u. a. von Wohnungsbaugesellschaften, Bauträgern und Investoren; Verfasser zahlreicher Bei träge zum Mietrecht Dr. Hans-Herbert Gather Über 30-jährige Tätigkeit bei Haus & Grund Deutschland e. V., davon 20 Jahre als Geschäftsführer und Chefsyndikus. Arbeitsgebiete: Wohnund Gewerberaum-Mietrecht, Städtebaurecht, Verfassungsrecht. Referent bei Mietrechtsveranstaltungen und Autor von u. a. 250 Artikeln im Handelsblatt. Langjährige Mitarbeit im Internationalen Verband Haus- und Grundeigentümer, 20 Jahre als Vizepräsident. RA Jürgen Herrlein Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Lehrbeauftragter an der Hochschule Darmstadt und der Universität Frankfurt/ Main. Seit 2006 Mitherausgeber der NZM und Autor für die NJW. Seit 2007 eigene Kanzlei Herrlein Reeh & Coll. RA Dr. Hans Reinold Horst Von 1990 bis 2003 Syndikus beim Zentralverband Haus & Grund Deutschland, seit 2003 geschäftsführender Vorstand und Vorsitzender von Haus & Grund Niedersachsen, seit 1991 Autor und Dozent in den Bereichen Grundstücks- und Immobilienrecht, Mietrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Verfasser einer Vielzahl von Fachaufsätzen und Kommentaren so z. B. Horst, Praxis des Mietrechts, 1. Auflage 2003, C.H. Beck, und Mitautor z. B. bei Börstinghaus (Hrsg.), Mietrecht in der Praxis, Loseblattsammlung, Stand April 2007 Barbara Jansen Referatsleiterin im Bundesministerium der Justiz, zuvor Richterin am Landgericht Köln und Mitarbeiterin im Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen; im Bundesministerium der Justiz langjährig zuständig für das Mietrecht. RAin Kirsten Metter-Roeb Ab 2000 Rechtsanwältin in Berlin in Zivilrechtskanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht; seit 2003 bei Schultz und Seldeneck Rechtsanwälte und Notare in Berlin, einer Kanzlei, die sich ausschließlich auf das Immobilienrecht spezialisiert hat. Arbeitsgebiet: Wohnraum- und Gewerbemietrecht. Zahlreiche Fachvorträge zum Wohnraum- und Gewerbemietrecht sowie Autorin von Fachaufsätzen. RA Frank Georg Pfeifer 20 Jahre Referent beim Zentralverband Haus & Grund für Mietrecht und technisches Recht (Normenausschüsse etc.). Ab 2001 Geschäftsführer beim Landesverband Haus & Grund Westfalen; seit 2008 u. a. als Autor und Referent tätig; Verfasser mehrerer Fachbüchern, so Betriebskosten bei Wohnund Gewerberaummiete, Das neue Mietrecht sowie von zahlreichen Fachbeiträgen in der DWW, im Grundeigentum (Berlin) und der Info M; stän diger Mitarbeiter der Zeitschrift Mietrechtsberater und des Juris-Praxisreport-Mietrecht; Mitautor der Neuauflage des Kreuzberg/Wien (Standardwerk zur Heizkosten abrechnung), Refe rent bei mehreren vhw-seminaren zu der 2009 in Kraft getretenen neuen Heizkostenverordnung RA Urs Quadbeck Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht; seit 2000 Rechtsanwalt in Düsseldorf. Bis 2006 Sozius in einer auf Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei, dann Gründung der Kanzlei Quadbeck in Düsseldorf. Beratung vornehmlich im Bereich des Mietrechts und des Bau- und Architektenrechts; Mitautor des Buches Korbion-Baurecht sowie Verfasser zahlreicher Beiträge in Fachzeitschriften. RiinAG Christina Taube Versicherungskauffrau und Volljuristin. Seit 2001 Richterin am Landgericht, seit 2004 am Amtsgericht in Düssel dorf im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, schwerpunktmäßig Mietrecht und Wohnungs ei gen tumsrecht. RiAG Axel Wetekamp Richter am Amtsgericht München, Mietgericht. Mitherausgeber und Autor der NZM; Mitglied des Deutschen Mietgerichtstages. Seit vielen Jahren als Referent in der Ausbildung von Richtern, Rechtsanwälten und Hausverwaltern tätig. Verfasser von Fachbüchern, u. a. Mietsachen 4. Aufl. 2007, Mitautor Beck sches Formularbuch Mietrecht, 2. Aufl. 2007, Verlag C.H. Beck, Mitautor Münchener Prozessformularbuch Mietrecht, 3. Aufl. 2008, Verlag C.H. Beck.

3 Fernlehrgang Mietrecht Gewinnen Sie mehr Rechtssicherheit! In der Alltagspraxis der Verwaltung fallen täglich Entscheidungen an, die hinreichende Rechtskenntnisse voraussetzen. Vom Vertragsabschluss bis zur Abwicklung von Mietverhältnissen gibt es eine Vielzahl von Fallstricken. Die unter den Stichworten Betriebskosten, Mängel der Mietsache oder Schönheitsreparaturen auftretenden Probleme sind Ihnen vielleicht bekannt. Der vhw-fernlehrgang Mietrecht (zugelassen von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht) vermittelt Ihnen das erforderliche, aktualisierte Grundwissen. Für wen? Für Nichtjuristen in Wohnungs-, Immobilien- und Maklerunternehmen, Mitarbeiter der Liegenschaftsabteilungen in Gebietskörperschaften, von Haus- und Grundeigentümer- sowie von Mietervereinen und Wohnungsverwaltungen. Vorteile eines Fernlehrgangs Sie können jederzeit einsteigen und sich neben Ihrer täglichen Arbeit optimal weiterbilden. Sie bleiben zeitlich flexibel und werden Lektion für Lektion von Experten begleitet. Die Lektionen sind in Lehrheften von mindestens 30 und maximal 50 bis 60 Seiten komprimiert und gut strukturiert aufbereitet. Der Lerninhalt ist in einer für Nichtjuristen verständlichen Weise geschrieben. Mit 13 Lehrheften, je mindestens vier Selbstkontrollaufgaben und je einer einzusendenden Fremdkontrollaufgabe (Einsendeaufgabe) vertiefen Sie Schritt für Schritt den Stoff. Für die Lernerfolgskontrolle stehen die Verfasser der Lehrhefte zu Verfügung. Zur Aufbewahrung der Lehrhefte werden zwei handliche Ordner geliefert. Experten stehen Ihnen zur Seite Sie bearbeiten die Einsendeaufgaben jedes Lehrhefts innerhalb des Monats, in dem Ihnen das jeweilige Lehrheft zugesandt wurde. Innerhalb von zwei Wochen wird sie bewertet. Diese Bewertung ist Grundlage für das beim erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs zu erteilende vhw-diplom. Sie werden von den Verfassern der Lehrhefte betreut. Unsere betreuenden Experten sind Richter, Fachanwälte und Geschäftsführer von Unternehmen der Branche. Abschlusszertifikat Nach Bearbeitung aller Einsendearbeiten und einem insgesamt erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs erhält der Teilnehmer als Abschlusszertifikat das vhw-diplom. 1. Lektion Dr. Hans-Herbert Gather Allgemeine rechtliche Grundlagen des Wohnraummietrechts; Teil 1: Geschäftsfähigkeit Willenserklärungen Stellvertretung 2. Lektion Dr. Hans-Herbert Gather Allgemeine rechtliche Grundlagen des Wohnraummietrechts; Teil 2: Forderungsabtretung Aufrechnung Verzug Ungerechtfertigte Bereicherung 5. Lektion RA Frank Georg Pfeifer Miete; Betriebskosten; Mietsicherheit; u. a.: Begriff der Miete Vereinbarungen über die Miete Mieterhöhungen Fälligkeit der Miete Vereinbarungen über die Betriebskosten Vereinbarungen über die Mietsicherheit 6. Lektion RA Urs Quadbeck Gewährleistungsrecht des Mieters; u. a.: Gewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs Mängel der Mietsache Gewährleistungsrechte des Mieters 3. Lektion RA Dr. Hans Reinold Horst Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderrecht: Abgrenzung Formularklausel und Individualabrede Einbeziehung von AGB in den Mietvertrag Allgemeine Inhaltskontrolle Gesetzliche Klauselverbote Verbrauchervertrag Sonderrecht (z. B. AGG) 4. Lektion RA Jens Böttcher Allgemeines Recht der Wohnraummiete: Begriff des Wohnraums Anwendungsbereich der mietrechtlichen Schutzvorschriften Mischmietverhältnis Form des Mietvertrages (Schriftform, Textform) Dauer des Mietvertrages Zeitmietvertrag Kündigungsverzicht 7. Lektion RiOLG Dirk Both Aufwendungsersatzanspruch des Mieters; Schönheits-; Kleinreparaturen; u. a.: Ersatz sonstiger Aufwendungen Wegnahmerecht des Mieters Schönheitsreparaturen Kleinreparaturklausel 8. Lektion RAin Kirsten Metter-Roeb Gebrauchsüberlassung Duldung von Modernisierungsund Erhaltungsmaßnahmen, u. a.: Gebrauchsüberlassung an Dritte Besichtigungsrecht des Vermieters Duldung von Erhaltungsmaßnahmen Duldung von Modernisierungsmaßnahmen Barrierefreiheit, behindertengerechte Einrichtung

4 9. LektiOn RA Jürgen Herrlein Wechsel der Mietparteien; Vorkaufsrecht des Mieters; Pfandrecht des Vermieters; u. a.: Grundstücksveräußerung und laufende Mietverträge Vertraglicher Wechsel der Mietparteien Tod des Mieters Vorkaufsrecht des Mieters bei Umwandlung Pfandrecht des Vermieters interessiert? Für Ihre Fragen steht Ihnen gern Frau Vollbrecht unter: Telefon zur Verfügung. Sie können uns aber auch gern eine an oder ein Fax unter: senden. Sie erhalten dann umgehend: Teilnehmerinformationsblatt Auszüge aus den Lehrheften Anmeldeformular 10. LektiOn RDin Barbara Jansen Beendigung des Mietverhältnisses: Mietaufhebungsvertrag Kündigung des Vermieters Kündigung des Mieters Kündigungsfristen Aufhebung des Mietverhältnisses durch Verwaltungsakt Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses UnteRLAGen AnFORDeRn Fernlehrgang Mietrecht 11. LektiOn RiinAG Christina Taube Rückgabe der Mietsache: Übertragung des unmittelbaren Besitzes Räumung der Mietsache (Freiwillig) Schlechterfüllung und Nichterfüllung der Rückgabepfl icht Übergabe und Übernahmeprotokoll Nutzungsentschädigung bei Vorenthaltung der Mietsache Schadensersatz wegen verspäteter Rückgabe, Unmöglichkeit der Weitervermietung 12. LektiOn Sie erhalten: Teilnehmerinformation Auszüge aus den Lehrheften Anmeldeformular Interessent Name, Vorname Dienstbezeichnung (optional) Versandadresse Firma/Dienststelle RiAG Axel Wetekamp Verjährung; Verwirkung; Vollstreckung: Sechsmonatige Verjährungsfrist Regelfrist von drei Jahren Ausnahmsweise dreißigjährige Verjährungsfrist Verwirkung von Ansprüchen Vollstreckung eines Räumungsurteils Kostensenkungsmodelle Straße Telefon Datum PLZ / Ort Fax Unterschrift 13. LektiOn RiAG Axel Wetekamp Praktischer Ablauf des Mietprozesses; Rechtsmittel; Streitwerte; u. a.: Sachliche und örtliche Gerichtszuständigkeit Güteverhandlung Abhilfeverfahren Berufung und Revision Streitwerte und Gebühren Umfang und Anforderungen gerichtlicher Hinweise 2. Interessent Name, Vorname Dienstbezeichnung (optional) Versandadresse Firma/Dienststelle Straße PLZ / Ort Telefon Fax Datum Unterschrift Weitere Informationen unter

5 Bitte freimachen Organisation / Ablauf Der Fernlehrgang umfasst 13 Lektionen und beginnt immer zum Monatsanfang. Pro Monat erhalten Sie jeweils ein Lehrheft mit mindestens vier Selbstkontroll- und einer Fremdkontrollaufgabe (Einsendeaufgabe). Gebühren / Zahlungskonditionen Die Lehrgangsgebühren betragen insgesamt (für alle 13 Lektionen) 1.500,00 für vhw-mitglieder und 1.900,00 für Nichtmitglieder. Dieser Beitrag ist in fünf Raten zu zahlen, und zwar in vier gleichen Raten zu je 348,00 für vhw-mitglieder bzw. 441,00 für Nichtmitglieder sowie einer Schlussrate für vhw-mitglieder von 108,00 bzw. von 136,00 für Nichtmitglieder. Die Zahlung erfolgt vierteljährlich. Weitere Aus- und Fortbildungsangebote Fernlehrgänge u. a. zum Städtebau- sowie zum Erschließungsund Straßenbaubeitragsrecht Präsenzseminare zum Mietrecht und vielen anderen Rechtsgebieten Fachveranstaltungen Mietrechtstage Absender Name/Vorname Institution Straße PLZ/Ort Der vhw Ihr Partner für Wissensvermittlung Der vhw-bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. ist ein seit über 60 Jahren etablierter unabhängiger Idealverband in den Tätigkeitsfeldern Stadtentwicklung und Wohnen. Ihm gehören über Mitglieder aus Kommunen, Immobilien- und Wohnungswirtschaft an. Mit jährlich Veranstaltungen bundesweit und ca Teilnehmern gehört der vhw zu den führenden Anbietern von Fortbildung in den Bereichen Stadtentwicklung, Städtebau- und Immobilienrecht. vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Bundesgeschäftsstelle / Ausbildung Fritschestraße 27/ Berlin Antwortkarte bitte ausschneiden

6 Ansprechpartner für inhaltliche Fragen Pädagogischer Leiter Prof. Dr. Hans-Joachim Driehaus Telefon: Leiter Fernlehrgang RA Yves Müller Telefon: Ansprechpartner für organisatorische Fragen Ulrike Vollbrecht Telefon: Der Fernlehrgang ist unter der Nummer von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen. vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V. Bundesgeschäftsstelle / Ausbildung Fritschestraße 27/28, Berlin Telefon Fax uvollbrecht@vhw.de

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